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Verkehrs- und Parksituation obere Ringstraße (Antrag der CDU-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herdecke |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, die „Verkehrs- und Parksituation obere Ringstraße" auf die Tagesordnung der Verkehrskommission vom 01.09.2026 zu setzen und eine Ortsbegehung durchzuführen. Sie fragt, ob ein Verkehrsspiegel an der Einmündung Veilchenweg/Ringstraße die Einsehbarkeit verbessern könnte, ob Parkplätze durch Nutzung einer Wiesenfläche am Spielplatz erweitert werden können, und ob die Parkzeitbegrenzung (aktuell 1 Stunde) am Nackenkopf auf die tatsächlichen Geschäftszeiten beschränkt werden könnte. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
An den Vorsitzenden der Verkehrskommission
Herrn Jan Torwesten
Rathaus der Stadt Herdecke
Kirchplatz 3
58313 Herdecke
Sehr geehrter Herr Torwesten,
gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Herdecke beantragen wir im Namen der CDU-Fraktion,
den folgenden Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung der Verkehrskommission am 01.09.2026 zu
nehmen:
"Verkehrs- und Parksituation obere Ringstraße“
Zu diesem TOP beantragen wir eine Begehung des genannten Bereiches insbesondere an den
nachfolgend aufgeführten Orten. Gleichzeitig haben wir hierzu die unten aufgeführten Fragen und
Anregungen:
1. Einmündung Veilchenweg/Ringstraße
Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird bei Einfahrt vom Veilchenweg in die Ringstraße die schlechte
Einsehbarkeit der bevorrechtigten Ringstraße, insbesondere nach links, bemängelt.
- Kann hier ggf. durch Anbringen eines Verkehrsspiegels die Übersichtlichkeit verbessert
werden?
2. Parkplatz-Erweiterung am östlichen Teil der Ringstraße (Wiese am Spielplatz)
Aktuell können in diesem Bereich etwa drei Pkw längsseitig der Straße parken.
- Ist es möglich, einen kleinen Teil der angrenzenden Wiesenfläche für einen Ausbau mit
Neuanordnung der Stellplätze (Quer? / Schrägaufstellung?) zu nutzen und so die Anzahl der
Parkplätze zu erhöhen?
3. Parkzeitregelung im Bereich der Geschäfte am Nackenkopf
Im Bereich der Geschäfte am Nackenkopf befinden sich vor dem Friseur 4 öffentliche Stellplätze, auf
denen derzeit das Parken mit Parkscheibe für maximal eine Stunde erlaubt ist. Die zeitliche Begrenzung
ist insbesondere während der Geschäftszeiten nachvollziehbar, damit die Nutzung der Stellplätze
regelmäßig wechselt. Außerhalb der Geschäftszeiten stellt sich jedoch die Frage, ob diese zeitliche
Beschränkung weiterhin erforderlich ist.
Daher möchten wir die Verkehrskommission bitten zu prüfen:
- Könnte die bestehende Parkzeitbegrenzung auf die tatsächlichen bzw. üblichen
Geschäftszeiten beschränkt werden?
Damit könnten die Stellplätze weiterhin tagsüber für die Geschäfte freigehalten werden, während sie
insbesondere abends und nachts den Anwohnerinnen und Anwohnern ohne zeitliche Begrenzung zur
Verfügung stünden.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Müller André Moldenhauer
Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer
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Text aus PDF extrahiert