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Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen vom 07.07.2026: Einheitliche Anpassung der Parkplatzregelung an öffentlichen E-Ladesäulen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hilden |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen beantragt, die Parkplatzregelung an allen öffentlichen E-Ladesäulen einheitlich zu gestalten: Beide Stellplätze sollen künftig ausschließlich für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs reserviert sein, analog zu den 10 zentralen Standorten. Die seit März 2021 geltende Ausnahme in Wohngebieten, wonach ein Platz auch von Verbrennern genutzt werden darf, soll aufgehoben werden. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung und verweist auf einen datengestützten Ansatz: Erst bei über 10% E-Auto-Anteil oder 50% Auslastung des reservierten Platzes sollen weitere Plätze für E-Fahrzeuge freigegeben werden. Derzeit liegt der E-Auto-Anteil bei 6%.
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Dokument
Extrahierter Text
Übersicht
Der Bürgermeister
Hilden, den 27.08.2026
AZ.: IV/66.1 Schip
Abstimmungsergebnis
WP 25-30 SV 66/014 Für eigene Aufzeichnungen:
JA NEIN ENTH.
Antragsvorlage CDU
SPD
Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die
AfD
Grünen vom 07.07.2026:
Grüne
Einheitliche Anpassung der
FDP
Parkplatzregelung an öffentlichen E-
Ladesäulen Linke
BA | Piraten
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen
Organisatorische Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen
Beratungsfolge:
Ausschuss für technische Infrastruktur 17.09.2026 Kenntnisnahme
053-26 Antrag Grüne Einheitliche Anpassung der Parkplatzregelung an öffentlichen E-Ladesäulen
SV-Nr.: WP 25-30 SV 66/014
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkplatzregelung und die entsprechende Beschilderung an
allen öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen im Stadtgebiet zu vereinheitlichen.
Künftig sind an allen Ladesäulen – analog zu den zentralen Standorten im Innenstadtbereich –
beide zugeordneten Parkplätze ausschließlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge (reine
Elektroautos sowie Plug-in-Hybride) während des aktiven Ladevorgangs zu reservieren. Die im
März 2021 vom Verwaltungsvorstand beschlossene Sonderregelung für Wohngebiete, wonach
dort einer der beiden Stellplätze auch von Fahrzeugen mit reinem Verbrennungsmotor genutzt
werden darf, wird aufgehoben. Alle weiteren Bestimmungen an den Ladesäulen, insbesondere zur
zulässigen Höchstparkdauer, behalten ihre Gültigkeit.
Erläuterungen zum Antrag:
Die Energiewende im Verkehrssektor schreitet voran, und auch in Hilden ist die Anzahl der
zugelassenen Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die
städtische Ladeinfrastruktur muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. Eine künstliche
Verknappung von Ladeplätzen steht im Widerspruch zu den Mobilitäts- und Klimaschutzzielen
unserer Stadt.
1. Die Regelung funktioniert bereits in Hilden – wir können hierbei auf ein bewährtes Konzept
zurückgreifen.
Die Stadt Hilden praktiziert die Exklusiv-Reservierung beider Ladeplätze seit 2019 erfolgreich
an den ersten zehn zentralen Standorten im Stadtgebiet (u.a. Am Rathaus, Am Lindenplatz,
Warrington-Platz, Bahnhofsallee/Bergstation). Dort blockieren keine Verbrenner die
Infrastruktur und die Auslastung der Ladesäulen ist optimal.
2. Die im März 2021 eingeführte Ausnahme für die neueren 19 Standorte in verdichteten
Wohngebieten (nur ein reservierter Stellplatz) sollte damals den nächtlichen Parkdruck für
Anwohnende mit Verbrennungsmotoren mindern. Angesichts der rasant gestiegenen E-Auto-
Quote ist diese Bevorzugung von reinen Verbrennern zulasten der Mobilitätswende jedoch
sachlich überholt.
3. Klarheit für die Verkehrsüberwachung: Ein uneinheitliches System führt im Stadtgebiet zu
Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Eine klare, flächendeckende Regelung
(„Parken nur für E-Autos während des Ladens“ auf allen Plätzen) schafft visuelle und
rechtliche Klarheit für die Verkehrsüberwachung und verhindert Frust bei allen
Verkehrsteilnehmenden.
Fazit:
Wenn die Stadt Hilden die Elektromobilität in der Breite – gerade auch in dicht besiedelten
Wohngebieten ohne eigene Garagen – ernsthaft fördern will, sollte das erfolgreiche Modell der
Innenstadt auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden.
Jeder Ladepunkt muss für den Zweck zur Verfügung stehen, für den er gebaut wurde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem beigefügten Antrag vom 07.07.2026 nimmt die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN wieder
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SV-Nr.: WP 25-30 SV 66/014
ein Thema auf, dass bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 15.03.2023 auf Grundlage eines
Antrages der SPD-Fraktion beraten wurde.
Nach Kenntnisnahme der zu diesem Antrag vom 26.01.2023 erstellten Sitzungsvorlage hat der
Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Untere Straßenverkehrsbehörde wird gebeten zu prüfen, ob die Parkzeit auf dem
bisher nicht reservierten Parkplatz auf vier Stunden begrenzt werden kann.“
Dieser im Zuge der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss erarbeiteten Bitte ist die Untere
Straßenverkehrsbehörde nach Abwägung der noch einmal im Folgenden dargestellten Belange
nachgekommen.
Zuständigkeit
Bevor inhaltlich erläutert wird, warum die Situation sich heute so darstellt, dass an manchen
Ladesäulen zwei und an anderen nur ein Parkplatz reserviert ist, ist deutlich zu machen, dass der
Gegenstand des Antrages in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde fällt und demnach
in der ausschließlichen Entscheidungskompetenz der Stadtverwaltung liegt. Die Entscheidung der
Straßenverkehrsbehörde erfolgt als Sonderordnungsbehörde nach den Straßengesetzen bzw. der
Straßenverkehrsordnung. Sie ist daher einer politischen Beschlussfassung nicht zugänglich.
Begründung zur unterschiedlichen Anzahl der der allgemeinen Nutzung entzogenen
Parkplätze
Bei der Installation und dem Betrieb von Elektroladesäulen, sowie der dazugehörigen Verlegung
der erforderlichen Anschlussleitungen handelt es sich um eine dauerhafte Sondernutzung nach §
23 Straßen- und Wegegesetz NRW. Die Sondernutzung umfasst aber nicht die ggfs. zu
reservierenden und der allgemeinen Nutzung zu entziehenden Parkplätze.
Am 21.03.2018 wurde u.a. vom Rat der Stadt Hilden beschlossen, dass die Stadtwerke Hilden
(SWH) beim Ausbau des „Ladestationen-Netzes“ in Hilden unterstützt werden soll.
Deshalb wurde ein (Rahmen-)Gestattungsvertrag für die ersten 10 Standorte der
Elektroladesäulen zwischen der Stadt Hilden und den Stadtwerke Hilden im Februar 2019
unterzeichnet.
Bei der Umsetzung dieser ersten 10 Standorte für Elektroladeparkplätze wurden jeweils beide an
den Ladesäulen zur Verfügung stehenden Ladeplätze durch die Stadtverwaltung Hilden für die
ausschließliche Nutzung von Elektrofahrzeugen beschildert, da es sich um Standorte handelte, die
überwiegend wechselnde Besucher ansprach und die Parkplätze bereits entweder durch
Parkscheinautomaten oder durch Parkscheibe bewirtschaftet wurden, wie z.B. in der Innenstadt
oder an Parkplätzen mit mehr als lokaler Bedeutung (P&R und ähnliche).
Im März 2021 wandten sich die Stadtwerke Hilden erneut an die Stadtverwaltung, um im
Stadtgebiet weitere 19 Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten für das öffentliche Laden zu errichten
und zu betreiben. Bei diesen Standorten handelt es sich um Lagen in Wohngebieten mit
überwiegend verdichteter Wohnbebauung durch Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser. Hier
werden die öffentlichen Parkplätze in der Regel durch eine andere Klientel genutzt, nämlich durch
Nutzerinnen und Nutzer, die ihren Kfz länger abstellen wollen, z.B. über Nacht. Die Parkplätze in
diesen Lagen sind in Hilden in der Regel gebührenfrei und in ihrer Nutzung nicht auf eine
Zeitdauer beschränkt.
Der Parkdruck ist insbesondere in diesen Wohngebieten mit verdichteter Wohnbebauung als sehr
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hoch, der Anteil an Elektrofahrzeugen aber damals und auch heute noch eher als gering, zu
bezeichnen ist.
Die Straßenbau- und Verkehrsbehörde beobachtet die Entwicklung der Elektromobilität im
Stadtgebiet sehr genau. Die Zulassungszahlen der reinen Elektrofahrzeuge (BEV) sowie der Plug-
in-Hybride (PHEV) - nur das sind die Kfz, die extern geladen werden müssen - werden von der
Kreisverwaltung jährlich erfasst und von der Unteren Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hilden
ausgewertet. Aktuell beläuft sich mit 2.439 Elektrofahrzeugen (vollelektrisch und extern aufladbare
Hybrid-Fahrzeuge) der Anteil dieser beiden Fahrzeugklassen an allen im Stadtgebiet Hilden
zugelassenen Kraftfahrzeugen (40.452) nur auf rund 6 % (Stand Januar 2026). Im Umkehrschluss
bedeutet das, dass weiterhin rund 94 Prozent der in Hilden zugelassenen Fahrzeuge mit einem
Verbrennungsmotor ausgestattet sind und nicht auf eine externe Ladestation angewiesen sind.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass so gut wie alle Fahrzeuge mit Elektroantrieb entweder zu
Hause oder an der Arbeitsstelle über private Wallbox-Anlagen geladen werden, obwohl die
Stadtwerke auf Nachfrage mit E-Mail vom 21.07.2026 berichten, dass bei ihr bisher 522 private
Wallboxen angemeldet sind.
Somit muss aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde der weitaus größere Anteil an
Verkehrsteilnehmern weiterhin bei der Zurverfügungstellung von öffentlichem Parkraum
entsprechende Berücksichtigung finden.
Dieser Tatsache entsprechend, wurden als Kompromiss im ersten Schritt die Parkplätze an den 19
Elektroladestationen, die in den Wohngebieten errichtet wurden, so ausgeschildert, dass ein
Parkplatz ausschließlich für Elektrofahrzeuge für den Ladevorgang „reserviert“ wird. Der zweite
Parkplatz kann sowohl von Elektrofahrzeugen als auch von Pkw mit Verbrennungsmotoren
genutzt werden. Dieses „sowohl … als auch“ wird durch den im Stadtentwicklungsausschuss am
15.03.2023 entwickelten Vorschlag unterstützt, auch diesen zweiten ggfs. in Anspruch zu
nehmenden Parkplatz zeitlich zu bewirtschaften.
Beschreibung der aktuellen Situation aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde
Nach aktuellen Beobachtungen der Stadtverwaltung stellt sich die Situation bei den von der
Antragstellerin benannten 19 Stellplätzen in den Wohngebieten weiterhin so dar, dass der
Parkplatz, der ausschließlich für den Ladevorgang für E-Fahrzeuge reserviert ist, überwiegend frei
und nicht in der Nutzung ist. Der andere Parkplatz wird abhängig von der Situation, ob in der
Nachbarschaft freie Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung stehen, in Anspruch
genommen.
Dadurch kann geschlossen werden, dass der Bedarf zum Laden der reinen Elektrofahrzeuge
(BEV) sowie der Plug-in-Hybride (PHEV) im Wohnquartier gedeckt ist.
Natürlich kann es auch im Einzelfall zu der Situation kommen, dass ein Elektrofahrzeug nicht
geladen werden kann, weil der nur zeitlich bewirtschaftete Parkplatz besetzt ist und am ersten
Parkplatz bereits geladen bzw. durch eine Elektrofahrzeug belegt wird, ob z.B. die App zur
Ladesäule darstellt, dass der zweite Ladepunkt frei ist. Diese nach Beobachtung der
Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall eintretende Situation ist sicherlich für die jeweilige
Betroffene bzw. den jeweilig Betroffenen ärgerlich, aber in den Wohngebieten eher selten.
Weitere Vorgehensweise
Um dem weiterhin hohen Parkdruck in verdichteten Wohngebieten Rechnung zu tragen und
gleichzeitig die Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, verfolgt die Untere
Straßenverkehrsbehörde einen datenbasierten Ansatz. Eine pauschale, stadtweite Umwidmung
aller zweiten Ladeplätze in den Wohngebieten ist bei der derzeitigen Zulassungsquote noch nicht
verhältnismäßig.
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Es wurden jedoch klare Kriterien definiert, ab wann eine Anpassung der
straßenverkehrsrechtlichen Zuordnung erfolgen soll:
Sollte der Anteil der zugelassenen Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge auf über 10 % der
zugelassenen Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet steigen, wird die Untere
Straßenverkehrsbehörde erneut in die Prüfung der Bedarfe im jeweils betroffenen
Wohnquartier einsteigen. Voraussichtlich wird dann in einer standortbezogenen
Einzelbewertung auch der zweite Parkplatz der Nutzung für Kfz mit Verbrennungsmotoren
entzogen und für den Ladevorgang der Elektrofahrzeuge reserviert werden.
Sollte die Betreiberin der jeweiligen Ladesäule belegen, dass bereits vorher die
durchschnittliche Auslastung des ausschließlich für den Ladevorgang reservierten
Parkplatzes bei 50% oder höher liegt, wird die Untere Straßenverkehrsbehörde auch in
diesem Fall die Bedarfe neu bewerten und den zweiten Parkplatz an den betroffenen
Ladesäulen exklusiv für E-Autos und Plug-in-Hybride (während des aktiven Ladevorgangs)
freigeben.
Bis zum Erreichen dieser messbaren Schwellenwerte stellt die aktuelle Regelung aus Sicht der
Verwaltung einen funktionierenden und ausgewogenen Kompromiss zwischen der Förderung der
Verkehrswende und den Parkbedürfnissen der Anwohnerschaft dar.
Empfehlung
Vor dem Hintergrund, dass zu dem Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN die
ausschließliche Entscheidungskompetenz bei der Stadtverwaltung liegt, empfiehlt die Verwaltung
den Antragstext zu ändern und die Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Bereitstellung und zielgerichtete Regulierung von Ladeinfrastruktur fördert den Ausbau der
Elektromobilität und zahlt grundsätzlich auf die Klimaschutzziele der Stadt Hilden ein. Der von der
Verwaltung vorgeschlagene datenbasierte Ansatz stellt sicher, dass Ladeplätze bei steigendem
Bedarf zeitnah und konsequent exklusiv für E-Fahrzeuge freigegeben werden. Gleichzeitig wird
durch die Beibehaltung der aktuellen Kompromisslösung (bis zum Erreichen der definierten
Schwellenwerte) verhindert, dass durch eine vorzeitige, künstliche Verknappung des Parkraums in
stark verdichteten Wohngebieten unnötiger und emissionsintensiver Parksuchverkehr durch
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor entsteht.
Inklusionsrelevanz:
Aus sozialer und inklusiver Sicht berücksichtigt der Verwaltungsvorschlag die unterschiedlichen
Lebensrealitäten und Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden im Quartier. Ein abrupter Wegfall
von regulären Parkplätzen in Wohngebieten träfe insbesondere Menschen, die auf ein Fahrzeug in
Wohnortnähe angewiesen sind (z.B. mobilitätseingeschränkte Personen, Schichtarbeitende) und
noch nicht über die finanziellen Mittel oder die Möglichkeit verfügen, auf ein Elektrofahrzeug
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umzusteigen. Der schrittweise, an den tatsächlichen Bedarf gekoppelte Übergang gewährleistet
einen fairen Interessenausgleich und beugt einer Spaltung der Anwohnerschaft bei der
Parkraumverteilung vor.
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Richrather Straße 34
40723 Hilden
Antrag
Tel.: 02103/46110
Fax: 02103/360246
[email protected]
Einheitliche Anpassung der
Parkplatzregelung an
öffentlichen E-Ladesäulen
Hilden, 07.07.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Claus Pommer,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden stellt fol-
genden Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Klimaschutz und Mobilität zur Beratung und Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkplatzregelung und die entspre-
chende Beschilderung an allen öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen im
Stadtgebiet zu vereinheitlichen.
Künftig sind an allen Ladesäulen – analog zu den zentralen Standorten im In-
nenstadtbereich – beide zugeordneten Parkplätze ausschließlich für elektrisch
betriebene Fahrzeuge (reine Elektroautos sowie Plug-in-Hybride) während des
aktiven Ladevorgangs zu reservieren. Die im März 2021 vom Verwaltungsvor-
stand beschlossene Sonderregelung für Wohngebiete, wonach dort einer der
beiden Stellplätze auch von Fahrzeugen mit reinem Verbrennungsmotor ge-
nutzt werden darf, wird aufgehoben. Alle weiteren Bestimmungen an den La-
desäulen, insbesondere zur zulässigen Höchstparkdauer, behalten ihre Gültig-
keit.
Begründung:
Die Energiewende im Verkehrssektor schreitet voran, und auch in Hilden ist
die Anzahl der zugelassenen Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge in den letz-
ten Jahren massiv gestiegen. Die städtische Ladeinfrastruktur muss mit dieser
Entwicklung Schritt halten. Eine künstliche Verknappung von Ladeplätzen
steht im Widerspruch zu den Mobilitäts- und Klimaschutzzielen unserer Stadt.
1. Die Regelung funktioniert bereits in Hilden – wir können hierbei auf ein
bewährtes Konzept zurückgreifen.
Die Stadt Hilden praktiziert die Exklusiv-Reservierung beider Ladeplätze
seit 2019 erfolgreich an den ersten zehn zentralen Standorten im Stadt-
gebiet (u. a. Am Rathaus, Am Lindenplatz, Warrington-Platz, Bahnhofs-
allee/Bergstation). Dort blockieren keine Verbrenner die Infrastruktur,
und die Auslastung der Ladesäulen ist optimal.
2. Die im März 2021 eingeführte Ausnahme für die neueren 19 Standorte
in verdichteten Wohngebieten (nur ein reservierter Stellplatz) sollte da-
mals den nächtlichen Parkdruck für Anwohnende mit Verbrennungsmo-
toren mindern. Angesichts der rasant gestiegenen E-Auto-Quote ist
diese Bevorzugung von reinen Verbrennern zulasten der Mobilitäts-
wende jedoch sachlich überholt.
3. Klarheit für die Verkehrsüberwachung: Ein uneinheitliches System führt
im Stadtgebiet zu Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Eine
klare, flächendeckende Regelung („Parken nur für E-Autos während des
Ladens“ auf allen Plätzen) schafft visuelle und rechtliche Klarheit für die
Verkehrsüberwachung und verhindert Frust bei allen Verkehrsteilneh-
menden.
Fazit:
Wenn die Stadt Hilden die Elektromobilität in der Breite – gerade auch in dicht
besiedelten Wohngebieten ohne eigene Garagen – ernsthaft fördern will, sollte
das erfolgreiche Modell der Innenstadt auf das gesamte Stadtgebiet ausgewei-
tet werden.
Jeder Ladepunkt muss für den Zweck zur Verfügung stehen, für den er gebaut
wurde.
Eike Schuster Yorck-Peter Wolf Ulla Kraus Jan Volkenstein
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