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Antrag der CDU-Fraktion zur Unterhaltung, Ertüchtigung und Ausbau der Geh- und Radwegeverbindungen zwischen Eitorf-Zentrum und Harmonie sowie zwischen Bourauel und Hombach Hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eitorf |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt Unterhaltung, Ertüchtigung und Ausbau der Geh- und Radwege zwischen Eitorf-Zentrum und Harmonie sowie zwischen Bourauel und Hombach. Das Maßnahmenpaket umfasst kurzfristige Maßnahmen wie Reinigung, Beleuchtung und temporäre Überwege sowie mittelfristige Ausbaumaßnahmen. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, offene Punkte mit StraßenNRW und dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu klären und erneut zu berichten.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Eitorf
DER BÜRGERMEISTER
ANLAGE:
Interne Nummer: XVI/0232/V
Eitorf, den 31.08.2026
Federführender Bereich:II / 60.2 - Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Ansprechpartner/in: Straßek-Knipp, Michaela
V O R L A G E
- öffentlich -
Beratungsfolge:
Planungsausschuss 15.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU-Fraktion zur Unterhaltung, Ertüchtigung und Ausbau der Geh- und
Radwegeverbindungen zwischen Eitorf-Zentrum und Harmonie sowie zwischen Bourauel und
Hombach
Hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit StraßenNRW sowie dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-
Kreises die offenen Punkte zu klären und erneut dem Ausschuss zu berichten.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion Eitorf hat einen Antrag zur Verbesserung und Erweiterung der Geh- und
Radwegeverbindungen zwischen Eitorf Harmonie und dem Zentralort sowie zwischen Eitorf- Bourauel
und Eitorf-Hombach gestellt.
Der Antrag umfasst sowohl kurzfristig mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Wege
als auch mittelfristige Maßnahmen zum Ausbau der Geh- und Radverkehrsinfrastruktur.
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich das Ziel, die bestehenden Geh- und Radwegeverbindungen
hinsichtlich Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität weiterzuentwickeln.
Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen werden nachfolgend hinsichtlich ihrer Zuständigkeit und
Umsetzbarkeit bewertet.
1. Geh-und Radweg Harmonie / Eitorf-Zentrum entlang der L 333
1.1.Reinigung und Mahd
Zu den verkürzten Mahdintervallen wurde mit Straßen NRW (Herr Müseler) Kontakt aufgenommen.
Straßen NRW wird dies genau beobachten und gegebenenfalls zwischendurch weitere Intervalle
veranlassen.
1.2. Beleuchtung
Eine Verdichtung der Beleuchtung kann grundsätzlich zu einer Verbesserung der subjektiven Sicherheit
beitragen.
Vor einer Umsetzung sind jedoch die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere vorhandene
Beleuchtungsmasten, Leitungsführung, Eigentumsverhältnisse, technische Möglichkeiten sowie die
entstehenden Investitions- und Folgekosten zu prüfen.
Die Verwaltung wird daher zunächst prüfen, an welchen Stellen tatsächlich Beleuchtungsdefizite
bestehen und welche Möglichkeiten einer Verbesserung bestehen. Für einen ersten Schritt hat die
Gemeindeverwaltung angeboten, die Leuchtmittel freizuschneiden, um zunächst eine Verbesserung zu
gewährleisten. Dies wurde bei einem gemeinsamen Termin vor Ort mit Herrn Reisbitzen und Frau
Faßbender festgelegt.
1.3 Tempo 50 zwischen Harmonie und Eitorf
Die CDU-Fraktion regt die Beantragung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen
Harmonie und Eitorf an.
Hierzu befindet sich Amt 32 bereits im Austausch mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Bei einer entsprechenden Anordnung sind die gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO zu beachten.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen danach nur dort angeordnet werden, wo dies
aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und
Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen
örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am
Straßenverkehr erheblich übersteigt.
Darüber hinaus handelt es sich bei der L 333 um eine Landesstraße. Neben dem Straßenverkehrsamt ist
daher auch Straßen.NRW als Straßenbaulastträger in die Prüfung einzubeziehen.
Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden, dass die beantragte
Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet wird. Es besteht vielmehr die Möglichkeit, dass der Antrag
aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen negativ beschieden wird.
Die Verwaltung wird die Prüfung und Abstimmung mit den zuständigen Stellen weiterführen.
1.4 Temporärer gesicherter Fußgängerüberweg an der L 333
Die CDU-Fraktion beantragt darüber hinaus eine gesicherte, temporäre Querungsmöglichkeit an der L
333 zwischen dem Bahnübergang Spinnerweg und der Krewelstraße.
Auch hierzu steht Amt 32 bereits mit dem Straßenverkehrsamt als anordnende Behörde im Austausch.
StraßenNRW wird von dort sodann beteiligt.
Ziel ist es, eine geeignete Stelle für eine sichere Querung zu identifizieren und zu prüfen, welche
temporäre Lösung unter den gegebenen örtlichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen
tatsächlich angeordnet werden kann.
Eine Fußgängerbedarfsampel erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand an der L 333 voraussichtlich
nicht umsetzbar. Daher werden alternative Lösungen, insbesondere die Möglichkeit eines gesicherten
Fußgängerüberweges, geprüft.
Auch hier ist zu berücksichtigen, dass eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung nicht allein
durch die Gemeinde erfolgen kann.
1.5 Reflektoren und reflektierende Markierung der Bordsteinkanten
Die im Antrag vorgeschlagenen aufgesetzten Reflektoren sowie eine weiße, reflektierende
Kaltplastikmarkierung der Bordsteinkanten können grundsätzlich zu einer besseren Erkennbarkeit des
Wegeverlaufs beitragen.
Vor einer Umsetzung ist jedoch zu prüfen, ob die Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit
erforderlich und technisch zulässig ist. Insbesondere ist zu klären, ob sich die betreffenden Bordsteine
bzw. Flächen in der Zuständigkeit der Gemeinde oder des Straßenbaulastträgers befinden.
Die Verwaltung wird die technische und rechtliche Umsetzbarkeit prüfen und hierzu gegebenenfalls die
erforderliche Abstimmung mit Straßen.NRW vornehmen.
1.6 Bordsteinabsenkungen
Die ausreichende Absenkung der Bordsteine an den Einmündungen wird im Hinblick auf die Barriere-
freiheit und sichere Nutzbarkeit der Wege geprüft.
Hierbei sollen insbesondere solche Stellen betrachtet werden, an denen derzeit keine ausreichende
oder keine barrierearme Querungsmöglichkeit besteht. Die Absenkung der Gehwege im direkten
Kreuzungsbereich der St.-Josef-Straße wurde nach Recherche des Bauhofs bewusst erst später in der
Straße vollzogen, ungefähr mittig zwischen der L 333 und der Straße Obere Hardt. So können Fußgänger
die Straße an einer für den Verkehr übersichtlicheren Stelle gefahrloser überqueren.
2. Geh-und Radweg Bourauel / Hombach entlang der L 86
Kurzfristige Maßnahmen
Auch für die Verbindung zwischen Bourauel und Hombach enthält der Antrag verschiedene kurzfristige
Maßnahmen.
2.1 Reinigung und Mahd
Die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten werden hinsichtlich der bestehenden Zuständigkeiten und
des notwendigen Pflegeumfangs geprüft.
Ziel ist auch hier, einen ausreichenden Zustand des Weges hinsichtlich Sichtbarkeit, Nutzbarkeit und
Verkehrssicherheit sicherzustellen.
2.2 Beleuchtung
Die Möglichkeit einer Verdichtung der Beleuchtung wird unter Berücksichtigung der örtlichen Situation,
der technischen Machbarkeit sowie der Kosten geprüft.
2.3 Provisorische Wegedecke an der Hangseite
Die im Antrag angeregte Herrichtung einer provisorischen Wegedecke an der Hangseite wurde bei
einem Ortstermin besprochen. Der Weg wurde seitens des Bauhofs vollständig abgezogen und mit einer
neuen Schotterdecksicht überarbeitet.
2.4 Temporärer gesicherter Fußgängerüberweg an der L 86
Für den Bereich der Einmündung nach Schmelze wird ebenfalls die Möglichkeit einer temporären
gesicherten Querung geprüft.
Hierzu befindet sich Amt 32 bereits seit dem 12.08.2026 im Austausch mit Frau Makau.
Welche Lösung an dieser Stelle unter den gegebenen Voraussetzungen möglich ist, wird derzeit mit den
zuständigen Stellen abgestimmt.
Auch für die L 86 gelten die bereits dargestellten rechtlichen Voraussetzungen des § 45 StVO. Zudem ist
die Beteiligung des Straßenbaulastträgers erforderlich.
2.5 Reflektoren und Bordsteinmarkierungen
Auch an der L 86 wird geprüft, ob aufgesetzte Reflektoren beziehungsweise reflektierende
Markierungen der Bordsteinkanten technisch und rechtlich zulässig und aus Gründen der
Verkehrssicherheit sinnvoll sind.
2.6 Bordsteinabsenkungen
Die vorhandenen Querungsstellen und Einmündungen werden hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit
überprüft. Erforderliche Bordsteinabsenkungen sollen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten
berücksichtigt werden.
3. Mittelfristige Maßnahmen
Die im Antrag genannten mittelfristigen Maßnahmen entsprechen grundsätzlich dem Ziel der
Gemeinde, die bestehenden Lücken im Rad- und Fußwegenetz zu schließen.
3.1 Lückenschluss Harmonie – Eitorf-Zentrum
Der Lückenschluss des Radweges entlang der L 333 zwischen dem westlichen Ortseingang Harmonie
und dem Bahnhof im Ortszentrum ist grundsätzlich mit Straßen.NRW abgestimmt.
Über die Ergebnisse der bisherigen Gespräche wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bauen
und Sportstätten am 08.11.2023 berichtet (interne Nummer XV/0766/V).
Der entsprechende Lückenschluss ist auch im Radverkehrskonzept der Gemeinde Eitorf vorgesehen.
Im Rahmen einer größeren zusammenhängenden Maßnahme könnten insbesondere
die Handlungsempfehlungen 32, 33, 34, 35 und 36 bearbeitet werden.
Die Verwaltung wird daher neben den kurzfristigen Interimslösungen auch die weitere Planung des
endgültigen Lückenschlusses verfolgen.
3.2 Endgültiger Fußgängerüberweg an der L 333
Parallel zum geplanten Radwegelückenschluss ist die Frage einer dauerhaft sicheren
Querungsmöglichkeit an der L 333 zu betrachten.
Eine endgültige Querungsanlage sollte möglichst in die Gesamtplanung des Rad- und Fußwegenetzes
integriert werden. Dadurch können Lage, Führung des Rad- und Fußverkehrs sowie die erforderlichen
Querungshilfen aufeinander abgestimmt werden. Hier ist jedoch der Straßenbaulastträger
verantwortlich.
3.3 Geh- und Radweg Bourauel – Hombach
Auch die Verbindung zwischen Bourauel und Hombach ist im Radverkehrskonzept der Gemeinde
berücksichtigt.
Die mittelfristige Planung und Umsetzung eines Geh- und Radweges sollte daher ebenfalls
weiterverfolgt werden.
Die konkrete Umsetzung hängt dabei insbesondere von den verfügbaren Flächen, den
Eigentumsverhältnissen, der technischen Planung, der Finanzierung sowie der Abstimmung mit dem
zuständigen Straßenbaulastträger ab.
3.4 Endgültige Querung an der L 86
Auch die Frage einer dauerhaften Querungsmöglichkeit im Bereich der Einmündung nach Schmelze
sollte im Zusammenhang mit der langfristigen Planung des Geh- und Radweges betrachtet werden.
Die derzeit geprüfte temporäre Lösung kann dabei lediglich als Interim bis zu einer endgültigen
baulichen beziehungsweise verkehrstechnischen Lösung verstanden werden.
Fazit
Die CDU schlägt ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, das sowohl kurzfristige Verbesserungen (z.B.
Reinigung, Beleuchtung, provisorische Überwege) als auch mittelfristige Ausbaumaßnahmen (z.B. neue
Radwege, endgültige Überwege) umfasst. Ziel ist es, die Sicherheit und Attraktivität der Geh- und
Radwegeverbindungen zwischen den Ortsteilen deutlich zu erhöhen.
Auswirkung Klimaschutz:
Zurzeit noch keinen Auswirkungen; neutral
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2026
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