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Antrag der AfD- Fraktion; hier Antrag auf Reparatur der Kreuzung Weiherstraße/Spreiter Weg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNümbrecht
Datum2026-09-22 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt die Reparatur der Kreuzung Weiherstraße/Spreiter Weg. Die Verwaltung berichtet, dass der Straßenzustand bekannt ist, aber eine bloße Deckensanierung nicht sinnvoll wäre, da auch Versorgungsleitungen erneuert werden müssen. Eine Komplettsanierung wird auf 2,1 Mio. EUR geschätzt (davon 700.000 EUR Gemeinde, 1,4 Mio. EUR Anlieger); Planung soll 2027 beginnen, Umsetzung 2028, Fertigstellung Anfang 2029. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis; die Entscheidung über Durchführung und Umfang erfolgt in den Haushaltsberatungen.

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Gemeinde Nümbrecht Nümbrecht, 09.09.2026 Der Bürgermeister Fachbereich I Drucksachen-Nr. 26/3202/1 öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Bauausschuss 22.09.2026 Antrag Antrag der AfD- Fraktion; hier Antrag auf Reparatur der Kreuzung Weiherstraße/Spreiter Weg Der Antrag der AfD-Fraktion zur Sanierung der Kreuzung Weiherstraße/Spreitger Weg wurde in der letzten Ratssitzung am 16.07.2026 in den Bauausschuss verwiesen. Die näheren Einzelheiten sind dem beigefügten Antrag zu entnehmen. Der Verwaltung ist der schlechte Straßenzustand des Spreitger Wegs bekannt. Eine Sanierung wurde verwaltungsseitig bereits im Zuge der Haushaltsplanung für 2025 vorgesehen, wurde dann jedoch aufgrund der allgemeinen Haushaltslage letztendlich nicht eingebracht. zu Punkt 1.) Aktuellen Zustand kurzfristig prüfen Seitens der Verwaltung wurde bereits eine Zustandsprüfung im Rahmen einer möglichen Deckensanierung des gesamten Spreitger Wegs durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang obligatorische Abstimmung mit den Gemeindewerken hat jedoch zusätzlich eine notwendige Erneuerung der Versorgungsleitungen ergeben. Eine reine Deckensanierung zu einem früheren Zeitpunkt erscheint damit nicht zielführend. Demnach wäre eine Komplettsanierung des Spreitger Wegs inklusive Unterbau umzusetzen. zu Punkt 2.) Reparaturmaßnahmen kurzfristig umsetzen Entsprechend den Ausführungen unter Punkt 1 wird die Instandsetzung der Straße voraussichtlich eine KAG - Maßnahme. Da auch die Wasser- und Stromleitungen erneuert werden müssen, sollte die Maßnahme zudem unbedingt synchron mit den Arbeiten der GWN erfolgen. Eine kurzfristige Umsetzung im Sinne einer reinen Deckensanierungsmaßnahme erscheint daher nicht zielführend. zu Punkt 3.) Rat über Zeitrahmen und Kosten informieren Eine reine Deckensanierung würde nach aktueller Schätzung bei rund 400.000 EUR liegen. Die Komplettsanierung wäre als KAG-Maßnahme abzurechnen, d.h. hier würden auch die Anlieger beitragspflichtig. Geschätzt wurde die Maßnahme auf eine Gesamtsumme i.H.v. rund 2,1 Mio. EUR. Hierbei entfielen rd. 700.000 EUR auf den Eigenanteil der Gemeinde Nümbrecht sowie rund 1,4 Mio. EUR auf die Beteiligte Dienststellen (Sichtvermerk) FBL Bürgermeister beitragspflichtigen Anlieger. Durch die geänderte Gesetzgebung steht hier eine Entlastung in Form einer Übernahme der Anliegerbeiträge durch das Land Nordrhein- Westfalen in Aussicht. Die Verwaltung hat die vorgenannten Kosten bereits im Zuge der Haushaltsmeldungen sowie in Abstimmung mit der GWN berücksichtigt. Mit den Planungen würde in 2027 begonnen, eine Umsetzung erfolgte dann in 2028, Fertigstellung Anfang 2029. Es bleibt zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der beschriebenen Vorgehensweise zu. Die Entscheidung über Durchführung und tatsächlichen Umfang der angedachten Sanierungsmaßnahme ist im Zuge der Haushaltsberatungen zu treffen. . Anlagen: Antrag der AfD-Fraktion

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