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Antrag AfD Fraktion Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Arbeiten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Langenfeld |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung Langenfeld ein Konzept zur verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit für arbeitsfähige Asylbewerber gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz erarbeitet und umsetzt. Das Konzept soll Einsatzbereiche (Reinigung, Grünflächenpflege, städtische Einrichtungen), zeitliche Umfänge, Organisation und Leistungskürzungen bei Verweigerung regeln. Der Ausschuss für Soziales und Ordnung lehnte den Antrag am 01.09.2026 mehrheitlich ab (2 Ja, 14 Nein).
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Dokument
Extrahierter Text
AfD-Fraktion im Rat der
Stadt Langenfeld (Rhld.)
Konrad-Adenauer-Platz1
40764 Langenfeld
AfD-Ratsfraktion - Konrad-Adenauer-Pl.1 - 40764 Langenfeld
An den Bürgermeister der Stadt Langenfeld
Herrn Wenzens
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Langenfeld, 19. August 2026
Antrag
der Fraktion der Alternative für Deutschland
Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Arbeiten
Sehr geehrter Herr Wenzens,
Als AfD-Fraktion beantragen wir, daß der Rat der Stadt Langenfeld beschließt:
Die Verwaltung der Stadt Langenfeld wird beauftragt, ein städtisches Konzept zur verpflichtenden
Heranziehung von arbeitsfähigen Asylbewerbern im nicht mehr schulpflichtigen Alter zu gemeinnütziger
Arbeit gemäß §5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu erstellen und umzusetzen. Das
Konzept soll insbesondere enthalten:
a. eine Übersicht geeigneter Einsatzbereiche im Stadtgebiet Langenfeld,
b. den zeitlichen Umfang gemeinnütziger Tätigkeiten,
c. Regelungen zur Organisation, Anleitung und Aufsicht,
d. die konsequente Anwendung von gesetzlich zulässigen Leistungskürzungen bei Verweigerung
ohne stichhaltige Begründungen,
e. eine Abstimmung zwischen Sozialverwaltung, Ordnungsdienst und städtischen Betrieben (z.B.
Betriebshof).
Die Verwaltung stellt das hierfür erarbeitete Konzept den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat im
übernächsten Sitzungslauf zur Beratung und Beschlußfassung diesbezüglich vor.
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Begründung:
Wie zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht auch Langenfeld vor erheblichen Heraus-
forderungen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerbern. Zugleich bestehen
im Stadtgebiet vielerorts Defizite bei Sauberkeit, Grünpflege und allgemeiner Ordnung, die von Bürgern
regelmäßig – insbesondere in den sozialen Medien – mißbilligend thematisiert werden.
§ 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes eröffnet die Möglichkeit, arbeitsfähige Leistungsberechtigte zu
gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten heranzuziehen. Dabei handelt es sich weder um die Besetzung
regulärer Arbeitsplätze noch um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern um
zusätzliche, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Die Regelung bewegt sich innerhalb des von Art. 12
Abs. 2 des Grundgesetzes gezogenen verfassungsrechtlichen Rahmens. Durch eine Gesetzesänderung im
Jahre 2024 wurde die Anwendung dieser bereits bestehenden Möglichkeit zusätzlich erleichtert.
Daß eine solche Umsetzung nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch praktisch möglich ist, zeigen
Beispiele aus mehreren Bundesländern. Der Saale-Orla-Kreis und der Landkreis Greiz in Thüringen
setzen entsprechende Modelle seit 2024 um und beschäftigen Asylbewerber unter anderem auf Bauhöfen
sowie in gemeinnützigen und sozialen Einrichtungen. Auch der Rat der Stadt Salzgitter hat die
Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes für verpflichtende gemeinnützige Tätigkeiten beauftragt.
Vergleichbare Initiativen wurden zudem in den bayerischen Landkreisen Fürth und Unterallgäu beraten.
Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten fördern Eigenverantwortung und eine geregelte Tagesstruktur,
erleichtern den praktischen Spracherwerb und vermitteln grundlegende gesellschaftliche Abläufe.
Gleichzeitig können sie kommunale Strukturen unterstützen und dem berechtigten Gerechtigkeits-
empfinden der Bevölkerung Rechnung tragen. Wer arbeitsfähig ist und seinen Lebensunterhalt vollständig
aus öffentlichen Mitteln bestreitet, dem kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zugemutet werden,
durch überschaubare Tätigkeiten einen Beitrag für die örtliche Gemeinschaft zu leisten.
Allein im Jahre 2025 beliefen sich die Langenfelder Ausgaben für Regelleistungen und medizinische
Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf rund 3,66 Millionen Euro. Hinzu kamen mehr als
174.000 Euro für Sprachkurse, Bildungsangebote und soziale Betreuung. Vor diesem Hintergrund ist es
den Bürgern kaum vermittelbar, daß die Stadt erhebliche finanzielle und organisatorische Leistungen
erbringt, zugleich aber auf die Nutzung rechtlich vorgesehener und dem Gemeinwohl dienender
Arbeitsgelegenheiten verzichtet. Integration darf nicht als einseitige staatliche Dienstleistung verstanden
werden, sondern setzt auch die Bereitschaft voraus, Verantwortung zu übernehmen und sich in die
örtliche Gemeinschaft einzubringen.
Die Erfahrungen anderer Kommunen widerlegen den Einwand, eine Umsetzung sei grundsätzlich nicht
leistbar. Fragen der Organisation, Anleitung, Versicherung und des Arbeitsschutzes sind im Rahmen eines
tragfähigen kommunalen Konzeptes zu klären; sie rechtfertigen jedoch nicht, eine ausdrücklich
vorgesehene gesetzliche Möglichkeit von vornherein ungenutzt zu lassen. Entscheidend ist daher nicht,
ob die Stadt Langenfeld handeln kann, sondern ob Verwaltung und politische Mehrheit bereit sind, die
vorhandenen Instrumente konsequent anzuwenden.
Als mögliche Einsatzbereiche in Langenfeld kommen insbesondere in Betracht:
I. Reinigung öffentlicher Plätze, Parkanlagen und Spielplätze, beispielsweise von Grill- und
Freizeitflächen,
II. Unterstützung bei der Pflege öffentlicher Grünflächen sowie bei einfachen Tätigkeiten im
Rahmen des Winterdienstes, etwa bei Räum- und Streuarbeiten,
III. Mithilfe in städtischen Einrichtungen und kommunalen Unterkünften,
IV. einfache unterstützende Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit dem städtischen Betriebshof
beziehungsweise den zuständigen Entsorgungs- und Reinigungsdiensten,
V. Unterstützung bei städtischen Veranstaltungen, Festen und sonstigen kommunalen Maßnahmen.
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Mit herzlichen Grüßen,
für die AfD-Fraktion
Patrick Heinz Thimm Nitsche Michael Kimpel
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender Ratsherr
Marcel Staudte Marc Kratz
Ratsherr Ratsherr
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AfD-Fraktion im Rat der
Stadt Langenfeld (Rhld.)
Konrad-Adenauer-Platz1
40764 Langenfeld
Vorberatung Ausschuss für Soziales
AfD-Ratsfraktion - Konrad-Adenauer-Pl.1 - 40764 Langenfeld
u. Ordnung am 01.09.2026:
Mehrheitlich abgelehnt
An die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales & Ordnung
(Ja 2 AfD, Nein 14, Enthaltung 0)
Frau Lützenkirchen
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Langenfeld, 19. August 2026
Antrag
der Fraktion der Alternative für Deutschland
Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Arbeiten
Sehr geehrte Frau Lützenkirchen,
Als AfD-Fraktion beantragen wir, daß der Ausschuß für Soziales & Ordnung dem Rat der Stadt
Langenfeld folgenden Beschluss empfiehlt:
Die Verwaltung der Stadt Langenfeld wird beauftragt, ein städtisches Konzept zur verpflichtenden
Heranziehung von arbeitsfähigen Asylbewerbern im nicht mehr schulpflichtigen Alter zu gemeinnütziger
Arbeit gemäß §5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu erstellen und umzusetzen. Das
Konzept soll insbesondere enthalten:
a. eine Übersicht geeigneter Einsatzbereiche im Stadtgebiet Langenfeld,
b. den zeitlichen Umfang gemeinnütziger Tätigkeiten,
c. Regelungen zur Organisation, Anleitung und Aufsicht,
d. die konsequente Anwendung von gesetzlich zulässigen Leistungskürzungen bei Verweigerung
ohne stichhaltige Begründungen,
e. eine Abstimmung zwischen Sozialverwaltung, Ordnungsdienst und städtischen Betrieben (z.B.
Betriebshof).
Die Verwaltung stellt das hierfür erarbeitete Konzept den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat im
übernächsten Sitzungslauf zur Beratung und Beschlußfassung diesbezüglich vor.
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Begründung:
Wie zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht auch Langenfeld vor erheblichen Heraus-
forderungen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerbern. Zugleich bestehen
im Stadtgebiet vielerorts Defizite bei Sauberkeit, Grünpflege und allgemeiner Ordnung, die von Bürgern
regelmäßig – insbesondere in den sozialen Medien – mißbilligend thematisiert werden.
§ 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes eröffnet die Möglichkeit, arbeitsfähige Leistungsberechtigte zu
gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten heranzuziehen. Dabei handelt es sich weder um die Besetzung
regulärer Arbeitsplätze noch um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern um
zusätzliche, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Die Regelung bewegt sich innerhalb des von Art. 12
Abs. 2 des Grundgesetzes gezogenen verfassungsrechtlichen Rahmens. Durch eine Gesetzesänderung im
Jahre 2024 wurde die Anwendung dieser bereits bestehenden Möglichkeit zusätzlich erleichtert.
Daß eine solche Umsetzung nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch praktisch möglich ist, zeigen
Beispiele aus mehreren Bundesländern. Der Saale-Orla-Kreis und der Landkreis Greiz in Thüringen
setzen entsprechende Modelle seit 2024 um und beschäftigen Asylbewerber unter anderem auf Bauhöfen
sowie in gemeinnützigen und sozialen Einrichtungen. Auch der Rat der Stadt Salzgitter hat die
Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes für verpflichtende gemeinnützige Tätigkeiten beauftragt.
Vergleichbare Initiativen wurden zudem in den bayerischen Landkreisen Fürth und Unterallgäu beraten.
Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten fördern Eigenverantwortung und eine geregelte Tagesstruktur,
erleichtern den praktischen Spracherwerb und vermitteln grundlegende gesellschaftliche Abläufe.
Gleichzeitig können sie kommunale Strukturen unterstützen und dem berechtigten Gerechtigkeits-
empfinden der Bevölkerung Rechnung tragen. Wer arbeitsfähig ist und seinen Lebensunterhalt vollständig
aus öffentlichen Mitteln bestreitet, dem kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zugemutet werden,
durch überschaubare Tätigkeiten einen Beitrag für die örtliche Gemeinschaft zu leisten.
Allein im Jahre 2025 beliefen sich die Langenfelder Ausgaben für Regelleistungen und medizinische
Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf rund 3,66 Millionen Euro. Hinzu kamen mehr als
174.000 Euro für Sprachkurse, Bildungsangebote und soziale Betreuung. Vor diesem Hintergrund ist es
den Bürgern kaum vermittelbar, daß die Stadt erhebliche finanzielle und organisatorische Leistungen
erbringt, zugleich aber auf die Nutzung rechtlich vorgesehener und dem Gemeinwohl dienender
Arbeitsgelegenheiten verzichtet. Integration darf nicht als einseitige staatliche Dienstleistung verstanden
werden, sondern setzt auch die Bereitschaft voraus, Verantwortung zu übernehmen und sich in die
örtliche Gemeinschaft einzubringen.
Die Erfahrungen anderer Kommunen widerlegen den Einwand, eine Umsetzung sei grundsätzlich nicht
leistbar. Fragen der Organisation, Anleitung, Versicherung und des Arbeitsschutzes sind im Rahmen eines
tragfähigen kommunalen Konzeptes zu klären; sie rechtfertigen jedoch nicht, eine ausdrücklich
vorgesehene gesetzliche Möglichkeit von vornherein ungenutzt zu lassen. Entscheidend ist daher nicht,
ob die Stadt Langenfeld handeln kann, sondern ob Verwaltung und politische Mehrheit bereit sind, die
vorhandenen Instrumente konsequent anzuwenden.
Als mögliche Einsatzbereiche in Langenfeld kommen insbesondere in Betracht:
I. Reinigung öffentlicher Plätze, Parkanlagen und Spielplätze, beispielsweise von Grill- und
Freizeitflächen,
II. Unterstützung bei der Pflege öffentlicher Grünflächen sowie bei einfachen Tätigkeiten im
Rahmen des Winterdienstes, etwa bei Räum- und Streuarbeiten,
III. Mithilfe in städtischen Einrichtungen und kommunalen Unterkünften,
IV. einfache unterstützende Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit dem städtischen Betriebshof
beziehungsweise den zuständigen Entsorgungs- und Reinigungsdiensten,
V. Unterstützung bei städtischen Veranstaltungen, Festen und sonstigen kommunalen Maßnahmen.
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Mit herzlichen Grüßen,
für die AfD-Fraktion
Patrick Heinz Michael Kimpel
Fraktionsvorsitzender Ratsherr
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