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Bebauungsplan "Sportanlage" in Burg, hier: Aufstellungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herborn |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der SSC Juno Burg beantragt die Änderung des Bebauungsplans „Sportanlage" in Burg, um ein zweites Baufenster auszuweisen und zusätzliche Nutzungen (Funktionsgebäude mit Duschen, WCs, Umkleidekabine und Gerätehaus) in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. Der ursprüngliche Bauantrag wurde abgelehnt, da er den bestehenden Plan-Festsetzungen nicht entsprach. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, die Bebauungsplanänderung durchzuführen und die Kosten von circa 7.000 Euro aus Mitteln der Vereinsförderung zu tragen, da die Stadt die Jugendarbeit des Vereins unterstützt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Herborn
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Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr.: 26/0322
Fachbereich/Fachdienst Aktenzeichen Datum
4.5 Stadtentwicklung, Klima und Umwelt FD 4.5 / LS 05.08.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Magistrat
Ortsbeirat Burg
Ausschuss für Bauen, Verkehr, Wirtschafts- und
Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Stadtverordnetenversammlung
Bebauungsplan "Sportanlage" in Burg, hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan „Sportanlage“ wird geändert.
Inhalt der Änderung ist die Ausweisung eines zweiten Baufensters und Aufnahme der
zusätzlichen geplanten Nutzungen in die textlichen Festsetzungen.
Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren werden von der Stadt Herborn getragen.
Sachliche Darstellung
Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Herborn und dem SSC Juno Burg für die Duschen im
Bürgerhaus in Burg sowie den Hartplatz hinter dem Bürgerhaus wurde zum Ende des Jahres
2026 gekündigt. Der SSC Juno Burg hat daraufhin im Jahr 2024 einen Bauantrag über den
Bau eines eigenen Funktionsgebäudes bei der Bauaufsicht des Lahn Dill Kreises gestellt.
In diesem Gebäude sollen die Duschen, WCs und Schiedsrichterumkleidekabine
untergebracht werden. Zusätzlich soll ein kleines Holzhäuschen für Geräte errichtet werden.
Die Bauaufsicht hat den Bauantrag abgelehnt. Die Stadt Herborn wurde bei dem Bauantrag
nicht beteiligt, da der Antrag in vorgelegter Form eindeutig nicht genehmigungsfähig war. Mit
der Begründung: Der Bauantrag entsprach nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans
und war zudem unvollständig. Das festgesetzte Baufenster ist bereits vollständig ausgereizt
und die geplanten Nutzungen sind nicht zulässig.
Der Bebauungsplan „Sportanlage“ wurde in den späten 1990ern aufgestellt, um den
Sportplatz mit dem Vereinsheim im Außenbereich legal zu ermöglichen.
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Stadt Herborn
DSNR:26/0322
Dabei wurde eng mit dem SSC zusammengearbeitet und abgestimmt, dass keine Duschen
gebaut werden. Der gesamte Bau war damals an hohe Bedingungen (Waldabstandsflächen,
Naturschutz, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet) geknüpft. Aufgrund dieser
Schwierigkeiten wurden ein enges Baufenster und nur sehr eingeschränkte Nutzungen
zugelassen.
2025 hat sich der SSC sich mit der Bitte um Unterstützung im Hinblick auf den angelehnten
Bauantrag an die Stadt Herborn gewandt. Am 16.06.2025 fand ein Termin mit Vertretern des
Vereins, der Bauaufsicht, des Abwasserverbandes und der Stadt Herborn statt. Besprochen
wurden die Wünsche und Anforderungen des Vereins sowie die weitere Vorgehensweise.
Der Verein sollte sich über die Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten sowie deren (dauerhaft)
anfallende Kosten informieren und klären, was für den Verein möglich ist.
Da der Standort nicht an ein öffentliches Kanalnetz angeschlossen ist, sind neben
baurechtlichen, wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben auch die
Möglichkeiten und Kosten, der Erschließung mit zu prüfen und planen.
Der Abwasserverband Mittlere Dill teilte mit, dass eine Abwasserentsorgung mittels
Kleinkläranlage möglich ist. Die entsprechenden Details sind im Zuge der Planung zwischen
dem Sportverein und dem Abwasserverband abzustimmen. Eine entsprechende
Genehmigung erteilt die untere Wasserbehörde beim Lahn – Dill – Kreis.
Zur Versorgung mit sauberem Frischwasser plant der Verein eine
Trinkwasseraufbereitungsanlage an der vorhandenen Brunnenanlage zu errichten.
Der Verein hat sich im vergangenen Jahr damit beschäftigt und sich nun erneut an die Stadt
Herborn gewandt, mit der Bitte den Bebauungsplan zu ändern.
In Gesprächen mit der Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis und der Regionalplanung
(RP Gießen) konnte vorab geklärt werden, dass beide Behörden zu einer Änderung des
Bebauungsplans raten, bei der das Baufenster erweitert oder ein zweites ausgewiesen wird
und die zusätzlichen geplanten Nutzungen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen
werden. Die Erweiterung sollte jedoch nur das nötigste Maß beinhalten, da sich das Gelände
des Sportplatzes im Außenbereich befindet und dieser grundsätzlich von der Bebauung frei
zu halten ist. Da der SSC Juno Burg gemeinsam mit der SG Aar eine sehr umfangreiche
Jugendarbeit betreibt und dies unterstützt wird, sehen hier alle Beteiligten die Notwendigkeit
einer räumlichen Weiterentwicklung des Vereins.
Der Bebauungsplan muss geändert werden. Voraussichtlich ist dies im vereinfachten
Verfahren nach § 13 Bau GB möglich, sofern die Fachbehörden in diesem Verfahren keine
Einwände äußern. Die Kosten für das Verfahren, die entsprechenden Bekanntmachungen
und Beteiligungen werden im vorliegenden Fall auf ca. 7.000 € geschätzt.
Der Verein hat die Frage gestellt, ob die Stadt Herborn die Kosten des
Bebauungsplanverfahrens übernimmt.
Die Stadtverwaltung unterstützt das Vorhaben, da die, bisher vom Verein genutzten,
Duschräume im Bürgerhaus für andere Zwecke benötigt werden.
Auch der Hartplatz hinter dem Gebäude soll einer neuen Nutzung (Pumptrack) zugeführt
werden.
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Stadt Herborn
DSNR:26/0322
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans belaufen sich auf ca. 7.000,00 € (brutto).
Die die Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 080101 (Vereinsförderung) zur Verfügung.
Klimarelevanz
+ positiv neutral - negativ
Auswirkung auf das Klima
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Beteiligung Jugendforum / Seniorenbeirat
Eine Beteiligung des Jugendforums / Seniorenbeirats ist nicht erforderlich, da die Belange
dieser Gremien hiervon nicht betroffen sind.
Beteiligung Ortsbeiräte
Der Ortsbeirat Burg ist zu beteiligen.
Lukas Winkler
Bürgermeister
Anlagen
Bebauungsplan „Sportanlage“
Lageplan aus dem Bauantrag
Baubeschreibung aus dem Bauantrag
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