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Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Kyritz über besondere Anforderungen an Werbeanlagen
Ergebnis unbekannt3 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kyritz |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Bürgermeisterin beantragt die Aufhebung der Werbeanlagensatzung von 1990 durch formale Aufhebungssatzung. Dies folgt auf Anträge der Fraktion Bürger für Grundrechte sowie die mehrheitliche Ablehnung eines überarbeiteten Satzungsentwurfs durch die Stadtverordnetenversammlung im April 2026. Der Entwurf lag von Juni bis Juli 2026 zur öffentlichen Auslegung vor. Die Stadtverordnetenversammlung soll der Aufhebungssatzung beschließen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kyritz SITZUNGSVORLAGE
öffentlich
Zuständigkeit: Stadtverordnetenversammlung
Einreicher: Bürgermeisterin
ausgearbeitet: Amt für Stadtentwicklung und Bauen
erstellt am: 06.08.2026 Vorlagen Nr. SV/075/2026
Betreff:
Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Kyritz über besondere
Anforderungen an Werbeanlagen vom 28.11.1990
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz beschließt die in der Anlage beigefügte
„Satzung zur Aufhebung der Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen“.
Nora Görke
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage 1: Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Kyritz über besondere
Anforderungen an Werbeanlagen
Anlage 2: Auswertung der während der nach § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung
(BbgBO) durchgeführten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der
berührten Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf der Aufhebungssatzung
Beratungsfolge Sitzungsdatum Beratung
Ortsbeirat Kötzlin 01.09.2026 öffentlich
Ortsbeirat Berlitt 02.09.2026 öffentlich
Ortsbeirat Rehfeld 02.09.2026 öffentlich
Ortsbeirat Drewen 07.09.2026 öffentlich
Ortsbeirat Mechow 08.09.2026 öffentlich
Ortsbeirat Teetz-Ganz 08.09.2026 öffentlich
Ortsbeirat Holzhausen 09.09.2026 öffentlich
SV/075/2026 öffentlich, Seite 1 von 4
Ortsbeirat Lellichow 10.09.2026 öffentlich
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
(Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Wirtschaft, 10.09.2026 öffentlich
Umwelt und Nachhaltigkeit)
Hauptausschuss 22.09.2026 öffentlich
Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 öffentlich
SV/075/2026 öffentlich, Seite 2 von 4
Erläuterung:
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hatte in ihrer Sitzung am 28.11.1990 die
„Satzung der Stadt Kyritz über besondere Anforderungen an Werbeanlagen“ beschlossen). Sie
wurde am 19.03.1992 im Amtsblatt für die Stadt Kyritz öffentlich bekannt gemacht, trat damit in
Kraft und findet seither Anwendung.
Der Antrag der Fraktion Bürger für Grundrechte (BfG) auf Außerkraftsetzen der
Werbeanlagensatzung (A/001/2025) zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
26.02.2025 wurde zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen.
Hinsichtlich der beantragten Außerkraftsetzung hatte die Verwaltung am 28.03.2025 eine
Stellungnahme der unteren Kommunalaufsichtsbehörde beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin
erbeten. Diese wurde am 09.04.2025 abgegeben.
Im Tenor kommt zum Ausdruck, dass eine Außerkraftsetzung durch einfachen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung rechtswidrig ist. Die Werbeanlagensatzung kann entweder
aufgehoben oder geändert werden, was ein formelles Verfahren mit Beteiligung der
Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange erfordert.
Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft am
10.04.2025 hierüber informiert. Der Hauptausschuss hatte sich in der Sitzung am 06.05.2025 und
die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 21.05.2025 mit dem Antrag befasst und
einstimmig beschlossen, dass die „Satzung der Stadt Kyritz über besondere Anforderungen an
Werbeanlagen“ vom 30. November 1990 überarbeitet wird.
Der Antrag der Fraktion Bürger für Grundrechte (BfG) auf zeitnahe Bearbeitung der
Werbeanlagensatzung (A/012/2025) wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
am 16.07.2025 beraten. Es erging der einstimmige Beschluss, dass die von der Stadtverwaltung
Kyritz überarbeitete „Satzung der Stadt Kyritz über besondere Anforderungen an
Werbeanlagen“ dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft in der übernächsten
Beratungsfolge zur Beratung vorgelegt wird. Bei der Ausgestaltung des Textes sind die von den
Fraktionen eingebrachten Vorschläge zu berücksichtigen.
Zu dem Fraktionsantrag hatte die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben (IV/023/2025).
Herr Gaszczak beantragte im Namen der AfD-Fraktion in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2025, dass die jetzige Werbeanlagensatzung bis zum
Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung nicht angewandt werden soll. Der Grund dafür
sei, dass die Verwaltung schon mehrere Monate damit beschäftigt ist, die neue
Werbeanlagensatzung auszuarbeiten. Dies diene als Mittel, der Verwaltung etwas auf die
Sprünge zu helfen. Der Antrag wird bei 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung
mehrheitlich angenommen.
Dieser Protokollbeschluss vom 10.12.2025 über die Nichtanwendung der Werbeanlagensatzung
wurde durch die Bürgermeisterin in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
25.02.2026 gemäß § 55 BbgKVerf beanstandet. In derselben Sitzung hat die
Stadtverordnetenversammlung erneut über den Antrag der AFD-Fraktion vom 10.12.2025
abgestimmt. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer neugefassten „Werbesatzung der Stadt
Kyritz“ (SV/028/2026) hatte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 29.04.2026
mehrheitlich abgelehnt.
In derselben Sitzung folgte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dem Antrag der
Fraktion BfG, die „Satzung der Stadt Kyritz über besondere Anforderungen an Werbeanlagen“
aufzuheben.
SV/075/2026 öffentlich, Seite 3 von 4
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Kyritz über besondere
Anforderungen an Werbeanlagen lag gemäß § 87 Abs. 8 Satz 3 der Brandenburgischen
Bauordnung (BbgBO) vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 öffentlich aus. Die berührten
Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit zur Stellungnahme (vgl. Anlage 2).
Nach Beschlussfassung ist die Aufhebungssatzung der Sonderaufsichtsbehörde, der
Kommunalaufsicht des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, anzuzeigen. Eine Genehmigungspflicht
Besteht nicht.
Alternativen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz beschließt die Satzung zur Aufhebung der
Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen nicht. Die wirksame Satzung lebt
fort.
Finanzielle Auswirkungen
Für den Erlass der Aufhebungssatzung selbst fallen keine Kosten an. Marginale Kosten entstehen
durch die Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt.
M. Köhn M. Füllgraf V. Lausch
Amtsleiter Amtsleiterin Amtsleiterin
Allgemeine Verwaltung und Stadtentwicklung und Bauen Bürgerservice, Bildung und
Kämmerei Soziales
SV/075/2026 öffentlich, Seite 4 von 4
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