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Gemeinsamer Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion vom 08.07.2026: Politischer Beratungs- und Beschlussvorbehalt für Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHilden
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

CDU und FDP beantragen, dass alle Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept vor ihrer Umsetzung dem Ausschuss für technische Infrastruktur zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden müssen. Dies soll Transparenz gewährleisten und die politische Willensbildung sicherstellen, wie jüngste Diskussionen um Tempo-30-Regelungen gezeigt hätten. Die Verwaltung soll dabei Ziele, Auswirkungen, infrastrukturelle Anforderungen und finanzielle Folgen darstellen. Die Verwaltung unterstützt das Anliegen und verweist darauf, dass für wesentliche Investitionen bereits haushaltsrechtlich ein Beschlussvorbehalt besteht.

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Extrahierter Text

Übersicht Der Bürgermeister Hilden, den 29.08.2026 AZ.: IV/66.1 Abstimmungsergebnis WP 25-30 SV 66/016 Für eigene Aufzeichnungen: JA NEIN ENTH. Antragsvorlage CDU SPD Gemeinsamer Antrag der CDU- und der AfD FDP-Fraktion vom 08.07.2026: Grüne Politischer Beratungs- und FDP Beschlussvorbehalt für Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept Linke BA | Piraten öffentlich Finanzielle Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen Organisatorische Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen Beratungsfolge: Ausschuss für technische Infrastruktur 17.09.2026 Vorberatung Rat der Stadt Hilden 30.09.2026 Entscheidung 055-26 Antrag FDP_CDU Beratungs- u. Beschlussvorbehalt Maßnahmen Mobilitätskonzept SV-Nr.: WP 25-30 SV 66/016 Antragstext: Maßnahmen, die aus dem Mobilitätskonzept abgeleitet werden, sind vor ihrer Umsetzung grundsätzlich dem Ausschuss für technische Infrastruktur zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Eine Umsetzung durch die Verwaltung ohne vorherige politische Beratung und Entscheidung des zuständigen Fachausschusses soll nicht erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss die jeweiligen Maßnahmen mit einer Darstellung der Ziele, der verkehrlichen Auswirkungen, der infrastrukturellen Erfordernisse sowie der finanziellen Konsequenzen vorzulegen. Erläuterungen zum Antrag: Das Mobilitätskonzept stellt eine fachliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der kommunalen Mobilität dar. Die Aufnahme einer Maßnahme in das Konzept ersetzt jedoch nicht die politische Willensbildung und Beschlussfassung über deren konkrete Umsetzung. Die jüngsten Diskussionen um die Einführung von Tempo-30-Regelungen haben gezeigt, dass Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer, Anwohner sowie die kommunale Infrastruktur einer vorherigen politischen Beratung bedürfen. Eine Umsetzung ohne entsprechende Befassung des zuständigen Fachausschusses erschwert die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen. Um die Beteiligungsrechte der gewählten Mandatsträger zu stärken und eine sachgerechte Abwägung der jeweiligen Auswirkungen sicherzustellen, sollen Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept künftig erst nach Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für technische lnfrastruktur umgesetzt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung unterstützt das Bestreben nach Transparenz und politischer Begleitung bei der Umsetzung des Mobilitätskonzepts. Deshalb wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für technische Infrastruktur am 18.06.2026 mit der Sitzungsvorlage WP 25-30 SV 61/021 über den Umsetzungsstand der in dem Mobilitätskonzept enthaltenen Maßnahmen berichtet. Hier ist darauf hinzuweisen, dass in der Ratssitzung am 26.02.2025 zwar der mittlerweile durch den Ratsbeschluss vom 08.07.2026 in Teilen aufgehobene Beschluss zum Kernvorschlag nur knapp eine Mehrheit gefunden hatte, aber die übrigen Maßnahmen unter Ziffer 3 des Beschlussvorschlags insgesamt mit 54 Ja-Stimmen von CDU, SPD, Grüne, BA und Bürgermeister Dr. Pommer gegen 8 Nein-Stimmen der FDP und der AfD mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Vor dem Hintergrund der mit Ratsbeschluss vom 08.07.2026 modifizierten Beschlusslage sind folgende im Mobilitätskonzept enthaltenen Maßnahmen noch offen und in Bearbeitung: Kernvorschlag: Kern 3 Anpassung der Lichtsignalanlagen für den Busverkehr Kern 4 Einrichtung der Fahrradstraßen parallel zur Richrather Straße Handlungsfeld Motorisierter Individualverkehr (MIV)/Parken/LKW-Verkehr: - 1 - SV-Nr.: WP 25-30 SV 66/016 MIV 1 Prüfung von Knotenpunkten zu Kreisverkehren: - Oststraße/Elberfelder Straße; - Richrather Straße/ Baustraße; Handlungsfeld ÖPNV und Multimodalität: ÖPNV 1 Barrierefreier Ausbau Haltepunkt Hilden-Süd S ÖPNV 2 Ausbau Wendeanlage Südfriedhof für Gelenkbusse ÖPNV 3 Errichtung DFI-Light an mind. neun Haltestellen ÖPNV 4 Erschließung Gewerbegebiet Giesenheide (Schleife der Linie 741) MULTI 1 Anpassung der Haltepunkte Hilden Bahnhof und Hilden Süd S an die VRR- Vorgaben für Mobilstationen in NRW/ Einrichtung von Vorrangflächen für Leihfahrradsysteme Handlungsfeld Fußverkehr und Schülerverkehr: FUSS 1 Gehwegsanierung: - Beethovenstraße (oder städtebauliche Umgestaltung); - Neustraße Abschnitt Benrather Straße - Itter FUSS 2 Errichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit Westring/Schalbruch FUSS 3 Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit von Gehwegen durch Reduzierung der Freigabe für den Fahrradverkehr SCHÜ 1 Prüfung der Einführung von „Schulstraßen“ Handlungsfeld Radverkehr: RAD 1 Machbarkeitsstudie Radvorrangroute Nord-Süd RAD 2 Machbarkeitsstudie Radvorrangroute Ost-West RAD 3 Anpassung der Führungsform/Umbau im Abschnitt Bahnunterführung bis Poststraße auf der Benrather Straße RAD 5 Vorgezogene Aufstellbereiche im Verlauf der Veloroute 1 und weiterer Bereiche im Stadtgebiet RAD 6 Errichtung von Fahrradabstellanlagen am Fabry-Museum RAD 7b Errichtung (überdachter) Fahrradabstellanlagen VHS/Musikschule RAD 10 Sanierung des „Roten Weges“ zwischen Nordstraße und Augustastraße Für daraus abzuleitende Investitionen und Unterhaltungsarbeiten, die im Sinne des Haushaltsrechts aufgrund ihres Finanzbedarfes als wesentlich zu klassifizieren sind, und von der Stadtverwaltung als Straßenbaubehörde zu verantworten sind, besteht bereits aus haushaltsrechtlichen Gründen ein Beschlussvorbehalt des Rates und der in der Zuständigkeitsordnung festgelegten Gremien. Dies betrifft die folgenden Maßnahmen: (Kern 3), Kern 4, (MIV 1 - Es handelt sich um Straßen in Baulast des Landesbetriebs Straßen.NRW), ÖPNV 1, ÖPNV 2, ÖPNV 3 (über die Gremien der VGH), FUSS 1, RAD 1, RAD 2, RAD 10. Folgende Maßnahmen liegen nicht abschließend im Verantwortungsbereich der Stadt Hilden und die Stadtverwaltung bringt als Träger öffentlicher Belange die städtischen Belange in die Planungs- und Umsetzungsprozesse der jeweiligen Bauherrschaften ein: Kern 3 (soweit Straßen in Baulast des Landesbetriebs Straßen.NRW betroffen sind), MIV 1, FUSS 2, RAD 3 Zu der Maßnahme MULTI 1 wird es in einer der nächsten Sitzungen eine Sitzungsvorlage geben, in der die Ergebnisse der Planung und die Absprachen mit dem VRR, der DB Infra Go und der VGH dargestellt werden. Zur Maßnahme FUSS 2 ist auf Grundlage eines Vorentwurfs des Tiefbau- und Grünflächenamts eine Beratung im Ausschuss bereits erfolgt. - 2 - SV-Nr.: WP 25-30 SV 66/016 Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Stadt Hilden als Untere Straßenverkehrsbehörde fallen, liegen bekanntlich nicht in der abschließenden Entscheidungskompetenz des Rates oder eines seiner Gremien. Dies ist aus der Liste der verbleibenden Punkte nach derzeitiger Beurteilung der Stadtverwaltung folgende Maßnahme: FUSS 3 Somit verbleiben folgende Maßnahmen, auf die sich der Antrag der antragstellenden Fraktionen beziehen kann: ÖPNV 4, SCHÜ 1, RAD 5, RAD 6, RAD 7b Die Maßnahme ÖPNV 4 ist auf Bitten der städtischen Wirtschaftsförderung an den Kreis Mettmann als Träger der Nahverkehrsplanung herangetragen worden und wird bei der Erstellung der Fortschreibung des NVP des Kreises bewertet. Zu der Maßnahme SCHÜ 1 werden die diesbezüglichen Erfahrungen bei den Testprojekten in den benachbarten Großstädten weiter beobachtet. Hierzu hat die Stadtverwaltung auf Nachfrage in einem der letzten Ausschüsse mündlich berichtet. Die Maßnahme RAD 5 gehört nach aktueller Einschätzung der Stadtverwaltung zum operativen Tagesgeschäft einer Straßenbau- und Verkehrsbehörde. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadtverwaltung, es bei dem bisherigen Weg zu belassen, dass die Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen mit Hilfe einer Sitzungsvorlage über den Umsetzungsstand der verbleibenden Maßnahmen des Mobilitätskonzepts berichtet. Gez. Dr. Claus Pommer Bürgermeister Klimarelevanz: Der formale Beschluss über die Einführung eines allgemeinen Beschlussvorbehaltes entfaltet als reiner Verfahrensakt keine unmittelbare Klimarelevanz. Inklusionsrelevanz: Der vorliegende Antrag zur Anpassung der Zuständigkeiten und Beratungsfolgen regelt ausschließlich verwaltungsinterne sowie gremienbezogene Abläufe. Unmittelbare Auswirkungen auf Belange der Inklusion ergeben sich aus diesem verfahrenstechnischen Beschluss nicht. - 3 - FDP CDU i l Ratsfraktion Fraktion im Rat der Hi Wen Stadt Hilden Antrag 08.07.26 Politischer Beratungs- und Beschtussvorbehalt für Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept Der Rat beschüeßt: Maßnahmen, die aus dem Mobilitätskonzept abgeleitet werden, sind vor ihrer Umsetzung grundsätzlich dem Ausschuss für Technische infrastruktur zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Eine Umsetzung durch die Verwaltung ohne vorherige politische Beratung und Entscheidung des zuständigen Fachausschusses soll nicht erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss die jeweiligen Maf3nahmen mit einer Darstellung der Ziele, der verkehrlichen Auswirkungen, der infrastrukturellen Erfordernisse sowie der finanziellen Konsequenzen vorzulegen. Begründung: Das Mobilitätskonzept stellt eine fachliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der kommunalen Mobilität dar. Die Aufnahme einer Maßnahme in das Konzept ersetzt jedoch nicht die politische willensbildung und Beschlussfassung über deren konkrete Umsetzung. Die jüngsten Diskussionen um die Einführung von Tempo-30-Regelungen haben gezeigt, dass Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer, Anwohner sowie die kommunale Infrastruktur einer vorherigen politischen Beratung bedürfen. Eine Umsetzung ohne entsprechende Befassung des zuständigen Fachausschusses erschwert die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen. Um die Beteiligungsrechte der gewählten Mandatsträger zu stärken und eine sachgerechte Abwägung der jeweiligen Auswirkungen sicherzustellen, sollen Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept künftig erst nach Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Technische lnfrastruktur umgesetzt werden. Claudia Schlottmann Kevin Schneider CDU Fraktionsvorsitzende Stellv. Fraktionsvorsitzender Rudi Joseph Uwe Gramminger FDP Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied

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