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9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes; Beschluss über die Feststellung gem. § 5 BauGB

Ergebnis unbekannt2 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeKyritz
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Bürgermeisterin der Stadt Kyritz beantragt die Feststellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (März 2026) im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Solarpark Mechow Südwest". Nach frühzeitiger und formeller Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden (17.11.–23.12.2025) mit insgesamt 19 eingegangenen Stellungnahmen beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Feststellung und beauftragt die Verwaltung, diese zur Genehmigung beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin vorzulegen. Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

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Stadt Kyritz SITZUNGSVORLAGE öffentlich Zuständigkeit: Stadtverordnetenversammlung Einreicher: Bürgermeisterin ausgearbeitet: Amt für Stadtentwicklung und Bauen erstellt am: 06.08.2026 Vorlagen Nr. SV/073/2026 Betreff: 9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes; Beschluss über die Feststellung gem. § 5 BauGB Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz in der Fassung von März 2026. Die Begründung wird gebilligt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz in der Fassung von März 2026 der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) zur Genehmigung vorzulegen. Nora Görke Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1: Planzeichnung A2, Stand März 2026 Anlage 2: Planzeichnung A3, Stand März 2026 Anlage 3: Begründung, Stand März 2026 Anlage 4: Umweltbericht, Stand 24.02.2026 Beratungsfolge Sitzungsdatum Beratung Ortsbeirat Mechow 08.09.2026 öffentlich Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft (Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Wirtschaft, 10.09.2026 öffentlich Umwelt und Nachhaltigkeit) Hauptausschuss 22.09.2026 öffentlich Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 öffentlich SV/073/2026 öffentlich, Seite 1 von 2 Erläuterung: Sachverhalt Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 22.05.2024 mit Beschluss SV/039/2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ im zweistufigen Verfahren beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Flächennutzungsplanänderung fanden in der Zeit vom 31.03.2025 – 02.05.2025 statt. In der Sitzung der Stadtverordneten am 15.10.2025 wurde mit Beschluss SV/051/2025 die Zwischenabwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken gebilligt. Zugleich wurde der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der am 15.10.2025 beschlossene Entwurf wurde folglich vom 17.11.2025 – 23.12.2025 gem. § 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 12.11.2025. Beteiligte, die sich innerhalb der festgesetzten Frist nicht geäußert haben, werden nach § 4 Abs. 2 BauGB als einverstanden bzw. nicht durch die Satzung in von ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belangen berührt festgestellt. Während der formellen Beteiligung vom 17.11.2025 – 23.12.2025 sind aus der Öffentlichkeit 2 Stellungnahmen und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 17 Stellungnahmen eingegangen. Das Abwägungsergebnis wird gemäß Beschluss SV/072/2026 gebilligt. Die sich aus der Abwägung ergebende 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz ist durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festzustellen. Der Feststellungsbeschluss beendet das Planverfahren. Nach der Beschlussfassung über die Feststellung erfolgt der Antrag auf Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB. Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung wird im Anschluss gem. § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt für die Stadt Kyritz ortsüblich bekannt gemacht und ist ab diesem Zeitpunkt wirksam sowie für jedermann dauerhaft zugänglich. Alternativen Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge sollten im Rahmen der Beschlussvorlage SV/072/2026 zur Abwägung eingebracht werden. Finanzielle Auswirkungen Durch diesen Beschluss ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Kyritz. Das Planverfahren wird durch den Vorhabenträger getragen. Dies ist durch städtebaulichen Vertrag vom 16.04./07.05.2025 geregelt. M. Köhn M. Füllgraf V. Lausch Amtsleiter Amtsleiterin Amtsleiterin Allgemeine Verwaltung und Stadtentwicklung und Bauen Bürgerservice, Bildung und Kämmerei Soziales SV/073/2026 öffentlich, Seite 2 von 2

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