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Antrag der UWG-Fraktion im Gemeinderat der Gemeinde Geeste: Antrag auf Aufhebung des Verwaltungsausschussbeschlusses zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans (Windpark Varloh): hier Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geeste |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die UWG-Fraktion beantragt die Aufhebung des Verwaltungsausschussbeschlusses zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans (Windpark Varloh) vom 31.03.2025. Der Antrag vom 17. Juli 2026 soll zur Beratung dem Ausschuss „Planen, Bauen und Klimaschutz" und anschließend dem Verwaltungsausschuss vorgelegt werden. Die UWG-Fraktion lehnte eine beschleunigte Behandlung ab und bevorzugt reguläre Beratung in der Ratssitzung am 02.09.2026. Finanzielle Auswirkungen entstehen keine.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
- Fachbereich I Organisation -
Vorlage - 100/018/2026
Beratungsfolge Termin
Rat der Gemeinde Geeste 02.09.2026
Antrag der UWG-Fraktion im Gemeinderat der Gemeinde Geeste: Antrag auf Aufhebung des
Verwaltungsausschussbeschlusses zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans (Windpark
Varloh): hier Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2025
öffentlicher Tagesordnungspunkt
Darstellung des Sachverhaltes:
Mit Schreiben vom 14. Juli 2026, eingegangen am 17. Juli 2026, hat die UWG-Fraktion den beigefügten
Antrag „Antrag auf Aufhebung des Verwaltungsausschussbeschlusses zur 95. Änderung des
Flächennutzungsplans (Windpark Varloh): hier: Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2025“ gestellt.
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat (GO) entscheidet der Rat über die
Ausschussüberweisung. Da vorliegend mehr als ein Monat zwischen Antrag und Ratssitzung liegen,
hätte eine Ausschusszuweisung im Verwaltungsausschuss statt im Rat zu erfolgen (§ 5 Absatz 2 Satz 2
GO). Zweck dieser Regelung ist es, das Interesse des Antragstellers an einer zeitnahen Behandlung
seines Antrags in den kommunalen Gremien zu wahren. Nach Rücksprache mit der UWG-Fraktion sieht
diese ihren Antrag jedoch nicht als zeitkritisch an, sondern bevorzugt eine reguläre Ausschusszuweisung
in der Ratssitzung am 02.09.2026.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der UWG-Fraktion vom 17. Juli 2026 wird dem Ausschuss „Planen, Bauen und
Klimaschutz“ vorgelegt. Anschließend wird der Antrag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung
dem Verwaltungsausschuss vorgelegt.
Anlagen:
Antrag UWG-Fraktion
Text aus PDF extrahiert