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Gemeinsamer Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion vom 08.07.2026: Politischer Beratungs- und Beschlussvorbehalt für Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hilden |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und FDP beantragen, dass alle Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept vor ihrer Umsetzung dem Ausschuss für technische Infrastruktur zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden müssen. Dies soll Transparenz gewährleisten und die politische Willensbildung sicherstellen, wie jüngste Diskussionen um Tempo-30-Regelungen gezeigt hätten. Die Verwaltung soll dabei Ziele, Auswirkungen, infrastrukturelle Anforderungen und finanzielle Folgen darstellen. Die Verwaltung unterstützt das Anliegen und verweist darauf, dass für wesentliche Investitionen bereits haushaltsrechtlich ein Beschlussvorbehalt besteht.
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Dokument
Extrahierter Text
Übersicht
Der Bürgermeister
Hilden, den 29.08.2026
AZ.: IV/66.1
Abstimmungsergebnis
WP 25-30 SV 66/016 Für eigene Aufzeichnungen:
JA NEIN ENTH.
Antragsvorlage CDU
SPD
Gemeinsamer Antrag der CDU- und der
AfD
FDP-Fraktion vom 08.07.2026:
Grüne
Politischer Beratungs- und
FDP
Beschlussvorbehalt für Maßnahmen
aus dem Mobilitätskonzept Linke
BA | Piraten
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen
Organisatorische Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen
Beratungsfolge:
Ausschuss für technische Infrastruktur 17.09.2026 Vorberatung
Rat der Stadt Hilden 30.09.2026 Entscheidung
055-26 Antrag FDP_CDU Beratungs- u. Beschlussvorbehalt Maßnahmen Mobilitätskonzept
SV-Nr.: WP 25-30 SV 66/016
Antragstext:
Maßnahmen, die aus dem Mobilitätskonzept abgeleitet werden, sind vor ihrer Umsetzung
grundsätzlich dem Ausschuss für technische Infrastruktur zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen. Eine Umsetzung durch die Verwaltung ohne vorherige politische Beratung und
Entscheidung des zuständigen Fachausschusses soll nicht erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss die jeweiligen Maßnahmen mit einer Darstellung
der Ziele, der verkehrlichen Auswirkungen, der infrastrukturellen Erfordernisse sowie der
finanziellen Konsequenzen vorzulegen.
Erläuterungen zum Antrag:
Das Mobilitätskonzept stellt eine fachliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der
kommunalen Mobilität dar. Die Aufnahme einer Maßnahme in das Konzept ersetzt jedoch nicht die
politische Willensbildung und Beschlussfassung über deren konkrete Umsetzung.
Die jüngsten Diskussionen um die Einführung von Tempo-30-Regelungen haben gezeigt, dass
Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer, Anwohner sowie die
kommunale Infrastruktur einer vorherigen politischen Beratung bedürfen. Eine Umsetzung ohne
entsprechende Befassung des zuständigen Fachausschusses erschwert die notwendige
Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen.
Um die Beteiligungsrechte der gewählten Mandatsträger zu stärken und eine sachgerechte
Abwägung der jeweiligen Auswirkungen sicherzustellen, sollen Maßnahmen aus dem
Mobilitätskonzept künftig erst nach Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für technische
lnfrastruktur umgesetzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung unterstützt das Bestreben nach Transparenz und politischer Begleitung bei der
Umsetzung des Mobilitätskonzepts.
Deshalb wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für technische Infrastruktur am 18.06.2026
mit der Sitzungsvorlage WP 25-30 SV 61/021 über den Umsetzungsstand der in dem
Mobilitätskonzept enthaltenen Maßnahmen berichtet.
Hier ist darauf hinzuweisen, dass in der Ratssitzung am 26.02.2025 zwar der mittlerweile durch
den Ratsbeschluss vom 08.07.2026 in Teilen aufgehobene Beschluss zum Kernvorschlag nur
knapp eine Mehrheit gefunden hatte, aber die übrigen Maßnahmen unter Ziffer 3 des
Beschlussvorschlags insgesamt mit 54 Ja-Stimmen von CDU, SPD, Grüne, BA und Bürgermeister
Dr. Pommer gegen 8 Nein-Stimmen der FDP und der AfD mit großer Mehrheit beschlossen
wurden.
Vor dem Hintergrund der mit Ratsbeschluss vom 08.07.2026 modifizierten Beschlusslage sind
folgende im Mobilitätskonzept enthaltenen Maßnahmen noch offen und in Bearbeitung:
Kernvorschlag:
Kern 3 Anpassung der Lichtsignalanlagen für den Busverkehr
Kern 4 Einrichtung der Fahrradstraßen parallel zur Richrather Straße
Handlungsfeld Motorisierter Individualverkehr (MIV)/Parken/LKW-Verkehr:
- 1 -
SV-Nr.: WP 25-30 SV 66/016
MIV 1 Prüfung von Knotenpunkten zu Kreisverkehren:
- Oststraße/Elberfelder Straße;
- Richrather Straße/ Baustraße;
Handlungsfeld ÖPNV und Multimodalität:
ÖPNV 1 Barrierefreier Ausbau Haltepunkt Hilden-Süd S
ÖPNV 2 Ausbau Wendeanlage Südfriedhof für Gelenkbusse
ÖPNV 3 Errichtung DFI-Light an mind. neun Haltestellen
ÖPNV 4 Erschließung Gewerbegebiet Giesenheide (Schleife der Linie 741)
MULTI 1 Anpassung der Haltepunkte Hilden Bahnhof und Hilden Süd S an die VRR-
Vorgaben für Mobilstationen in NRW/
Einrichtung von Vorrangflächen für Leihfahrradsysteme
Handlungsfeld Fußverkehr und Schülerverkehr:
FUSS 1 Gehwegsanierung:
- Beethovenstraße (oder städtebauliche Umgestaltung);
- Neustraße Abschnitt Benrather Straße - Itter
FUSS 2 Errichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit Westring/Schalbruch
FUSS 3 Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit von Gehwegen durch Reduzierung der
Freigabe für den Fahrradverkehr
SCHÜ 1 Prüfung der Einführung von „Schulstraßen“
Handlungsfeld Radverkehr:
RAD 1 Machbarkeitsstudie Radvorrangroute Nord-Süd
RAD 2 Machbarkeitsstudie Radvorrangroute Ost-West
RAD 3 Anpassung der Führungsform/Umbau im Abschnitt Bahnunterführung bis
Poststraße auf der Benrather Straße
RAD 5 Vorgezogene Aufstellbereiche im Verlauf der Veloroute 1 und weiterer
Bereiche im Stadtgebiet
RAD 6 Errichtung von Fahrradabstellanlagen am Fabry-Museum
RAD 7b Errichtung (überdachter) Fahrradabstellanlagen VHS/Musikschule
RAD 10 Sanierung des „Roten Weges“ zwischen Nordstraße und Augustastraße
Für daraus abzuleitende Investitionen und Unterhaltungsarbeiten, die im Sinne des
Haushaltsrechts aufgrund ihres Finanzbedarfes als wesentlich zu klassifizieren sind, und von der
Stadtverwaltung als Straßenbaubehörde zu verantworten sind, besteht bereits aus
haushaltsrechtlichen Gründen ein Beschlussvorbehalt des Rates und der in der
Zuständigkeitsordnung festgelegten Gremien.
Dies betrifft die folgenden Maßnahmen:
(Kern 3), Kern 4, (MIV 1 - Es handelt sich um Straßen in Baulast des Landesbetriebs
Straßen.NRW), ÖPNV 1, ÖPNV 2, ÖPNV 3 (über die Gremien der VGH), FUSS 1, RAD 1, RAD 2,
RAD 10.
Folgende Maßnahmen liegen nicht abschließend im Verantwortungsbereich der Stadt Hilden und
die Stadtverwaltung bringt als Träger öffentlicher Belange die städtischen Belange in die Planungs-
und Umsetzungsprozesse der jeweiligen Bauherrschaften ein:
Kern 3 (soweit Straßen in Baulast des Landesbetriebs Straßen.NRW betroffen sind), MIV 1, FUSS
2, RAD 3
Zu der Maßnahme MULTI 1 wird es in einer der nächsten Sitzungen eine Sitzungsvorlage geben,
in der die Ergebnisse der Planung und die Absprachen mit dem VRR, der DB Infra Go und der
VGH dargestellt werden.
Zur Maßnahme FUSS 2 ist auf Grundlage eines Vorentwurfs des Tiefbau- und Grünflächenamts
eine Beratung im Ausschuss bereits erfolgt.
- 2 -
SV-Nr.: WP 25-30 SV 66/016
Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Stadt Hilden als Untere Straßenverkehrsbehörde fallen,
liegen bekanntlich nicht in der abschließenden Entscheidungskompetenz des Rates oder eines
seiner Gremien.
Dies ist aus der Liste der verbleibenden Punkte nach derzeitiger Beurteilung der Stadtverwaltung
folgende Maßnahme:
FUSS 3
Somit verbleiben folgende Maßnahmen, auf die sich der Antrag der antragstellenden Fraktionen
beziehen kann:
ÖPNV 4, SCHÜ 1, RAD 5, RAD 6, RAD 7b
Die Maßnahme ÖPNV 4 ist auf Bitten der städtischen Wirtschaftsförderung an den Kreis Mettmann
als Träger der Nahverkehrsplanung herangetragen worden und wird bei der Erstellung der
Fortschreibung des NVP des Kreises bewertet.
Zu der Maßnahme SCHÜ 1 werden die diesbezüglichen Erfahrungen bei den Testprojekten in den
benachbarten Großstädten weiter beobachtet. Hierzu hat die Stadtverwaltung auf Nachfrage in
einem der letzten Ausschüsse mündlich berichtet.
Die Maßnahme RAD 5 gehört nach aktueller Einschätzung der Stadtverwaltung zum operativen
Tagesgeschäft einer Straßenbau- und Verkehrsbehörde.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadtverwaltung, es bei dem bisherigen Weg zu belassen,
dass die Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen mit Hilfe einer Sitzungsvorlage über den
Umsetzungsstand der verbleibenden Maßnahmen des Mobilitätskonzepts berichtet.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Der formale Beschluss über die Einführung eines allgemeinen Beschlussvorbehaltes entfaltet als
reiner Verfahrensakt keine unmittelbare Klimarelevanz.
Inklusionsrelevanz:
Der vorliegende Antrag zur Anpassung der Zuständigkeiten und Beratungsfolgen regelt
ausschließlich verwaltungsinterne sowie gremienbezogene Abläufe. Unmittelbare Auswirkungen
auf Belange der Inklusion ergeben sich aus diesem verfahrenstechnischen Beschluss nicht.
- 3 -
FDP CDU
i l
Ratsfraktion
Fraktion im Rat der
Hi Wen
Stadt Hilden
Antrag
08.07.26
Politischer Beratungs- und Beschtussvorbehalt für
Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept
Der Rat beschüeßt:
Maßnahmen, die aus dem Mobilitätskonzept abgeleitet werden, sind vor ihrer
Umsetzung grundsätzlich dem Ausschuss für Technische infrastruktur zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen. Eine Umsetzung durch die Verwaltung ohne vorherige
politische Beratung und Entscheidung des zuständigen Fachausschusses soll nicht
erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss die jeweiligen Maf3nahmen mit einer
Darstellung der Ziele, der verkehrlichen Auswirkungen, der infrastrukturellen
Erfordernisse sowie der finanziellen Konsequenzen vorzulegen.
Begründung:
Das Mobilitätskonzept stellt eine fachliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der
kommunalen Mobilität dar. Die Aufnahme einer Maßnahme in das Konzept ersetzt
jedoch nicht die politische willensbildung und Beschlussfassung über deren konkrete
Umsetzung.
Die jüngsten Diskussionen um die Einführung von Tempo-30-Regelungen haben gezeigt,
dass Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer, Anwohner
sowie die kommunale Infrastruktur einer vorherigen politischen Beratung bedürfen. Eine
Umsetzung ohne entsprechende Befassung des zuständigen Fachausschusses
erschwert die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer
Entscheidungen.
Um die Beteiligungsrechte der gewählten Mandatsträger zu stärken und eine
sachgerechte Abwägung der jeweiligen Auswirkungen sicherzustellen, sollen
Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept künftig erst nach Beratung und
Beschlussfassung im Ausschuss für Technische lnfrastruktur umgesetzt werden.
Claudia Schlottmann Kevin Schneider
CDU Fraktionsvorsitzende Stellv. Fraktionsvorsitzender
Rudi Joseph Uwe Gramminger
FDP Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied
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