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9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes; Beschluss über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der formellen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Ergebnis unbekannt2 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kyritz |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadtverordnetenversammlung Kyritz beschließt die Abwägung von Stellungnahmen zur 9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes für den „Solarpark Mechow Südwest". Während der formellen öffentlichen Auslegung vom 17.11.2025 bis 23.12.2025 gingen 2 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 17 von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange ein. Das Abwägungsprotokoll wird der Vorlage als Anlage beigefügt und bildet die Grundlage für den anschließenden Feststellungsbeschluss.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kyritz SITZUNGSVORLAGE
öffentlich
Zuständigkeit: Stadtverordnetenversammlung
Einreicher: Bürgermeisterin
ausgearbeitet: Amt für Stadtentwicklung und Bauen
erstellt am: 06.08.2026 Vorlagen Nr. SV/072/2026
Betreff:
9. Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes; Beschluss über die Prüfung und
Abwägung der im Rahmen der formellen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz beschließt die Abwägung der im Rahmen der
formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich
23.12.2025 eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz gemäß dem Abwägungsprotokoll der Anlage.
Nora Görke
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage: Abwägungsergebnis, Stand 31.03.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum Beratung
Ortsbeirat Mechow 08.09.2026 öffentlich
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
(Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Wirtschaft, 10.09.2026 öffentlich
Umwelt und Nachhaltigkeit)
Hauptausschuss 22.09.2026 öffentlich
Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 öffentlich
SV/072/2026 öffentlich, Seite 1 von 2
Erläuterung:
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 22.05.2024 mit
Beschluss SV/039/2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ im
zweistufigen Verfahren beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im
Parallelverfahren.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur
Flächennutzungsplanänderung fanden in der Zeit vom 31.03.2025 – 02.05.2025 statt.
In der Sitzung der Stadtverordneten am 15.10.2025 wurde mit Beschluss SV/051/2025 die
Zwischenabwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Anregungen und Bedenken gebilligt. Zugleich wurde der Entwurf der 9.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz, bestehend aus der Planzeichnung, der
Begründung sowie dem Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der formellen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der formellen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem.
§ 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der am 15.10.2025 beschlossene Entwurf wurde folglich vom 17.11.2025 – 23.12.2025 gem. § 3
Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben
vom 12.11.2025. Beteiligte, die sich innerhalb der festgesetzten Frist nicht geäußert haben,
werden nach § 4 Abs. 2 BauGB als einverstanden bzw. nicht durch die Satzung in von ihnen
wahrzunehmenden öffentlichen Belangen berührt festgestellt.
Während der formellen Beteiligung vom 17.11.2025 – 23.12.2025 sind aus der Öffentlichkeit 2
Stellungnahmen und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 17
Stellungnahmen eingegangen.
Für die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen wurden - wenn erforderlich -
Abwägungsvorschläge unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen formuliert, die von der
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind.
Als Ergebnis der Abwägung wird darüber hinaus der Feststellungsbeschluss mit der
Sitzungsvorlage SV/073/2026 gesondert zur Beschlussfassung eingereicht. Das
Abwägungsergebnis wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Anregern aus der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Satz 6 BauGB mitgeteilt.
Alternativen
Die Abwägung wird mit Änderungen bzw. Ergänzungen beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Durch diesen Beschluss ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Kyritz.
Das Planverfahren wird durch den Vorhabenträger getragen. Dies ist durch städtebaulichen
Vertrag vom 16.04./07.05.2025 geregelt.
M. Köhn M. Füllgraf V. Lausch
Amtsleiter Amtsleiterin Amtsleiterin
Allgemeine Verwaltung und Stadtentwicklung und Bauen Bürgerservice, Bildung und
Kämmerei Soziales
SV/072/2026 öffentlich, Seite 2 von 2
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