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Einführung eines Quartalsberichtes zur unterjährigen Haushaltsführung; hier: Antrag der AfD-Fraktion vom 25.08.2026
Angenommen0 Ja · 4 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hückelhoven |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt die Einführung regelmäßiger Quartalsberichte zur unterjährigen Haushaltsführung der Stadt Hückelhoven. Die Kämmerei empfiehlt die Ablehnung mit der Begründung, dass keine gesetzliche Verpflichtung besteht, unterjährige Auswertungen nur begrenzte Aussagekraft haben und erheblicher Verwaltungsaufwand entstünde. Der Haushaltsausschuss folgt dieser Empfehlung zur Ablehnung; bereits bei Haushaltsberatungen und Jahresabschlussberatungen erfolge ausführliche finanzielle Darstellung.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hückelhoven
Beschlussvorlage
Amt: 20 Kämmerei Datum: 27.08.2026
Verfasser: Herr Schmitz
Aktenzeichen: sch-20
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Vorlage Nr.: 1588/2026
Anlagen: Antrag AfD Fraktion
Beratungsfolge Termin
Haupt- und Finanzausschuss 09.09.2026 öffentlich
Sitzung des Rates 30.09.2026 öffentlich
TOP: 1
Betreff: Einführung eines Quartalsberichtes zur unterjährigen Haushaltsführung;
hier: Antrag der AfD-Fraktion vom 25.08.2026
Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
einmaliger Aufwand: €
Folgeaufwand: €
konsumtiver Bereich: PSK
investiver Bereich: ASK
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hückelhoven den Antrag der
AfD-Fraktion zur Einführung eines Quartalsberichtes zur unterjährigen Haushaltsführung
abzulehnen.
Sachvortrag:
Dem Antrag auf eine regelmäßige, quartalsweise Berichterstattung zur Haushaltssituation
soll nicht gefolgt werden. Eine unterjährige Berichterstattung ist grundsätzlich möglich,
erscheint in der beantragten Regelmäßigkeit jedoch weder erforderlich noch mit einem
angemessenen Verwaltungsaufwand verbunden.
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Für eine verpflichtende quartalsweise Berichterstattung zur Haushaltssituation besteht keine
gesetzliche Verpflichtung nach der Gemeindeordnung bzw. der
Kommunalhaushaltsverordnung. Eine entsprechende Berichtspflicht ergibt sich insbesondere
auch nicht aus den allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorgaben. Die KomHVO NRW sieht
vielmehr eine anlassbezogene Berichtspflicht vor, wenn sich eine wesentliche
Verschlechterung des Ergebnis- oder Finanzplans abzeichnet. Eine zusätzliche regelmäßige
Berichtspflicht sollte daher erst eingeführt werden, wenn hierfür wieder eine konkrete
Verpflichtung besteht.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass unterjährige Auswertungen der
Haushaltsentwicklung nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzen. Ein wesentlicher Teil
der Buchungen erfolgt zu Beginn des Haushaltsjahres bzw. wird im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten vorgenommen. Der Stand der Haushaltsbewirtschaftung zu einem
bestimmten Quartalsstichtag bildet daher die tatsächliche Entwicklung der Haushaltslage nur
bedingt ab. Es müssen zahlreiche Annahmen getroffen werden. Abweichungen vom
Haushaltsansatz können sich im weiteren Jahresverlauf sowohl negativ aber eben auch
positiv noch erheblich verändern. An dieser Stelle ist der Haushaltsplan mit seinen
umfangreichen Vorschriften nicht mit einem Wirtschaftsplan, wie man ihn aus der
Privatwirtschaft kennt, zu vergleichen.
Eine regelmäßige Erstellung von Quartalsberichten würde zugleich einen nicht
unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Dieser Aufwand ist
insbesondere dann nicht gerechtfertigt, wenn die Berichte nicht zum Anlass für konkrete
Beratungen oder Entscheidungen genommen werden.
Während der Geltungsdauer des CUIG-Gesetzes war eine entsprechende Berichterstattung
verpflichtend. Nach dem Wegfall dieser Verpflichtung wurde gemeinsam entschieden, die
regelmäßige Berichterstattung nicht automatisch fortzuführen, sondern entsprechende
Informationen künftig bei Bedarf anzufordern. An dieser bewährten Vorgehensweise sollte
festgehalten werden.
Hinzu kommt, dass die Entwicklung der städtischen Haushaltssituation bereits im Rahmen
der Haushaltsberatungen sowie bei der Beratung und Beschlussfassung über den
Jahresabschluss umfassend dargestellt und politisch beraten wird. Damit bestehen bereits
zwei wesentliche Zeitpunkte im Jahr, zu denen eine ausführliche Betrachtung der finanziellen
Situation der Stadt erfolgt.
Schließlich besteht bei einer unterjährigen Betrachtung aufgrund der eingeschränkten
Aussagekraft das Risiko, dass aus einzelnen Zwischenständen verfrühte oder unzutreffende
Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung des Haushalts gezogen werden. Dies kann
zu einer verzerrten Wahrnehmung der finanziellen Situation führen und gegebenenfalls
Entscheidungen oder öffentliche Diskussionen auslösen, die sich im weiteren Jahresverlauf
als nicht begründet erweisen.
Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, von der Einführung einer regelmäßigen
quartalsweisen Berichterstattung abzusehen.
gez.
Bernd Jansen
Bürgermeister
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