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Antrag der Fraktion Die Linke vom 11.06.2026: Stärkung der digitalen Souveränität

Zurückgezogen
TypAntrag
GemeindeHilden
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragt, dass die Stadtverwaltung Hilden eine umfassende Bestandsaufnahme ihrer lizenzpflichtigen Software durchführt und prüft, welche proprietären Anwendungen durch Open-Source-Alternativen ersetzt werden können. Ziel ist die Stärkung digitaler Souveränität, Kosteneinsparungen durch wegfallende Lizenzgebühren und verbesserte Barrierefreiheit. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, da sie bereits regelmäßig Open-Source-Lösungen prüft und keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn durch eine erneute umfassende Analyse sieht. Eine Entscheidung ist für September 2026 vorgesehen.

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Extrahierter Text

Übersicht Der Bürgermeister Hilden, den 17.06.2026 AZ.: II/10.3-Kr Abstimmungsergebnis WP 25-30 SV 10/008 Für eigene Aufzeichnungen: JA NEIN ENTH. Antragsvorlage CDU SPD Antrag der Fraktion Die Linke vom AfD 11.06.2026: Stärkung der digitalen Grüne Souveränität und langfristige FDP Entlastung des Haushalts durch den Einsatz von Open-Source-Software Linke BA | Piraten öffentlich Finanzielle Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen Organisatorische Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen Beratungsfolge: Hauptausschuss 16.09.2026 Entscheidung Anlage: Antrag SV-Nr.: WP 25-30 SV 10/008 Antragstext: Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung, eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuell eingesetzten lizenzpflichtigen Softwarekomponenten in der städtischen IT-Infrastruktur durchzuführen. 2. Die Verwaltung prüft, welche dieser proprietären Anwendungen insbesondere im Bereich der Office-Anwendungen, Betriebssysteme, Inhouse-Serverlösungen und Kollaborationssoftware sukzessive durch Open-Source-Alternativen (OSS) ersetzt werden können. 3. Für die identifizierten Bereiche ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis der Lebenszykluskosten (Total Cost of Ownership) für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erstellen. Dabei sind die initialen Migrations- und Schulungskosten den langfristig eingesparten Lizenz- und Wartungsgebühren gegenüberzustellen. 4. Die Verwaltung zieht für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie Modellplanungen für eine Migration auf Open-Source-Lösungen bei Bedarf das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS) in beratender Funktion hinzu. 5. Die zuständigen Fachausschüsse sowie der „Arbeitskreis Digitalisierung“ sind über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die finanzielle Roadmap und eine Modellplanung bis zum 31.10.2026 zu unterrichten. Erläuterungen zum Antrag: Begründung Die Abhängigkeit von proprietären Softwareherstellern führt nicht nur für Unternehmen zu unkalkulierbaren finanziellen Risiken durch einseitige Lizenz- und Preisgestaltungen. Auch die Stadt Hilden sieht sich diesem Risiko ausgesetzt. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Finanzmittelverwendung müssen langfristige Einsparpotenziale konsequent genutzt werden. Ein Umstieg auf Open-Source-Software (wie es beispielsweise das Land Schleswig- Holstein oder die Stadt Dortmund erfolgreich vormachen) bringt die Stadt Hilden auf den Weg zu stärkerer digitaler Souveränität. Er erhöht ebenso die Datensicherheit, da die Qualität des Quellcodes von Open Source Lösungen (und damit eine ganze kommunale Verwaltung) nicht von einem einzelnen Anbieter abhängt, sondern unabhängig überprüft werden kann. Zudem steht mit dem ZenDiS ein staatlicher Dienstleister zur Verfügung, der auch auf kommunaler Ebene berät, unterstützt und dabei hilft, kritische Abhängigkeiten aufzulösen. Uns ist durchaus bewusst, dass sich die Einsparpotenziale nicht sofort zeigen werden. Uns ist ebenso bewusst, dass tatsächliche Einsparungen nicht sofort spürbar werden. Und auch in der Migrationsphase werden initiale Kosten für die technische Umstellung und die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. - 1 - SV-Nr.: WP 25-30 SV 10/008 Diese Investitionen zahlen sich jedoch langfristig durch den Wegfall wiederkehrender, teurer Lizenzgebühren und die Befreiung aus Abhängigkeiten von großen Softwareherstellern aus. Die freiwerdenden Haushaltsmittel stehen somit dauerhaft für die Kernaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge und letztlich zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Zudem stärkt der Einsatz offener Standards die Barrierefreiheit und den einfachen, transparenten Zugang der Hildener Bevölkerung zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen. Während proprietäre Systeme die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit im Zweifel von den Entwicklungszyklen einzelner Großkonzerne abhängig machen, erlauben offene Standards eine plattformunabhängige und quelloffene Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen. Gleichzeitig garantiert der Verzicht auf herstellergebundene Dateiformate, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten oder ihrer Hardwareausstattung kostenfreien, barrierearmen und uneingeschränkten Zugang zu digitalen Verwaltungsdokumenten und Antragsverfahren erhalten. Dies sichert die digitale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger und wirkt dem digitalen Ausschluss finanziell benachteiligter Gruppen wirksam entgegen. Stellungnahme der Verwaltung: Einleitung Die im Antrag formulierte Zielsetzung, die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung zu stärken, technologische Abhängigkeiten zu reduzieren und offene Standards zu fördern, wird von der Verwaltung ausdrücklich unterstützt. Die Verwaltung verfolgt dieses Ziel bereits heute gemeinsam mit kommunalen IT-Dienstleistern, kommunalen Rechenzentren sowie im Rahmen interkommunaler und verwaltungsübergreifender Kooperationen. Fragen der Herstellerunabhängigkeit, Datensouveränität, Interoperabilität und der Einsatz offener Standards sind dabei bereits fester Bestandteil strategischer Überlegungen bei der Weiterentwicklung der IT-Landschaft. Zu Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlags Die Verwaltung prüft bereits heute im Rahmen von Beschaffungen, Erneuerungszyklen und Digitalisierungsprojekten regelmäßig, ob Open-Source-Lösungen oder offene Standards technisch, wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll eingesetzt werden können. So wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Datenbankanwendungen von Oracle- bzw. Microsoft-SQL-Server-Datenbanken auf PostgreSQL oder andere geeignete Open-Source- Datenbanksysteme migriert. Zudem wurde aktuell die Migration des Straßen- und Baustellenmanagements von Oracle auf PostgreSQL beauftragt. Die mit dem Antrag verfolgte Fragestellung ist daher nicht neu, sondern Bestandteil laufender Betrachtungen und Entscheidungen. - 2 - SV-Nr.: WP 25-30 SV 10/008 Vor diesem Hintergrund ist derzeit nicht erkennbar, dass eine erneute umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Softwarelandschaft sowie eine gesonderte Prüfung aller eingesetzten Produkte zu wesentlich neuen Erkenntnissen führen würde. Die hierfür erforderlichen Aufwände stehen aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlags Die Erstellung einer belastbaren Wirtschaftlichkeitsberechnung über einen Zeitraum von zehn Jahren wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Dabei wären neben möglichen Lizenzkosteneinsparungen insbesondere Aufwendungen für Migration, Integration, Schulung, Betrieb, Support, Wartung und organisatorische Anpassungen zu berücksichtigen. Zudem setzt die Verwaltung im Bereich der Bürosoftware überwiegend auf bereits beschaffte Microsoft-Office-LTSC-Lizenzen. Diese unbefristeten Lizenzen verursachen während ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer keine zusätzlichen Lizenzkosten. Mögliche Einsparungen durch einen kurzfristigen Wechsel auf alternative Office-Produkte würden daher deutlich geringer ausfallen als bei abonnementbasierten Lizenzmodellen. Zu Ziffer 4 des Beschlussvorschlags Die Einbindung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) würde den für die Umsetzung erforderlichen Prüf- und Abstimmungsaufwand nicht entfallen lassen. Die notwendigen Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Migrationsplanungen und Umsetzungsmaßnahmen müssten weiterhin durch die Verwaltung begleitet werden. Die derzeit häufig genannte Plattform „openDesk“ wird als interessanter Ansatz zur Stärkung digitaler Souveränität bewertet. Allerdings ersetzt sie keine kommunalen Fachverfahren und verfügt derzeit noch nicht über flächendeckend etablierte Standardschnittstellen zu den in Kommunalverwaltungen eingesetzten Fachanwendungen. Ein Einsatz würde die bestehende Systemlandschaft daher zunächst ergänzen und zusätzliche Integrations- und Betriebsaufwände verursachen. Zudem liegen bislang nur begrenzte Erfahrungen aus einem langfristigen und breiten kommunalen Einsatz vor. Zu Ziffer 5 des Beschlussvorschlags Die beantragte Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalyse, finanzielle Roadmap und Modellplanung würden einen umfangreichen Prüfprozess auslösen. Vor dem Hintergrund der bereits regelmäßig durchgeführten Bewertungen und Marktbeobachtungen ist derzeit jedoch kein wesentlicher zusätzlicher Erkenntnisgewinn ersichtlich, der diesen Aufwand rechtfertigen würde. - 3 - SV-Nr.: WP 25-30 SV 10/008 Die Verwaltung wird die Entwicklung von Open-Source-Lösungen, offenen Standards sowie die Erfahrungen anderer Kommunen und öffentlicher Verwaltungen weiterhin beobachten und diese Erkenntnisse bei zukünftigen Beschaffungs- und Modernisierungsvorhaben berücksichtigen. Fazit Die Zielrichtung des Antrags wird ausdrücklich unterstützt. Die beantragte Durchführung einer umfassenden Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalyse und Migrationsplanung wird jedoch derzeit nicht empfohlen, da die zugrunde liegenden Fragestellungen bereits Gegenstand laufender Bewertungen und Beschaffungsentscheidungen sind und ein wesentlicher zusätzlicher Erkenntnisgewinn aktuell nicht zu erwarten ist. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Antrages mit den Ziffern 1-5, wird aber - wie oben beschrieben - die Entwicklung von Open-Source-Lösungen, offenen Standards sowie die Erfahrungen anderer Kommunen und öffentlicher Verwaltungen weiterhin beobachten und diese Erkenntnisse bei zukünftigen Beschaffungs- und Modernisierungsvorhaben berücksichtigen. Gez. Dr. Claus Pommer Bürgermeister Klimarelevanz: Keine Inklusionsrelevanz: keine - 4 - Fraktion Die Linke im Stadtrat Hilden 11. Juni 2026 ANTRAG Stärkung der digitalen Souveränität und langfristige Entlastung des Haushalts durch den Einsatz von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung Hilden Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung, eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuell eingesetzten lizenzpflichtigen Softwarekomponenten in der städtischen IT-Infrastruktur durchzuführen. 2. Die Verwaltung prüft, welche dieser proprietären Anwendungen insbesondere im Bereich der Office-Anwendungen, Betriebssysteme, Inhouse-Serverlösungen und Kollaborationssoftware sukzessive durch Open-Source-Alternativen (OSS) ersetzt werden können. 3. Für die identifizierten Bereiche ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis der Lebenszykluskosten (Total Cost of Ownership) für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erstellen. Dabei sind die initialen Migrations- und Schulungskosten den langfristig eingesparten Lizenz- und Wartungsgebühren gegenüberzustellen. 4. Die Verwaltung zieht für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie Modellplanungen für eine Migration auf Open-Source-Lösungen bei Bedarf das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS) in beratender Funktion hinzu. 5. Die zuständigen Fachausschüsse sowie der „Arbeitskreis Digitalisierung“ sind über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die finanzielle Roadmap und eine Modellplanung bis zum 31.10.2026 zu unterrichten. Begründung Die Abhängigkeit von proprietären Softwareherstellern führt nicht nur für Unternehmen zu unkalkulierbaren finanziellen Risiken durch einseitige Lizenz- und Preisgestaltungen. Auch die Stadt Hilden sieht sich diesem Risiko ausgesetzt. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Finanzmittelverwendung müssen langfristige Einsparpotenziale konsequent genutzt werden. Ein Umstieg auf Open-Source-Software (wie es beispielsweise das Land Schleswig- Holstein oder die Stadt Dortmund erfolgreich vormachen) bringt die Stadt Hilden auf den Weg zu stärkerer digitaler Souveränität. Er erhöht ebenso die Datensicherheit, da die Qualität des Quellcodes von Open Source Lösungen (und damit eine ganze kommunale Verwaltung) nicht von einem einzelnen Anbieter abhängt, sondern unabhängig überprüft werden kann. Zudem steht mit dem ZenDiS ein staatlicher Dienstleister zur Verfügung, der auch auf kommunaler Ebene berät, unterstützt und dabei hilft, kritische Abhängigkeiten aufzulösen. Uns ist durchaus bewusst, dass sich die Einsparpotenziale nicht sofort zeigen werden. Uns ist ebenso bewusst, dass tatsächliche Einsparungen nicht sofort spürbar werden. Und auch in der Migrationsphase werden initiale Kosten für die technische Umstellung und die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Diese Investitionen zahlen sich jedoch langfristig durch den Wegfall wiederkehrender, teurer Lizenzgebühren und die Befreiung aus Abhängigkeiten von großen Softwareherstellern aus. Die freiwerdenden Haushaltsmittel stehen somit dauerhaft für die Kernaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge und letztlich zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Zudem stärkt der Einsatz offener Standards die Barrierefreiheit und den einfachen, transparenten Zugang der Hildener Bevölkerung zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen. Während proprietäre Systeme die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit im Zweifel von den Entwicklungszyklen einzelner Großkonzerne abhängig machen, erlauben offene Standards eine plattformunabhängige und quelloffene Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen. Gleichzeitig garantiert der Verzicht auf herstellergebundene Dateiformate, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten oder ihrer Hardwareausstattung kostenfreien, barrierearmen und uneingeschränkten Zugang zu digitalen Verwaltungsdokumenten und Antragsverfahren erhalten. Dies sichert die digitale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger und wirkt dem digitalen Ausschluss finanziell benachteiligter Gruppen wirksam entgegen. Mit freundlichen Grüßen Klaus Wockenfoth Fraktionssprecher

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