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Antrag der Ratsfraktionen Die Linke-PARTEI, und Bündnis90/Die Grünen: Bericht zum Bearbeitungsstand von Anträgen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Koblenz |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Ratsfraktionen Die Linke-PARTEI und Bündnis90/Die Grünen beantragen, dass die Verwaltung mindestens quartalsweise einen tabellarischen Bericht zum Bearbeitungsstand beschlossener und verwiesener Anträge vorlegt, etwa mit einem Ampel-System. Dies soll Transparenz für Bürger schaffen, die Überwachung von Beschlüssen verbessern und Kommunikation zwischen Verwaltung und Fraktionen optimieren. Der Stadtrat beschloss den Antrag am 03.09.2026 einstimmig.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Vorlage: AT/0060/2026 Datum: 21.08.2026
Verfasser: 008-Ratsfraktion Die LINKE-PARTEI Az.:
Betreff:
Antrag der Ratsfraktionen Die Linke-PARTEI, und Bündnis90/Die Grünen: Bericht zum
Bearbeitungsstand von Anträgen
Gremienweg:
03.09.2026 Stadtrat einstimmig mehrheitl. ohne BE
abgelehnt Kenntnis abgesetzt
verwiesen vertagt geändert
TOP öffentlich Enthaltungen Gegenstimmen
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig, d.h. mindestens einmal im
Quartal den Bearbeitungsstand von beschlossenen und verwiesenen Anträgen in der Stadtratssitzung
als Unterrichtsvorlage tabellarisch z.B. mit einem Ampel-System vorzulegen. Für nicht öffentliche
Anträge wird eine gesonderte Unterrichtung im nicht öffentlichen Teil vorgelegt.
Begründung:
Laut § 32, Abs. 1 der Gemeindeordnung legt der Gemeinderat nicht nur die Grundsätze für die
Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der
Gemeinde (…), sondern überwacht auch die Ausführung seiner Beschlüsse1. In diesem Sinne schafft
ein regelmäßiger und übersichtlicher Bearbeitungsstand z.B. durch ein Ampel-System eine
übersichtliche Überwachung, bietet zudem Transparenz für Bürger*innen zum Stand von Anträgen
und ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltung und Fraktionen. Die Kommunikation
über den Stand der Anträge kann so systematischer und gezielter geführt werden und zudem
Zwischennachfragen vorbeugen, die sowohl für Fraktionen und Verwaltung zu Mehraufwand führen.
Stattdessen werden Verlässlichkeit und Transparenz in der Antragsbearbeitung geschaffen. Wie eine
konkrete Umsetzung eines solchen Berichts aussehen kann, lässt sich u.a. an der Stadt Beckum
studieren und dem entsprechenden Ratsbeschluss vom 21.12.2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Keine
1 „Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der
Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, soweit er die Entscheidung
nicht einem Ausschuss übertragen hat oder soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder der
Gemeinderat ihm bestimmte Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen hat. Der Gemeinderat überwacht die
Ausführung seiner Beschlüsse.“ (Gemeindeordnung RLP, §32, Abs. 1)
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