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9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes; Beschluss über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der formellen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Ergebnis unbekannt2 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeKyritz
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadtverordnetenversammlung Kyritz beschließt die Abwägung von Stellungnahmen zur 9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes für den „Solarpark Mechow Südwest". Während der formellen öffentlichen Auslegung vom 17.11.2025 bis 23.12.2025 gingen 2 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 17 von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange ein. Das Abwägungsprotokoll wird der Vorlage als Anlage beigefügt und bildet die Grundlage für den anschließenden Feststellungsbeschluss.

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Stadt Kyritz SITZUNGSVORLAGE öffentlich Zuständigkeit: Stadtverordnetenversammlung Einreicher: Bürgermeisterin ausgearbeitet: Amt für Stadtentwicklung und Bauen erstellt am: 06.08.2026 Vorlagen Nr. SV/072/2026 Betreff: 9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes; Beschluss über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der formellen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz beschließt die Abwägung der im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich 23.12.2025 eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz gemäß dem Abwägungsprotokoll der Anlage. Nora Görke Bürgermeisterin Anlagen Anlage: Abwägungsergebnis, Stand 31.03.2026 Beratungsfolge Sitzungsdatum Beratung Ortsbeirat Mechow 08.09.2026 öffentlich Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft (Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Wirtschaft, 10.09.2026 öffentlich Umwelt und Nachhaltigkeit) Hauptausschuss 22.09.2026 öffentlich Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 öffentlich SV/072/2026 öffentlich, Seite 1 von 2 Erläuterung: Sachverhalt Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 22.05.2024 mit Beschluss SV/039/2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ im zweistufigen Verfahren beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Flächennutzungsplanänderung fanden in der Zeit vom 31.03.2025 – 02.05.2025 statt. In der Sitzung der Stadtverordneten am 15.10.2025 wurde mit Beschluss SV/051/2025 die Zwischenabwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken gebilligt. Zugleich wurde der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der am 15.10.2025 beschlossene Entwurf wurde folglich vom 17.11.2025 – 23.12.2025 gem. § 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 12.11.2025. Beteiligte, die sich innerhalb der festgesetzten Frist nicht geäußert haben, werden nach § 4 Abs. 2 BauGB als einverstanden bzw. nicht durch die Satzung in von ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belangen berührt festgestellt. Während der formellen Beteiligung vom 17.11.2025 – 23.12.2025 sind aus der Öffentlichkeit 2 Stellungnahmen und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 17 Stellungnahmen eingegangen. Für die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen wurden - wenn erforderlich - Abwägungsvorschläge unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen formuliert, die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind. Als Ergebnis der Abwägung wird darüber hinaus der Feststellungsbeschluss mit der Sitzungsvorlage SV/073/2026 gesondert zur Beschlussfassung eingereicht. Das Abwägungsergebnis wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Anregern aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Satz 6 BauGB mitgeteilt. Alternativen Die Abwägung wird mit Änderungen bzw. Ergänzungen beschlossen. Finanzielle Auswirkungen Durch diesen Beschluss ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Kyritz. Das Planverfahren wird durch den Vorhabenträger getragen. Dies ist durch städtebaulichen Vertrag vom 16.04./07.05.2025 geregelt. M. Köhn M. Füllgraf V. Lausch Amtsleiter Amtsleiterin Amtsleiterin Allgemeine Verwaltung und Stadtentwicklung und Bauen Bürgerservice, Bildung und Kämmerei Soziales SV/072/2026 öffentlich, Seite 2 von 2

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