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Antrag der Fraktion Grüne Alternative Hemer im Rat der Stadt Hemer zur Einführung einer Baumschutzsatzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHemer
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Grüne Alternative Hemer beantragt im März 2026 die Einführung einer Baumschutzsatzung zum Schutz des Baumbestands, zur Klimaschutzbeitrag und Biodiversitätssicherung. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab, da die Umsetzung erhebliche personelle Ressourcen (mindestens eine Viertelstelle), rechtliche Beratung, Gutachterkosten (ca. 20.000 €) und Flächenerwerb erfordert, was die Stadt unter den derzeitigen Bedingungen nicht leisten kann. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr beschloss am 8. September 2026, den Antrag abzulehnen.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Hemer Der Bürgermeister 4.3-14.02 Produkt 1402 Umweltaufgaben Datum 23.04.2026 Vorlagen-Nr. 11/2026-0165 Sitzungsvorlage Gremium Top Sitzungstag Status Ausschuss für Stadtentwicklung, 08.09.2026 öffentlich Umwelt und Verkehr Antrag der Fraktion Grüne Alternative Hemer im Rat der Stadt Hemer zur Einführung einer Baumschutzsatzung I. Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr lehnt den Antrag der Fraktion der Grünen Alternative Hemer zum Erlass einer Baumschutzsatzung für Hemer ab. II. Sachverhalt Die Fraktion Grüne Alternative Hemer im Rat der Stadt Hemer beantragt mit Schreiben von März 2026 die Einführung einer Baumschutzsatzung in Hemer. Begründet wird dies mit den wichtigen Leistungen, die Bäume innerhalb des Ökosystems erbringen. Ohne Baumschutzsatzung würden Bäume ohne besondere Gründe gefällt, was zu einem Verlust von Grünflächen und einer Beeinträchtigung des Stadtbildes führt. Eine Baumschutzsatzung würde dazu beitragen, den Baumbestand in Hemer zu erhalten und zu schützen, das Bewusstsein für die Bedeutung von Bäumen zu schärfen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch der Verlust von Biodiversität und Lebensräumen von Tieren würde vermieden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ausführungen zur Bedeutung von Bäumen für die Umwelt sind im Antrag korrekt dargestellt. Der FD 4.3 Klima und Umwelt vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die Leistung von Bäumen für das Ökosystem gar nicht hoch genug gewürdigt werden kann. Dennoch wird die Einführung einer Baumschutzsatzung für Hemer kritisch gesehen. Wenn Hemer eine Baumschutzsatzung erhielte, würde für das Fällen von Bäumen ab einem bestimmten Durchmesser eine Genehmigung erforderlich und ein Ausgleich oder Ersatz wäre zu leisten. Im Einzelnen würde folgendes Prozedere durchgeführt: Ein Bürger, der einen älteren Baum fällen möchte, müsste einen Antrag in Form eines Vordrucks mit Beschreibung, Lageplan und möglichst Fotos beim FD 4.3 einreichen. Der Antrag müsste dann auf Vollständigkeit geprüft werden und häufig würde eine Inaugenscheinnahme vor Ort erfolgen, - 2 - um festzustellen, ob eine Fällung wirklich unvermeidlich ist. Ortstermine werden insbesondere dann erforderlich, wenn ein Baum als kränkelnd, zu viel Platz beanspruchend, zu viel Schmutz machend usw. beschrieben wird, was als Fällgrund angegeben wird. Vor Ort würde dann mit dem Eigentümer des Baums festgelegt, ob der Baum erhalten werden muss oder kann und ob eine Ersatzpflanzung von zwei oder mehr neuen Bäumen auf demselben Grundstück möglich ist. Ist dies nicht möglich oder gewollt, wäre eine in der Satzung festzulegende Summe an die Stadt zu zahlen, die dann auf eigenen Flächen Bäume pflanzen würde. Weiterhin wäre im Nachgang eine Kontrolle erforderlich, ob für den gefällten Baum auch wirklich der Ersatz gepflanzt wurde und ob ein Ersatzgeld tatsächlich überwiesen wurde. Bei Zahlungsunwilligen oder –unfähigen, oder wenn keine Ersatzpflanzungen erfolgt sind, wäre eine Weiterverfolgung über ein anschließendes ordnungsbehördliches oder anderweitiges Verfahren erforderlich. Zudem wäre die Betreuung von Gutachtern, das Einholen von rechtlicher Beratung, das Verfolgen illegaler Fällungen und die Teilnahme an möglichen Schieds- und Gerichtsterminen seitens des Fachdienstes 4.3 zu leisten. Zur praktischen Umsetzung des beschriebenen Vorgehens müssten diverse Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst einmal ist der FD 4.3 personell zurzeit nicht in der Lage, die Anträge zu prüfen, die Vor-Ort-Termine und späteren Kontrollen durchzuführen. Eine Aufstockung um mindestens eine Viertelstelle, zum Beispiel bei einer der beiden Halbtagsstellen, wäre zur Aufgabenerledigung zwingend erforderlich. Weiterhin zeigt die Praxis in anderen Städten, dass bei strittigen Fällen (Eigentümer beharrt darauf, sein Baum sei krank und müsse weg, die Stadt steht auf dem Standpunkt, dass dem Baum geholfen werden kann, usw.) oft ein Gutachter zum Einsatz kommen muss, auch, um die Verkehrssicherheit eines strittigen Baums zu bestätigen oder die Stadt vor Regressansprüchen zu bewahren, falls doch ein Schaden durch den Baum eintritt. Hierfür wären finanzielle Mittel in nicht unerheblicher Höhe einzuplanen. Oft gehen solche strittigen Fälle auch vor Gericht, wie die Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen. Gutachter und Gerichtsverfahren sind kostspielig, daher sind Mittel in geschätzter Höhe von zunächst etwa 20.000 € einzuplanen, die jederzeit sofort verfügbar sein müssen. Fast alle Städte mit Baumschutzsatzungen verfügen zudem über ein Rechtsamt, das bei juristischen Fragestellungen (z.B. Grenzbäume, vermeintliche Schäden durch Bäume, Haftungsfragen) den Umweltbereich unterstützt. Hemer verfügt jedoch nicht über ein Rechtsamt, so dass eine juristische Beratung von extern eingekauft werden muss. Auch hierfür sind Mittel einzustellen. Die Satzung selbst müsste zudem gerichtsfest sein und wäre daher vorab ebenfalls durch Fachjuristen zu prüfen. Weiterhin wird es problematisch, wenn die Stadt von den Ersatzzahlungen Bäume selbst pflanzen soll, da es nur noch wenige städtische Flächen gibt, wo dies überhaupt möglich ist. Viele städtische Freiflächen wurden in der Vergangenheit veräußert, bebaut oder eine Bebauung ist künftig geplant, daher müssten Flächen für Baumpflanzungen zunächst erworben werden. Hierfür wären ebenfalls Mittel einzustellen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass der FD 4.3 eine Baumschutzsatzung für Hemer durchaus begrüßen würde, dies jedoch im Hinblick auf die derzeitige personelle Situation im Fachdienst und die finanzielle Situation der Stadt Hemer als nicht umsetzbar einschätzt. Der FD 4.3 ist bemüht, durch Aufklärung in Telefonaten mit Bürgern, die sich wegen geplanter Fällungen melden, den Erhalt von Bäumen durchzusetzen, was oft auch gelingt. Ebenso werden Neuanpflanzungen und Baumschutz bei städtischen Straßenausbaumaßnahmen forciert und darauf hingewirkt, dass vorhandene, leere Baumscheiben sukzessive durch den SIH wieder bepflanzt werden. III. Finanzielle Auswirkungen Keine. - 3 - IV. Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt Keine Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen sind vorhanden, aber nicht messbar Gez. Christian Schweitzer Bürgermeister Anlagen Antrag_Baumschutzsatzung

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