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Bebauungsplan Nr. 200 "SO Tierhaltungsanlagen", 13. Änderung
Angenommen19 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geeste |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
- Fachbereich IV Planen und Bauen -
Vorlage - 600/021/2026
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Planen, Bauen und Klimaschutz 01.06.2026
Verwaltungsausschuss 08.06.2026
Rat der Gemeinde Geeste 17.06.2026
Bebauungsplan Nr. 200 "SO Tierhaltungsanlagen", 13. Änderung
hier:
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
öffentlicher Tagesordnungspunkt
Darstellung des Sachverhaltes:
Im Rahmen der Grundstücksverhandlungen für die Erweiterung des Industriegebietes Dalum die Fläche
Gemarkung Dalum, Flur 25, Flurstück 21/1 mit einer Größe von 60.748 m² (Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 135 „Industriegebiet nördlich Wietmarscher Damm“) betreffend wurde neben
dem Grundstücksgeschäft auch die Immissionssituation betrachtet. Damit eine Erweiterung des
Industriegebietes möglich werden konnte, musste auf die Tierhaltung auf der Hofstelle „Wietmarscher
Damm 41“ verzichtet werden.
Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, auf das Baufenster dort zu verzichten und die
Tierhaltung vor Ort aufzugeben. Eine entsprechende Verzichtserklärung wurde beim Landkreis
Emsland eingereicht und dort bestätigt, sodass nunmehr auch das Baufenster aufgehoben werden kann.
Hierzu ist der Bebauungsplan Nr. 200 „SO Tierhaltungsanlagen“ entsprechend zu ändern und das
Baufenster 170 aufzuheben.
Sowohl im Rahmen der frühzeitigen als auch der formellen Beteiligung wurden keine Stellungnahmen
abgegeben, die eine Änderung der Unterlagen erforderlich gemacht haben, sodass der
Satzungsbeschluss erfolgen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Gemeinde Geeste Planungs- und
Bekanntmachungskosten, die im Rahmen der Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend
den Beschlussvorschlägen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen und folglich
berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem
Ergebnis mit Angaben der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 200 „SO Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung inklusive Begründungwird als
Satzung beschlossen.
Anlage:
Geltungsbereich
Baufenster 170
Begründung inkl. Abwägung
Text aus PDF extrahiert