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Errichtung öffentlicher WC-Anlagen im Stadtgebiet Lippstadt in der Reihenfolge der im Haushalt gemeldeten Maßnahmen / Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 25.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLippstadt
Datum2026-09-16
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Errichtung von drei öffentlichen WC-Anlagen im Lippstädter Stadtgebiet an den Standorten Bahnhofsvorplatz (2027), Westend/Kanustrecke (2028) und Grüner Winkel/Entenspielplatz (2029). Die Anlagen sollen robust, vandalismusresistent und barrierefrei ausgestattet sein. Der Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschuss beschloss die Maßnahmen einstimmig. Die Verwaltung lehnt den Antragspunkt zur Nutzung von Trockentoiletten ab und empfiehlt konventionelle, an die Abwasserinfrastruktur angeschlossene Anlagen mit geschätzten Kosten von insgesamt etwa 1,05 Millionen Euro.

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Vorlage Nr. 279/2026 öffentlich FB 6 / FD Gebäudewirtschaft Auskunft erteilt: Herr Veenhof Telefon: 02941/980478 Beratungsfolge Sitzungstermin Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschuss 16.09.2026 TOP Errichtung öffentlicher WC-Anlagen im Stadtgebiet Lippstadt in der Reihenfolge der im Haushalt gemeldeten Maßnahmen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2026 Beschlussvorschlag Der Errichtung von drei öffentlichen WC-Anlagen im Stadtgebiet Lippstadt an den nach- folgend dargestellten Standorten und in der vorgesehenen zeitlichen Reihenfolge wird zugestimmt. Anlage 1 - Lageplan WC-Anlage Bahnhofsvorplatz Anlage 2 - Grundriss WC-Anlage Bahnhofsvorplatz Anlage 3 - Grundriss Einraum-Unisex-WC-Anlage Anlage 4 - Lageplan WC-Anlage Westend/Kanustrecke Anlage 5 - Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2026 Beratungsergebnis Einstimmig M m i e t n S - tim- Ja Nein Enthaltung L B a e u s t c hluss- Abweichender Mehrheit vorschlag Beschluss Unterschrift Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 2 Auswirkungen auf den laufenden Ergebnis- und/oder Finanzplan? Ja Produkt: Gebäudemanagement Produkt-Nr.: 01.12.01 Erträge und/oder Einzahlungen (notw. Erläuterungen grds. in der Sachdarstellung Aufwendungen und/oder Auszahlungen Belastung Ergebnisplan Finanzplan Sachkonten: Sachkonten: 0912003 Gesamtauszahlungen der Maßnahme: Eigenanteil: Bezeichnung der Aufwendungen: Bezeichnung der Auszahlungen: Höhe der Aufwendungen: Höhe der Auszahlungen: Höhe der Verpflichtungsermächti- gungen (VE): Finanzierung Aufwandsermächtigungen stehen zur Finanzmittel stehen zur Verfügung Verfügung Aufwandsermächtigungen stehen nicht Finanzmittel stehen nicht zur zur Verfügung Verfügung Aufwandsermächtigungen stehen nur Finanzmittel stehen nur i.H.v. zur i.H.v. zur Verfügung: Verfügung: Folge: Folge: Überplanmäßige Überplanmäßige Aufwendungen: Auszahlungen: Außerplanmäßige Außerplanmäßige Aufwendungen: Auszahlungen: Überplanmäßige VE: Außerplanmäßige VE: Deckung Mehrerträge bei: Mehreinzahlungen bei: Minderaufwand bei: Minderauszahlungen bei: Einsparungen VE bei: Mitzeichnung Bereich Finanzen: Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 3 Sachdarstellung Im Stadtgebiet Lippstadt besteht an verschiedenen öffentlichen und stark frequentierten Orten ein Bedarf an zusätzlichen öffentlichen WC-Anlagen. Um die Versorgungs- situation nachhaltig zu verbessern, sollen in den kommenden Jahren drei neue Anlagen errichtet werden. Die vorgesehenen Standorte und der geplante Realisierungszeitraum sind: Bahnhofsvorplatz – 2027 Westend / Kanustrecke – 2028 Grüner Winkel / Bereich Entenspielplatz – 2029. Die einzelnen Standorte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Nutzung, der örtlichen Rahmenbedingungen und der Anforderungen an die Gestaltung. Grundsätzlich soll jedoch bei allen Anlagen auf eine robuste, vandalismusresistente, pflegeleichte und hygienisch hochwertige Ausführung geachtet werden. 1. Öffentliche WC-Anlage am Bahnhofsvorplatz – 2027 1.1 Standort und Anlass Der erste vorgesehene Standort für eine neue öffentliche WC-Anlage befindet sich im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und ist in Anlage 1 dargestellt. Die neue Anlage soll die bestehende, von der Stadt Lippstadt bewirtschaftete WC-Anlage im Bahnhofsgebäude ersetzen und gleichzeitig das Angebot an öffentlichen Toiletten im Bereich der Südlichen Altstadt verbessern. Die bestehende WC-Anlage im Bahnhof musste in den vergangenen Jahren wiederholt aufgrund erheblichen Vandalismus sowie Brandanschlägen vorübergehend geschlos- sen werden. Darüber hinaus befindet sich die Anlage trotz einer zweimal täglichen Rei- nigung häufig in einem hygienisch unbefriedigenden Zustand. Um diese Situation nachhaltig zu verbessern wird vorgeschlagen, am Bahnhofsvorplatz eine eigenständige und gut einsehbare WC-Anlage zu errichten. Bei der Standortwahl wurde insbesondere auch die Möglichkeit einer sozialen Kontrolle berücksichtigt. Die Lage am Bahnhofsvorplatz und die gute Einsehbarkeit sollen dazu beitragen, Vandalismus und mutwillige Beschädigungen möglichst zu vermeiden. 1.2 Technische und funktionale Ausgestaltung Für die neue WC-Anlage soll grundsätzlich die bereits im Postpark eingesetzte Technik übernommen werden. Mit dieser Anlage hat die Stadt Lippstadt bislang gute Erfahrun- gen gesammelt. Die WC-Brille sowie der Bodenbereich werden nach der Benutzung automatisiert gerei- nigt. Dadurch soll ein dauerhaft hoher Hygienestandard gewährleistet und gleichzeitig der erforderliche Reinigungsaufwand reduziert werden. Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 4 1.3 Raumaufteilung Als Grundriss wird eine Drei-Raum-Anlage vorgeschlagen (siehe Anlage 2), bestehend aus: einem barrierefreien Unisex-WC, einem Urinalbereich sowie einem weiteren Unisex-WC. Im Urinalbereich ist keine automatisierte Bodenreinigung vorgesehen. Der barrierefreie WC-Bereich soll neben der regulären Zugangsregelung zusätzlich über den Euroschlüssel zugänglich sein. Dadurch wird Menschen mit Behinderungen ein unkomplizierter und möglichst selbstständiger Zugang ermöglicht. 1.4 Gestaltung und Materialien Für das Gebäude wird ein flach geneigtes Satteldach mit einem kleinen Dachüberstand vorgeschlagen. Bei der Fassadengestaltung soll insbesondere auf eine robuste sowie pflege- und reini- gungsfreundliche Ausführung geachtet werden. Als mögliche Ausführung wird eine Fassadenbekleidung aus HPL-Platten vorgeschlagen. Für die Innenwandflächen wird anstelle einer klassischen Fliesenbekleidung der Einsatz von einfarbigen Glasoberflächen vorgeschlagen. Gegenüber einer Ausführung mit Flie- sen ist hier mit Mehrkosten von voraussichtlich rund 10.000 Euro zu rechnen. Die Glasoberflächen bieten jedoch erhebliche Vorteile hinsichtlich Reinigung und Pflege. Insbesondere lassen sich die fugenlosen bzw. fugenarmen Oberflächen leichter und gründlicher reinigen und tragen damit zu einem dauerhaft hohen hygienischen Standard bei. 1.5 Zugangssystem Für den Zugang zur WC-Anlage soll ein System eingesetzt werden, das sowohl die Nutzung gegen Münzeinwurf als auch ein bargeldloses Bezahlen ermöglicht. Der barrierefreie WC-Bereich wird ergänzend mit einer Zugangsmöglichkeit über den Euroschlüssel ausgestattet. Mit der vorgeschlagenen Ausführung soll eine robuste, vandalismusresistente und hygi- enisch hochwertige WC-Anlage geschaffen werden. Sie stellt zum einen die notwendige Versorgung am Bahnhof sicher und verbessert zum anderen das Angebot an öffentli- chen Toiletten im Bereich der Südlichen Altstadt. 2. Öffentliche WC-Anlage im Bereich Westend / Kanustrecke – 2028 2.1 Standort und Anlass Der zweite vorgesehene Standort befindet sich westlich des Ostendorf-Gymnasiums im Bereich der neu geschaffenen Kanustrecke (siehe Anlage 4). Die geplante WC-Anlage soll insbesondere den Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer der Kanustrecke decken. Darüber hinaus befindet sich der Standort unmittelbar bzw. in räumlicher Nähe zur Fahrradroute Römer-Lippe-Route und stellt damit auch für den Radverkehr eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur dar. Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 5 Zusätzlich bietet die Anlage einen Mehrwert für Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie weitere Besucherinnen und Besucher des Lippebereichs. 2.2 Technische und funktionale Ausgestaltung Die technische Ausstattung soll grundsätzlich entsprechend der für den Bahnhofsvor- platz vorgesehenen Anlage ausgeführt werden. Damit soll auch an diesem Standort eine robuste, wartungs- und pflegearme sowie hygienisch hochwertige Lösung umgesetzt werden. 2.3 Raumaufteilung Für den Standort wird eine barrierefreie Einraum-Unisex-WC-Anlage vorgeschlagen (siehe Anlage 3). Durch die kompakte Bauweise kann der Flächen- und Bauaufwand auf das für diesen Standort erforderliche Maß begrenzt werden. 2.4 Gestaltung und Materialien Für das Gebäude wird ein Flachdach mit einem kleinen Dachüberstand im Eingangsbe- reich vorgeschlagen. Bei der Fassadengestaltung soll auch hier auf eine robuste sowie möglichst pflege- und reinigungsfreundliche Ausführung geachtet werden. Alternativ ist aufgrund des Umfel- des auch eine Holzfassade als Bekleidung denkbar. Für die Innenwandflächen wird grundsätzlich ebenfalls der Einsatz von Glasoberflächen in Betracht gezogen. Aufgrund der voraussichtlich geringeren Nutzungsintensität wäre alternativ eine Ausfüh- rung mit großformatigen Fliesen, beispielsweise im Format 50 × 25 cm, aus Kosten- gründen ebenfalls möglich. Die endgültige Materialwahl soll im weiteren Planungsver- lauf unter Berücksichtigung der Investitions- und Folgekosten festgelegt werden. 2.5 Zugangssystem Das Zugangssystem soll grundsätzlich identisch mit dem für den Bahnhofsvorplatz vor- gesehenen System ausgeführt werden. Vorgesehen sind damit sowohl eine Nutzung gegen Münzeinwurf als auch eine bargeld- lose Bezahlmöglichkeit. Der barrierefreie Zugang soll zusätzlich über den Euroschlüssel ermöglicht werden. 3. Öffentliche WC-Anlage im Grünen Winkel / Bereich Entenspielplatz – 2029 3.1 Standort und Anlass Der dritte vorgesehene Standort befindet sich im Grünen Winkel im Bereich des Enten- spielplatzes. Für die konkrete Standortwahl kommen derzeit drei bis vier mögliche Flächen in Be- tracht. Diese weisen jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile hinsichtlich Erschlie- ßung, Einbindung in das Umfeld, Sichtbeziehungen und Nutzung auf. Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 6 Der endgültige Standort ist daher noch nicht festgelegt. Im weiteren Planungsverfahren sollen die möglichen Standorte geprüft und die erforderlichen Beteiligungen durchge- führt werden. Hierbei sind insbesondere auch betroffene Dritte und die Belange des Umfeldes einzubeziehen. Grundsätzlich soll die neue WC-Anlage sowohl den Bedarf der Besucherinnen und Be- sucher des Grünen Winkels als auch den Nutzerinnen und Nutzern des Entenspiel- platzes dienen. 3.2 Technische und funktionale Ausgestaltung Die technische Ausstattung soll grundsätzlich entsprechend den beiden zuvor beschrie- benen WC-Anlagen ausgeführt werden. Aufgrund der besonderen Nutzung des Umfeldes soll die Anlage zusätzlich mit einem Wickeltisch ausgestattet werden. 3.3 Raumaufteilung Als Grundriss wird eine barrierefreie Einraum-Unisex-WC-Anlage vorgeschlagen (siehe Anlage 3). Die kompakte Bauweise ermöglicht eine bedarfsgerechte und zugleich wirtschaftliche Lösung für den Standort. 3.4 Gestaltung und Materialien Für das Gebäude wird ein Flachdach ohne Dachüberstand vorgeschlagen. Auch hier soll bei der Fassadengestaltung insbesondere auf eine robuste sowie pflege- und reinigungsfreundliche Ausführung geachtet werden. Aufgrund der Lage im Grünen Winkel ist alternativ auch eine Holzfassade als Bekleidung denkbar, sofern diese den Anforderungen an Dauerhaftigkeit, Pflege und Vandalismusresistenz entspricht. Für die Innenwandflächen wird grundsätzlich ebenfalls der Einsatz von Glasoberflächen in Betracht gezogen. Alternativ wäre aufgrund der voraussichtlich geringeren Nutzungsintensität eine Ausfüh- rung mit großformatigen Fliesen, beispielsweise im Format 50 × 25 cm, aus Kosten- gründen denkbar. Die endgültige Materialwahl soll im weiteren Planungsverlauf unter Berücksichtigung der Investitions- und Folgekosten festgelegt werden. 3.5 Zugangssystem Das Zugangssystem soll grundsätzlich identisch mit den für den ersten und zweiten Standort vorgesehenen Systemen ausgeführt werden. Vorgesehen sind damit eine Nutzung gegen Münzeinwurf sowie eine bargeldlose Be- zahlmöglichkeit. Der barrierefreie Zugang soll ergänzend über den Euroschlüssel er- möglicht werden. Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 7 4. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen Mit der Errichtung der drei geplanten WC-Anlagen soll die Versorgung mit öffentlichen Toiletten an wichtigen und stark frequentierten Standorten im Stadtgebiet Lippstadt schrittweise verbessert werden. Die vorgesehenen Standorte erfüllen dabei unterschiedliche Funktionen: Bahnhofsvorplatz: Ersatz der bestehenden, wiederholt von Vandalismus und Brandstiftungen betroffenen WC-Anlage im Bahnhofsgebäude sowie Verbesserung der Versorgung im Bereich der Südlichen Altstadt. Westend / Kanustrecke: Versorgung der Nutzerinnen und Nutzer der Kanustrecke sowie Ergänzung der Infra- struktur für den Rad- und Fußverkehr entlang der Lippe. Grüner Winkel / Entenspielplatz: Verbesserung der Versorgung für Besucherinnen und Besucher des Grünen Winkels und insbesondere für die Nutzerinnen und Nutzer des Entenspielplatzes. Bei allen drei Anlagen stehen eine hohe Funktionalität, Barrierefreiheit, Hygiene, Robustheit und Vandalismusresistenz im Vordergrund. Die weitere Planung und Ausgestaltung der einzelnen Anlagen sollen auf Grundlage des Beschlusses unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten er- folgen. Die notwendigen Finanzmittel sollen über die Haushaltsplanberatungen 2027 ff. erfol- gen (Bahnhofsvorplatz Kalkulation rd. 500.000 €, Westend/Kanustrecke rd. 275.000 € und Grüner Winkel/Entenspielplatz rd. 275.000 €). In diese weiteren Planungen soll auch die Möglichkeit zur Berücksichtigung einer sogenannten „Toilette für alle“ einflie- ßen. Beim Standort im Grünen Winkel ist die endgültige Standortfestlegung Bestandteil der weiteren Planung und soll unter Einbeziehung der betroffenen Dritten erfolgen. Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE Grünen vom 25.08.2026 (Anlage 5) Punkt 3 – Verwendung einer Trockentoilette als öffentliche Toilettenanlage Stellungnahme der Verwaltung Von der Einrichtung einer Trockentoilette als öffentliche Toilette sollte aus Sicht der Verwaltung Abstand genommen werden. Zwar können Trockentoiletten grundsätzlich einen Beitrag zu einem ressourcenschonenden Umgang mit Wasser leisten und unter geeigneten Rahmenbedingungen eine sinnvolle Alternative darstellen. Für den dauer- haften Betrieb als öffentlich zugängliche Toilette bestehen jedoch besondere Anforde- rungen an Hygiene, Reinigung, Geruchsvermeidung und Betriebssicherheit. Öffentliche Toiletten werden von einem wechselnden und nicht steuerbaren Personen- kreis genutzt und unterliegen dadurch einer deutlich höheren und schwerer planbaren Belastung als private oder anderweitig kontrollierte Toilettenanlagen. Bei einer Trocken- toilette ist insbesondere auf eine regelmäßige und fachgerechte Entleerung sowie eine sorgfältige Reinigung und hygienische Wartung zu achten. Ein erhöhter Wartungs- und Betreuungsaufwand kann die erwarteten Einsparungen beim Wasserverbrauch relati- vieren. Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 8 Hinzu kommen mögliche Akzeptanzprobleme bei den Nutzerinnen und Nutzern. Insbe- sondere bei stark frequentierten öffentlichen Anlagen können Geruchsbelastungen, die besondere Form der Entsorgung sowie die ungewohnte Nutzung einer Trockentoilette zu einer geringeren Akzeptanz führen. Auch bei einer technisch gut ausgeführten Anla- ge lässt sich ein solcher zusätzlicher Erklärungs- und Betreuungsbedarf nicht vollstän- dig ausschließen. Bei der Entscheidung für eine öffentliche Toilettenanlage sollte daher neben ökologi- schen Aspekten insbesondere deren langfristige hygienische, organisatorische und wirtschaftliche Betriebsfähigkeit berücksichtigt werden. Eine konventionelle, an die öf- fentliche Abwasserentsorgung angeschlossene Toilette bietet hierbei einen etablierten und zuverlässig handhabbaren Betriebsstandard. Sie ermöglicht eine unkomplizierte Nutzung für alle Bevölkerungsgruppen und reduziert zugleich den laufenden Aufwand für Entleerung und Entsorgung. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, auf die Errichtung einer Trockentoilette als öf- fentliche Toilette zu verzichten und stattdessen eine dauerhaft betriebssichere, hygieni- sche und nutzerfreundliche Lösung mit Anschluss an die vorhandene Abwasserinfra- struktur einzusetzen.

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