Startseite › Menden (Sauerland) › Antrag
ISEK Lendringsen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Menden (Sauerland) |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Rat der Stadt Menden beschließt, einen Folgeantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 zum ISEK Lendringsen (Gesamtmaßnahme „Lendringsen-Süd") fristgerecht bis 31.10.2026 bei der Bezirksregierung einzureichen. Zudem wird ein KfW-Förderantrag für die Offenlegung des Dückers Fischbach im Freizeitzentrum Biebertal zur Starkregenvorsorge beschlossen; die geschätzten Kosten liegen bei ca. 1 Million Euro mit 80 % Förderquote. Die verschiedenen Teilmaßnahmen (Freiraumgestaltung, Außenanlagen Christuskirche, Grüner Treffpunkt, Bieberpromenade, Freizeitzentrum) befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen mit Umsetzungen ab 2026/2027.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
D r u c k s a c h e D-11/26/211
öffentlich
6 - Baudezernat
Menden, 14.08.2026
Az.:
D r u c k s a c h e
Beteiligte Gremien Sitzungsdatum Entscheidungsbefugnis
Ausschuss für Umwelt und Klima 09.09.2026 Vorberatung
Ausschuss für Planen und Bauen 17.09.2026 Vorberatung
Betriebsausschuss für die
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
22.09.2026 Vorberatung
Immobilienservice Menden und
Stadtentwässerung Menden
Rat der Stadt Menden (Sauerland) 29.09.2026 Entscheidung
Hinweis:
Auf das Mitwirkungsverbot und die Offenbarungspflicht befangener Rats- und Ausschussmitglieder nach der
Gemeindeordnung ist vor der Beratung hinzuweisen. Das Ergebnis des Hinweises ist in der Sitzungsniederschrift
zu vermerken.
ISEK Lendringsen
- Aktueller Sachstand
- Folgeantrag für das Städtebauförderprogramm 2027
- KfW-Förderantrag für die Offenlegung des Dückers Fischbach
1. Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klima / Der Ausschuss für Planen und Bauen /
Betriebsausschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Immobilienservice Menden
(ISM) und Stadtentwässerung Menden (SEM) empfiehlt dem Rat der Stadt Menden
(Sauerland) wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) nimmt den aktuellen Sachstand der Teilmaßnahmen
zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt auf Grundlage der weiterentwickelten
Planungen einen Folgeantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 zum ISEK
Lendringsen für die Gesamtmaßnahme „Lendringsen-Süd“ fristgerecht bis zum 31.10.2026
bei der Bezirksregierung einzureichen.
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einen Antrag zum KfW-Programm
„Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ für die Offenlegung des Dückers Fischbach im
Freizeitzentrum Biebertal einzureichen und die Mittel im Rahmen der Nachtragsplanung
2027 zu einzuplanen.
2. Kurzfassung der Begründung
Der Stadt Menden wurden mit Förderbescheid vom 27.06.2025 Städtebaufördermittel zum
ISEK Lendringsen für die Gesamtmaßnahme „Lendringsen-Süd“ grundsätzlich bewilligt.
Die Planungen der Einzelmaßnahmen werden daraufhin bis zur Leistungsphase 6 der HOAI
(Vorbereitung der Vergabe) weiterentwickelt und erhalten auf Grundlage von Folgeanträgen
zur konkreten Umsetzung weitere Zuwendungsbescheide für Städtebaufördermittel.
- 2 -
In der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2026 vom 22.07.2026 wurde der
Folgeantrag der Stadt Menden aus September 2025 bereits mit 1.417.000 € berücksichtigt.
Im nächsten Schritt ist fristgerecht zum 31.10.2026 ein weiterer Folgeantrag zum
Städtebauförderprogramm 2027 auf Grundlage von fortgeschrittenen Planunterlagen für die
Umsetzung der Einzelmaßnahme „Weiterentwicklung Freizeitzentrum Biebertal“
einzureichen. Der Fördergeber wird zudem auf Grundlage dieses Folgeantrags die Summe
aller beantragten Kosten als Förderobergrenze festlegen.
In Ergänzung dazu schlägt die Verwaltung vor, einen Antrag zum KfW-Programm
„Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ für die Offenlegung des Dückers Fischbach im
Freizeitzentrum Biebertal insbesondere zur Starkregenvorsorge einzureichen.
Fördermaßnahmen sind freiwillige Leistungen der Stadt Menden (Sauerland). Freiwillige
Leistungen sind im Rahmen der Haushaltssicherung kritisch zu hinterfragen. Die
Haushaltsgrundsätze (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Effizienz) sind zu berücksichtigen.
3. Finanzielle Auswirkungen
( ) Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.
(X) Es entstehen finanzielle und/oder personelle Auswirkungen.
Die Städtebaufördermaßnahme zum ISEK Lendringsen ist bereits im laufenden Haushalt
unter dem Abrechnungsobjekt I 09010107 gemäß Förderbescheid vom 27.06.25
berücksichtigt. Sollten nach Zugang des Folgebescheids Änderungen erforderlich sein,
werden diese im Haushalt entsprechend angepasst.
Der Fördersatz liegt bei 70 %.
Die Verwaltung empfiehlt zudem einen Antrag zum KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz
in Kommunen, C.5 innerörtliche Kleingewässer renaturieren“ für die Offenlegung des
Dückers Fischbach im Freizeitzentrum Biebertal einzureichen. Die Kosten für die
Maßnahme“ liegen nach einer ersten Schätzung bei ca. 1 Mio. €, werden zur Antragstellung
noch detaillierter ermittelt und anschließend entsprechend im Haushalt berücksichtigt.
Der Fördersatz liegt hier bei 80 % für finanzschwache Kommunen.
Für die Unterhaltung der einzelnen Maßnahmen entstehen Folgekosten, die im weiteren
Planungsprozess ermittelt werden und im Haushalt entsprechend einzuplanen sind.
( ) Es entstehen bilanzielle Auswirkungen (s. Anlage).
4. Bezug zum IKEK
( ) Es sind keine Bezüge zum IKEK vorhanden.
(X) Es sind Bezüge zum IKEK vorhanden.
Das IKEK Menden diente als konzeptionelle Grundlage für das ISEK Lendringsen, das
integrierte, kommunale Entwicklungskonzept für Menden, und enthält bereits zahlreiche
Inhalte, jeweils auf die Gesamtstadt als auch die einzelnen Ortsteile bezogen. Die im IKEK
entwickelten Maßnahmen für Lendringsen Le-01 bis 25 finden im ISEK Lendringsen
Berücksichtigung und sind in die weiteren Planungen und Maßnahmen eingeflossen.
5. Begründung der Vorlage
Der Stadt Menden wurden Städtebaufördermittel zum ISEK Lendringsen für die
Gesamtmaßnahme „Lendringsen-Süd“ bewilligt. Die Gesamtmaßnahme besteht gem.
Förderbescheid vom 27.06.2025 aus den folgenden Teilmaßnahmen:
ISEK Lendringsen (Refinanzierung): 43.000 €
Freiraumgestaltung Stadtteiltreff Lendringsen: 3.049.000 €
Außenanlagen Quartier an der Christuskirche: 1.138.000 €
Grüner Treffpunkt Matthias-Claudius-Platz: 1.627.000 €
- 3 -
Bieberpromenade: 2.279.000 €
Weiterentwicklung Freizeitzentrum Biebertal: 2.712.000 €
__________________________________________________________
Insgesamt: 10.048.000 €
In der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2026 durch das zuständige
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW am
22.07.2026 wird die Stadt Menden zudem mit ihren beantragten Folgemaßnahme
(Umsetzung der Maßnahmen Freiraumgestaltung Stadtteiltreff Lendringsen und
Außenanlagen Quartier an der Christuskirche sowie Planungskosten für die
Weiterentwicklung Freizeitzentrum Biebertal) mit 1.417.000 € berücksichtigt.
Eine Bürger-, Kinder- und Jugendbeteiligung zu allen Maßnahmen wurde bereits
durchgeführt.
Aktueller Sachstand der Einzelmaßnahmen
Freiraumgestaltung Stadtteiltreff Lendringsen
Die Freiraumgestaltung des bestehenden Stadtteiltreffs soll als Treffpunkt - insbesondere für
Kinder und Jugendliche - gestärkt werden durch neue Sport-, Spiel- und
Bewegungsangebote u.a. mit einer Multifunktionsfläche. Zudem sollen durch Entsiegelung
der asphaltierten, ehemaligen Schulhoffläche, durch Baumpflanzungen sowie ergänzende
Verschattungsanlagen auch ruhigere Rückzugsorte geschaffen werden. Dabei wird auch die
bestehende Hanglage der ehemaligen Schulhoffläche berücksichtigt, diese soll durch
Anschüttungen und Anpassungen der Gefällesituation zukünftig barrierefrei nutzbar sein.
Der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme wurde am 22.01.2026 bereits gefasst. (D-
11/25//046)
Die Planung wurde daraufhin technisch und inhaltlich weiterentwickelt. Die Bauleistung
wurde auf dieser Grundlage ausgeschrieben und zwischenzeitlich bereits vergeben. Der
Baubeginn soll im Oktober 2026 erfolgen.
Außenanlagen Quartier an der Christuskirche
Die evangelische Kirche leistet mit der Entwicklung des Quartiers an der Christuskirche
einen wegweisenden Beitrag für den gesamten Stadtteil Lendringsen. Unter städtebaulichen
Gesichtspunkten stellt das Quartier an der Christuskirche den Start- bzw. Endpunkt der
„Lebensader Lendringsen Mitte“ dar. Es wird durch die ebenfalls geplante Maßnahme
„Grüner Treffpunkt Matthias-Claudius-Platz“ zudem noch enger mit dem Zentrum von
Lendringsen zusammenwachsen. Der Matthias-Claudius-Platz soll sich zu einem Spielplatz
für alle Altersgruppen entwickeln und wird somit zum Bindeglied zwischen dem Quartier an
der Christuskirche und der Lebensader Lendringsen Mitte.
Die Außenanlagen am Quartier an der Christuskirche sind eine Raumfolge unterschiedlicher
Räume um das Gebäude der Christuskirche und deren barrierefreie Durchwegung als
Verbindung der angrenzenden Quartiere. Diese Flächen hat die evangelische Kirche der
Öffentlichkeit vertraglich gewidmet, so dass hierfür Städtebaufördermittel bewilligt wurden.
Mit der Umsetzung wurde bereits begonnen, die Fertigstellung ist für Herbst 2026
vorgesehen.
Ein entsprechender Nutzungsvertrag mit Regelungen für die Nutzung der öffentlich
gewidmeten Flächen wird mit der Kirche darauf aufbauend abgeschlossen.
Grüner Treffpunkt Matthias-Claudius-Platz
Der „neue“ Matthias-Claudius-Platz soll mit dem gewachsenen Stadtteil-Park, der eine neue
behutsame Gestaltung erhalten und eine In-Wert-Setzung erfahren soll, zum „Grünen
- 4 -
Treffpunkt“ werden.
Der wertvolle Baumbestand soll grundsätzlich erhalten werden. Dazu wird mehr
weitergebaut und freigeräumt als neugebaut werden. Ziel ist es, der jungen und älteren
Nutzerschaft einen Alltags-Ort zu bieten, der zum Spiel, zu Bewegung und zur Ruhe einlädt.
Durch die gute Anbindung an die „Lebensader Lendringsen Mitte“ und das neue
Christusquartier erhält der Ort zu seiner Zielfunktion eine Gelenk- und Verknüpfungsfunktion.
Nach der Umgestaltung kann der kleine Park ein umfangreiches Angebot zum Aufenthalt
und Spiel machen, das die Nutzungsmöglichkeiten des Lendringser Platz sinnvoll ergänzt
und im Quartier Menschen jeden Alters neu anspricht.
Die Entwurfsplanung der Maßnahme liegt vor, der Beschluss zur Umsetzung wurde auf
dieser Grundlage am 22.01.2026 gefasst. (D-11/25/047)
Die Umsetzung selbst ist für 2029/30 vorgesehen, im Anschluss an die Baumaßnahme
„Lebensader Lendringsen Mitte“.
Bieberpromenade
Der vorhandene, unebene Weg an der Bieber soll ertüchtigt und durch Aufweitungen mit
Aufenthaltsqualität zum Wasser hin aufgewertet werden. Die vorhandenen Treppenanlagen
in die Wohnquartiere sollen saniert und barrierearm umgebaut sowie mit begleitenden
Rampen versehen werden, damit die Wegeverbindung auch in ihrer Funktion als Alltagsweg
zwischen den Quartieren gestärkt wird.
Die Planung wurde auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen zwischenzeitlich
weiterentwickelt. Zudem soll der Gewässerlehrpfad entlang der Bieber dort seine
Fortsetzung finden. Parallel wird geprüft, inwieweit die Bieberpromenade möglichst
barrierefrei gestaltet werden kann und auch zukünftig noch als Fuß- und Radweg
verkehrssicher genutzt werden kann, da an einigen Stellen aufgrund der vorhandenen
Topographie, der Grünstrukturen und des Uferbereichs der Bieber nicht überall die
erforderlichen Wegebreiten und Steigungsverhältnisse möglich sind. Zudem wird derzeit die
wasserrechtliche Genehmigung vorbereitet.
Die Entwurfsplanung der Maßnahme liegt bereits vor, der Beschluss zur Fortsetzung der
Planung gem. Förderbescheid wurde am 22.01.2026 gefasst. (D-11/25/116) Die Umsetzung
soll ab 2028 beginnen.
Weiterentwicklung Freizeitzentrum Biebertal
Das Freizeitzentrum Biebertal in Menden soll umfassend umgestaltet und weiterentwickelt
werden. Ziel der Planung ist es, die bestehende Parkanlage behutsam zu modernisieren,
ökologische Qualitäten zu stärken und den Park an die heutigen und zukünftigen
Anforderungen anzupassen. Ein zentrales Anliegen der Planung ist es, sowohl bestehende
Strukturen zu bewahren als auch neue Bewegungs-, Erholungs- und Bildungsangebote zu
schaffen. Die Wegeführung wird neu geordnet, Eingangsbereiche werden einladender
gestaltet und durch neue Beschilderung und Sitzgelegenheiten aufgewertet.
Der Planungsaufträge für die Freianlagenplanung sowie die Objektplanungsleistung für die
Sanierung der Toilettenanlage wurden bereits vergeben.
Eine erste, umfangreiche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Machbarkeitsstudie
für die Weiterentwicklung des Freizeitzentrums wurde bereits im November 2024
durchgeführt.
Die Planungen wurden daraufhin weitergeführt und vertieft. Auf Grundlage der
Vorentwurfsplanung wurde sodann eine weitere Beteiligung der Bürger und Behörden sowie
der Anlieger, Pächter und des Fördervereins in der Zeit vom 07. bis 28.11.2025
durchgeführt.
Dabei sind 68 teilweise sehr ideenreiche und konstruktive Stellungnahmen von Bürgern
sowie 11 Stellungnahmen von Behörden eingegangen, die in Anlage 1 ausführlich dargestellt
- 5 -
sind. Diese sind, soweit es sinnvoll und möglich war, bereits in die weitere, nun vorliegende
Entwurfsplanung eingeflossen.
So wurde u.a. die vielfach gewünschte Boulebahn eingeplant, die Teichanlage erhält eine
verbesserte Sichtbarkeit und Zugänglichkeit, ein Trinkwasserspender wurde berücksichtigt
genauso wie zahlreiche, weitere Sitzmöglichkeiten. Zudem wurden interessante Spiel-,
Sport- und Aufenthaltsbereiche insbesondere auch für Kinder und Jugendliche eingeplant.
Die weiteren Details können der vorliegenden Planunterunterlage der Entwurfsplanung
entnommen werden. Die hier noch dargestellten Flöße über die Teichanlage werden
aufgrund der Wasserqualität und -tiefe nach aktuellem Wissensstand leider nicht realisierbar
sein, stattdessen werden nun parallel weitere, attraktive Alternativen wie Hänge oder
Pontonbrücken geprüft. (Anlage 2)
Zur Sanierung der bestehenden Toilettenanlage wurden mit den vorrangigen Zielen der
Barrierefreiheit, Familienfreundlichkeit und Vandalismussicherheit drei Varianten erarbeitet,
die nun geprüft und bewertet werden, auch im Hinblick auf die Kosten, um die bestmögliche
Lösung zu finden und umzusetzen. (Anlage 3)
Die Umsetzung soll im Jahr 2027/28 erfolgen. Vor diesem Hintergrund muss die Planung
nun bis zur Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortentwickelt werden, um sie im
Folgeantrag zur Städtebauförderung berücksichtigen und plangemäß umsetzen zu können.
Fristen der Städtebauförderung
Im nächsten Schritt ist fristgerecht bis zum 31.10.2026 ein Folgeantrag zum
Städtebauförderprogramm 2027 zum ISEK Lendringsen auf Grundlage der fortgeschrittenen
Planunterlagen einzureichen.
Der Fördergeber wird daraufhin die Summe aller Kosten als Förderobergrenze festlegen.
KfW-Förderantrag für die Offenlegung des Dückers Fischbach
Eine wesentliche Ergänzung der Planung im Bereich Freizeitzentrum Biebertal stellt die
Offenlegung des Dückers Fischbach dar.
Dieser verläuft derzeit offen aus dem südlichen, stark hängigen Waldgebiet kommend bis zur
Straße Bieberkamp, unterquert die Landesstraße in einem Durchlass bis zum
Freizeitzentrum Biebertal. Von dort wird er verrohrt im Bereich des Minigolfplatzes bis zum
offenen Einlauf in die Bieber geführt.
Beim Starkregenereignis am 22. Mai 2023 hat gerade auch der Dückers Fischbach zu
zahlreichen Schäden geführt, da die Rohrleitungen die Wassermengen nicht aufnehmen
konnten, so dass der gesamte Bieberkamp unter Wasser stand; Gullideckel wurden durch
den Druck hochgespült, dutzende Keller liefen voll. Im Freizeitzentrum Biebertal
selbstwurden Wege so stark zerstört (Auswaschungen), dass der östliche Teil gesperrt
werden musste. Öffentliche Gehwege (u. a. Böingser Weg, Fußweg entlang der Bieber)
erlitten starke Schäden und mussten saniert werden.
Anders als bei früheren Ereignissen waren nicht die Flüsse Bieber oder Hönne die
Hauptverursacher. Stattdessen schwollen kleine Bäche wie auch der Dückers
Fischbachdurch die Intensität des Regens rasant an und traten über die Ufer.
Vor diesem Hintergrund soll durch die Offenlegung des Dückers Fischbach dem bislang
verrohrten Bachlauf wieder mehr Raum gegeben werden, um derartige Starkregenereignisse
zukünftig zu verhindern oder zumindest abzumildern.
Zugleich stellt die vorgesehene Offenlegung im südwestlichen Eingangsbereich ein
attraktives Gestaltungselement mit barrierefreien Brücken sowie interessanten, fußläufigen
Durchquerungen dar.
Hierfür wurden zusätzliche Fördermöglichkeiten und -programme im Hinblick auf
Starkregenvorsorge, natürlichen Klimaschutz usw. geprüft, in Ergänzung zu den bereits
- 6 -
bewilligten Städtebaufördermitteln. Auf Grundlage einer ersten Vorabstimmung empfiehlt die
Verwaltung schnellstmöglich einen Antrag zum KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in
Kommunen, C.5 innerörtliche Kleingewässer renaturieren“ für die Offenlegung des Dückers
Fischbach im Freizeitzentrum Biebertal einzureichen. Hier beträgt der Zuschuss für
finanzschwache Kommunen aktuell 80 %. Da die Fördermittel nach Antragseingang
vergeben werden und die Verwaltung von der KfW-Bank den Hinweis bekommen hat, dass
eine schnellstmögliche Antragstellung entscheidend sein kann, empfiehlt die Verwaltung
unverzüglich einen Förderantrag bei der KfW-Bank einzureichen. Die Kosten für die
Maßnahme „Offenlegung des Dückers Fischbach“ liegen nach einer ersten Schätzung bei
ca. 1 Mio. €, werden derzeit noch detaillierter ermittelt und anschließend entsprechend im
Haushalt berücksichtigt.
Im Auftrag
gez. Dr. Tobias Wilms
(Baudezernent)
Anlagen:
Anlage 1: Freizeitzentrum Biebertal: Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Freizeitzentrum Biebertal: Planunterlagen incl. Erläuterungen
Anlage 3: Freizeitzentrum Biebertal: Planvarianten zur Sanierung der Toilettenanlage
Text aus PDF extrahiert