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Antragt der AfD-Fraktion: Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße / Hönnetalstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hemer |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt am 05.02.2026 die Prüfung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße/Hönnetalstraße. Die Verwaltung prüft die verkehrliche Sinnhaftigkeit und bauliche Machbarkeit: Die Verkehrsbelastung liegt grundsätzlich im Leistungsbereich eines einspurigen Kreisverkehrs, eine detaillierte Untersuchung fehlt jedoch. Der Landesbetrieb Straßen.NRW sieht aktuell keinen Anlass zum Umbau, da die Lichtzeichenanlage unauffällig ist und der Knoten unfallstatistisch unauffällig ist. Der Ausschuss beschließt am 08.09.2026, vorerst keine weiteren Maßnahmen einzuleiten, behält sich aber vor, eine Kreisverkehrslösung in zukünftigen Landesmaßnahmen weiterzuverfolgen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hemer
Der Bürgermeister
Produkt 1201 Planung und Bau von Straßen, Datum
Wegen und Plätzen, Verkehrsplanung 21.07.2026
Vorlagen-Nr.
11/2026-0219
Sitzungsvorlage
Gremium Top Sitzungstag Status
Ausschuss für Stadtentwicklung,
08.09.2026 öffentlich
Umwelt und Verkehr
Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung
Hauptstraße / Hönnetalstraße
I. Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr beschließt vorerst keine weiteren
Maßnahmen zur möglichen Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung
Hauptstraße / Hönnetalstraße. Im Zuge zukünftiger Maßnahmen seitens des Landesbetriebes an
dieser Kreuzung soll aber eine Kreisverkehrsführung weiterverfolgt werden.
II. Sachverhalt
1. Anlass:
Mit Antrag vom 05.02.2026 beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hemer die Prüfung der
Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße / Hönnetalstraße (siehe Anlage 1).
Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob eine solche Lösung verkehrlich sinnvoll sowie
baulich realisierbar ist und welche Kosten hierdurch entstehen könnten.
2. Bestandssituation:
Bei der Kreuzung Hauptstraße / Hönnetalstraße handelt es sich um einen vierarmigen
Knotenpunkt. Die Hauptstraße ist Teil der Landesstraße L683 und stellt eine der wichtigsten
innerörtlichen Verkehrsachsen dar. Die Hönnetalstraße ist als Landesstraße L682 klassifiziert. Die
Straße „Auf dem Hammer“ ist eine kommunale Straße. Nach vorliegenden Verkehrsdaten ergeben
sich folgende durchschnittliche täglichen Verkehrsbelastungen (DTV):
Hauptstraße (L683) nördlicher Ast: ca. 13.000 Kfz/24 h
Hauptstraße (L683) südlicher Ast: ca. 14.000 Kfz/24 h
Hönnetalstraße (L682): ca. 8.000 Kfz/24 h
Straße „Auf dem Hammer“: ca. 2.000 Kfz/24 h
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Der DTV wird üblicherweise für beide Fahrtrichtungen zusammen angegeben. Für die Bewertung
der Leistungsfähigkeit eines Knotens wird der Verkehr daher näherungsweise auf beide
Richtungen aufgeteilt.
3. Verkehrliche Bewertung:
Unter der Annahme einer gleichmäßigen Verkehrsverteilung ergibt sich für die einzelnen Zufahrten
eine Verkehrsbelastung von etwa:
Nord (L683): ca. 6.500 Kfz/24 h je Richtung
Süd (L683): ca. 7.000 Kfz/24 h je Richtung
Ost (L682): ca. 4.000 Kfz/24 h je Richtung
West („Auf dem Hammer“): ca. 1.000 Kfz/24 h je Richtung
Für eine überschlägige Bewertung kann die Spitzenstunde mit etwa 10 % des Richtungs-DTV
angesetzt werden. Daraus ergibt sich eine maximale stündliche Belastung von rund 650 bis 700
Kfz/h auf den stärker belasteten Ästen.
Nach den Richtwerten des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS)
liegt die Leistungsfähigkeit eines einspurigen Kreisverkehrs in der Regel bei etwa 900 bis
1.200 Kfz/h je Zufahrt. Die überschlägig ermittelten Verkehrsbelastungen liegen somit
grundsätzlich im Bereich der Leistungsfähigkeit eines einspurigen Kreisverkehrs.
Eine abschließende Beurteilung der Leistungsfähigkeit erfordert jedoch eine detaillierte
verkehrstechnische Untersuchung nach dem Verfahren des HBS.
4. Bauliche Machbarkeit:
Für einen innerörtlichen einspurigen Kreisverkehr ist in der Regel ein Außendurchmesser von 30
bis 35 m erforderlich. Für den in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurf eines möglichen
Kreisverkehres wurde ein Außendurchmesser von 31 m zugrunde gelegt. Ob ein Kreisverkehr mit
diesen Abmessungen innerhalb des vorhandenen Straßenraumes tatsächlich in dieser Form
realisiert werden kann, müsste allerdings im Rahmen einer vertiefenden Planung inkl.
Bestandsvermessung geprüft werden. Gegebenenfalls wären Anpassungen an angrenzenden
Nebenanlagen erforderlich. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbeziehungen sowie des
Schwerlastverkehrs auf den Landesstraßen wäre zudem ein überfahrbarer Innenring vorzusehen,
um die Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge sicherzustellen.
5. Zuständigkeiten:
Die Hauptstraße (L683) sowie die Hönnetalstraße (L682) sind Landesstraßen. Bauliche
Veränderungen an diesen Straßen bedürfen daher der Ab-/Zustimmung mit dem Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen (kurz Straßen.NRW). Dieser hätte auch im Falle einer
Realisierung die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Fahrbahn der
Landesstraßen zu tragen, während die Stadt Hemer für Nebenanlagen wie Gehwege, Beleuchtung
oder Begrünung zuständig wäre.
Zwecks Klärung der grundsätzlichen Haltung zu einer Kreisverkehrslösung an der Kreuzung wurde
das Thema beim Städtebaugespräch vom 02.07.2026 gemeinsam mit Straßen.NRW erörtert. Im
Ergebnis bleibt festzuhalten, dass seitens Straßen.NRW hier aktuell kein Anlass zum Umbau der
Kreuzung gesehen wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage ist unauffällig und derzeit nicht
erneuerungsbedürftig. Sie stellt zudem den Beginn der planerisch bereits erstellten koordinierten
Steuerung im weiteren Streckenverlauf der L683 in Richtung Hemer-Zentrum dar. Zudem ist der
Knoten bei der Unfallauswertung komplett unauffällig. Damit würde der Knoten in einer langen
Liste zum Umbau von signalisierten Kreuzungen zu Kreisverkehren in der Priorisierung weit
zurückgestellt werden. Seitens Straßen.NRW ist daher ein mittelfristiger Umbau des Knotens mehr
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als unrealistisch. Zur abschließenden Prüfung der Leistungsfähigkeit sind hier aber noch
weiterführende Untersuchungen und Planungen erforderlich. Die Kosten für diese vertiefenden
Planungen wären allerdings von der Stadt Hemer als Initiator der Maßnahme zu tragen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Umbau eines signalisierten Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr liegen
erfahrungsgemäß – abhängig von Leitungsanpassungen und Nebenanlagen – in einer
Größenordnung von etwa 1,2 bis 1,8 Mio. Euro. Der städtische Kostenanteil würde sich
insbesondere auf Nebenanlagen und Gestaltungsmaßnahmen sowie die Fahrbahnfläche der
kommunalen Straße „Auf den Hammer“ beziehen. Ohne eine konkrete Planung ist er aber zum
jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar bezifferbar.
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Sofern weiter vertiefende Planungen (Verkehrsmessungen inkl. detaillierten
verkehrstechnischen Untersuchung zu den einzelnen Verkehrsbeziehungen,
topographischer Bestandsvermessung, etc.) seitens des zuständigen Ausschusses gewünscht
werden, ist bei der Haushaltsplanung 2027 im Produkt 12.01 ein entsprechender Ansatz von
25.000,- Euro zu berücksichtigen.
IV. Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt
Keine Auswirkungen
Auswirkungen
Auswirkungen sind vorhanden, aber nicht messbar
Ein Kreisverkehr bietet primär dadurch Klimavorteile, dass er den Verkehrsfluss fördert und im
Vergleich zu ampelgeregelten Kreuzungen das klimaschädliche „Stop-and-Go“ sowie
Leerlaufzeiten im Stand minimiert, wodurch Kraftstoffverbrauch und Emissionen sinken
Gez.
Christian Schweitzer
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 - Antrag_Kreisverkehr_05.02.2026_AfD
Anlage 2 - Vorentwurf Kreisverkehr
Text aus PDF extrahiert