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Antrag der CDU-Fraktion zur Unterhaltung, Ertüchtigung und Ausbau der Geh- und Radwegeverbindungen zwischen Eitorf-Zentrum und Harmonie sowie zwischen Bourauel und Hombach Hier: Sachstand und weiteres Vorgehen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEitorf
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt Unterhaltung, Ertüchtigung und Ausbau der Geh- und Radwege zwischen Eitorf-Zentrum und Harmonie sowie zwischen Bourauel und Hombach. Das Maßnahmenpaket umfasst kurzfristige Maßnahmen wie Reinigung, Beleuchtung und temporäre Überwege sowie mittelfristige Ausbaumaßnahmen. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, offene Punkte mit StraßenNRW und dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu klären und erneut zu berichten.

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Gemeinde Eitorf DER BÜRGERMEISTER ANLAGE: Interne Nummer: XVI/0232/V Eitorf, den 31.08.2026 Federführender Bereich:II / 60.2 - Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz Ansprechpartner/in: Straßek-Knipp, Michaela V O R L A G E - öffentlich - Beratungsfolge: Planungsausschuss 15.09.2026 Tagesordnungspunkt: Antrag der CDU-Fraktion zur Unterhaltung, Ertüchtigung und Ausbau der Geh- und Radwegeverbindungen zwischen Eitorf-Zentrum und Harmonie sowie zwischen Bourauel und Hombach Hier: Sachstand und weiteres Vorgehen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mit StraßenNRW sowie dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg- Kreises die offenen Punkte zu klären und erneut dem Ausschuss zu berichten. Sachverhalt: Die CDU-Fraktion Eitorf hat einen Antrag zur Verbesserung und Erweiterung der Geh- und Radwegeverbindungen zwischen Eitorf Harmonie und dem Zentralort sowie zwischen Eitorf- Bourauel und Eitorf-Hombach gestellt. Der Antrag umfasst sowohl kurzfristig mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Wege als auch mittelfristige Maßnahmen zum Ausbau der Geh- und Radverkehrsinfrastruktur. Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich das Ziel, die bestehenden Geh- und Radwegeverbindungen hinsichtlich Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität weiterzuentwickeln. Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen werden nachfolgend hinsichtlich ihrer Zuständigkeit und Umsetzbarkeit bewertet. 1. Geh-und Radweg Harmonie / Eitorf-Zentrum entlang der L 333 1.1.Reinigung und Mahd Zu den verkürzten Mahdintervallen wurde mit Straßen NRW (Herr Müseler) Kontakt aufgenommen. Straßen NRW wird dies genau beobachten und gegebenenfalls zwischendurch weitere Intervalle veranlassen. 1.2. Beleuchtung Eine Verdichtung der Beleuchtung kann grundsätzlich zu einer Verbesserung der subjektiven Sicherheit beitragen. Vor einer Umsetzung sind jedoch die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere vorhandene Beleuchtungsmasten, Leitungsführung, Eigentumsverhältnisse, technische Möglichkeiten sowie die entstehenden Investitions- und Folgekosten zu prüfen. Die Verwaltung wird daher zunächst prüfen, an welchen Stellen tatsächlich Beleuchtungsdefizite bestehen und welche Möglichkeiten einer Verbesserung bestehen. Für einen ersten Schritt hat die Gemeindeverwaltung angeboten, die Leuchtmittel freizuschneiden, um zunächst eine Verbesserung zu gewährleisten. Dies wurde bei einem gemeinsamen Termin vor Ort mit Herrn Reisbitzen und Frau Faßbender festgelegt. 1.3 Tempo 50 zwischen Harmonie und Eitorf Die CDU-Fraktion regt die Beantragung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen Harmonie und Eitorf an. Hierzu befindet sich Amt 32 bereits im Austausch mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Bei einer entsprechenden Anordnung sind die gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO zu beachten. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen danach nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr erheblich übersteigt. Darüber hinaus handelt es sich bei der L 333 um eine Landesstraße. Neben dem Straßenverkehrsamt ist daher auch Straßen.NRW als Straßenbaulastträger in die Prüfung einzubeziehen. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden, dass die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet wird. Es besteht vielmehr die Möglichkeit, dass der Antrag aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen negativ beschieden wird. Die Verwaltung wird die Prüfung und Abstimmung mit den zuständigen Stellen weiterführen. 1.4 Temporärer gesicherter Fußgängerüberweg an der L 333 Die CDU-Fraktion beantragt darüber hinaus eine gesicherte, temporäre Querungsmöglichkeit an der L 333 zwischen dem Bahnübergang Spinnerweg und der Krewelstraße. Auch hierzu steht Amt 32 bereits mit dem Straßenverkehrsamt als anordnende Behörde im Austausch. StraßenNRW wird von dort sodann beteiligt. Ziel ist es, eine geeignete Stelle für eine sichere Querung zu identifizieren und zu prüfen, welche temporäre Lösung unter den gegebenen örtlichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich angeordnet werden kann. Eine Fußgängerbedarfsampel erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand an der L 333 voraussichtlich nicht umsetzbar. Daher werden alternative Lösungen, insbesondere die Möglichkeit eines gesicherten Fußgängerüberweges, geprüft. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung nicht allein durch die Gemeinde erfolgen kann. 1.5 Reflektoren und reflektierende Markierung der Bordsteinkanten Die im Antrag vorgeschlagenen aufgesetzten Reflektoren sowie eine weiße, reflektierende Kaltplastikmarkierung der Bordsteinkanten können grundsätzlich zu einer besseren Erkennbarkeit des Wegeverlaufs beitragen. Vor einer Umsetzung ist jedoch zu prüfen, ob die Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich und technisch zulässig ist. Insbesondere ist zu klären, ob sich die betreffenden Bordsteine bzw. Flächen in der Zuständigkeit der Gemeinde oder des Straßenbaulastträgers befinden. Die Verwaltung wird die technische und rechtliche Umsetzbarkeit prüfen und hierzu gegebenenfalls die erforderliche Abstimmung mit Straßen.NRW vornehmen. 1.6 Bordsteinabsenkungen Die ausreichende Absenkung der Bordsteine an den Einmündungen wird im Hinblick auf die Barriere- freiheit und sichere Nutzbarkeit der Wege geprüft. Hierbei sollen insbesondere solche Stellen betrachtet werden, an denen derzeit keine ausreichende oder keine barrierearme Querungsmöglichkeit besteht. Die Absenkung der Gehwege im direkten Kreuzungsbereich der St.-Josef-Straße wurde nach Recherche des Bauhofs bewusst erst später in der Straße vollzogen, ungefähr mittig zwischen der L 333 und der Straße Obere Hardt. So können Fußgänger die Straße an einer für den Verkehr übersichtlicheren Stelle gefahrloser überqueren. 2. Geh-und Radweg Bourauel / Hombach entlang der L 86 Kurzfristige Maßnahmen Auch für die Verbindung zwischen Bourauel und Hombach enthält der Antrag verschiedene kurzfristige Maßnahmen. 2.1 Reinigung und Mahd Die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten werden hinsichtlich der bestehenden Zuständigkeiten und des notwendigen Pflegeumfangs geprüft. Ziel ist auch hier, einen ausreichenden Zustand des Weges hinsichtlich Sichtbarkeit, Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit sicherzustellen. 2.2 Beleuchtung Die Möglichkeit einer Verdichtung der Beleuchtung wird unter Berücksichtigung der örtlichen Situation, der technischen Machbarkeit sowie der Kosten geprüft. 2.3 Provisorische Wegedecke an der Hangseite Die im Antrag angeregte Herrichtung einer provisorischen Wegedecke an der Hangseite wurde bei einem Ortstermin besprochen. Der Weg wurde seitens des Bauhofs vollständig abgezogen und mit einer neuen Schotterdecksicht überarbeitet. 2.4 Temporärer gesicherter Fußgängerüberweg an der L 86 Für den Bereich der Einmündung nach Schmelze wird ebenfalls die Möglichkeit einer temporären gesicherten Querung geprüft. Hierzu befindet sich Amt 32 bereits seit dem 12.08.2026 im Austausch mit Frau Makau. Welche Lösung an dieser Stelle unter den gegebenen Voraussetzungen möglich ist, wird derzeit mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Auch für die L 86 gelten die bereits dargestellten rechtlichen Voraussetzungen des § 45 StVO. Zudem ist die Beteiligung des Straßenbaulastträgers erforderlich. 2.5 Reflektoren und Bordsteinmarkierungen Auch an der L 86 wird geprüft, ob aufgesetzte Reflektoren beziehungsweise reflektierende Markierungen der Bordsteinkanten technisch und rechtlich zulässig und aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll sind. 2.6 Bordsteinabsenkungen Die vorhandenen Querungsstellen und Einmündungen werden hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft. Erforderliche Bordsteinabsenkungen sollen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden. 3. Mittelfristige Maßnahmen Die im Antrag genannten mittelfristigen Maßnahmen entsprechen grundsätzlich dem Ziel der Gemeinde, die bestehenden Lücken im Rad- und Fußwegenetz zu schließen. 3.1 Lückenschluss Harmonie – Eitorf-Zentrum Der Lückenschluss des Radweges entlang der L 333 zwischen dem westlichen Ortseingang Harmonie und dem Bahnhof im Ortszentrum ist grundsätzlich mit Straßen.NRW abgestimmt. Über die Ergebnisse der bisherigen Gespräche wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Sportstätten am 08.11.2023 berichtet (interne Nummer XV/0766/V). Der entsprechende Lückenschluss ist auch im Radverkehrskonzept der Gemeinde Eitorf vorgesehen. Im Rahmen einer größeren zusammenhängenden Maßnahme könnten insbesondere die Handlungsempfehlungen 32, 33, 34, 35 und 36 bearbeitet werden. Die Verwaltung wird daher neben den kurzfristigen Interimslösungen auch die weitere Planung des endgültigen Lückenschlusses verfolgen. 3.2 Endgültiger Fußgängerüberweg an der L 333 Parallel zum geplanten Radwegelückenschluss ist die Frage einer dauerhaft sicheren Querungsmöglichkeit an der L 333 zu betrachten. Eine endgültige Querungsanlage sollte möglichst in die Gesamtplanung des Rad- und Fußwegenetzes integriert werden. Dadurch können Lage, Führung des Rad- und Fußverkehrs sowie die erforderlichen Querungshilfen aufeinander abgestimmt werden. Hier ist jedoch der Straßenbaulastträger verantwortlich. 3.3 Geh- und Radweg Bourauel – Hombach Auch die Verbindung zwischen Bourauel und Hombach ist im Radverkehrskonzept der Gemeinde berücksichtigt. Die mittelfristige Planung und Umsetzung eines Geh- und Radweges sollte daher ebenfalls weiterverfolgt werden. Die konkrete Umsetzung hängt dabei insbesondere von den verfügbaren Flächen, den Eigentumsverhältnissen, der technischen Planung, der Finanzierung sowie der Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger ab. 3.4 Endgültige Querung an der L 86 Auch die Frage einer dauerhaften Querungsmöglichkeit im Bereich der Einmündung nach Schmelze sollte im Zusammenhang mit der langfristigen Planung des Geh- und Radweges betrachtet werden. Die derzeit geprüfte temporäre Lösung kann dabei lediglich als Interim bis zu einer endgültigen baulichen beziehungsweise verkehrstechnischen Lösung verstanden werden. Fazit Die CDU schlägt ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, das sowohl kurzfristige Verbesserungen (z.B. Reinigung, Beleuchtung, provisorische Überwege) als auch mittelfristige Ausbaumaßnahmen (z.B. neue Radwege, endgültige Überwege) umfasst. Ziel ist es, die Sicherheit und Attraktivität der Geh- und Radwegeverbindungen zwischen den Ortsteilen deutlich zu erhöhen. Auswirkung Klimaschutz: Zurzeit noch keinen Auswirkungen; neutral Anlagen: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2026

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