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Antrag der CDU- und SPD-Fraktion: Gesamtstädtisches Programm "Sicher im öffentlichen Raum"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hennef |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und SPD beantragen ein gesamtstädtisches Programm „Sicher im öffentlichen Raum", um subjektiv unsicher empfundene Orte zu identifizieren und zu verbessern. Die Verwaltung soll eine interaktive Online-Karte bereitstellen, in der Bürger drei Monate lang als unsicher empfundene Stellen markieren können. Nach Auswertung und Ergebnisbericht sollen Maßnahmen in den Kategorien Stadtgestaltung, Ordnung oder Polizei eingeleitet werden, mit Priorisierung nach Meldungshäufigkeit.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Amt: Amt für Stadtplanung und - entwicklung TOP: ______
Vorl.Nr.: V/2026/5278 Anlage Nr.: ______
Datum: 26.08.2026
Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich
Ausschuss für Stadtplanung, 22.09.2026 öffentlich
Dorfgestaltung und Denkmalschutz
Tagesordnung
Gesamtstädtisches Programm "Sicher im öffentlichen Raum"
Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 16.06.2026
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz des Rates der
Stadt Hennef (Sieg) beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt:
- den Bürgerinnen und Bürgern eine interaktive Online-Karte zur Verfügung zu
stellen, in welcher als unsicher empfundene Orte im Stadtgebiet markiert und
Veränderungen vorgeschlagen werden können sowie
- nach Abschluss der Beteiligungsphase und Auswertung dem Ausschuss einen
Ergebnisbericht sowie Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise vorzulegen.
Begründung
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es im Stadtgebiet keine objektiv messbaren
Kriminalitätsschwerpunkte gibt und die Kriminalitätshäufigkeitszahl der amtlichen Polizeistatistik
für Hennef deutlich unter dem Landesschnitt und auch unter dem Kreisdurchschnitt liegt. Außer
den bekannten jährlichen Schwankungen bei einzelnen Deliktarten ist keine wesentliche,
negative Entwicklung über die letzten Jahre aus diesen Daten ablesbar.
Dennoch gibt es im Stadtgebiet Orte, die subjektiv als z. B. dunkel, ungepflegt und auch
unsicher empfunden werden können. Mit dem beantragten Programm „Sicher im öffentlichen
Raum“ soll ein systematischer, präventiver und dauerhaft angelegter Ansatz verfolgt werden,
um derartige Bereiche im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren und zu beseitigen sowie die
Aufenthaltsqualität insgesamt zu verbessern. Dabei sollen insbesondere Aspekte wie
Beleuchtung, Sichtbeziehungen, Sauberkeit, Gestaltung sowie soziale Kontrolle berücksichtigt
werden. Die Bürgerschaft ist in geeigneter Weise in die Identifikation entsprechender Orte
einzubeziehen, da sich diese, wie oben dargestellt, nicht objektiv aus Datenmaterial ergeben.
Eine derartige Identifikation unter Einbeziehung der Bürgerschaft ist mithilfe einer online
verfügbaren interaktiven Karte, in der die Bürger*innen themenbezogene Bereiche markieren
können, möglich (vgl. Stadt Minden (Anlage 1)). Die Bürger*innen haben damit die Möglichkeit,
einen als unsicher empfundenen Ort unkompliziert online zu markieren und mit Anmerkungen
zu versehen. Es wird mithilfe dieser Daten eine Karte erstellt, welche die gemeldeten Räume
abbildet und damit verdeutlicht, an welchen Orten sich Bürger*innen in der Stadt unwohl fühlen.
Die Ursachen für Angst- oder Unsicherheitsgefühle sind vielfältig und unterscheiden sich von
Mensch zu Mensch. Sogenannte „Angsträume“ können über längere Zeit existieren oder
situativ und temporär sein. Es ist folglich nicht möglich, derartige Räumlichkeiten allein durch
objektive Kriterien festzulegen, vielmehr spielen hier die subjektiven Einschätzungen der
einzelnen Personen eine entscheidende Rolle.
Die Möglichkeit, solche Orte zu melden, ist für drei Monate vorgesehen. Die
Beteiligungsmöglichkeit soll auf den bekannten Informationskanälen der Stadt Hennef
bekanntgegeben werden. Dadurch wird eine Querschnittserhebung durch alle Altersgruppen
hinweg gewährleistet.
Hinsichtlich der Auswertung wird jeder gemeldete Ort geprüft und anschließend kategorisch
sortiert. Kategorien könnten hierbei u. a. Bewertungsmaßstäbe sein, inwiefern städtebauliche
Maßnahmen greifen könnten oder ob und inwiefern ordnungsbehördliche bzw. polizeiliche
Handlungen erforderlich sind. Orte mit einer besonders hohen Anzahl an Meldungen werden
priorisierend bearbeitet, während sonst nach Erfolgsaussichten gewichtet werden kann.
Nach Auswertung der Daten und der daraus feststellbaren Beteiligungsdichte könnten bei
Bedarf Begehungen erfolgen. Durch eine gemeinsame Begehung würde die Möglichkeit
bestehen mit den Bürger*innen in den direkten Austausch zu gelangen und konkrete Eindrücke
zu erhalten.
Die im Antrag benannte Beleuchtungssituation an der Unterführung Meys Fabrik wird durch den
Baubetriebshof überprüft. Ansonsten sollte der Beteiligungsaktion nicht vorgegriffen werden.
Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein
Vorläufige Haushaltsführung in der Haushaltssicherung gem. § 82 Abs. 3 GO NRW i. V.
m.
§ 82 Abs. 1 und 2 GO NRW: ☐ Ja ☐ Nein
Wenn ja, Begründung einer rechtlichen Verpflichtung bzw. der Unaufschiebbarkeit der
Weiterführung einer notwendigen Aufgabe:
Gesamtkosten der jährliche Folgekosten: Finanzierung:
Maßnahme: (ohne
Folgekosten)
Eigenanteil ggf.
Fremdanteil
€ € € €
Erfolgte Veranschlagung: ☐ ja, mit € im
☐ Ergebnishaushalt unter
☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr.
☐ Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
☐ Es werden überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von € benötigt.
☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei
Erfolgte Veranschlagung: ☐ nein, es werden € im
☐ Ergebnishaushalt unter benötigt.
☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr. benötigt.
☐ Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabe erforderlich.
☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei
Bemerkung:
Hennef (Sieg), den 10.09.2026
Mario Dahm
Bürgermeister
Anlagen:
Angstraumkarte der Stadt Minden
Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 16.06.2026
Text aus PDF extrahiert