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Antrag der Fraktion Grüne Alternative Hemer im Rat der Stadt Hemer zur Einführung einer Baumschutzsatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hemer |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Grüne Alternative Hemer beantragt im März 2026 die Einführung einer Baumschutzsatzung zum Schutz des Baumbestands, zur Klimaschutzbeitrag und Biodiversitätssicherung. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab, da die Umsetzung erhebliche personelle Ressourcen (mindestens eine Viertelstelle), rechtliche Beratung, Gutachterkosten (ca. 20.000 €) und Flächenerwerb erfordert, was die Stadt unter den derzeitigen Bedingungen nicht leisten kann. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr beschloss am 8. September 2026, den Antrag abzulehnen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hemer
Der Bürgermeister
4.3-14.02
Produkt 1402 Umweltaufgaben Datum
23.04.2026
Vorlagen-Nr.
11/2026-0165
Sitzungsvorlage
Gremium Top Sitzungstag Status
Ausschuss für Stadtentwicklung,
08.09.2026 öffentlich
Umwelt und Verkehr
Antrag der Fraktion Grüne Alternative Hemer im Rat der
Stadt Hemer zur Einführung einer Baumschutzsatzung
I. Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr lehnt den Antrag der Fraktion der
Grünen Alternative Hemer zum Erlass einer Baumschutzsatzung für Hemer ab.
II. Sachverhalt
Die Fraktion Grüne Alternative Hemer im Rat der Stadt Hemer beantragt mit Schreiben von März
2026 die Einführung einer Baumschutzsatzung in Hemer. Begründet wird dies mit den wichtigen
Leistungen, die Bäume innerhalb des Ökosystems erbringen. Ohne Baumschutzsatzung würden
Bäume ohne besondere Gründe gefällt, was zu einem Verlust von Grünflächen und einer
Beeinträchtigung des Stadtbildes führt. Eine Baumschutzsatzung würde dazu beitragen, den
Baumbestand in Hemer zu erhalten und zu schützen, das Bewusstsein für die Bedeutung von
Bäumen zu schärfen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch der Verlust von
Biodiversität und Lebensräumen von Tieren würde vermieden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausführungen zur Bedeutung von Bäumen für die Umwelt sind im Antrag korrekt dargestellt.
Der FD 4.3 Klima und Umwelt vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die Leistung von Bäumen für
das Ökosystem gar nicht hoch genug gewürdigt werden kann. Dennoch wird die Einführung einer
Baumschutzsatzung für Hemer kritisch gesehen.
Wenn Hemer eine Baumschutzsatzung erhielte, würde für das Fällen von Bäumen ab einem
bestimmten Durchmesser eine Genehmigung erforderlich und ein Ausgleich oder Ersatz wäre zu
leisten. Im Einzelnen würde folgendes Prozedere durchgeführt:
Ein Bürger, der einen älteren Baum fällen möchte, müsste einen Antrag in Form eines Vordrucks
mit Beschreibung, Lageplan und möglichst Fotos beim FD 4.3 einreichen. Der Antrag müsste dann
auf Vollständigkeit geprüft werden und häufig würde eine Inaugenscheinnahme vor Ort erfolgen,
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um festzustellen, ob eine Fällung wirklich unvermeidlich ist. Ortstermine werden insbesondere
dann erforderlich, wenn ein Baum als kränkelnd, zu viel Platz beanspruchend, zu viel Schmutz
machend usw. beschrieben wird, was als Fällgrund angegeben wird. Vor Ort würde dann mit dem
Eigentümer des Baums festgelegt, ob der Baum erhalten werden muss oder kann und ob eine
Ersatzpflanzung von zwei oder mehr neuen Bäumen auf demselben Grundstück möglich ist. Ist
dies nicht möglich oder gewollt, wäre eine in der Satzung festzulegende Summe an die Stadt zu
zahlen, die dann auf eigenen Flächen Bäume pflanzen würde. Weiterhin wäre im Nachgang eine
Kontrolle erforderlich, ob für den gefällten Baum auch wirklich der Ersatz gepflanzt wurde und ob
ein Ersatzgeld tatsächlich überwiesen wurde. Bei Zahlungsunwilligen oder –unfähigen, oder wenn
keine Ersatzpflanzungen erfolgt sind, wäre eine Weiterverfolgung über ein anschließendes
ordnungsbehördliches oder anderweitiges Verfahren erforderlich. Zudem wäre die Betreuung von
Gutachtern, das Einholen von rechtlicher Beratung, das Verfolgen illegaler Fällungen und die
Teilnahme an möglichen Schieds- und Gerichtsterminen seitens des Fachdienstes 4.3 zu leisten.
Zur praktischen Umsetzung des beschriebenen Vorgehens müssten diverse Voraussetzungen
erfüllt werden. Zunächst einmal ist der FD 4.3 personell zurzeit nicht in der Lage, die Anträge zu
prüfen, die Vor-Ort-Termine und späteren Kontrollen durchzuführen. Eine Aufstockung um
mindestens eine Viertelstelle, zum Beispiel bei einer der beiden Halbtagsstellen, wäre zur
Aufgabenerledigung zwingend erforderlich. Weiterhin zeigt die Praxis in anderen Städten, dass bei
strittigen Fällen (Eigentümer beharrt darauf, sein Baum sei krank und müsse weg, die Stadt steht
auf dem Standpunkt, dass dem Baum geholfen werden kann, usw.) oft ein Gutachter zum Einsatz
kommen muss, auch, um die Verkehrssicherheit eines strittigen Baums zu bestätigen oder die
Stadt vor Regressansprüchen zu bewahren, falls doch ein Schaden durch den Baum eintritt.
Hierfür wären finanzielle Mittel in nicht unerheblicher Höhe einzuplanen. Oft gehen solche
strittigen Fälle auch vor Gericht, wie die Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen. Gutachter
und Gerichtsverfahren sind kostspielig, daher sind Mittel in geschätzter Höhe von zunächst etwa
20.000 € einzuplanen, die jederzeit sofort verfügbar sein müssen. Fast alle Städte mit
Baumschutzsatzungen verfügen zudem über ein Rechtsamt, das bei juristischen Fragestellungen
(z.B. Grenzbäume, vermeintliche Schäden durch Bäume, Haftungsfragen) den Umweltbereich
unterstützt. Hemer verfügt jedoch nicht über ein Rechtsamt, so dass eine juristische Beratung von
extern eingekauft werden muss. Auch hierfür sind Mittel einzustellen. Die Satzung selbst müsste
zudem gerichtsfest sein und wäre daher vorab ebenfalls durch Fachjuristen zu prüfen.
Weiterhin wird es problematisch, wenn die Stadt von den Ersatzzahlungen Bäume selbst pflanzen
soll, da es nur noch wenige städtische Flächen gibt, wo dies überhaupt möglich ist. Viele
städtische Freiflächen wurden in der Vergangenheit veräußert, bebaut oder eine Bebauung ist
künftig geplant, daher müssten Flächen für Baumpflanzungen zunächst erworben werden. Hierfür
wären ebenfalls Mittel einzustellen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass der FD 4.3 eine Baumschutzsatzung für Hemer durchaus
begrüßen würde, dies jedoch im Hinblick auf die derzeitige personelle Situation im Fachdienst und
die finanzielle Situation der Stadt Hemer als nicht umsetzbar einschätzt. Der FD 4.3 ist bemüht,
durch Aufklärung in Telefonaten mit Bürgern, die sich wegen geplanter Fällungen melden, den
Erhalt von Bäumen durchzusetzen, was oft auch gelingt. Ebenso werden Neuanpflanzungen und
Baumschutz bei städtischen Straßenausbaumaßnahmen forciert und darauf hingewirkt, dass
vorhandene, leere Baumscheiben sukzessive durch den SIH wieder bepflanzt werden.
III. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
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IV. Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt
Keine Auswirkungen
Auswirkungen
Auswirkungen sind vorhanden, aber nicht messbar
Gez.
Christian Schweitzer
Bürgermeister
Anlagen
Antrag_Baumschutzsatzung
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