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Antrag CDU - Prüfung der Nutzung und möglichen Entsiegelung des Fahrradkäfigs an der Alfred-Delp-Realschule
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Niederkassel |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragte die Prüfung der Nutzung und möglichen Entsiegelung des Fahrradkäfigs an der Alfred-Delp-Realschule in Mondorf. Die Verwaltung befürwortet dies und schlägt vor, auch angrenzende versiegelte Flächen (ehemaliger Müllabstellbereich, Verbindungsweg) einzubeziehen, da die Schule keinen Nutzungsbedarf mehr hat. Nach Rückbau sollen die Flächen begrünt, mit Gehölzen bepflanzt und teilweise zur Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden. Der Ausschuss beschließt die Vorbereitung der Maßnahme mit Förderprüfung für eine Umsetzung 2028 unter Etatisierung im Haushalt 2028.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Niederkassel
Sitzungsvorlage
Der Bürgermeister
(Amt - Aktenzeichen)
Vorlagen-Nr. 0610/2025-2030
Zur Sitzung
Ausschuss für Bauen und Verkehr 08.09.2026 öffentlich Entscheidung
Beratungs- Antrag CDU - Prüfung der Nutzung und möglichen Entsiegelung des
gegenstand Fahrradkäfigs an der Alfred-Delp-Realschule
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22.08.2026 stellte die CDU-Fraktion einen Antrag zur Prüfung der
Nutzung und möglichen Entsiegelung des sog. Fahrradkäfigs an der Alfred-Delp-Realschule
in Mondorf. Der genaue Wortlaut sowie die Begründung des Antrags sind der beigefügten
Anlage zu entnehmen.
Aus fachlicher Sicht begrüßt die Verwaltung diesen Antrag. Verwaltungsseitig wurden
ebenfalls bereits Überlegungen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung dieses
Bereichs aufgestellt. Im Rahmen eines Ortstermins Anfang des Jahres 2026 wurden neben
der ehemaligen Fahrradabstellanlage auch der angrenzende ehemalige Müllabstellbereich
sowie ein parallel verlaufender befestigter Weg als potenziell entbehrliche versiegelte
Flächen identifiziert. Zunächst wurde darüber hinaus geprüft, ob auch die angrenzende
Busschleife in eine weitergehende, städtebauliche Neuordnung des Bereichs einbezogen
werden könnte. Dies wird nach zwischenzeitlicher Prüfung jedoch nicht weiterverfolgt.
Im weiteren Verlauf wurde mit der Schulleitung und dem zuständigen Hausmeister
abgestimmt, ob für die betreffenden Flächen weiterhin ein schulischer Nutzungsbedarf
besteht. Dies ist nicht der Fall. Auch eine Nachnutzung beispielsweise als Schulgarten
wurde mit der Schulleitung erörtert. Seitens der Schule besteht insbesondere aufgrund der
Lage außerhalb des eigentlichen Schulgeländes kein entsprechender Bedarf.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Entsiegelung nicht ausschließlich auf die Fläche des
ehemaligen Fahrradkäfigs zu beschränken. In die weitere Planung könnten ebenfalls der
unmittelbar angrenzende ehemalige Müllabstellbereich sowie der befestigte
Verbindungsweg zwischen dem Lehrerparkplatz und dem ehemaligen Fahrradkäfig
einbezogen werden. Eine fußläufige Verbindung ist weiterhin über den entlang der
Busschleife vorhandenen Gehweg gewährleistet.
Nach dem Rückbau der befestigten Flächen kann der Bereich begrünt und ökologisch
aufgewertet werden. In Betracht kommen insbesondere standortgerechte Baum- und
Gehölzpflanzungen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Teilflächen für eine
oberflächennahe Versickerung beziehungsweise Rückhaltung von Niederschlagswasser
genutzt werden können.
Für die Maßnahme kommen grundsätzlich Fördermittel zur Klimafolgenanpassung in
Betracht. Die Verwaltung wird insbesondere eine Förderung über das Programm
„Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ prüfen. Vorbehaltlich einer positiven Förder- und
Kostenprüfung soll die Maßnahme für eine Umsetzung in den Jahren 2027/2028 vorbereitet
werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme im Haushalt 2028 zu etatisieren und
durchzuführen:
1. Es handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die aufgrund des
Haushaltsicherungskonzeptes nur in geringer Anzahl möglich und daher auf die Jahre
zu strecken sind.
2. Für eine realistische Etatisierung sowie die Beantragung von Fördermitteln ist eine
fachgerechte Planung der Maßnahme erforderlich. Dafür ist die konkrete
Ausgestaltung der Entsiegelung, der anschließenden Begrünung und Bepflanzung
sowie einer möglichen Nutzung von Teilflächen zur Rückhaltung oder Versickerung
von Niederschlagswasser ist zu entwickeln. Dies ist für den kommenden Haushalt
nicht mehr möglich, da die Haushaltsplanung für das Jahr 2027 nahezu
abgeschlossen ist.
3. Parallel zur weiteren Planung sollten aufgrund der Haushaltssituation geeignete
Förderprogramme ausführlich geprüft werden. Dabei sind insb. die
Fördervoraussetzungen, Förderquoten und Verfahrensanforderungen zu
berücksichtigen. Ziel ist es, die Maßnahme möglichst auf ein Förderprogramm mit
einer hohen Bezuschussung und damit einem geringen Eigenanteil auszurichten und
die hierfür erforderlichen Voraussetzungen frühzeitig in der Planung zu
berücksichtigen.
Eine Vorbereitung für den Haushalt 2028 schafft damit den erforderlichen zeitlichen
Rahmen, um die Maßnahme fachlich und kostenmäßig belastbar zu konkretisieren und
zugleich die Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen. Das erarbeitete Konzept kann
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals im zuständigen Ausschuss
vorgestellt werden.
Stellungnahme Kämmerei:
Unabhängig vom ökologischen Nutzen dieser Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass keine
gesetzliche Regelung besteht, die diese Maßnahme zu einer Pflichtaufgabe der Stadt
Niederkassel macht. Insofern ist selbst bei einer 90%igen Förderung der Maßnahme ein
voraussichtlich nicht unerheblicher freiwilliger Eigenanteil zu leisten. Zusätzliche freiwillige
Leistungen sind aufgrund der Auflagen zum Haushaltssicherungskonzept durch
Einsparungen anderer freiwilliger Leistungen zu kompensieren. Die hohe Förderquote für
Kommunen in der Haushaltssicherung lässt darauf schließen, dass freiwillige Leistungen der
Kommunen in Maßnahmen der Klimaanpassung grundsätzlich gewünscht sind und durch
die Fördermaßnahmen ermöglicht werden sollen.
Es handelt sich um eine konsumtive Maßnahme, die in Höhe des Eigenanteils das Ergebnis
des Jahres der Umsetzung negativ beeinflusst. Für die Pflege der Bepflanzung sind ggf. in
den Folgejahren zusätzliche Aufwendungen einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beauftragt die Verwaltung:
1. die Entsiegelung und ökologische Aufwertung des ehemaligen Fahrradkäfigs sowie
der im Sachverhalt dargestellten angrenzenden Flächen vorzubereiten,
2. Fördermöglichkeiten mit einer hohen Bezuschussung zu prüfen und bei positiver
Bewertung einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und
3. die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2028 anzumelden.
Anlagen:
Antrag CDU: Prüfung der Nutzung und möglichen Entsiegelung des Fahrradkäfigs an
der Alfred-Delp-Realschule in Mondorf
Luftbild
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