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Ausweitung der Wildnisgebiete im Stadtwald

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMenden (Sauerland)
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Grünen-Fraktion beantragte am 14.04.2026 die Erweiterung der Wildnisgebiete im Stadtwald von etwa 97 auf 124 Hektar, um ökologische Funktionen wie Lebensraum für spezialisierte Arten und Klimaresililienz zu stärken. Der Ausschuss für Umwelt und Klima stimmte der Erweiterung am 09.09.2026 zu und beauftragte die Verwaltung, Fördermittel zur Kompensation von Ertragsausfällen zu prüfen und zu beantragen.

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D r u c k s a c h e D-11/26/209 öffentlich 6 - Baudezernat Menden, 14.08.2026 Az.: D r u c k s a c h e Beteiligte Gremien Sitzungsdatum Entscheidungsbefugnis Ausschuss für Umwelt und Klima 09.09.2026 Entscheidung Hinweis: Auf das Mitwirkungsverbot und die Offenbarungspflicht befangener Rats- und Ausschussmitglieder nach der Gemeindeordnung ist vor der Beratung hinzuweisen. Das Ergebnis des Hinweises ist in der Sitzungsniederschrift zu vermerken. Ausweitung der Wildnisgebiete im Stadtwald - Antrag der Grünen-Fraktion, Antrag vom 14.04.2026, eingegangen am 14.04.2026 1. Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Umwelt und Klima a) stimmt der Erweiterung der „Wildnisgebiete“, um die in der Vorlage aufgeführten Flächen zu. b) beauftragt die Verwaltung, zur Finanzierung dieser Maßnahme und zur Kompensation möglicher forstwirtschaftlicher Ertragsausfälle eine Förderung zu prüfen und eine mögliche Förderung zu beantragen. 2. Kurzfassung der Begründung Wildnisgebiete erfüllen wesentliche ökologische Funktionen, die bewirtschaftete Waldflächen nicht in gleichem Maße leisten können. Sie bieten Lebensraum für spezialisierte Arten, erhöhen die strukturelle Vielfalt des Waldes und stärken die Resilienz des gesamten Ökosystems gegenüber Extremwetterereignissen. Langfristig dienen intakte Waldökosysteme zudem als stabile Kohlenstoffspeicher. Die Wildnisgebiete im Stadtwald sollen von ca. 97 ha auf ca.124 ha erweitert (Karte) werden. Flächenbezeichung Stand Größe in ha Farbe Karte Wildnisgebiet Kuhsiepen Beschluss 24,78 Rot 2021 Wildnisgebiet Am Stucken Beschluss 28,43 Rot 2021 Naturschutzgebiet Beschluss 43,87 Rot „Rothenberg“ 2021 Wildnisgebiet Lüttgen Neu 27,42 Orange 3. Finanzielle Auswirkungen ( ) Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. (x) Es entstehen finanzielle und/oder personelle Auswirkungen. ( ) Es entstehen bilanzielle Auswirkungen (s. Anlage). - 2 - Für ein Wildnisgebiet entfallen die Holzerlöse, die sich bei einer forstlichen Nutzung ergeben. Gleichzeitig bleiben Kosten bspw. für Steuern und Versicherungen bestehen. Die durch den Betrieb eines Wildnisgebiets erforderlichen forstlichen Maßnahmen, bspw. zur Herstellung der Verkehrssicherheit, verursachen bedarfsweise zusätzliche Kosten. Um die Ertragseinbußen und anfallenden Kosten zumindest anteilig zu kompensieren, könnten ggf. verschiedene Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Ob für die Programme die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind und Fördermittel generiert werden können, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Wer ökologische Wert von Wildnisgebieten geht über eine rein monetäre Bewertung hinaus. Die Ausweisung derartiger Gebiete kann als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden. 4. Bezug zum IKEK ( ) Es sind keine Bezüge zum IKEK vorhanden. (x) Es sind Bezüge zum IKEK vorhanden. Die Erweiterung der Wildnisgebiete, dient dem übergeordneten Leitgedanken "Stadtentwicklung nachhaltig gestalten" sowie den konkreten Leitzielen "Resiliente und klimagerechte Umwelt- und Stadtentwicklung" und "Konsequenter Umwelt- und Artenschutz". Er trägt zudem zum Erhalt und der Weiterentwicklung der attraktiven Erholungs- und Freizeitangebote in Menden bei. 5. Begründung der Vorlage Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klima am 17.04.2026 einstimmig beauftragt, eine Drucksache zu dem Antrag zur Erweiterung der Wildnisgebiete unter Inanspruchnahme von Fördermitteln zu erstellen. Die Wildnisgebiete gehen auf die Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2009 zur Wildnis in Europa sowie auf die Strategie der Bundesregierung zur biologischen Vielfalt zurück. Daraufhin entschloss sich die damalige nordrhein-westfälische Landesregierung, Wildnisgebiete im landeseigenen Wald auszuweisen. In der Regel kommen Laubwälder, die älter als 120 Jahre sind, als Wildnisgebiete infrage. Im Gegensatz zu den Naturwaldzellen, die durch eine ordnungsbehördliche Verordnung formell ausgewiesen werden, werden Wildnisgebiete durch eine reine Eigentümerzielsetzung festgelegt. Der Begriff „Wildnisgebiet“ beschreibt vor allem ein Schutzziel, die Natur soll sich ohne menschliche Eingriffe entwickeln. Keine Forstwirtschaft, keine wirtschaftliche Nutzung. Minimale Steuerung, Eingriffe nur ausnahmsweise (z. B. Gefahrenabwehr). Das lehnt sich an § 24 BNatSchG (Nationalparke) und die nationale Biodiversitätsstrategie an. Wildnisgebiete erfüllen damit wesentliche ökologische Funktionen, die bewirtschaftete Waldflächen nicht in gleichem Maße leisten können. Sie bieten Lebensraum für spezialisierte Arten, erhöhen die strukturelle Vielfalt des Waldes und stärken die Resilienz des gesamten Ökosystems gegenüber Extremwetterereignissen. Langfristig dienen intakte Waldökosysteme zudem als stabile Kohlenstoffspeicher. Bei der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt liegt das Ziel entsprechender Flächenausweisungen bei mindestens 2 % der Landesfläche Deutschlands. Wildnisgebiete sind in NRW kein eigener Schutzgebietstyp wie etwa Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Landschaftsschutzgebiete. Stattdessen werden sie in der Regel als Teil des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetz Nordrhein- Westfalen umgesetzt. Ein Wildnisgebiet ist meist innerhalb eines bestehenden Schutzgebiets ausgewiesen, häufig innerhalb eines Naturschutzgebiets oder eines Nationalparks. Eine konkrete rechtliche Wirkung entsteht erst durch eine Schutzgebietsverordnungen (z. B. Naturschutzgebiet Rothenberg) oder Nationalparkgesetze (z. B. für den Nationalpark Eifel). - 3 - Darin würde dann z.B. festgelegt, Betretungsregeln, Verbote (z. B. Holzentnahme, Wegegebot) und Entwicklungsziele („Wildnisentwicklung“). Die Abteilung 67 Stadtforst unterstützt ausdrücklich das Anliegen des Antragstellers, den Artenschutz im Stadtwald weiter voranzubringen. Aus diesem Grunde arbeitet der Stadtforst bereits seit über 40 Jahren mit dem Naturwald-Programm der Stadt Menden. Dieses Programm wurde mehrfach in den Ausschüssen vorgestellt, Es besteht aus zehn Unterpunkten, die kontinuierlich auf dem Prüfstand sind und verbessert werden, wenn es nötig ist. Einer der Punkte sind die Altholzinseln oder auch Wildnisgebiete. Der Stadtwald Menden verfügt zurzeit ca. 97 ha Wildnisgebiete. Das entspricht ca. 15% des Stadtwaldes. Mit der Erhöhung der Wildnisgebietsfläche auf ca.124 ha läge der Anteil bei ca. 20%. Diese Wildnisgebiete wurde durch Beschlüsse in Ausschuss und Rat auf freiwilliger Basis aus der Nutzung genommen. Schon mit den bestehenden 97 ha liegen der Stadtwald deutlich über den 10 % Stilllegungsflächen, die von Land und Bund angestrebt werden. Externe Stellen, wie die Untere Naturschutzbehörde und das Naturschutzzentrum des Märkischen Kreises bestätigen immer wieder den Artenreichtum im Stadtwald Menden. Die im Antrag aufgeführten Arten, wie zum Beispiel der Schwarzspecht, der Mittelspecht, der Hirschkäfer und die Fledermäuse, kommen im gesamten Stadtwald vor. Im Auftrag gez. Dr. Tobias Wilms (Baudezernent) Anlage: Anlage 1: Karte Anlage 2: Ra-11/26/023

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