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Bedarfsorientierte Personalplanung bei freiwilligen Aufgaben - Antrag Nr. 57/2026 FDP

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeErlangen
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP beantragt, dass vakant werdende Stellen im Bereich freiwilliger (nicht-gesetzlicher) Aufgaben grundsätzlich aus dem Stellenplan gestrichen werden, um Personalkosten zu sparen. Die Verwaltung lehnt diesen Ansatz ab, da das Kriterium „Freiwerdung einer Stelle" zufällig ist und nicht zielgerichtet. Sie befürwortet stattdessen einen aufgabenbezogenen Ansatz: Zuerst entscheiden, welche freiwilligen Aufgaben nicht mehr nötig sind, dann die entsprechenden Stellen streichen. Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen und als bearbeitet gekennzeichnet.

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Beschlussvorlage Geschäftszeichen: Verantwortliche/r: Vorlagennummer: III/11 Personal- und Organisationsamt 11/080/2026 Bedarfsorientierte Personalplanung bei freiwilligen Aufgaben - Antrag Nr. 57/2026 FDP Beratungsfolge Termin Ö/N Vorlagenart Abstimmung Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 16.09.2026 Ö Beschluss Beteiligte Dienststellen I. Antrag 1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 057/2026 der FDP ist damit bearbeitet. II. Begründung Sachbericht Um im Rahmen der HH-Konsolidierung auch Einsparungen im Personalbereich zu realisieren, wurde im September 2024 für freiwerdende Planstellen (unter Ausnahme einiger Fachbereiche) eine grundsätzli- che Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten eingeführt. Wenngleich durch dieses Instrument auch tatsächlich Personalkosten eingespart werden können, ist der Auslöser für eine einzelne Sperre, nämlich das „Freiwerdenden“ der entsprechenden Stelle, weder plan- noch steuerbar, sondern tritt im Gegenteil hinsichtlich des Fachbereichs oder der auszuführenden Aufgabe völlig zufällig ein. Bei einer zeitlich befristeten Maßnahme, wie der sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre fällt dieser nachteilige Aspekt der Zufälligkeit nicht stärker ins Gewicht. Der vorliegende Antrag sieht jedoch vor, zu- künftig jede vakant werdende Stelle, grundsätzlich und automatisch aus dem Stellenplan zu streichen, sofern es sich bei deren Aufgabenbereich nicht um gesetzliche Pflichtaufgaben der Kommune handelt. Auch wenn der Vorschlag Ausnahmemöglichkeiten beinhaltet, so wird diese Verfahrensweise aufgrund der Kombination eines „zufälligen“ Kriteriums mit einer „dauerhaften“ Wirkung als kritisch und nicht ziel- führend bewertet. Aus Sicht der Verwaltung sollte in einem tragfähigen Konzept zur Personaleinsparung der Aufgabenbezug an erster Stelle im Entscheidungsprozess stehen. So kann nach einer gezielten Abwä- gung und der daraus abgeleiteten Entscheidung, eine bestimmte (freiwillige) Aufgabe nicht weiter oder nur noch eingeschränkt auszuführen, im zweiten Schritt die dann nicht mehr benötigte personelle Res- source ermittelt und zur Einsparung gebracht werden. Dieser aufgabenbezogene Ansatz wird auch in der derzeitigen Konsolidierungsrunde zur Haushaltsplanung 2027 ff. angewendet und sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden. Anlagen: Antrag Nr. 057/2026 FDP III. Abstimmung Seite 1 von 2 siehe Anlage IV. Beschlusskontrolle V. Zur Aufnahme in die Sitzungsniederschrift VI. Zum Vorgang Seite 2 von 2

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