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9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes; Beschluss über die Feststellung gem. § 5 BauGB
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kyritz |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Bürgermeisterin der Stadt Kyritz beantragt die Feststellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (März 2026) im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Solarpark Mechow Südwest". Nach frühzeitiger und formeller Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden (17.11.–23.12.2025) mit insgesamt 19 eingegangenen Stellungnahmen beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Feststellung und beauftragt die Verwaltung, diese zur Genehmigung beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin vorzulegen. Die Kosten trägt der Vorhabenträger.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kyritz SITZUNGSVORLAGE
öffentlich
Zuständigkeit: Stadtverordnetenversammlung
Einreicher: Bürgermeisterin
ausgearbeitet: Amt für Stadtentwicklung und Bauen
erstellt am: 06.08.2026 Vorlagen Nr. SV/073/2026
Betreff:
9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes; Beschluss über die Feststellung gem. § 5
BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung der 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz in der Fassung von März 2026. Die Begründung wird
gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz
in der Fassung von März 2026 der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Ostprignitz-Ruppin)
zur Genehmigung vorzulegen.
Nora Görke
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung A2, Stand März 2026
Anlage 2: Planzeichnung A3, Stand März 2026
Anlage 3: Begründung, Stand März 2026
Anlage 4: Umweltbericht, Stand 24.02.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum Beratung
Ortsbeirat Mechow 08.09.2026 öffentlich
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
(Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Wirtschaft, 10.09.2026 öffentlich
Umwelt und Nachhaltigkeit)
Hauptausschuss 22.09.2026 öffentlich
Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 öffentlich
SV/073/2026 öffentlich, Seite 1 von 2
Erläuterung:
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 22.05.2024 mit
Beschluss SV/039/2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ im
zweistufigen Verfahren beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im
Parallelverfahren.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur
Flächennutzungsplanänderung fanden in der Zeit vom 31.03.2025 – 02.05.2025 statt.
In der Sitzung der Stadtverordneten am 15.10.2025 wurde mit Beschluss SV/051/2025 die
Zwischenabwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Anregungen und Bedenken gebilligt. Zugleich wurde der Entwurf der 9.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz, bestehend aus der Planzeichnung, der
Begründung sowie dem Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der formellen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der formellen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem.
§ 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der am 15.10.2025 beschlossene Entwurf wurde folglich vom 17.11.2025 – 23.12.2025 gem. § 3
Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben
vom 12.11.2025. Beteiligte, die sich innerhalb der festgesetzten Frist nicht geäußert haben,
werden nach § 4 Abs. 2 BauGB als einverstanden bzw. nicht durch die Satzung in von ihnen
wahrzunehmenden öffentlichen Belangen berührt festgestellt.
Während der formellen Beteiligung vom 17.11.2025 – 23.12.2025 sind aus der Öffentlichkeit 2
Stellungnahmen und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 17
Stellungnahmen eingegangen. Das Abwägungsergebnis wird gemäß Beschluss SV/072/2026
gebilligt.
Die sich aus der Abwägung ergebende 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz
ist durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festzustellen. Der Feststellungsbeschluss
beendet das Planverfahren. Nach der Beschlussfassung über die Feststellung erfolgt der Antrag
auf Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB. Die
genehmigte Flächennutzungsplanänderung wird im Anschluss gem. § 6 Abs. 5 BauGB im
Amtsblatt für die Stadt Kyritz ortsüblich bekannt gemacht und ist ab diesem Zeitpunkt wirksam
sowie für jedermann dauerhaft zugänglich.
Alternativen
Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge sollten im Rahmen der Beschlussvorlage SV/072/2026 zur
Abwägung eingebracht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Durch diesen Beschluss ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Kyritz.
Das Planverfahren wird durch den Vorhabenträger getragen. Dies ist durch städtebaulichen
Vertrag vom 16.04./07.05.2025 geregelt.
M. Köhn M. Füllgraf V. Lausch
Amtsleiter Amtsleiterin Amtsleiterin
Allgemeine Verwaltung und Stadtentwicklung und Bauen Bürgerservice, Bildung und
Kämmerei Soziales
SV/073/2026 öffentlich, Seite 2 von 2
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