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Antrag der UWG-Fraktion im Gemeinderat der Gemeinde Geeste: Antrag auf Aufhebung des Verwaltungsausschussbeschlusses zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans (Windpark Varloh): hier Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGeeste
Datum2026-09-02
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die UWG-Fraktion beantragt die Aufhebung des Verwaltungsausschussbeschlusses zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans (Windpark Varloh) vom 31.03.2025. Der Antrag vom 17. Juli 2026 soll zur Beratung dem Ausschuss „Planen, Bauen und Klimaschutz" und anschließend dem Verwaltungsausschuss vorgelegt werden. Die UWG-Fraktion lehnte eine beschleunigte Behandlung ab und bevorzugt reguläre Beratung in der Ratssitzung am 02.09.2026. Finanzielle Auswirkungen entstehen keine.

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Gemeinde Geeste Der Bürgermeister - Fachbereich I Organisation - Vorlage - 100/018/2026 Beratungsfolge Termin Rat der Gemeinde Geeste 02.09.2026 Antrag der UWG-Fraktion im Gemeinderat der Gemeinde Geeste: Antrag auf Aufhebung des Verwaltungsausschussbeschlusses zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans (Windpark Varloh): hier Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2025 öffentlicher Tagesordnungspunkt Darstellung des Sachverhaltes: Mit Schreiben vom 14. Juli 2026, eingegangen am 17. Juli 2026, hat die UWG-Fraktion den beigefügten Antrag „Antrag auf Aufhebung des Verwaltungsausschussbeschlusses zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans (Windpark Varloh): hier: Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2025“ gestellt. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat (GO) entscheidet der Rat über die Ausschussüberweisung. Da vorliegend mehr als ein Monat zwischen Antrag und Ratssitzung liegen, hätte eine Ausschusszuweisung im Verwaltungsausschuss statt im Rat zu erfolgen (§ 5 Absatz 2 Satz 2 GO). Zweck dieser Regelung ist es, das Interesse des Antragstellers an einer zeitnahen Behandlung seines Antrags in den kommunalen Gremien zu wahren. Nach Rücksprache mit der UWG-Fraktion sieht diese ihren Antrag jedoch nicht als zeitkritisch an, sondern bevorzugt eine reguläre Ausschusszuweisung in der Ratssitzung am 02.09.2026. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Antrag der UWG-Fraktion vom 17. Juli 2026 wird dem Ausschuss „Planen, Bauen und Klimaschutz“ vorgelegt. Anschließend wird der Antrag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt. Anlagen: Antrag UWG-Fraktion

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