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Zooparkplatz m. Höhenbegrenzung ausstatten & Verbesserung d. Beschilderung; Antrag Nr. 241 d. SPD-Stadtratsfraktion v. 26.01.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hof |
| Datum | 2026-09-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte am 26.01.2026 zwei Maßnahmen für den Zoo Hof: Installation einer Höhenbegrenzung am Zooparkplatz zur Verhinderung mehrtägiger Aufenthalte von Landfahrern sowie Verbesserung der Beschilderung zum Zoo. Die Verwaltung lehnt die Höhenbegrenzung ab, da keine dokumentierten Probleme bestehen und diese Reise- und Schulbusse sowie Wohnmobilisten behindern würde. Die Verbesserung der Beschilderung wird befürwortet; die Zooleitung soll konkrete Standortvorschläge einreichen.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
zuständig: Fachbereich 66 / Tiefbau, Grünanlagen
Zooparkplatz mit Höhenbegrenzung ausstatten & Verbesserung der Beschilderung;
Antrag Nr. 241 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.01.2026
Beratungsfolge:
Datum Gremium
01.09.2026 Ferienausschuss öffentlich
Vortrag:
Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 26.01.2026 die Verwaltung beauftragt, für den Zoo Hof die
Umsetzung folgender Maßnahmen zu prüfen, um eine gute Erreichbarkeit, ein positives Umfeld und einen
geordneten Besucherverkehr zu gewährleisten.
1. Installation einer Höhenbegrenzung am Zoo-Parkplatz
Die Ausstattung des Parkplatzes an der Plauener Straße mit einer dauerhaften Höhenbegrenzung hat zu dem
gewünschten Effekt geführt, dass die in unregelmäßigen Abständen durch die Stadt Hof sogenannten
reisenden Landfahrer diese Flächen für einen mehrtägigen Aufenthalt bislang gemieden haben.
Die im Antrag enthaltene Aussage, dass im vergangenen Jahr (2025) vermehrt sog. Landfahrer auf den Zoo-
Parkplatz ausgewichen seien, kann von der Verwaltung nicht bestätigt werden.
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt im FB 32, kann zwar nicht ganz ausgeschlossen werden, dass eine
Kleingruppe an Landfahrern den Zooparkplatz für wenige Übernachtungen genutzt hat, allerdings sind der
Verwaltung diesbezüglich keine Einschränkungen oder Beschwerden bekannt.
Die Errichtung einer weiteren Höhenbegrenzung zur ausschließlichen Entgegenwirkung dieser bislang nicht
nachweisbaren Entwicklung wird daher nicht befürwortet.
Der Zooparkplatz befindet sich im Eigentum der Stadt Hof und wird dem öffentlichen Verkehr im Rahmen des
Gemeingebrauchs zu Parkzwecken zur Verfügung gestellt. Nach Aussage der Zooleitung besuchen
regelmäßig auch Reise- und Schulbusse den Zoo und das angrenzende Gelände des Ländlichen Reit- und
Fahrvereins.
Eine Höhenbegrenzung würde eine An- und Abfahrt von Reise- oder Schulbussen (z. B. für Besuche von
Schulklassen) zusätzlich erschweren und dürfte sich eher nachteilig auf die Erreichbarkeit des Zoos
auswirken.
Von einer bedarfsweisen Öffnung der Begrenzung wird aus funktionstechnischen Gründen abgeraten.
Zudem würden Wohnmobilisten als potentielle Zoobesucher von einer Nutzung ausgeschlossen, was der
Attraktivität des Standortes zuwiderlaufen dürfte.
Die Kosten für eine entsprechend baugleiche Anlage betragen ca. 8.500 € und stellen eine Investition auf rein
freiwilliger Basis dar. Die rechtliche Verpflichtung gemäß Art. 69 (1) GO dürfte in diesem Fall nicht vorliegen.
2. Verbesserung der Beschilderung zum Zoo
Mit dem Hofer Zoo haben bereits Anfang April 2026 Gespräche zur möglichen Verbesserung der Aus- und
Beschilderung stattgefunden. Gemeinsam mit dem Sachgebiet Grünanlagen und dem Verkehrsaufsichtsamt
ist man dahingehend verblieben, dass die Zooleitung konkrete Standortvorschläge übermitteln will.
Die Verwaltung befürwortet Maßnahmen zur Verbesserung der Beschilderung zum Zoo Hof. Auch
Maßnahmen, wie z. B. Darstellung der Parkplätze und Fußwege zum Zoo auf der Internetseite des Zoos,
können zu einer besseren Orientierung der Besucher beitragen.
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Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ferienausschusses nehmen von den Ausführungen Kenntnis.
Der Antrag Nr. 241 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.01.2026 ist nach der Geschäftsordnung somit als
erledigt zu betrachten.
II. An FB 32
zur Kenntnisnahme und Mitzeichnung
III. AN FB 80 Touristinfo
zur Kenntnisnahme und Mitzeichnung
III. In die Sitzung des Ferienausschusses
zur Beschlussfassung
IV. Zurück an FB 66
Hof, 19.08.2026
UNTERNEHMENSBEREICH V
Dr. Gleim
Unternehmensbereichsleiter
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