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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hier: Sperrung Weg zwischen Buckenkamp und Hagenstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNottuln
Datum2026-09-23 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Sperrung des Weges zwischen Buckenkamp und Hagenstraße für Kfz-Verkehr. Die Gemeinde hatte den Weg durch Poller gesperrt, musste diese aber gemäß Pollererlasses entfernen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag an die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld weiterzuleiten, da die Entscheidung nicht in der Gemeindekompetenz liegt. Der Rat beschloss einstimmig, den Antrag weiterzuleiten.

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öffentliche Gemeinde Not t ul n Beschlussvorlage Der Bürgermeister Vorlagen-Nr. 117/2026 Produktbereich/Betriebszweig: 12 Verkehrsflächen und - anlagen, ÖPNV Datum: 05.09.2026 Tagesordnungspunkt: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hier: Sperrung Weg zwischen Buckenkamp und Hagenstraße Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an die anordnende Behörde weiterzuleiten. Finanzielle Auswirkungen: keine Klimatische Auswirkungen: keine Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Behandlung Ausschuss Umwelt und Mobilität 23.09.2026 öffentlich Beratungsergebnis einstimmig ja nein enthalten Rat 13.10.2026 öffentlich Beratungsergebnis einstimmig ja nein enthalten gez. Dr. Thönnes ... - 2 - Vorlage Nr. 117/2026 Sachverhalt: Zwischen der Straße „Buckenkamp“ und der „Hagenstraße“ befindet sich ein Weg, der bislang durch Poller für den Kfz-Verkehr gesperrt war. Dieser Poller ist nun von der Verwaltung mit der Begründung des „Pollererlasses“ entfernt worden. Seitdem ist der Weg für den Kfz-Verkehr befahrbar. Die entsprechende Beschilderung wurde durch die Straßenverkehrsbehörde angepasst und angeordnet. Mit dem Inkrafttreten des Pollererlasses mussten zahlreiche Poller entfernt werden. Die Verwaltung ist an die Vorgaben dieses Erlasses gebunden. Eine erneute Aufstellung der bisherigen Absperreinrichtung ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Mit der Vorlage 087/2025 wurde die Umsetzung des Pollererlasses zur Kenntnis genommen und die Umsetzung in das laufende Geschäft der Verwaltung gegeben. Alle Pollerstandorte wurden im Vorfeld erfasst und in einem Termin mit Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizeibehörde erörtert. Grundlegend wurde hierbei durch die anordnende Behörde festgelegt, dass ein Großteil der Poller ersatzlos abzubauen ist. Der Weg weist an der engsten Stelle eine Breite von etwa 3 m Breite auf. Dadurch entsteht zwar eine Engstelle, an der bei Begegnungsverkehr gegebenenfalls eine Fahrtrichtung zurückgestellt werden muss. Diese Engstelle ist jedoch für den Verkehr gut erkennbar und kann von den Verkehrsteilnehmenden entsprechend berücksichtigt werden. Eine Fahrbahnbreite von etwa 3 m ist zudem bei Wirtschaftswegen nicht ungewöhnlich. Auch dort ist bei Begegnungsverkehr regelmäßig eine angepasste und rücksichtsvolle Fahrweise erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich daher derzeit kein ausreichender Grund für eine erneute bauliche Abbindung des Weges für den Kfz-Verkehr. Die Entscheidung, ob der Weg zwischen Buckenkamp und Hagenstraße erneut für den KfZ- Verkehr abgebunden wird, obliegt nicht der Gemeinde Nottuln sondern der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Coesfeld. Der in der Anregung (Anlage 1) vorgeschlagene Beschlussvorschlag würde daher nicht zum Ziel führen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag an die anordnende Behörde weiterzuleiten. Anlagen: Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Sperrung Weg zwischen Buckenkamp und Hagenstraße Verfasst: Fachbereichsleitung: gez. Krüger, Daniel gez. Bolle

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