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Antrag der Fraktion Die Linke vom 11.06.2026: Stärkung der digitalen Souveränität
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hilden |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke beantragt, dass die Stadtverwaltung Hilden eine umfassende Bestandsaufnahme ihrer lizenzpflichtigen Software durchführt und prüft, welche proprietären Anwendungen durch Open-Source-Alternativen ersetzt werden können. Ziel ist die Stärkung digitaler Souveränität, Kosteneinsparungen durch wegfallende Lizenzgebühren und verbesserte Barrierefreiheit. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, da sie bereits regelmäßig Open-Source-Lösungen prüft und keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn durch eine erneute umfassende Analyse sieht. Eine Entscheidung ist für September 2026 vorgesehen.
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Dokument
Extrahierter Text
Übersicht
Der Bürgermeister
Hilden, den 17.06.2026
AZ.: II/10.3-Kr
Abstimmungsergebnis
WP 25-30 SV 10/008 Für eigene Aufzeichnungen:
JA NEIN ENTH.
Antragsvorlage CDU
SPD
Antrag der Fraktion Die Linke vom
AfD
11.06.2026: Stärkung der digitalen
Grüne
Souveränität und langfristige
FDP
Entlastung des Haushalts durch den
Einsatz von Open-Source-Software Linke
BA | Piraten
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen
Organisatorische Auswirkungen ja nein noch nicht zu übersehen
Beratungsfolge:
Hauptausschuss 16.09.2026 Entscheidung
Anlage: Antrag
SV-Nr.: WP 25-30 SV 10/008
Antragstext:
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung, eine umfassende
Bestandsaufnahme der aktuell eingesetzten lizenzpflichtigen Softwarekomponenten
in der städtischen IT-Infrastruktur durchzuführen.
2. Die Verwaltung prüft, welche dieser proprietären Anwendungen insbesondere im
Bereich der Office-Anwendungen, Betriebssysteme, Inhouse-Serverlösungen und
Kollaborationssoftware sukzessive durch Open-Source-Alternativen (OSS) ersetzt
werden können.
3. Für die identifizierten Bereiche ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis der
Lebenszykluskosten (Total Cost of Ownership) für einen Zeitraum von 10 Jahren zu
erstellen. Dabei sind die initialen Migrations- und Schulungskosten den langfristig
eingesparten Lizenz- und Wartungsgebühren gegenüberzustellen.
4. Die Verwaltung zieht für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie
Modellplanungen für eine Migration auf Open-Source-Lösungen bei Bedarf das
Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS) in
beratender Funktion hinzu.
5. Die zuständigen Fachausschüsse sowie der „Arbeitskreis Digitalisierung“ sind über
die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die finanzielle Roadmap und eine
Modellplanung bis zum 31.10.2026 zu unterrichten.
Erläuterungen zum Antrag:
Begründung
Die Abhängigkeit von proprietären Softwareherstellern führt nicht nur für Unternehmen zu
unkalkulierbaren finanziellen Risiken durch einseitige Lizenz- und Preisgestaltungen. Auch
die Stadt Hilden sieht sich diesem Risiko ausgesetzt. Angesichts der angespannten
Haushaltslage und der Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen
Finanzmittelverwendung müssen langfristige Einsparpotenziale konsequent genutzt
werden.
Ein Umstieg auf Open-Source-Software (wie es beispielsweise das Land Schleswig-
Holstein oder die Stadt Dortmund erfolgreich vormachen) bringt die Stadt Hilden auf den
Weg zu stärkerer digitaler Souveränität. Er erhöht ebenso die Datensicherheit, da die
Qualität des Quellcodes von Open Source Lösungen (und damit eine ganze kommunale
Verwaltung) nicht von einem einzelnen Anbieter abhängt, sondern unabhängig überprüft
werden kann.
Zudem steht mit dem ZenDiS ein staatlicher Dienstleister zur Verfügung, der auch auf
kommunaler Ebene berät, unterstützt und dabei hilft, kritische Abhängigkeiten aufzulösen.
Uns ist durchaus bewusst, dass sich die Einsparpotenziale nicht sofort zeigen werden. Uns
ist ebenso bewusst, dass tatsächliche Einsparungen nicht sofort spürbar werden. Und auch
in der Migrationsphase werden initiale Kosten für die technische Umstellung und die
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen.
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SV-Nr.: WP 25-30 SV 10/008
Diese Investitionen zahlen sich jedoch langfristig durch den Wegfall wiederkehrender,
teurer Lizenzgebühren und die Befreiung aus Abhängigkeiten von großen
Softwareherstellern aus.
Die freiwerdenden Haushaltsmittel stehen somit dauerhaft für die Kernaufgaben der
kommunalen Daseinsvorsorge und letztlich zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zur
Verfügung.
Zudem stärkt der Einsatz offener Standards die Barrierefreiheit und den einfachen,
transparenten Zugang der Hildener Bevölkerung zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen.
Während proprietäre Systeme die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben zur Barrierefreiheit im Zweifel von den Entwicklungszyklen einzelner
Großkonzerne abhängig machen, erlauben offene Standards eine plattformunabhängige
und quelloffene Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen.
Gleichzeitig garantiert der Verzicht auf herstellergebundene Dateiformate, dass alle
Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten oder ihrer
Hardwareausstattung kostenfreien, barrierearmen und uneingeschränkten Zugang zu
digitalen Verwaltungsdokumenten und Antragsverfahren erhalten. Dies sichert die digitale
Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger und wirkt dem digitalen Ausschluss finanziell
benachteiligter Gruppen wirksam entgegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Einleitung
Die im Antrag formulierte Zielsetzung, die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung zu
stärken, technologische Abhängigkeiten zu reduzieren und offene Standards zu fördern, wird von
der Verwaltung ausdrücklich unterstützt.
Die Verwaltung verfolgt dieses Ziel bereits heute gemeinsam mit kommunalen IT-Dienstleistern,
kommunalen Rechenzentren sowie im Rahmen interkommunaler und verwaltungsübergreifender
Kooperationen.
Fragen der Herstellerunabhängigkeit, Datensouveränität, Interoperabilität und der Einsatz offener
Standards sind dabei bereits fester Bestandteil strategischer Überlegungen bei der
Weiterentwicklung der IT-Landschaft.
Zu Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlags
Die Verwaltung prüft bereits heute im Rahmen von Beschaffungen, Erneuerungszyklen und
Digitalisierungsprojekten regelmäßig, ob Open-Source-Lösungen oder offene Standards technisch,
wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll eingesetzt werden können.
So wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Datenbankanwendungen von Oracle- bzw.
Microsoft-SQL-Server-Datenbanken auf PostgreSQL oder andere geeignete Open-Source-
Datenbanksysteme migriert. Zudem wurde aktuell die Migration des Straßen- und
Baustellenmanagements von Oracle auf PostgreSQL beauftragt.
Die mit dem Antrag verfolgte Fragestellung ist daher nicht neu, sondern Bestandteil laufender
Betrachtungen und Entscheidungen.
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SV-Nr.: WP 25-30 SV 10/008
Vor diesem Hintergrund ist derzeit nicht erkennbar, dass eine erneute umfassende
Bestandsaufnahme der gesamten Softwarelandschaft sowie eine gesonderte Prüfung aller
eingesetzten Produkte zu wesentlich neuen Erkenntnissen führen würde.
Die hierfür erforderlichen Aufwände stehen aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht in einem
angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen.
Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlags
Die Erstellung einer belastbaren Wirtschaftlichkeitsberechnung über einen Zeitraum von zehn
Jahren wäre mit erheblichem Aufwand verbunden.
Dabei wären neben möglichen Lizenzkosteneinsparungen insbesondere Aufwendungen für
Migration, Integration, Schulung, Betrieb, Support, Wartung und organisatorische Anpassungen zu
berücksichtigen.
Zudem setzt die Verwaltung im Bereich der Bürosoftware überwiegend auf bereits beschaffte
Microsoft-Office-LTSC-Lizenzen.
Diese unbefristeten Lizenzen verursachen während ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer keine
zusätzlichen Lizenzkosten.
Mögliche Einsparungen durch einen kurzfristigen Wechsel auf alternative Office-Produkte würden
daher deutlich geringer ausfallen als bei abonnementbasierten Lizenzmodellen.
Zu Ziffer 4 des Beschlussvorschlags
Die Einbindung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS)
würde den für die Umsetzung erforderlichen Prüf- und Abstimmungsaufwand nicht entfallen
lassen.
Die notwendigen Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Migrationsplanungen und
Umsetzungsmaßnahmen müssten weiterhin durch die Verwaltung begleitet werden.
Die derzeit häufig genannte Plattform „openDesk“ wird als interessanter Ansatz zur Stärkung
digitaler Souveränität bewertet.
Allerdings ersetzt sie keine kommunalen Fachverfahren und verfügt derzeit noch nicht über
flächendeckend etablierte Standardschnittstellen zu den in Kommunalverwaltungen eingesetzten
Fachanwendungen.
Ein Einsatz würde die bestehende Systemlandschaft daher zunächst ergänzen und zusätzliche
Integrations- und Betriebsaufwände verursachen.
Zudem liegen bislang nur begrenzte Erfahrungen aus einem langfristigen und breiten kommunalen
Einsatz vor.
Zu Ziffer 5 des Beschlussvorschlags
Die beantragte Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalyse, finanzielle Roadmap und
Modellplanung würden einen umfangreichen Prüfprozess auslösen.
Vor dem Hintergrund der bereits regelmäßig durchgeführten Bewertungen und
Marktbeobachtungen ist derzeit jedoch kein wesentlicher zusätzlicher Erkenntnisgewinn
ersichtlich, der diesen Aufwand rechtfertigen würde.
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SV-Nr.: WP 25-30 SV 10/008
Die Verwaltung wird die Entwicklung von Open-Source-Lösungen, offenen Standards sowie
die Erfahrungen anderer Kommunen und öffentlicher Verwaltungen weiterhin beobachten
und diese Erkenntnisse bei zukünftigen Beschaffungs- und Modernisierungsvorhaben
berücksichtigen.
Fazit
Die Zielrichtung des Antrags wird ausdrücklich unterstützt.
Die beantragte Durchführung einer umfassenden Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalyse
und Migrationsplanung wird jedoch derzeit nicht empfohlen, da die zugrunde liegenden
Fragestellungen bereits Gegenstand laufender Bewertungen und Beschaffungsentscheidungen
sind und ein wesentlicher zusätzlicher Erkenntnisgewinn aktuell nicht zu erwarten ist.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Antrages mit den Ziffern 1-5, wird aber -
wie oben beschrieben - die Entwicklung von Open-Source-Lösungen, offenen Standards sowie die
Erfahrungen anderer Kommunen und öffentlicher Verwaltungen weiterhin beobachten und diese
Erkenntnisse bei zukünftigen Beschaffungs- und Modernisierungsvorhaben berücksichtigen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine
Inklusionsrelevanz:
keine
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Fraktion Die Linke im Stadtrat Hilden
11. Juni 2026
ANTRAG
Stärkung der digitalen Souveränität und langfristige Entlastung
des Haushalts durch den Einsatz von Open-Source-Software in
der Stadtverwaltung Hilden
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung, eine umfassende
Bestandsaufnahme der aktuell eingesetzten lizenzpflichtigen Softwarekomponenten
in der städtischen IT-Infrastruktur durchzuführen.
2. Die Verwaltung prüft, welche dieser proprietären Anwendungen insbesondere im
Bereich der Office-Anwendungen, Betriebssysteme, Inhouse-Serverlösungen und
Kollaborationssoftware sukzessive durch Open-Source-Alternativen (OSS) ersetzt
werden können.
3. Für die identifizierten Bereiche ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis der
Lebenszykluskosten (Total Cost of Ownership) für einen Zeitraum von 10 Jahren zu
erstellen. Dabei sind die initialen Migrations- und Schulungskosten den langfristig
eingesparten Lizenz- und Wartungsgebühren gegenüberzustellen.
4. Die Verwaltung zieht für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie
Modellplanungen für eine Migration auf Open-Source-Lösungen bei Bedarf das
Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS) in
beratender Funktion hinzu.
5. Die zuständigen Fachausschüsse sowie der „Arbeitskreis Digitalisierung“ sind über
die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die finanzielle Roadmap und eine
Modellplanung bis zum 31.10.2026 zu unterrichten.
Begründung
Die Abhängigkeit von proprietären Softwareherstellern führt nicht nur für Unternehmen zu
unkalkulierbaren finanziellen Risiken durch einseitige Lizenz- und Preisgestaltungen. Auch
die Stadt Hilden sieht sich diesem Risiko ausgesetzt. Angesichts der angespannten
Haushaltslage und der Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen
Finanzmittelverwendung müssen langfristige Einsparpotenziale konsequent genutzt
werden.
Ein Umstieg auf Open-Source-Software (wie es beispielsweise das Land Schleswig-
Holstein oder die Stadt Dortmund erfolgreich vormachen) bringt die Stadt Hilden auf den
Weg zu stärkerer digitaler Souveränität. Er erhöht ebenso die Datensicherheit, da die
Qualität des Quellcodes von Open Source Lösungen (und damit eine ganze kommunale
Verwaltung) nicht von einem einzelnen Anbieter abhängt, sondern unabhängig überprüft
werden kann.
Zudem steht mit dem ZenDiS ein staatlicher Dienstleister zur Verfügung, der auch auf
kommunaler Ebene berät, unterstützt und dabei hilft, kritische Abhängigkeiten aufzulösen.
Uns ist durchaus bewusst, dass sich die Einsparpotenziale nicht sofort zeigen werden. Uns
ist ebenso bewusst, dass tatsächliche Einsparungen nicht sofort spürbar werden. Und auch
in der Migrationsphase werden initiale Kosten für die technische Umstellung und die
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen.
Diese Investitionen zahlen sich jedoch langfristig durch den Wegfall wiederkehrender,
teurer Lizenzgebühren und die Befreiung aus Abhängigkeiten von großen
Softwareherstellern aus.
Die freiwerdenden Haushaltsmittel stehen somit dauerhaft für die Kernaufgaben der
kommunalen Daseinsvorsorge und letztlich zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zur
Verfügung.
Zudem stärkt der Einsatz offener Standards die Barrierefreiheit und den einfachen,
transparenten Zugang der Hildener Bevölkerung zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen.
Während proprietäre Systeme die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben zur Barrierefreiheit im Zweifel von den Entwicklungszyklen einzelner
Großkonzerne abhängig machen, erlauben offene Standards eine plattformunabhängige
und quelloffene Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen.
Gleichzeitig garantiert der Verzicht auf herstellergebundene Dateiformate, dass alle
Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten oder ihrer
Hardwareausstattung kostenfreien, barrierearmen und uneingeschränkten Zugang zu
digitalen Verwaltungsdokumenten und Antragsverfahren erhalten. Dies sichert die digitale
Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger und wirkt dem digitalen Ausschluss finanziell
benachteiligter Gruppen wirksam entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wockenfoth
Fraktionssprecher
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