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1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Berg" in Burg, hier: Aufstellungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herborn |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Herborn beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Berg" in Burg. Die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche (Flurstück 78) wird in ein Wohngebiet für zwei Einfamilienhäuser mit Festsetzungen wie Grundflächenzahl 0,4, maximal zwei Vollgeschosse und Maximalgröße 600 m² umgewandelt. Flurstück 77 wird als Grünfläche/Ausgleichsfläche ausgewiesen. Die Planungskosten betragen etwa 7.000 Euro.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Herborn
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Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr.: 26/0323
Fachbereich/Fachdienst Aktenzeichen Datum
4.5 Stadtentwicklung, Klima und Umwelt FD 4.5 /LS 05.08.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Magistrat
Ortsbeirat Burg
Ausschuss für Bauen, Verkehr, Wirtschafts- und
Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Stadtverordnetenversammlung
1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Berg" in Burg, hier:
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan „Breite Berg“ wird geändert.
Inhalt der Änderung ist die Umwandlung der Friedhofserweiterungsfläche Gemarkung Burg,
Flur 2, Flurstück 78 in ein Wohngebiet.
Die Friedhofserweiterungsfläche Flurstück 77 soll zukünftig als Grünfläche / Ausgleichsfläche
ausgewiesen werden.
Inhalt der Änderung ist die Umwandlung der Friedhofserweiterungsfläche (Flurstück 78) in
ein Wohngebiet mit den Festsetzungen:
• Allgemeines Wohngebiet (WA)
• GRZ 0,4
• GFZ 0,4
• II Vollgeschosse
• Geneigte Dächer
• Grundstückeinfriedigungen, die vom Boden einen Abstand einhalten, der
Kleintieren das Wechseln ermöglicht
• Maximalgröße der Bauplätze 600 m²
• Zisternenpflicht
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Stadt Herborn
DSNR:26/0323
Sachliche Darstellung
Der Bebauungsplan „Breite Berg“ legt einen Geltungsbereich am nördlichen Ortsrand von
Burg fest. Inhaltlich weist der Bebauungsplan ein Wohngebiet und in einem Teilbereich eine
Friedhofserweiterungsfläche aus.
Die Friedhofserweiterungsflächen in Burg werden nicht mehr benötigt, daher wurden sie als
solche entwidmet. Diese Flächen wurden nie für Bestattungen genutzt.
Als Maßnahme der Innenentwicklung können hier zwei neue Bauplätze für Einfamilienhäuser
entstehen. Vorteilhaft ist, dass das Grundstück in Besitz der Stadt ist und nicht erst erworben
werden muss. Da der Bebauungsplan voraussichtlich nach § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren geändert werden kann, sollte hier eine kurzfristige Umsetzung möglich sein.
Inhalt der Änderung ist die Umwandlung der Friedhofserweiterungsfläche (Flurstück 78) in
ein Wohngebiet mit den Festsetzungen:
• Allgemeines Wohngebiet (WA)
• GRZ 0,4
• GFZ 0,4
• II Vollgeschosse
• Geneigte Dächer
• Grundstückeinfriedigungen, die vom Boden einen Abstand einhalten, der Kleintieren
das Wechseln ermöglicht
• Maximalgröße der Bauplätze 600 m²
• Zisternenpflicht
Die Friedhofserweiterungsfläche Flurstück 77 soll zukünftig als Grünfläche / Ausgleichsfläche
ausgewiesen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für die Aufstellung des Bebauungsplans belaufen sich auf ca. 7.000 Euro
(brutto), die Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 090101 (Stadtentwicklung, Bauen,
Wohnen) zur Verfügung.
Klimarelevanz
+ positiv neutral - negativ
Auswirkung auf das Klima
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Beteiligung Jugendforum / Seniorenbeirat
Eine Beteiligung des Jugendforums / Seniorenbeirats ist nicht erforderlich, da die Belange
dieser Gremien hiervon nicht betroffen sind.
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Stadt Herborn
DSNR:26/0323
Beteiligung Ortsbeiräte
Der Ortsbeirat Burg ist zu beteiligen.
Lukas Winkler
Bürgermeister
Anlagen
Bebauungsplan
Luftbild
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