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Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke-PARTEI: Prüfung eines kommunalen Drug-Checking-Modellprojekts als Baustein der Gesundheitsprävention
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Koblenz |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke-PARTEI beantragen, die Möglichkeit eines kommunalen Drug-Checking-Modellprojekts zur Gesundheitsprävention zu prüfen. Sie argumentieren, dass Drug Checking durch Substanzanalysen und verbindliche Beratung Risiken von Drogenkonsumierenden minimiert und neue Zugänge zu Hilfsangeboten schafft. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung am 03.09.2026 mehrheitlich, die rechtlichen Voraussetzungen mit Landesbehörden zu klären, mit Suchthilfeeinrichtungen zu kooperieren und einen Bericht mit Kostenanalyse vorzulegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Vorlage: AT/0056/2026 Datum: 18.08.2026
Verfasser: 002-Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Az.:
Betreff:
Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke-PARTEI: Prüfung eines
kommunalen Drug-Checking-Modellprojekts als Baustein der Gesundheitsprävention
Gremienweg:
03.09.2026 Stadtrat einstimmig mehrheitl. ohne BE
abgelehnt Kenntnis abgesetzt
verwiesen vertagt geändert
TOP öffentlich Enthaltungen Gegenstimmen
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung,
1. gemeinsam mit den in Koblenz tätigen Suchthilfeeinrichtungen, dem
Gesundheitsamt sowie weiteren geeigneten Fachstellen die Möglichkeiten zur
Einrichtung eines Drug-Checking-Modellprojekts in Koblenz zu prüfen,
2. mit den zuständigen Landesbehörden Rheinland-Pfalz in Kontakt zu treten, um die
rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein solches Modellprojekt zu
klären,
3. zu prüfen, ob eine Kooperation mit bestehenden oder geplanten Modellprojekten
anderer Kommunen möglich ist,
4. dem Stadtrat einen Bericht vorzulegen, der insbesondere Aussagen enthält zu
den rechtlichen Rahmenbedingungen,
möglichen Trägern,
den zu erwartenden Kosten,
Fördermöglichkeiten,
den personellen Anforderungen,
der Einbindung der Suchthilfe sowie
den erwartbaren gesundheitlichen Auswirkungen.
Begründung:
Illegale Drogen unterliegen keiner Qualitätskontrolle. Konsumierende können weder den
tatsächlichen Wirkstoffgehalt noch gefährliche Streckmittel oder Verunreinigungen zuverlässig
erkennen. Dies führt immer wieder zu schweren Vergiftungen, Überdosierungen und Todesfällen.
Drug Checking verfolgt deshalb keinen ordnungspolitischen, sondern einen gesundheitspräventiven
Ansatz. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Menschen frühzeitig mit Suchthilfe sowie Beratung in
Kontakt zu bringen
Internationale Erfahrungen sowie Modellprojekte in mehreren deutschen Bundesländern zeigen, dass
Drug Checking insbesondere Personen erreicht, die klassische Beratungsangebote bislang kaum in
Anspruch nehmen. Die Analyse der Substanzen wird regelmäßig mit einer verpflichtenden Beratung
verbunden. Dadurch entstehen neue Zugänge zur Prävention und gegebenenfalls auch zur
Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote.
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Die bundesrechtlichen Voraussetzungen für Drug-Checking-Modellvorhaben wurden geschaffen.
Die Umsetzung erfolgt jedoch im Rahmen der landesrechtlichen Zuständigkeiten. Eine Kommune
kann ein entsprechendes Angebot daher nicht eigenständig einführen.
Koblenz verfügt über eine lebendige Veranstaltungs- und Nachtkultur sowie über leistungsfähige
Einrichtungen der Suchthilfe. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob und unter
welchen Voraussetzungen ein kommunal unterstütztes Modellprojekt gemeinsam mit dem Land
Rheinland-Pfalz realisiert werden könnte.
Der Antrag zielt ausdrücklich nicht auf eine Förderung oder Legitimierung des Konsums illegaler
Drogen ab. Vielmehr soll geprüft werden, ob ein zusätzlicher Baustein der Gesundheitsprävention
dazu beitragen kann, gesundheitliche Schäden zu reduzieren, Leben zu schützen und bestehende
Beratungsangebote wirksam zu ergänzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
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