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Antrag der FDP-Fraktion vom 25.07.2026; hier Finanzzwischenbericht zur Entwicklung der Gewerbesteuereinnahme 2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLemwerder
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt einen Finanzzwischenbericht zur Gewerbesteuerentwicklung 2026. Zum 31. August 2026 wurden 3,89 Millionen Euro vereinnahmt bei einem Haushaltsansatz von 13,1 Millionen Euro. Die Verwaltung erwartet höhere Einnahmen im vierten Quartal und hält den Haushaltsansatz weiterhin für erreichbar, da sie mit lokalen Unternehmen abstimmt und regelmäßig mit dem Finanzamt kommuniziert.

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Informationsvorlage öffentlich Vorlage Nr.: FB 3/017/2026 Federführung: Fachbereich 3 Datum: 31.08.2026 Bearbeiter: Martina Wien AZ: Beratungsfolge Termin Ausschuss für Finanzen und 10.09.2026 Gemeindeentwicklung Gegenstand der Vorlage Antrag der FDP-Fraktion vom 25.07.2026; hier Finanzzwischenbericht zur Entwicklung der Gewerbesteuereinnahme 2026 Wie hoch sind die bisher vereinnahmten bzw. veranlagten Gewerbesteuereinnahmen zum Stichtag 31. Juli 2026? Im Haushalt 2026 wurde für die Gewerbesteuereinnahmen ein Ansatz von € 13.100.000 eingeplant. Zum 31.08.2026 werden Gewerbesteuereinnahmen von € 3.888.116,08 ausgewiesen. Wie beurteilt die Verwaltung auf Grundlage der derzeit vorliegenden Erkenntnisse die weitere Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen im zweiten Halbjahr 2026? Die Verwaltung ist zur Zeit in der Abstimmung mit Unternehmen in der Gemeinde Lemwerder zu den zukünftigen Gewerbesteuereinnahmen. Daten zu Namen und Beträgen können aufgrund des Steuergeheimnisses nicht genannt werden. Das Verfahren zu den Gewerbesteuereinnahmen wird durch das Finanzamt durchgeführt. Die Gemeinde Lemwerder kann keinen Einfluss auf das Durchführungsverfahren nehmen. Die Verwaltung erwartet noch größere Gewerbesteuerinnahmen im letzten Quartal 2026. Hält die Verwaltung den im Haushalt veranschlagten Ansatz von € 13,1 Mio. nach heutigem Kenntnistand weiterhin für erreichbar oder bestehen erkennbare Risiken hinsichtlich der Planerreichung? Nach heutigem Kenntnistand hält die Verwaltung den veranlagten Ansatz im Haushalt 2026 für erreichbar bzw. schätzt ihn höher ein. Der Zeitpunkt der Einnahme hängt allerdings vom Durchführungsverfahren durch das Finanzamt ab. Wenn Festsetzungsbescheide vom Finanzamt an die Gemeinde geschickt werden, errechnet die Gemeinde daraus die Höhe Gewerbesteuer für die Unternehmen und verschickt einen entsprechenden Bescheid. Die Gemeinde ist zum Ablauf regelmäßig im Austausch mit allen Beteiligten. FB 3/017/2026 Seite 1 von 2 Finanzielle Auswirkungen: Kostenart Ist Plan Abw. Klimarelevanz: keine kann nicht beurteilt werden Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug…. Begründung: FB 3/017/2026 Seite 2 von 2

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