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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hier: Sperrung Weg zwischen Buckenkamp und Hagenstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nottuln |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Sperrung des Weges zwischen Buckenkamp und Hagenstraße für Kfz-Verkehr. Die Gemeinde hatte den Weg durch Poller gesperrt, musste diese aber gemäß Pollererlasses entfernen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag an die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld weiterzuleiten, da die Entscheidung nicht in der Gemeindekompetenz liegt. Der Rat beschloss einstimmig, den Antrag weiterzuleiten.
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Dokument
Extrahierter Text
öffentliche
Gemeinde Not t ul n
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Vorlagen-Nr. 117/2026
Produktbereich/Betriebszweig:
12 Verkehrsflächen und -
anlagen, ÖPNV
Datum:
05.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hier: Sperrung Weg zwischen Buckenkamp und
Hagenstraße
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an die anordnende Behörde weiterzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Klimatische Auswirkungen:
keine
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungstermin Behandlung
Ausschuss Umwelt und Mobilität 23.09.2026 öffentlich
Beratungsergebnis
einstimmig ja nein enthalten
Rat 13.10.2026 öffentlich
Beratungsergebnis
einstimmig ja nein enthalten
gez. Dr. Thönnes
...
- 2 -
Vorlage Nr. 117/2026
Sachverhalt:
Zwischen der Straße „Buckenkamp“ und der „Hagenstraße“ befindet sich ein Weg, der
bislang durch Poller für den Kfz-Verkehr gesperrt war. Dieser Poller ist nun von der
Verwaltung mit der Begründung des „Pollererlasses“ entfernt worden. Seitdem ist der Weg
für den Kfz-Verkehr befahrbar. Die entsprechende Beschilderung wurde durch die
Straßenverkehrsbehörde angepasst und angeordnet.
Mit dem Inkrafttreten des Pollererlasses mussten zahlreiche Poller entfernt werden. Die
Verwaltung ist an die Vorgaben dieses Erlasses gebunden. Eine erneute Aufstellung der
bisherigen Absperreinrichtung ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Mit der Vorlage
087/2025 wurde die Umsetzung des Pollererlasses zur Kenntnis genommen und die
Umsetzung in das laufende Geschäft der Verwaltung gegeben. Alle Pollerstandorte wurden
im Vorfeld erfasst und in einem Termin mit Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizeibehörde
erörtert. Grundlegend wurde hierbei durch die anordnende Behörde festgelegt, dass ein
Großteil der Poller ersatzlos abzubauen ist.
Der Weg weist an der engsten Stelle eine Breite von etwa 3 m Breite auf. Dadurch entsteht
zwar eine Engstelle, an der bei Begegnungsverkehr gegebenenfalls eine Fahrtrichtung
zurückgestellt werden muss. Diese Engstelle ist jedoch für den Verkehr gut erkennbar und
kann von den Verkehrsteilnehmenden entsprechend berücksichtigt werden.
Eine Fahrbahnbreite von etwa 3 m ist zudem bei Wirtschaftswegen nicht ungewöhnlich.
Auch dort ist bei Begegnungsverkehr regelmäßig eine angepasste und rücksichtsvolle
Fahrweise erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich daher derzeit kein ausreichender Grund für eine
erneute bauliche Abbindung des Weges für den Kfz-Verkehr.
Die Entscheidung, ob der Weg zwischen Buckenkamp und Hagenstraße erneut für den KfZ-
Verkehr abgebunden wird, obliegt nicht der Gemeinde Nottuln sondern der
Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Coesfeld. Der in der Anregung (Anlage 1)
vorgeschlagene Beschlussvorschlag würde daher nicht zum Ziel führen. Die Verwaltung
empfiehlt daher, den Antrag an die anordnende Behörde weiterzuleiten.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Sperrung Weg zwischen
Buckenkamp und Hagenstraße
Verfasst: Fachbereichsleitung:
gez. Krüger, Daniel gez. Bolle
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