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Verbesserung der Lichtsignalanlagen / hier: Antrag der Fraktion Die LInke vom 10.04.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLippstadt
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragte am 10.04.2026 die Beauftragung eines externen Büros zur Optimierung der Lichtsignalanlagen an Hauptverkehrsstraßen in Lippstadt. Die Verwaltung empfiehlt gegen diesen Antrag, da das Thema bereits in mehreren Ausschusssitzungen seit 2017 behandelt wurde und bereits beschlossene Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden. Ein Gutachter stellte 2025 fest, dass große Optimierungsmöglichkeiten nicht bestehen. Der Ausschuss beschloss einstimmig, auf eine erneute externe Beauftragung zu verzichten.

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Extrahierter Text

Vorlage Nr. 280/2026 öffentlich FB 6 / Stadtentwicklung und Bauen Auskunft erteilt: Herr Horstmann Telefon: 02941 980-425 Beratungsfolge Sitzungstermin Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschuss 16.09.2026 TOP Verbesserung der Lichtsignalanlagen hier: Antrag der Fraktion Die LInke vom 10.04.2026 Beschlussvorschlag Im Hinblick auf die wiederholten und umfangreichen Beratungen der Thematik Signal- steuerung in Lippstadt und der sich daraus bisher ergebenden Beschlusslage wird auf eine erneute Beauftragung eines externen Planungsbüros verzichtet. Anlage 1 - Antrag der Fraktion Die Linke vom 10.04.2026 Anlage 2 - Übersicht von Radfahrer- und Fußgängerfreigaben an Signalanlagen in LP Beratungsergebnis Einstimmig M m i e t n S - tim- Ja Nein Enthaltung L B a e u s t c hluss- Abweichender Mehrheit vorschlag Beschluss Unterschrift Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 2 Auswirkungen auf den laufenden Ergebnis- und/oder Finanzplan? Nein Sachdarstellung Mit Schreiben vom 10.04.2026 beantragt die Fraktion Die Linke die Beratung des Themas „Verbesserung der Lichtsignalanlagen“ im Umwelt-, Bau- und Mobilitätsaus- schuss. In dem Antrag werden diverse Fragen aufgeworfen (Anlage 1), die sich auch auf zurückliegende Beratungen zu diesem Thema im UBMA beziehen. Das Schreiben endet mit dem Antrag: Der UBMA möge beschließen, ein externes Büro mit der Optimierung der Signalanlagen an Hauptverkehrsstraßen / Hauptstraßen zu be- auftragen. Seitens der Verwaltung ist darauf zu verweisen, dass der damalige Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss und auch der Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschuss sich über die letzten Jahre mehrfach mit dem Thema der Signalsteuerung beschäftigt hat. So u.a. am: 22.11.2017 (Nr. 309/2017), TOP 6 04.09.2019 (Nr. 223/2019), TOP 7 09.10.2019 (Nr. 257/2019), TOP 6 04.03.2020 (Nr. 064/2020), TOP 5 27.05.2020 (Nr. 116/2020), TOP 5 26.08.2020 (Nr. 194/2020), TOP 10 17.11.2022 (Nr. 324/2022), TOP 5 07.05.2025 (Nr. 115/2025), TOP 2. Die umfassenden Sachdarstellungen zu diesem Themenbereich sind den v.g. Vorlagen und Anlagen/Anträgen zu entnehmen. Diese stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Ebenso sind dort die Niederschriften und Beschlüsse des Ausschusses zu finden. Auf eine inhaltliche Zusammenfassung der Beratungen und Ergebnisse wird daher hier verzichtet. Um die komplexe Thematik aus dem Antrag der Fraktion Die Linke möglichst übersicht- lich darzustellen, ist in der Anlage 2 die Übersicht von Radfahrer- und Fußgängerfrei- gaben an Signalanlagen in Lippstadt erstellt worden. Diese Übersicht beinhaltet die Themen der zu behandelnden Fragestellungen 1 bis 4. In den skizzierten Sitzungsterminen wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen, welche durch die Verwaltung sukzessive an städtischen Lichtsignalanlagen umgesetzt werden. Darüber hinaus werden die städtischen Lichtsignalanlagen im Zuge von Wartungs- arbeiten und Reparaturen auf mögliche Optimierungen, unter anderem hinsichtlich der Radfahrer- und Fußgängerdetektion, überprüft. Sollten sich dabei Möglichkeiten er- geben, die sich mit den Beschlusslagen des UBMA decken oder in deren Sinne förder- lich sind, so werden durch die Verwaltung entsprechende Modifikationen vorge- nommen vorausgesetzt, die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen stehen zur Verfügung. Diese Maßnahmen beziehen sich immer auf Anlagen die in der Zuständigkeit der Stadt Lippstadt liegen. Vielen Anlagen, insbesondere an Hauptver- kehrsstraßen, liegen jedoch in der Zuständigkeit des Kreises oder des Landes. Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 3 Im Rahmen der zuvor benannten Arbeiten wurden in den letzten Monaten verschiedene Maßnahmen umgesetzt (Frage 6/7). Hier sind die Detektion der Fußgänger- und Radfahrer an ausgewählten Standorten per Wärmebildkamera an der Lichtsignalanlage L 822 Dr.-Wilhelm-Röpke-Straße / Beckumer Straße / Cappeltor, L 636 Erwitter Straße / Overhagener Straße zu nennen. Zusätzlich erfolgt nun die Detektion der Fußgänger- und Radfahrer per Wärmebild- kamera an der Lichtsignalanlage Erwitter Straße  Planckstraße. Neben weiteren Lichtsignalanlagen mit durchgeführten Modifikationen sind auch noch weitere Projekte in Planung beziehungsweise werden, wie oben beschrieben, bei ent- sprechender Gelegenheit umgesetzt. Des Weiteren sind die beschlossenen Optimierungen beispielweise an der Lichtsignal- anlage Udener Straße / K 42 Hellinghäuser Weg sowie Udener Straße / Bückebuger Straße erfolgt. Je nach Betrachter zeigen die bereits umgesetzten Maßnahmen an Lichtsignalanlagen nur bedingt die gewünschten Effekte. Rückmeldungen von einigen Verkehrsteilnehmern zeigen, dass die beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen, aus deren jeweiliger Sicht, nicht ausreichend sind oder teilweise auch nicht wahrgenommen werden. Die Verwaltung erreichen auch Anregungen und Wünsche hinsichtlich der Steuerung der Signalanlagen, die, je nach Art des Verkehrsteilnehmers (Fußgänger, Radfahrer, KFZ- Fahrer), unterschiedliche Zielvorstellungen innehaben, wodurch keine allseits zufrie- denstellende Lösungen angeboten werden können. Von zentraler Bedeutung ist jedoch auch, dass, anders als in dem Schreiben der Fraktion Die Linke angenommen, bisher kein Beschluss des UBMA vorliegt, nachdem dem Radverkehr an Signalanlagen ein Vorrang eingeräumt werden soll (Frage 5). Sollte die grundsätzliche Zielsetzung des UBMA darin bestehen, dem Radverkehr einen Vorrang einzuräumen, so müsste dies zunächst über einen Grundsatzbeschluss erfol- gen. Dadurch würde eine klare Richtung über die „Schaltung“ der Lichtsignalanlagen vorgegeben. Hervorzuheben bleibt allerdings, dass die Leistungsfähigkeit einer Lichtsignalanlage, durch welche Modifikationen für den Fußgänger- und/oder Radverkehr auch immer, begrenzt wird. Dieses ist bei allen Überlegungen grundsätzlich zu berücksichtigen. Dieser Sachverhalt wurde auch durch den Vertreter der Planungsgruppe PVT in der Sitzung am 07.05.2025 ausführlich dargelegt. Auf konkrete Nachfrage aus dem Gremium, ob die derzeitige Situation überhaupt optimierbar sei, erwiderte der Gut- achter, dass er "keine großartigen Optimierungsmöglichkeiten zum derzeitigen Bestand sehe". Ein Beschluss erfolgte in der Sitzung daraufhin nicht. Im Hinblick auf die wiederholten und umfangreichen Beratungen der Thematik Signal- steuerung in Lippstadt und der sich daraus bisher ergebenden Beschlusslage sollte auf eine erneute Beauftragung eines externen Planungsbüros verzichtet werden. Dies er- scheint aus der Sicht der Verwaltung nur dann sinnvoll, wenn grundsätzliche Beschluss- lagen über z.B. die Bevorrechtigung einer Verkehrsart vorliegen, auf deren Grundlage gezielte Untersuchungen erfolgen könnten.

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