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Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD: Einführung einer Quartierspflege in Koblenz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Koblenz |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD beauftragen die Stadtverwaltung, die Einführung einer Quartierspflege nach Vorbild anderer Kommunen zu prüfen. Dabei sollen Trägerschaft, geeignete Stadtteile für Pilotprojekte, personelle und finanzielle Voraussetzungen sowie Finanzierungsmöglichkeiten über Pflegeversicherung und Fördermittel untersucht werden. Zudem soll geklärt werden, wie bestehende Angebote wie Gemeindeschwesternplus vernetzt werden können. Der Stadtrat nahm den Antrag am 03.09.2026 einstimmig zur Kenntnis.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Vorlage: AT/0057/2026 Datum: 18.08.2026
Verfasser: 002-Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Az.:
Betreff:
Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD: Einführung einer
Quartierspflege in Koblenz
Gremienweg:
03.09.2026 Stadtrat einstimmig mehrheitl. ohne BE
abgelehnt Kenntnis abgesetzt
verwiesen vertagt geändert
TOP öffentlich Enthaltungen Gegenstimmen
Beschlussentwurf:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,
1. ob das Modell der Quartierspflege nach dem Vorbild anderer Kommunen (z. B. Leipzig
oder des Landkreises Mayen-Koblenz) auch in Koblenz eingeführt werden kann,
2. ob eine Umsetzung in kommunaler oder freier Trägerschaft möglich und wirtschaftlich
sinnvoll ist,
3. welche Stadtteile sich für ein Pilotprojekt eignen,
4. welche personellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür
erforderlich wären,
5. in welchem Umfang Leistungen der Pflegeversicherung (insbesondere
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI), Förderprogramme oder weitere
Finanzierungsquellen genutzt werden können,
6. welche Auswirkungen eine Quartierspflege auf die Inanspruchnahme ambulanter und
stationärer Pflege sowie auf die kommunalen Ausgaben der Hilfe zur Pflege nach dem
SGB XII erwarten lässt,
7. wie bestehende Angebote – insbesondere Gemeindeschwesternplus, Pflegestützpunkte,
Nachbarschaftshilfe, Seniorenberatungen sowie Stadtteilangebote wie das Tischlein-
Deck-dich in Güls oder anderswo – sinnvoll miteinander vernetzt werden können.
Begründung:
Die Ausgaben der Stadt Koblenz unter anderem im Teilhaushalt 6 Jugend und Soziales steigen seit
Jahren. Einen großen Anteil nehmen dabei die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
ein. Gleichzeitig zeigt sich, dass viele ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer
Wohnung bleiben möchten.
Mit dem Landesprogramm Gemeindeschwesternplus besteht bereits ein wichtiges präventives
Beratungsangebot, dass sich aber nur auf einzelne Stadteile beschränkt. Auch dort zeigt sich, dass für
die Senioren häufig gerade die haushaltsnahen Unterstützungsleistungen fehlen. Ohne diese Hilfen
kommt es oftmals früher zu Pflegebedürftigkeit oder sogar zu einer stationären Unterbringung.
Das Modell der Quartierspflege verfolgt einen anderen Ansatz. Quartierspflegerinnen und
Quartierspfleger koordinieren wohnortnahe Unterstützungsangebote (wie z.B. Einkaufen
Aufräumen, Reinigen, Gartenarbeit, etc.), aktivieren Nachbarschaftshilfe, vermitteln ehrenamtliche
oder geringfügig beschäftigte Helferinnen und Helfer und vernetzen professionelle Angebote.
Dadurch können Angehörige entlastet, soziale Isolation vermindert und ein längerer Verbleib in der
eigenen Wohnung ermöglicht werden.
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Die Finanzierung erfolgt in vielen Fällen überwiegend über Leistungen der Pflegeversicherung
(insbesondere § 45b SGB XI), ergänzt durch Fördermittel und kommunale Beiträge. Dadurch
entstehen vergleichsweise geringe kommunale Eigenanteile.
Hinzu kommt, dass Rheinland-Pfalz laut der Bürger-Survey-Studie bundesweit über ein besonders
hohes ehrenamtliches Engagement verfügt. Dieses Potenzial könnte durch eine professionelle
Koordinierung deutlich besser genutzt werden.
Eine Quartierspflege könnte deshalb sowohl einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität
älterer Menschen als auch zur langfristigen Begrenzung der kommunalen Sozialausgaben leisten. Vor
einer möglichen Einführung sollen daher zunächst die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen
Rahmenbedingungen geprüft werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
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