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Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD: Einführung einer Quartierspflege in Koblenz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKoblenz
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD beauftragen die Stadtverwaltung, die Einführung einer Quartierspflege nach Vorbild anderer Kommunen zu prüfen. Dabei sollen Trägerschaft, geeignete Stadtteile für Pilotprojekte, personelle und finanzielle Voraussetzungen sowie Finanzierungsmöglichkeiten über Pflegeversicherung und Fördermittel untersucht werden. Zudem soll geklärt werden, wie bestehende Angebote wie Gemeindeschwesternplus vernetzt werden können. Der Stadtrat nahm den Antrag am 03.09.2026 einstimmig zur Kenntnis.

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Antrag Vorlage: AT/0057/2026 Datum: 18.08.2026 Verfasser: 002-Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Az.: Betreff: Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD: Einführung einer Quartierspflege in Koblenz Gremienweg: 03.09.2026 Stadtrat einstimmig mehrheitl. ohne BE abgelehnt Kenntnis abgesetzt verwiesen vertagt geändert TOP öffentlich Enthaltungen Gegenstimmen Beschlussentwurf: Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, 1. ob das Modell der Quartierspflege nach dem Vorbild anderer Kommunen (z. B. Leipzig oder des Landkreises Mayen-Koblenz) auch in Koblenz eingeführt werden kann, 2. ob eine Umsetzung in kommunaler oder freier Trägerschaft möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, 3. welche Stadtteile sich für ein Pilotprojekt eignen, 4. welche personellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür erforderlich wären, 5. in welchem Umfang Leistungen der Pflegeversicherung (insbesondere Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI), Förderprogramme oder weitere Finanzierungsquellen genutzt werden können, 6. welche Auswirkungen eine Quartierspflege auf die Inanspruchnahme ambulanter und stationärer Pflege sowie auf die kommunalen Ausgaben der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erwarten lässt, 7. wie bestehende Angebote – insbesondere Gemeindeschwesternplus, Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfe, Seniorenberatungen sowie Stadtteilangebote wie das Tischlein- Deck-dich in Güls oder anderswo – sinnvoll miteinander vernetzt werden können. Begründung: Die Ausgaben der Stadt Koblenz unter anderem im Teilhaushalt 6 Jugend und Soziales steigen seit Jahren. Einen großen Anteil nehmen dabei die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ein. Gleichzeitig zeigt sich, dass viele ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer Wohnung bleiben möchten. Mit dem Landesprogramm Gemeindeschwesternplus besteht bereits ein wichtiges präventives Beratungsangebot, dass sich aber nur auf einzelne Stadteile beschränkt. Auch dort zeigt sich, dass für die Senioren häufig gerade die haushaltsnahen Unterstützungsleistungen fehlen. Ohne diese Hilfen kommt es oftmals früher zu Pflegebedürftigkeit oder sogar zu einer stationären Unterbringung. Das Modell der Quartierspflege verfolgt einen anderen Ansatz. Quartierspflegerinnen und Quartierspfleger koordinieren wohnortnahe Unterstützungsangebote (wie z.B. Einkaufen Aufräumen, Reinigen, Gartenarbeit, etc.), aktivieren Nachbarschaftshilfe, vermitteln ehrenamtliche oder geringfügig beschäftigte Helferinnen und Helfer und vernetzen professionelle Angebote. Dadurch können Angehörige entlastet, soziale Isolation vermindert und ein längerer Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht werden. Seite 1 von 2 aus Vorlage: AT/0057/2026 Die Finanzierung erfolgt in vielen Fällen überwiegend über Leistungen der Pflegeversicherung (insbesondere § 45b SGB XI), ergänzt durch Fördermittel und kommunale Beiträge. Dadurch entstehen vergleichsweise geringe kommunale Eigenanteile. Hinzu kommt, dass Rheinland-Pfalz laut der Bürger-Survey-Studie bundesweit über ein besonders hohes ehrenamtliches Engagement verfügt. Dieses Potenzial könnte durch eine professionelle Koordinierung deutlich besser genutzt werden. Eine Quartierspflege könnte deshalb sowohl einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen als auch zur langfristigen Begrenzung der kommunalen Sozialausgaben leisten. Vor einer möglichen Einführung sollen daher zunächst die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden. Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Klimaschutz: Seite 2 von 2 aus Vorlage: AT/0057/2026

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