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1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Berg" in Burg, hier: Aufstellungsbeschluss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHerborn
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Herborn beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Berg" in Burg. Die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche (Flurstück 78) wird in ein Wohngebiet für zwei Einfamilienhäuser mit Festsetzungen wie Grundflächenzahl 0,4, maximal zwei Vollgeschosse und Maximalgröße 600 m² umgewandelt. Flurstück 77 wird als Grünfläche/Ausgleichsfläche ausgewiesen. Die Planungskosten betragen etwa 7.000 Euro.

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Stadt Herborn x __________________________________________________________________________ Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr.: 26/0323 Fachbereich/Fachdienst Aktenzeichen Datum 4.5 Stadtentwicklung, Klima und Umwelt FD 4.5 /LS 05.08.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Magistrat Ortsbeirat Burg Ausschuss für Bauen, Verkehr, Wirtschafts- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung 1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Berg" in Burg, hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan „Breite Berg“ wird geändert. Inhalt der Änderung ist die Umwandlung der Friedhofserweiterungsfläche Gemarkung Burg, Flur 2, Flurstück 78 in ein Wohngebiet. Die Friedhofserweiterungsfläche Flurstück 77 soll zukünftig als Grünfläche / Ausgleichsfläche ausgewiesen werden. Inhalt der Änderung ist die Umwandlung der Friedhofserweiterungsfläche (Flurstück 78) in ein Wohngebiet mit den Festsetzungen: • Allgemeines Wohngebiet (WA) • GRZ 0,4 • GFZ 0,4 • II Vollgeschosse • Geneigte Dächer • Grundstückeinfriedigungen, die vom Boden einen Abstand einhalten, der Kleintieren das Wechseln ermöglicht • Maximalgröße der Bauplätze 600 m² • Zisternenpflicht __________________________________________________________________________ 1 / 3 Stadt Herborn DSNR:26/0323 Sachliche Darstellung Der Bebauungsplan „Breite Berg“ legt einen Geltungsbereich am nördlichen Ortsrand von Burg fest. Inhaltlich weist der Bebauungsplan ein Wohngebiet und in einem Teilbereich eine Friedhofserweiterungsfläche aus. Die Friedhofserweiterungsflächen in Burg werden nicht mehr benötigt, daher wurden sie als solche entwidmet. Diese Flächen wurden nie für Bestattungen genutzt. Als Maßnahme der Innenentwicklung können hier zwei neue Bauplätze für Einfamilienhäuser entstehen. Vorteilhaft ist, dass das Grundstück in Besitz der Stadt ist und nicht erst erworben werden muss. Da der Bebauungsplan voraussichtlich nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert werden kann, sollte hier eine kurzfristige Umsetzung möglich sein. Inhalt der Änderung ist die Umwandlung der Friedhofserweiterungsfläche (Flurstück 78) in ein Wohngebiet mit den Festsetzungen: • Allgemeines Wohngebiet (WA) • GRZ 0,4 • GFZ 0,4 • II Vollgeschosse • Geneigte Dächer • Grundstückeinfriedigungen, die vom Boden einen Abstand einhalten, der Kleintieren das Wechseln ermöglicht • Maximalgröße der Bauplätze 600 m² • Zisternenpflicht Die Friedhofserweiterungsfläche Flurstück 77 soll zukünftig als Grünfläche / Ausgleichsfläche ausgewiesen werden. Finanzielle Auswirkungen Die Gesamtkosten für die Aufstellung des Bebauungsplans belaufen sich auf ca. 7.000 Euro (brutto), die Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 090101 (Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen) zur Verfügung. Klimarelevanz + positiv neutral - negativ Auswirkung auf das Klima X Beteiligung Jugendforum / Seniorenbeirat Eine Beteiligung des Jugendforums / Seniorenbeirats ist nicht erforderlich, da die Belange dieser Gremien hiervon nicht betroffen sind. ___________________________________________________________________________ Seite 2 / 3 Stadt Herborn DSNR:26/0323 Beteiligung Ortsbeiräte Der Ortsbeirat Burg ist zu beteiligen. Lukas Winkler Bürgermeister Anlagen Bebauungsplan Luftbild ___________________________________________________________________________ Seite 3 / 3

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