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Zooparkplatz m. Höhenbegrenzung ausstatten & Verbesserung d. Beschilderung; Antrag Nr. 241 d. SPD-Stadtratsfraktion v. 26.01.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHof
Datum2026-09-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte am 26.01.2026 zwei Maßnahmen für den Zoo Hof: Installation einer Höhenbegrenzung am Zooparkplatz zur Verhinderung mehrtägiger Aufenthalte von Landfahrern sowie Verbesserung der Beschilderung zum Zoo. Die Verwaltung lehnt die Höhenbegrenzung ab, da keine dokumentierten Probleme bestehen und diese Reise- und Schulbusse sowie Wohnmobilisten behindern würde. Die Verbesserung der Beschilderung wird befürwortet; die Zooleitung soll konkrete Standortvorschläge einreichen.

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Vorlage zuständig: Fachbereich 66 / Tiefbau, Grünanlagen Zooparkplatz mit Höhenbegrenzung ausstatten & Verbesserung der Beschilderung; Antrag Nr. 241 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.01.2026 Beratungsfolge: Datum Gremium 01.09.2026 Ferienausschuss öffentlich Vortrag: Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 26.01.2026 die Verwaltung beauftragt, für den Zoo Hof die Umsetzung folgender Maßnahmen zu prüfen, um eine gute Erreichbarkeit, ein positives Umfeld und einen geordneten Besucherverkehr zu gewährleisten. 1. Installation einer Höhenbegrenzung am Zoo-Parkplatz Die Ausstattung des Parkplatzes an der Plauener Straße mit einer dauerhaften Höhenbegrenzung hat zu dem gewünschten Effekt geführt, dass die in unregelmäßigen Abständen durch die Stadt Hof sogenannten reisenden Landfahrer diese Flächen für einen mehrtägigen Aufenthalt bislang gemieden haben. Die im Antrag enthaltene Aussage, dass im vergangenen Jahr (2025) vermehrt sog. Landfahrer auf den Zoo- Parkplatz ausgewichen seien, kann von der Verwaltung nicht bestätigt werden. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt im FB 32, kann zwar nicht ganz ausgeschlossen werden, dass eine Kleingruppe an Landfahrern den Zooparkplatz für wenige Übernachtungen genutzt hat, allerdings sind der Verwaltung diesbezüglich keine Einschränkungen oder Beschwerden bekannt. Die Errichtung einer weiteren Höhenbegrenzung zur ausschließlichen Entgegenwirkung dieser bislang nicht nachweisbaren Entwicklung wird daher nicht befürwortet. Der Zooparkplatz befindet sich im Eigentum der Stadt Hof und wird dem öffentlichen Verkehr im Rahmen des Gemeingebrauchs zu Parkzwecken zur Verfügung gestellt. Nach Aussage der Zooleitung besuchen regelmäßig auch Reise- und Schulbusse den Zoo und das angrenzende Gelände des Ländlichen Reit- und Fahrvereins. Eine Höhenbegrenzung würde eine An- und Abfahrt von Reise- oder Schulbussen (z. B. für Besuche von Schulklassen) zusätzlich erschweren und dürfte sich eher nachteilig auf die Erreichbarkeit des Zoos auswirken. Von einer bedarfsweisen Öffnung der Begrenzung wird aus funktionstechnischen Gründen abgeraten. Zudem würden Wohnmobilisten als potentielle Zoobesucher von einer Nutzung ausgeschlossen, was der Attraktivität des Standortes zuwiderlaufen dürfte. Die Kosten für eine entsprechend baugleiche Anlage betragen ca. 8.500 € und stellen eine Investition auf rein freiwilliger Basis dar. Die rechtliche Verpflichtung gemäß Art. 69 (1) GO dürfte in diesem Fall nicht vorliegen. 2. Verbesserung der Beschilderung zum Zoo Mit dem Hofer Zoo haben bereits Anfang April 2026 Gespräche zur möglichen Verbesserung der Aus- und Beschilderung stattgefunden. Gemeinsam mit dem Sachgebiet Grünanlagen und dem Verkehrsaufsichtsamt ist man dahingehend verblieben, dass die Zooleitung konkrete Standortvorschläge übermitteln will. Die Verwaltung befürwortet Maßnahmen zur Verbesserung der Beschilderung zum Zoo Hof. Auch Maßnahmen, wie z. B. Darstellung der Parkplätze und Fußwege zum Zoo auf der Internetseite des Zoos, können zu einer besseren Orientierung der Besucher beitragen. Seite 1 von 2 Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Ferienausschusses nehmen von den Ausführungen Kenntnis. Der Antrag Nr. 241 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.01.2026 ist nach der Geschäftsordnung somit als erledigt zu betrachten. II. An FB 32 zur Kenntnisnahme und Mitzeichnung III. AN FB 80 Touristinfo zur Kenntnisnahme und Mitzeichnung III. In die Sitzung des Ferienausschusses zur Beschlussfassung IV. Zurück an FB 66 Hof, 19.08.2026 UNTERNEHMENSBEREICH V Dr. Gleim Unternehmensbereichsleiter Seite 2 von 2

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