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Errichtung einer Glasfaserverteilerstation
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nienburg/Weser |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Avacon Connect GmbH beantragt die Errichtung einer Large Point-of-Presence-Station (Glasfaserverteilerstation) im Ortsteil Holtorf auf Flurstück 43/20 zur Vorbereitung des Glasfaserausbaus. Der Ortsrat hatte bereits dem ursprünglich kleineren Standort zugestimmt; nun wird die Station größer (6,00 m × 2,98 m × 3,17 m statt 2,50 m × 3,00 m × 3,00 m) aus technischen Gründen der Wärmeentwicklung. Der Beschluss stimmt der Errichtung am Standortvorschlag 1 zu, die Gestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem Ortsrat.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Nienburg/Weser
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Nr.: 6/028/2026/1
öffentlich
Datum: 21.08.2026 Produkt: 60400 Einbringung
kommunaler Interessen in Planungen
Dritter
Stadtentwicklung
Auskunft erteilt: Herr Steinbeck
Beratungsfolge:
Datum: Gremium:
09.09.2026 Ortsrat Holtorf
Sachbetreff:
Errichtung einer Glasfaserverteilerstation
hier: Wölperstraße / Verdener Landstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Mittelbedarf < 10.000 € u. planmäßig verfügbar
Mittelbedarf > 10.000 € (s. Anlage Finanzierung)
Teilauftrag für eine beschlossene Gesamtmaßnahme; der festgelegte
Finanzrahmen wird nicht überschritten (daher ohne Anlage Finanzierung)
Beschlussvorschlag:
1. Der Errichtung der Large Point-of-Presence-Station im Zuge des Glasfaseraus-
baus der Avacon Connect GmbH auf dem Flurstück 43/20 der Flur 9 wird gem.
dem Standortvorschlag 1 zugestimmt.
2. Eine Gestaltung erfolgt unter Zustimmung des Ortsrats Holtorf
/2026/1
Drucksache Nr.: 6/028 / Seite 1 von 4
Sachdarstellung:
Die Avacon Connect GmbH beabsichtigt ihr Breitbandliniennetz in Glasfasertechnik
gem. Telekommunikationsgesetz TKG § 125 in Nienburg auszubauen.
Die nun angekündigte Baumaßnahme dient zur Errichtung von notwendigen PoP-
Stationen (Point of Presence).
Info: Zentrale Hauptverteiler im Glasfasernetz. Knotenpunkte zwischen der Netzebene 2
und den Hausanschlüssen (Netzebene 3)
Im Ortsteil Holtorf ist für die spätere Kabelverlegung vorab die Errichtung einer PoP-
Station beantragt worden.
Aus technischen Vorgaben wird die Fläche zwischen der Verdener Landstraße, Wölper
Straße und dem Stichweg Wölper Straße Nr. 119 vorgeschlagen.
Das planende Büro beabsichtigt, diese am westlichen Ende der Parkfläche zu stellen.
Eine grundsätzlich weiträumige Verschiebung ist aus technisch planerischen Gründen
nicht umzusetzen, da bei weiteren Flächen der vorh. Baumbestand dieses massiv be-
hindern würde und der Anschlusspunkt bei Haus Nr. 109 zwingend erfolgen muss.
Zwei alternative Standortvorschläge sind der Vorlage beigefügt.
Seitens der Verwaltung wird eine Stellfläche auf der Grünfläche favorisiert. Und hier die
Option im nord-östlichen Bereich -Standort 3-, da hier die Sicht auf die Hinweistafeln -
Standort 2-, die auf die Verdener-Landstraße ausgerichtet sind, nicht eingeschränkt
wird. Die vorh. Wasserleitung im Bereich der Grünfläche wurde berücksichtigt.
Die befestigte Fläche auf der Grünfläche wird auch als Parkplatz für die benachbarte
Kirche genutzt -Standort 1- und sollte nicht eingeschränkt werden.
Das Stationsgebäude könnte in Abstimmung mit dem Ortsrat und der Avacon Connect
GmbH gestaltet werden. In der Anlage ist als Beispiel eine Station mit einer Holzver-
kleidung beigefügt. Eine künstlerische Gestaltung ist sicherlich gleichfalls möglich.
Kosten kommen auf die Stadt Nienburg/Weser nicht zu.
Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 06.05.2026 die Errichtung der Point-of-Presence-
Station dem Standortvorschlag 1 (Parkbereich) zugestimmt.
Die Abmaße der Station sind L 2,50 m x B 3,00 m x H 3,00 m.
Mit E-Mail vom 20.08.2026 unterrichtete das Planungsbüro der Avacon Connect GmbH
folgende bauliche Änderung der Station:
„…
Im Zuge der weiteren technischen Planung hat sich gezeigt, dass bei dieser Dimensio-
nierung die künftig steigende Faserkapazität sowie die damit verbundene zusätzliche
Wärmeentwicklung innerhalb des PoP nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Daher ist vorgesehen, anstelle des ursprünglich geplanten Small PoP einen Large PoP
mit folgenden Abmessungen einzusetzen:
L 6,00 m × B 2,98 m × H 3,17 m
Der bereits genehmigte PoP-Standort selbst soll dabei grundsätzlich beibehalten wer-
den.
Durch die größere Ausführung verlängert sich der PoP gegenüber der ursprünglich vor-
gesehenen Variante jedoch um ca. 3,0 m und nimmt entsprechend eine größere Fläche
des bereits für den PoP vorgesehenen Standortbereichs in Anspruch.
…“
/2026/1
Drucksache Nr.: 6/028 / Seite 2 von 4
Ein generell anderer Standort einer PoP-Station wurde im Rahmen der Small Station
bereits technisch abgeklärt. Aus technischen Gründen kann keiner aus Kapazitätsgrün-
den festgelegt werden. Somit ist die nun notwendige Large PoP-Station gleichfalls am
Standortvorschlag 1 zu errichten.
Ebenso wird die Large-Station unter der Zustimmung des Ortsrats gestaltet.
/2026/1
Drucksache Nr.: 6/028 / Seite 3 von 4
/2026/1
Drucksache Nr.: 6/028 / Seite 4 von 4
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