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Antrag CDU - Prüfung der Nutzung und möglichen Entsiegelung des Fahrradkäfigs an der Alfred-Delp-Realschule

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNiederkassel
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragte die Prüfung der Nutzung und möglichen Entsiegelung des Fahrradkäfigs an der Alfred-Delp-Realschule in Mondorf. Die Verwaltung befürwortet dies und schlägt vor, auch angrenzende versiegelte Flächen (ehemaliger Müllabstellbereich, Verbindungsweg) einzubeziehen, da die Schule keinen Nutzungsbedarf mehr hat. Nach Rückbau sollen die Flächen begrünt, mit Gehölzen bepflanzt und teilweise zur Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden. Der Ausschuss beschließt die Vorbereitung der Maßnahme mit Förderprüfung für eine Umsetzung 2028 unter Etatisierung im Haushalt 2028.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Niederkassel Sitzungsvorlage Der Bürgermeister (Amt - Aktenzeichen) Vorlagen-Nr. 0610/2025-2030 Zur Sitzung Ausschuss für Bauen und Verkehr 08.09.2026 öffentlich Entscheidung Beratungs- Antrag CDU - Prüfung der Nutzung und möglichen Entsiegelung des gegenstand Fahrradkäfigs an der Alfred-Delp-Realschule Sachverhalt: Mit Schreiben vom 22.08.2026 stellte die CDU-Fraktion einen Antrag zur Prüfung der Nutzung und möglichen Entsiegelung des sog. Fahrradkäfigs an der Alfred-Delp-Realschule in Mondorf. Der genaue Wortlaut sowie die Begründung des Antrags sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Aus fachlicher Sicht begrüßt die Verwaltung diesen Antrag. Verwaltungsseitig wurden ebenfalls bereits Überlegungen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung dieses Bereichs aufgestellt. Im Rahmen eines Ortstermins Anfang des Jahres 2026 wurden neben der ehemaligen Fahrradabstellanlage auch der angrenzende ehemalige Müllabstellbereich sowie ein parallel verlaufender befestigter Weg als potenziell entbehrliche versiegelte Flächen identifiziert. Zunächst wurde darüber hinaus geprüft, ob auch die angrenzende Busschleife in eine weitergehende, städtebauliche Neuordnung des Bereichs einbezogen werden könnte. Dies wird nach zwischenzeitlicher Prüfung jedoch nicht weiterverfolgt. Im weiteren Verlauf wurde mit der Schulleitung und dem zuständigen Hausmeister abgestimmt, ob für die betreffenden Flächen weiterhin ein schulischer Nutzungsbedarf besteht. Dies ist nicht der Fall. Auch eine Nachnutzung beispielsweise als Schulgarten wurde mit der Schulleitung erörtert. Seitens der Schule besteht insbesondere aufgrund der Lage außerhalb des eigentlichen Schulgeländes kein entsprechender Bedarf. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Entsiegelung nicht ausschließlich auf die Fläche des ehemaligen Fahrradkäfigs zu beschränken. In die weitere Planung könnten ebenfalls der unmittelbar angrenzende ehemalige Müllabstellbereich sowie der befestigte Verbindungsweg zwischen dem Lehrerparkplatz und dem ehemaligen Fahrradkäfig einbezogen werden. Eine fußläufige Verbindung ist weiterhin über den entlang der Busschleife vorhandenen Gehweg gewährleistet. Nach dem Rückbau der befestigten Flächen kann der Bereich begrünt und ökologisch aufgewertet werden. In Betracht kommen insbesondere standortgerechte Baum- und Gehölzpflanzungen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Teilflächen für eine oberflächennahe Versickerung beziehungsweise Rückhaltung von Niederschlagswasser genutzt werden können. Für die Maßnahme kommen grundsätzlich Fördermittel zur Klimafolgenanpassung in Betracht. Die Verwaltung wird insbesondere eine Förderung über das Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ prüfen. Vorbehaltlich einer positiven Förder- und Kostenprüfung soll die Maßnahme für eine Umsetzung in den Jahren 2027/2028 vorbereitet werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme im Haushalt 2028 zu etatisieren und durchzuführen: 1. Es handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die aufgrund des Haushaltsicherungskonzeptes nur in geringer Anzahl möglich und daher auf die Jahre zu strecken sind. 2. Für eine realistische Etatisierung sowie die Beantragung von Fördermitteln ist eine fachgerechte Planung der Maßnahme erforderlich. Dafür ist die konkrete Ausgestaltung der Entsiegelung, der anschließenden Begrünung und Bepflanzung sowie einer möglichen Nutzung von Teilflächen zur Rückhaltung oder Versickerung von Niederschlagswasser ist zu entwickeln. Dies ist für den kommenden Haushalt nicht mehr möglich, da die Haushaltsplanung für das Jahr 2027 nahezu abgeschlossen ist. 3. Parallel zur weiteren Planung sollten aufgrund der Haushaltssituation geeignete Förderprogramme ausführlich geprüft werden. Dabei sind insb. die Fördervoraussetzungen, Förderquoten und Verfahrensanforderungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Maßnahme möglichst auf ein Förderprogramm mit einer hohen Bezuschussung und damit einem geringen Eigenanteil auszurichten und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen frühzeitig in der Planung zu berücksichtigen. Eine Vorbereitung für den Haushalt 2028 schafft damit den erforderlichen zeitlichen Rahmen, um die Maßnahme fachlich und kostenmäßig belastbar zu konkretisieren und zugleich die Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen. Das erarbeitete Konzept kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals im zuständigen Ausschuss vorgestellt werden. Stellungnahme Kämmerei: Unabhängig vom ökologischen Nutzen dieser Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass keine gesetzliche Regelung besteht, die diese Maßnahme zu einer Pflichtaufgabe der Stadt Niederkassel macht. Insofern ist selbst bei einer 90%igen Förderung der Maßnahme ein voraussichtlich nicht unerheblicher freiwilliger Eigenanteil zu leisten. Zusätzliche freiwillige Leistungen sind aufgrund der Auflagen zum Haushaltssicherungskonzept durch Einsparungen anderer freiwilliger Leistungen zu kompensieren. Die hohe Förderquote für Kommunen in der Haushaltssicherung lässt darauf schließen, dass freiwillige Leistungen der Kommunen in Maßnahmen der Klimaanpassung grundsätzlich gewünscht sind und durch die Fördermaßnahmen ermöglicht werden sollen. Es handelt sich um eine konsumtive Maßnahme, die in Höhe des Eigenanteils das Ergebnis des Jahres der Umsetzung negativ beeinflusst. Für die Pflege der Bepflanzung sind ggf. in den Folgejahren zusätzliche Aufwendungen einzuplanen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beauftragt die Verwaltung: 1. die Entsiegelung und ökologische Aufwertung des ehemaligen Fahrradkäfigs sowie der im Sachverhalt dargestellten angrenzenden Flächen vorzubereiten, 2. Fördermöglichkeiten mit einer hohen Bezuschussung zu prüfen und bei positiver Bewertung einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und 3. die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2028 anzumelden. Anlagen:  Antrag CDU: Prüfung der Nutzung und möglichen Entsiegelung des Fahrradkäfigs an der Alfred-Delp-Realschule in Mondorf  Luftbild

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