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ISEK Lendringsen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMenden (Sauerland)
Datum2026-09-09
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Rat der Stadt Menden beschließt, einen Folgeantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 zum ISEK Lendringsen (Gesamtmaßnahme „Lendringsen-Süd") fristgerecht bis 31.10.2026 bei der Bezirksregierung einzureichen. Zudem wird ein KfW-Förderantrag für die Offenlegung des Dückers Fischbach im Freizeitzentrum Biebertal zur Starkregenvorsorge beschlossen; die geschätzten Kosten liegen bei ca. 1 Million Euro mit 80 % Förderquote. Die verschiedenen Teilmaßnahmen (Freiraumgestaltung, Außenanlagen Christuskirche, Grüner Treffpunkt, Bieberpromenade, Freizeitzentrum) befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen mit Umsetzungen ab 2026/2027.

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Dokument

Extrahierter Text

D r u c k s a c h e D-11/26/211 öffentlich 6 - Baudezernat Menden, 14.08.2026 Az.: D r u c k s a c h e Beteiligte Gremien Sitzungsdatum Entscheidungsbefugnis Ausschuss für Umwelt und Klima 09.09.2026 Vorberatung Ausschuss für Planen und Bauen 17.09.2026 Vorberatung Betriebsausschuss für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 22.09.2026 Vorberatung Immobilienservice Menden und Stadtentwässerung Menden Rat der Stadt Menden (Sauerland) 29.09.2026 Entscheidung Hinweis: Auf das Mitwirkungsverbot und die Offenbarungspflicht befangener Rats- und Ausschussmitglieder nach der Gemeindeordnung ist vor der Beratung hinzuweisen. Das Ergebnis des Hinweises ist in der Sitzungsniederschrift zu vermerken. ISEK Lendringsen - Aktueller Sachstand - Folgeantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 - KfW-Förderantrag für die Offenlegung des Dückers Fischbach 1. Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Umwelt und Klima / Der Ausschuss für Planen und Bauen / Betriebsausschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Immobilienservice Menden (ISM) und Stadtentwässerung Menden (SEM) empfiehlt dem Rat der Stadt Menden (Sauerland) wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) nimmt den aktuellen Sachstand der Teilmaßnahmen zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt auf Grundlage der weiterentwickelten Planungen einen Folgeantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 zum ISEK Lendringsen für die Gesamtmaßnahme „Lendringsen-Süd“ fristgerecht bis zum 31.10.2026 bei der Bezirksregierung einzureichen. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einen Antrag zum KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ für die Offenlegung des Dückers Fischbach im Freizeitzentrum Biebertal einzureichen und die Mittel im Rahmen der Nachtragsplanung 2027 zu einzuplanen. 2. Kurzfassung der Begründung Der Stadt Menden wurden mit Förderbescheid vom 27.06.2025 Städtebaufördermittel zum ISEK Lendringsen für die Gesamtmaßnahme „Lendringsen-Süd“ grundsätzlich bewilligt. Die Planungen der Einzelmaßnahmen werden daraufhin bis zur Leistungsphase 6 der HOAI (Vorbereitung der Vergabe) weiterentwickelt und erhalten auf Grundlage von Folgeanträgen zur konkreten Umsetzung weitere Zuwendungsbescheide für Städtebaufördermittel. - 2 - In der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2026 vom 22.07.2026 wurde der Folgeantrag der Stadt Menden aus September 2025 bereits mit 1.417.000 € berücksichtigt. Im nächsten Schritt ist fristgerecht zum 31.10.2026 ein weiterer Folgeantrag zum Städtebauförderprogramm 2027 auf Grundlage von fortgeschrittenen Planunterlagen für die Umsetzung der Einzelmaßnahme „Weiterentwicklung Freizeitzentrum Biebertal“ einzureichen. Der Fördergeber wird zudem auf Grundlage dieses Folgeantrags die Summe aller beantragten Kosten als Förderobergrenze festlegen. In Ergänzung dazu schlägt die Verwaltung vor, einen Antrag zum KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ für die Offenlegung des Dückers Fischbach im Freizeitzentrum Biebertal insbesondere zur Starkregenvorsorge einzureichen. Fördermaßnahmen sind freiwillige Leistungen der Stadt Menden (Sauerland). Freiwillige Leistungen sind im Rahmen der Haushaltssicherung kritisch zu hinterfragen. Die Haushaltsgrundsätze (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Effizienz) sind zu berücksichtigen. 3. Finanzielle Auswirkungen ( ) Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. (X) Es entstehen finanzielle und/oder personelle Auswirkungen. Die Städtebaufördermaßnahme zum ISEK Lendringsen ist bereits im laufenden Haushalt unter dem Abrechnungsobjekt I 09010107 gemäß Förderbescheid vom 27.06.25 berücksichtigt. Sollten nach Zugang des Folgebescheids Änderungen erforderlich sein, werden diese im Haushalt entsprechend angepasst. Der Fördersatz liegt bei 70 %. Die Verwaltung empfiehlt zudem einen Antrag zum KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen, C.5 innerörtliche Kleingewässer renaturieren“ für die Offenlegung des Dückers Fischbach im Freizeitzentrum Biebertal einzureichen. Die Kosten für die Maßnahme“ liegen nach einer ersten Schätzung bei ca. 1 Mio. €, werden zur Antragstellung noch detaillierter ermittelt und anschließend entsprechend im Haushalt berücksichtigt. Der Fördersatz liegt hier bei 80 % für finanzschwache Kommunen. Für die Unterhaltung der einzelnen Maßnahmen entstehen Folgekosten, die im weiteren Planungsprozess ermittelt werden und im Haushalt entsprechend einzuplanen sind. ( ) Es entstehen bilanzielle Auswirkungen (s. Anlage). 4. Bezug zum IKEK ( ) Es sind keine Bezüge zum IKEK vorhanden. (X) Es sind Bezüge zum IKEK vorhanden. Das IKEK Menden diente als konzeptionelle Grundlage für das ISEK Lendringsen, das integrierte, kommunale Entwicklungskonzept für Menden, und enthält bereits zahlreiche Inhalte, jeweils auf die Gesamtstadt als auch die einzelnen Ortsteile bezogen. Die im IKEK entwickelten Maßnahmen für Lendringsen Le-01 bis 25 finden im ISEK Lendringsen Berücksichtigung und sind in die weiteren Planungen und Maßnahmen eingeflossen. 5. Begründung der Vorlage Der Stadt Menden wurden Städtebaufördermittel zum ISEK Lendringsen für die Gesamtmaßnahme „Lendringsen-Süd“ bewilligt. Die Gesamtmaßnahme besteht gem. Förderbescheid vom 27.06.2025 aus den folgenden Teilmaßnahmen: ISEK Lendringsen (Refinanzierung): 43.000 € Freiraumgestaltung Stadtteiltreff Lendringsen: 3.049.000 € Außenanlagen Quartier an der Christuskirche: 1.138.000 € Grüner Treffpunkt Matthias-Claudius-Platz: 1.627.000 € - 3 - Bieberpromenade: 2.279.000 € Weiterentwicklung Freizeitzentrum Biebertal: 2.712.000 € __________________________________________________________ Insgesamt: 10.048.000 € In der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2026 durch das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW am 22.07.2026 wird die Stadt Menden zudem mit ihren beantragten Folgemaßnahme (Umsetzung der Maßnahmen Freiraumgestaltung Stadtteiltreff Lendringsen und Außenanlagen Quartier an der Christuskirche sowie Planungskosten für die Weiterentwicklung Freizeitzentrum Biebertal) mit 1.417.000 € berücksichtigt. Eine Bürger-, Kinder- und Jugendbeteiligung zu allen Maßnahmen wurde bereits durchgeführt. Aktueller Sachstand der Einzelmaßnahmen Freiraumgestaltung Stadtteiltreff Lendringsen Die Freiraumgestaltung des bestehenden Stadtteiltreffs soll als Treffpunkt - insbesondere für Kinder und Jugendliche - gestärkt werden durch neue Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote u.a. mit einer Multifunktionsfläche. Zudem sollen durch Entsiegelung der asphaltierten, ehemaligen Schulhoffläche, durch Baumpflanzungen sowie ergänzende Verschattungsanlagen auch ruhigere Rückzugsorte geschaffen werden. Dabei wird auch die bestehende Hanglage der ehemaligen Schulhoffläche berücksichtigt, diese soll durch Anschüttungen und Anpassungen der Gefällesituation zukünftig barrierefrei nutzbar sein. Der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme wurde am 22.01.2026 bereits gefasst. (D- 11/25//046) Die Planung wurde daraufhin technisch und inhaltlich weiterentwickelt. Die Bauleistung wurde auf dieser Grundlage ausgeschrieben und zwischenzeitlich bereits vergeben. Der Baubeginn soll im Oktober 2026 erfolgen. Außenanlagen Quartier an der Christuskirche Die evangelische Kirche leistet mit der Entwicklung des Quartiers an der Christuskirche einen wegweisenden Beitrag für den gesamten Stadtteil Lendringsen. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten stellt das Quartier an der Christuskirche den Start- bzw. Endpunkt der „Lebensader Lendringsen Mitte“ dar. Es wird durch die ebenfalls geplante Maßnahme „Grüner Treffpunkt Matthias-Claudius-Platz“ zudem noch enger mit dem Zentrum von Lendringsen zusammenwachsen. Der Matthias-Claudius-Platz soll sich zu einem Spielplatz für alle Altersgruppen entwickeln und wird somit zum Bindeglied zwischen dem Quartier an der Christuskirche und der Lebensader Lendringsen Mitte. Die Außenanlagen am Quartier an der Christuskirche sind eine Raumfolge unterschiedlicher Räume um das Gebäude der Christuskirche und deren barrierefreie Durchwegung als Verbindung der angrenzenden Quartiere. Diese Flächen hat die evangelische Kirche der Öffentlichkeit vertraglich gewidmet, so dass hierfür Städtebaufördermittel bewilligt wurden. Mit der Umsetzung wurde bereits begonnen, die Fertigstellung ist für Herbst 2026 vorgesehen. Ein entsprechender Nutzungsvertrag mit Regelungen für die Nutzung der öffentlich gewidmeten Flächen wird mit der Kirche darauf aufbauend abgeschlossen. Grüner Treffpunkt Matthias-Claudius-Platz Der „neue“ Matthias-Claudius-Platz soll mit dem gewachsenen Stadtteil-Park, der eine neue behutsame Gestaltung erhalten und eine In-Wert-Setzung erfahren soll, zum „Grünen - 4 - Treffpunkt“ werden. Der wertvolle Baumbestand soll grundsätzlich erhalten werden. Dazu wird mehr weitergebaut und freigeräumt als neugebaut werden. Ziel ist es, der jungen und älteren Nutzerschaft einen Alltags-Ort zu bieten, der zum Spiel, zu Bewegung und zur Ruhe einlädt. Durch die gute Anbindung an die „Lebensader Lendringsen Mitte“ und das neue Christusquartier erhält der Ort zu seiner Zielfunktion eine Gelenk- und Verknüpfungsfunktion. Nach der Umgestaltung kann der kleine Park ein umfangreiches Angebot zum Aufenthalt und Spiel machen, das die Nutzungsmöglichkeiten des Lendringser Platz sinnvoll ergänzt und im Quartier Menschen jeden Alters neu anspricht. Die Entwurfsplanung der Maßnahme liegt vor, der Beschluss zur Umsetzung wurde auf dieser Grundlage am 22.01.2026 gefasst. (D-11/25/047) Die Umsetzung selbst ist für 2029/30 vorgesehen, im Anschluss an die Baumaßnahme „Lebensader Lendringsen Mitte“. Bieberpromenade Der vorhandene, unebene Weg an der Bieber soll ertüchtigt und durch Aufweitungen mit Aufenthaltsqualität zum Wasser hin aufgewertet werden. Die vorhandenen Treppenanlagen in die Wohnquartiere sollen saniert und barrierearm umgebaut sowie mit begleitenden Rampen versehen werden, damit die Wegeverbindung auch in ihrer Funktion als Alltagsweg zwischen den Quartieren gestärkt wird. Die Planung wurde auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen zwischenzeitlich weiterentwickelt. Zudem soll der Gewässerlehrpfad entlang der Bieber dort seine Fortsetzung finden. Parallel wird geprüft, inwieweit die Bieberpromenade möglichst barrierefrei gestaltet werden kann und auch zukünftig noch als Fuß- und Radweg verkehrssicher genutzt werden kann, da an einigen Stellen aufgrund der vorhandenen Topographie, der Grünstrukturen und des Uferbereichs der Bieber nicht überall die erforderlichen Wegebreiten und Steigungsverhältnisse möglich sind. Zudem wird derzeit die wasserrechtliche Genehmigung vorbereitet. Die Entwurfsplanung der Maßnahme liegt bereits vor, der Beschluss zur Fortsetzung der Planung gem. Förderbescheid wurde am 22.01.2026 gefasst. (D-11/25/116) Die Umsetzung soll ab 2028 beginnen. Weiterentwicklung Freizeitzentrum Biebertal Das Freizeitzentrum Biebertal in Menden soll umfassend umgestaltet und weiterentwickelt werden. Ziel der Planung ist es, die bestehende Parkanlage behutsam zu modernisieren, ökologische Qualitäten zu stärken und den Park an die heutigen und zukünftigen Anforderungen anzupassen. Ein zentrales Anliegen der Planung ist es, sowohl bestehende Strukturen zu bewahren als auch neue Bewegungs-, Erholungs- und Bildungsangebote zu schaffen. Die Wegeführung wird neu geordnet, Eingangsbereiche werden einladender gestaltet und durch neue Beschilderung und Sitzgelegenheiten aufgewertet. Der Planungsaufträge für die Freianlagenplanung sowie die Objektplanungsleistung für die Sanierung der Toilettenanlage wurden bereits vergeben. Eine erste, umfangreiche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Machbarkeitsstudie für die Weiterentwicklung des Freizeitzentrums wurde bereits im November 2024 durchgeführt. Die Planungen wurden daraufhin weitergeführt und vertieft. Auf Grundlage der Vorentwurfsplanung wurde sodann eine weitere Beteiligung der Bürger und Behörden sowie der Anlieger, Pächter und des Fördervereins in der Zeit vom 07. bis 28.11.2025 durchgeführt. Dabei sind 68 teilweise sehr ideenreiche und konstruktive Stellungnahmen von Bürgern sowie 11 Stellungnahmen von Behörden eingegangen, die in Anlage 1 ausführlich dargestellt - 5 - sind. Diese sind, soweit es sinnvoll und möglich war, bereits in die weitere, nun vorliegende Entwurfsplanung eingeflossen. So wurde u.a. die vielfach gewünschte Boulebahn eingeplant, die Teichanlage erhält eine verbesserte Sichtbarkeit und Zugänglichkeit, ein Trinkwasserspender wurde berücksichtigt genauso wie zahlreiche, weitere Sitzmöglichkeiten. Zudem wurden interessante Spiel-, Sport- und Aufenthaltsbereiche insbesondere auch für Kinder und Jugendliche eingeplant. Die weiteren Details können der vorliegenden Planunterunterlage der Entwurfsplanung entnommen werden. Die hier noch dargestellten Flöße über die Teichanlage werden aufgrund der Wasserqualität und -tiefe nach aktuellem Wissensstand leider nicht realisierbar sein, stattdessen werden nun parallel weitere, attraktive Alternativen wie Hänge oder Pontonbrücken geprüft. (Anlage 2) Zur Sanierung der bestehenden Toilettenanlage wurden mit den vorrangigen Zielen der Barrierefreiheit, Familienfreundlichkeit und Vandalismussicherheit drei Varianten erarbeitet, die nun geprüft und bewertet werden, auch im Hinblick auf die Kosten, um die bestmögliche Lösung zu finden und umzusetzen. (Anlage 3) Die Umsetzung soll im Jahr 2027/28 erfolgen. Vor diesem Hintergrund muss die Planung nun bis zur Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortentwickelt werden, um sie im Folgeantrag zur Städtebauförderung berücksichtigen und plangemäß umsetzen zu können. Fristen der Städtebauförderung Im nächsten Schritt ist fristgerecht bis zum 31.10.2026 ein Folgeantrag zum Städtebauförderprogramm 2027 zum ISEK Lendringsen auf Grundlage der fortgeschrittenen Planunterlagen einzureichen. Der Fördergeber wird daraufhin die Summe aller Kosten als Förderobergrenze festlegen. KfW-Förderantrag für die Offenlegung des Dückers Fischbach Eine wesentliche Ergänzung der Planung im Bereich Freizeitzentrum Biebertal stellt die Offenlegung des Dückers Fischbach dar. Dieser verläuft derzeit offen aus dem südlichen, stark hängigen Waldgebiet kommend bis zur Straße Bieberkamp, unterquert die Landesstraße in einem Durchlass bis zum Freizeitzentrum Biebertal. Von dort wird er verrohrt im Bereich des Minigolfplatzes bis zum offenen Einlauf in die Bieber geführt. Beim Starkregenereignis am 22. Mai 2023 hat gerade auch der Dückers Fischbach zu zahlreichen Schäden geführt, da die Rohrleitungen die Wassermengen nicht aufnehmen konnten, so dass der gesamte Bieberkamp unter Wasser stand; Gullideckel wurden durch den Druck hochgespült, dutzende Keller liefen voll. Im Freizeitzentrum Biebertal selbstwurden Wege so stark zerstört (Auswaschungen), dass der östliche Teil gesperrt werden musste. Öffentliche Gehwege (u. a. Böingser Weg, Fußweg entlang der Bieber) erlitten starke Schäden und mussten saniert werden. Anders als bei früheren Ereignissen waren nicht die Flüsse Bieber oder Hönne die Hauptverursacher. Stattdessen schwollen kleine Bäche wie auch der Dückers Fischbachdurch die Intensität des Regens rasant an und traten über die Ufer. Vor diesem Hintergrund soll durch die Offenlegung des Dückers Fischbach dem bislang verrohrten Bachlauf wieder mehr Raum gegeben werden, um derartige Starkregenereignisse zukünftig zu verhindern oder zumindest abzumildern. Zugleich stellt die vorgesehene Offenlegung im südwestlichen Eingangsbereich ein attraktives Gestaltungselement mit barrierefreien Brücken sowie interessanten, fußläufigen Durchquerungen dar. Hierfür wurden zusätzliche Fördermöglichkeiten und -programme im Hinblick auf Starkregenvorsorge, natürlichen Klimaschutz usw. geprüft, in Ergänzung zu den bereits - 6 - bewilligten Städtebaufördermitteln. Auf Grundlage einer ersten Vorabstimmung empfiehlt die Verwaltung schnellstmöglich einen Antrag zum KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen, C.5 innerörtliche Kleingewässer renaturieren“ für die Offenlegung des Dückers Fischbach im Freizeitzentrum Biebertal einzureichen. Hier beträgt der Zuschuss für finanzschwache Kommunen aktuell 80 %. Da die Fördermittel nach Antragseingang vergeben werden und die Verwaltung von der KfW-Bank den Hinweis bekommen hat, dass eine schnellstmögliche Antragstellung entscheidend sein kann, empfiehlt die Verwaltung unverzüglich einen Förderantrag bei der KfW-Bank einzureichen. Die Kosten für die Maßnahme „Offenlegung des Dückers Fischbach“ liegen nach einer ersten Schätzung bei ca. 1 Mio. €, werden derzeit noch detaillierter ermittelt und anschließend entsprechend im Haushalt berücksichtigt. Im Auftrag gez. Dr. Tobias Wilms (Baudezernent) Anlagen: Anlage 1: Freizeitzentrum Biebertal: Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Freizeitzentrum Biebertal: Planunterlagen incl. Erläuterungen Anlage 3: Freizeitzentrum Biebertal: Planvarianten zur Sanierung der Toilettenanlage

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