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Bebauungsplan "Sportanlage" in Burg, hier: Aufstellungsbeschluss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHerborn
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der SSC Juno Burg beantragt die Änderung des Bebauungsplans „Sportanlage" in Burg, um ein zweites Baufenster auszuweisen und zusätzliche Nutzungen (Funktionsgebäude mit Duschen, WCs, Umkleidekabine und Gerätehaus) in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. Der ursprüngliche Bauantrag wurde abgelehnt, da er den bestehenden Plan-Festsetzungen nicht entsprach. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, die Bebauungsplanänderung durchzuführen und die Kosten von circa 7.000 Euro aus Mitteln der Vereinsförderung zu tragen, da die Stadt die Jugendarbeit des Vereins unterstützt.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Herborn x __________________________________________________________________________ Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr.: 26/0322 Fachbereich/Fachdienst Aktenzeichen Datum 4.5 Stadtentwicklung, Klima und Umwelt FD 4.5 / LS 05.08.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Magistrat Ortsbeirat Burg Ausschuss für Bauen, Verkehr, Wirtschafts- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Bebauungsplan "Sportanlage" in Burg, hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan „Sportanlage“ wird geändert. Inhalt der Änderung ist die Ausweisung eines zweiten Baufensters und Aufnahme der zusätzlichen geplanten Nutzungen in die textlichen Festsetzungen. Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren werden von der Stadt Herborn getragen. Sachliche Darstellung Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Herborn und dem SSC Juno Burg für die Duschen im Bürgerhaus in Burg sowie den Hartplatz hinter dem Bürgerhaus wurde zum Ende des Jahres 2026 gekündigt. Der SSC Juno Burg hat daraufhin im Jahr 2024 einen Bauantrag über den Bau eines eigenen Funktionsgebäudes bei der Bauaufsicht des Lahn Dill Kreises gestellt. In diesem Gebäude sollen die Duschen, WCs und Schiedsrichterumkleidekabine untergebracht werden. Zusätzlich soll ein kleines Holzhäuschen für Geräte errichtet werden. Die Bauaufsicht hat den Bauantrag abgelehnt. Die Stadt Herborn wurde bei dem Bauantrag nicht beteiligt, da der Antrag in vorgelegter Form eindeutig nicht genehmigungsfähig war. Mit der Begründung: Der Bauantrag entsprach nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans und war zudem unvollständig. Das festgesetzte Baufenster ist bereits vollständig ausgereizt und die geplanten Nutzungen sind nicht zulässig. Der Bebauungsplan „Sportanlage“ wurde in den späten 1990ern aufgestellt, um den Sportplatz mit dem Vereinsheim im Außenbereich legal zu ermöglichen. __________________________________________________________________________ 1 / 3 Stadt Herborn DSNR:26/0322 Dabei wurde eng mit dem SSC zusammengearbeitet und abgestimmt, dass keine Duschen gebaut werden. Der gesamte Bau war damals an hohe Bedingungen (Waldabstandsflächen, Naturschutz, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet) geknüpft. Aufgrund dieser Schwierigkeiten wurden ein enges Baufenster und nur sehr eingeschränkte Nutzungen zugelassen. 2025 hat sich der SSC sich mit der Bitte um Unterstützung im Hinblick auf den angelehnten Bauantrag an die Stadt Herborn gewandt. Am 16.06.2025 fand ein Termin mit Vertretern des Vereins, der Bauaufsicht, des Abwasserverbandes und der Stadt Herborn statt. Besprochen wurden die Wünsche und Anforderungen des Vereins sowie die weitere Vorgehensweise. Der Verein sollte sich über die Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten sowie deren (dauerhaft) anfallende Kosten informieren und klären, was für den Verein möglich ist. Da der Standort nicht an ein öffentliches Kanalnetz angeschlossen ist, sind neben baurechtlichen, wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben auch die Möglichkeiten und Kosten, der Erschließung mit zu prüfen und planen. Der Abwasserverband Mittlere Dill teilte mit, dass eine Abwasserentsorgung mittels Kleinkläranlage möglich ist. Die entsprechenden Details sind im Zuge der Planung zwischen dem Sportverein und dem Abwasserverband abzustimmen. Eine entsprechende Genehmigung erteilt die untere Wasserbehörde beim Lahn – Dill – Kreis. Zur Versorgung mit sauberem Frischwasser plant der Verein eine Trinkwasseraufbereitungsanlage an der vorhandenen Brunnenanlage zu errichten. Der Verein hat sich im vergangenen Jahr damit beschäftigt und sich nun erneut an die Stadt Herborn gewandt, mit der Bitte den Bebauungsplan zu ändern. In Gesprächen mit der Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis und der Regionalplanung (RP Gießen) konnte vorab geklärt werden, dass beide Behörden zu einer Änderung des Bebauungsplans raten, bei der das Baufenster erweitert oder ein zweites ausgewiesen wird und die zusätzlichen geplanten Nutzungen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. Die Erweiterung sollte jedoch nur das nötigste Maß beinhalten, da sich das Gelände des Sportplatzes im Außenbereich befindet und dieser grundsätzlich von der Bebauung frei zu halten ist. Da der SSC Juno Burg gemeinsam mit der SG Aar eine sehr umfangreiche Jugendarbeit betreibt und dies unterstützt wird, sehen hier alle Beteiligten die Notwendigkeit einer räumlichen Weiterentwicklung des Vereins. Der Bebauungsplan muss geändert werden. Voraussichtlich ist dies im vereinfachten Verfahren nach § 13 Bau GB möglich, sofern die Fachbehörden in diesem Verfahren keine Einwände äußern. Die Kosten für das Verfahren, die entsprechenden Bekanntmachungen und Beteiligungen werden im vorliegenden Fall auf ca. 7.000 € geschätzt. Der Verein hat die Frage gestellt, ob die Stadt Herborn die Kosten des Bebauungsplanverfahrens übernimmt. Die Stadtverwaltung unterstützt das Vorhaben, da die, bisher vom Verein genutzten, Duschräume im Bürgerhaus für andere Zwecke benötigt werden. Auch der Hartplatz hinter dem Gebäude soll einer neuen Nutzung (Pumptrack) zugeführt werden. ___________________________________________________________________________ Seite 2 / 3 Stadt Herborn DSNR:26/0322 Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans belaufen sich auf ca. 7.000,00 € (brutto). Die die Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 080101 (Vereinsförderung) zur Verfügung. Klimarelevanz + positiv neutral - negativ Auswirkung auf das Klima X Beteiligung Jugendforum / Seniorenbeirat Eine Beteiligung des Jugendforums / Seniorenbeirats ist nicht erforderlich, da die Belange dieser Gremien hiervon nicht betroffen sind. Beteiligung Ortsbeiräte Der Ortsbeirat Burg ist zu beteiligen. Lukas Winkler Bürgermeister Anlagen Bebauungsplan „Sportanlage“ Lageplan aus dem Bauantrag Baubeschreibung aus dem Bauantrag ___________________________________________________________________________ Seite 3 / 3

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