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Antragt der AfD-Fraktion: Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße / Hönnetalstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHemer
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt am 05.02.2026 die Prüfung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße/Hönnetalstraße. Die Verwaltung prüft die verkehrliche Sinnhaftigkeit und bauliche Machbarkeit: Die Verkehrsbelastung liegt grundsätzlich im Leistungsbereich eines einspurigen Kreisverkehrs, eine detaillierte Untersuchung fehlt jedoch. Der Landesbetrieb Straßen.NRW sieht aktuell keinen Anlass zum Umbau, da die Lichtzeichenanlage unauffällig ist und der Knoten unfallstatistisch unauffällig ist. Der Ausschuss beschließt am 08.09.2026, vorerst keine weiteren Maßnahmen einzuleiten, behält sich aber vor, eine Kreisverkehrslösung in zukünftigen Landesmaßnahmen weiterzuverfolgen.

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Stadt Hemer Der Bürgermeister Produkt 1201 Planung und Bau von Straßen, Datum Wegen und Plätzen, Verkehrsplanung 21.07.2026 Vorlagen-Nr. 11/2026-0219 Sitzungsvorlage Gremium Top Sitzungstag Status Ausschuss für Stadtentwicklung, 08.09.2026 öffentlich Umwelt und Verkehr Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße / Hönnetalstraße I. Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr beschließt vorerst keine weiteren Maßnahmen zur möglichen Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße / Hönnetalstraße. Im Zuge zukünftiger Maßnahmen seitens des Landesbetriebes an dieser Kreuzung soll aber eine Kreisverkehrsführung weiterverfolgt werden. II. Sachverhalt 1. Anlass: Mit Antrag vom 05.02.2026 beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hemer die Prüfung der Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße / Hönnetalstraße (siehe Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob eine solche Lösung verkehrlich sinnvoll sowie baulich realisierbar ist und welche Kosten hierdurch entstehen könnten. 2. Bestandssituation: Bei der Kreuzung Hauptstraße / Hönnetalstraße handelt es sich um einen vierarmigen Knotenpunkt. Die Hauptstraße ist Teil der Landesstraße L683 und stellt eine der wichtigsten innerörtlichen Verkehrsachsen dar. Die Hönnetalstraße ist als Landesstraße L682 klassifiziert. Die Straße „Auf dem Hammer“ ist eine kommunale Straße. Nach vorliegenden Verkehrsdaten ergeben sich folgende durchschnittliche täglichen Verkehrsbelastungen (DTV):  Hauptstraße (L683) nördlicher Ast: ca. 13.000 Kfz/24 h  Hauptstraße (L683) südlicher Ast: ca. 14.000 Kfz/24 h  Hönnetalstraße (L682): ca. 8.000 Kfz/24 h  Straße „Auf dem Hammer“: ca. 2.000 Kfz/24 h - 2 - Der DTV wird üblicherweise für beide Fahrtrichtungen zusammen angegeben. Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit eines Knotens wird der Verkehr daher näherungsweise auf beide Richtungen aufgeteilt. 3. Verkehrliche Bewertung: Unter der Annahme einer gleichmäßigen Verkehrsverteilung ergibt sich für die einzelnen Zufahrten eine Verkehrsbelastung von etwa:  Nord (L683): ca. 6.500 Kfz/24 h je Richtung  Süd (L683): ca. 7.000 Kfz/24 h je Richtung  Ost (L682): ca. 4.000 Kfz/24 h je Richtung  West („Auf dem Hammer“): ca. 1.000 Kfz/24 h je Richtung Für eine überschlägige Bewertung kann die Spitzenstunde mit etwa 10 % des Richtungs-DTV angesetzt werden. Daraus ergibt sich eine maximale stündliche Belastung von rund 650 bis 700 Kfz/h auf den stärker belasteten Ästen. Nach den Richtwerten des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) liegt die Leistungsfähigkeit eines einspurigen Kreisverkehrs in der Regel bei etwa 900 bis 1.200 Kfz/h je Zufahrt. Die überschlägig ermittelten Verkehrsbelastungen liegen somit grundsätzlich im Bereich der Leistungsfähigkeit eines einspurigen Kreisverkehrs. Eine abschließende Beurteilung der Leistungsfähigkeit erfordert jedoch eine detaillierte verkehrstechnische Untersuchung nach dem Verfahren des HBS. 4. Bauliche Machbarkeit: Für einen innerörtlichen einspurigen Kreisverkehr ist in der Regel ein Außendurchmesser von 30 bis 35 m erforderlich. Für den in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurf eines möglichen Kreisverkehres wurde ein Außendurchmesser von 31 m zugrunde gelegt. Ob ein Kreisverkehr mit diesen Abmessungen innerhalb des vorhandenen Straßenraumes tatsächlich in dieser Form realisiert werden kann, müsste allerdings im Rahmen einer vertiefenden Planung inkl. Bestandsvermessung geprüft werden. Gegebenenfalls wären Anpassungen an angrenzenden Nebenanlagen erforderlich. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbeziehungen sowie des Schwerlastverkehrs auf den Landesstraßen wäre zudem ein überfahrbarer Innenring vorzusehen, um die Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge sicherzustellen. 5. Zuständigkeiten: Die Hauptstraße (L683) sowie die Hönnetalstraße (L682) sind Landesstraßen. Bauliche Veränderungen an diesen Straßen bedürfen daher der Ab-/Zustimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (kurz Straßen.NRW). Dieser hätte auch im Falle einer Realisierung die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Fahrbahn der Landesstraßen zu tragen, während die Stadt Hemer für Nebenanlagen wie Gehwege, Beleuchtung oder Begrünung zuständig wäre. Zwecks Klärung der grundsätzlichen Haltung zu einer Kreisverkehrslösung an der Kreuzung wurde das Thema beim Städtebaugespräch vom 02.07.2026 gemeinsam mit Straßen.NRW erörtert. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass seitens Straßen.NRW hier aktuell kein Anlass zum Umbau der Kreuzung gesehen wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage ist unauffällig und derzeit nicht erneuerungsbedürftig. Sie stellt zudem den Beginn der planerisch bereits erstellten koordinierten Steuerung im weiteren Streckenverlauf der L683 in Richtung Hemer-Zentrum dar. Zudem ist der Knoten bei der Unfallauswertung komplett unauffällig. Damit würde der Knoten in einer langen Liste zum Umbau von signalisierten Kreuzungen zu Kreisverkehren in der Priorisierung weit zurückgestellt werden. Seitens Straßen.NRW ist daher ein mittelfristiger Umbau des Knotens mehr - 3 - als unrealistisch. Zur abschließenden Prüfung der Leistungsfähigkeit sind hier aber noch weiterführende Untersuchungen und Planungen erforderlich. Die Kosten für diese vertiefenden Planungen wären allerdings von der Stadt Hemer als Initiator der Maßnahme zu tragen. III. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für den Umbau eines signalisierten Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr liegen erfahrungsgemäß – abhängig von Leitungsanpassungen und Nebenanlagen – in einer Größenordnung von etwa 1,2 bis 1,8 Mio. Euro. Der städtische Kostenanteil würde sich insbesondere auf Nebenanlagen und Gestaltungsmaßnahmen sowie die Fahrbahnfläche der kommunalen Straße „Auf den Hammer“ beziehen. Ohne eine konkrete Planung ist er aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar bezifferbar. Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Sofern weiter vertiefende Planungen (Verkehrsmessungen inkl. detaillierten verkehrstechnischen Untersuchung zu den einzelnen Verkehrsbeziehungen, topographischer Bestandsvermessung, etc.) seitens des zuständigen Ausschusses gewünscht werden, ist bei der Haushaltsplanung 2027 im Produkt 12.01 ein entsprechender Ansatz von 25.000,- Euro zu berücksichtigen. IV. Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt Keine Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen sind vorhanden, aber nicht messbar Ein Kreisverkehr bietet primär dadurch Klimavorteile, dass er den Verkehrsfluss fördert und im Vergleich zu ampelgeregelten Kreuzungen das klimaschädliche „Stop-and-Go“ sowie Leerlaufzeiten im Stand minimiert, wodurch Kraftstoffverbrauch und Emissionen sinken Gez. Christian Schweitzer Bürgermeister Anlagen Anlage 1 - Antrag_Kreisverkehr_05.02.2026_AfD Anlage 2 - Vorentwurf Kreisverkehr

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