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Bebauungsplan Nr. 200 "SO Tierhaltungsanlagen", 13. Änderung

Angenommen19 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGeeste
Datum2026-06-17
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Gemeinde Geeste Der Bürgermeister - Fachbereich IV Planen und Bauen - Vorlage - 600/021/2026 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Planen, Bauen und Klimaschutz 01.06.2026 Verwaltungsausschuss 08.06.2026 Rat der Gemeinde Geeste 17.06.2026 Bebauungsplan Nr. 200 "SO Tierhaltungsanlagen", 13. Änderung hier: a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss öffentlicher Tagesordnungspunkt Darstellung des Sachverhaltes: Im Rahmen der Grundstücksverhandlungen für die Erweiterung des Industriegebietes Dalum die Fläche Gemarkung Dalum, Flur 25, Flurstück 21/1 mit einer Größe von 60.748 m² (Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 135 „Industriegebiet nördlich Wietmarscher Damm“) betreffend wurde neben dem Grundstücksgeschäft auch die Immissionssituation betrachtet. Damit eine Erweiterung des Industriegebietes möglich werden konnte, musste auf die Tierhaltung auf der Hofstelle „Wietmarscher Damm 41“ verzichtet werden. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, auf das Baufenster dort zu verzichten und die Tierhaltung vor Ort aufzugeben. Eine entsprechende Verzichtserklärung wurde beim Landkreis Emsland eingereicht und dort bestätigt, sodass nunmehr auch das Baufenster aufgehoben werden kann. Hierzu ist der Bebauungsplan Nr. 200 „SO Tierhaltungsanlagen“ entsprechend zu ändern und das Baufenster 170 aufzuheben. Sowohl im Rahmen der frühzeitigen als auch der formellen Beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die eine Änderung der Unterlagen erforderlich gemacht haben, sodass der Satzungsbeschluss erfolgen kann. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Gemeinde Geeste Planungs- und Bekanntmachungskosten, die im Rahmen der Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Beschlussvorschlag: a) Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend den Beschlussvorschlägen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen und folglich berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angaben der Gründe in Kenntnis zu setzen. b) Der Bebauungsplan Nr. 200 „SO Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung inklusive Begründungwird als Satzung beschlossen. Anlage: Geltungsbereich Baufenster 170 Begründung inkl. Abwägung

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