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Einführung eines Quartalsberichtes zur unterjährigen Haushaltsführung; hier: Antrag der AfD-Fraktion vom 25.08.2026

Angenommen0 Ja · 4 Nein
TypAntrag
GemeindeHückelhoven
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt die Einführung regelmäßiger Quartalsberichte zur unterjährigen Haushaltsführung der Stadt Hückelhoven. Die Kämmerei empfiehlt die Ablehnung mit der Begründung, dass keine gesetzliche Verpflichtung besteht, unterjährige Auswertungen nur begrenzte Aussagekraft haben und erheblicher Verwaltungsaufwand entstünde. Der Haushaltsausschuss folgt dieser Empfehlung zur Ablehnung; bereits bei Haushaltsberatungen und Jahresabschlussberatungen erfolge ausführliche finanzielle Darstellung.

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Stadt Hückelhoven Beschlussvorlage Amt: 20 Kämmerei Datum: 27.08.2026 Verfasser: Herr Schmitz Aktenzeichen: sch-20 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Vorlage Nr.: 1588/2026 Anlagen: Antrag AfD Fraktion Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 09.09.2026 öffentlich Sitzung des Rates 30.09.2026 öffentlich TOP: 1 Betreff: Einführung eines Quartalsberichtes zur unterjährigen Haushaltsführung; hier: Antrag der AfD-Fraktion vom 25.08.2026 Finanzielle Auswirkungen: ja nein einmaliger Aufwand: € Folgeaufwand: € konsumtiver Bereich: PSK investiver Bereich: ASK Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hückelhoven den Antrag der AfD-Fraktion zur Einführung eines Quartalsberichtes zur unterjährigen Haushaltsführung abzulehnen. Sachvortrag: Dem Antrag auf eine regelmäßige, quartalsweise Berichterstattung zur Haushaltssituation soll nicht gefolgt werden. Eine unterjährige Berichterstattung ist grundsätzlich möglich, erscheint in der beantragten Regelmäßigkeit jedoch weder erforderlich noch mit einem angemessenen Verwaltungsaufwand verbunden. Seite 1 von 2 Für eine verpflichtende quartalsweise Berichterstattung zur Haushaltssituation besteht keine gesetzliche Verpflichtung nach der Gemeindeordnung bzw. der Kommunalhaushaltsverordnung. Eine entsprechende Berichtspflicht ergibt sich insbesondere auch nicht aus den allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorgaben. Die KomHVO NRW sieht vielmehr eine anlassbezogene Berichtspflicht vor, wenn sich eine wesentliche Verschlechterung des Ergebnis- oder Finanzplans abzeichnet. Eine zusätzliche regelmäßige Berichtspflicht sollte daher erst eingeführt werden, wenn hierfür wieder eine konkrete Verpflichtung besteht. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass unterjährige Auswertungen der Haushaltsentwicklung nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzen. Ein wesentlicher Teil der Buchungen erfolgt zu Beginn des Haushaltsjahres bzw. wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen. Der Stand der Haushaltsbewirtschaftung zu einem bestimmten Quartalsstichtag bildet daher die tatsächliche Entwicklung der Haushaltslage nur bedingt ab. Es müssen zahlreiche Annahmen getroffen werden. Abweichungen vom Haushaltsansatz können sich im weiteren Jahresverlauf sowohl negativ aber eben auch positiv noch erheblich verändern. An dieser Stelle ist der Haushaltsplan mit seinen umfangreichen Vorschriften nicht mit einem Wirtschaftsplan, wie man ihn aus der Privatwirtschaft kennt, zu vergleichen. Eine regelmäßige Erstellung von Quartalsberichten würde zugleich einen nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Dieser Aufwand ist insbesondere dann nicht gerechtfertigt, wenn die Berichte nicht zum Anlass für konkrete Beratungen oder Entscheidungen genommen werden. Während der Geltungsdauer des CUIG-Gesetzes war eine entsprechende Berichterstattung verpflichtend. Nach dem Wegfall dieser Verpflichtung wurde gemeinsam entschieden, die regelmäßige Berichterstattung nicht automatisch fortzuführen, sondern entsprechende Informationen künftig bei Bedarf anzufordern. An dieser bewährten Vorgehensweise sollte festgehalten werden. Hinzu kommt, dass die Entwicklung der städtischen Haushaltssituation bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie bei der Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss umfassend dargestellt und politisch beraten wird. Damit bestehen bereits zwei wesentliche Zeitpunkte im Jahr, zu denen eine ausführliche Betrachtung der finanziellen Situation der Stadt erfolgt. Schließlich besteht bei einer unterjährigen Betrachtung aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft das Risiko, dass aus einzelnen Zwischenständen verfrühte oder unzutreffende Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung des Haushalts gezogen werden. Dies kann zu einer verzerrten Wahrnehmung der finanziellen Situation führen und gegebenenfalls Entscheidungen oder öffentliche Diskussionen auslösen, die sich im weiteren Jahresverlauf als nicht begründet erweisen. Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, von der Einführung einer regelmäßigen quartalsweisen Berichterstattung abzusehen. gez. Bernd Jansen Bürgermeister Seite 2 von 2

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