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Ausstattung von Parkplätzen in Eitorf mit öffentlicher Ladeinfrastruktur Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.04.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEitorf
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragte am 30.04.2026 die Ausstattung von Parkplätzen mit öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Der Planungsausschuss beschloss daraufhin, einen Gestattungsvertrag mit der rhenag abzuschließen: Diese errichtet und betreibt eine DC-Schnellladestation am Bahnhofsvorplatz sowie acht Normalladestationen an gemeindlichen Stellplätzen. Die rhenag trägt alle Kosten für Errichtung, Betrieb und Netzanschluss; die Gemeinde stellt nur die Flächen zur Verfügung.

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Gemeinde Eitorf DER BÜRGERMEISTER ANLAGE: Interne Nummer: XVI/0231/V Eitorf, den 31.08.2026 Federführender Bereich:II / 60.2 - Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz Ansprechpartner/in: Röhnisch, Marius V O R L A G E - öffentlich - Beratungsfolge: Planungsausschuss 15.09.2026 Tagesordnungspunkt: Ausstattung von Parkplätzen in Eitorf mit öffentlicher Ladeinfrastruktur Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.04.2026 Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss beschließt: 1. Die Gemeinde Eitorf unterstützt den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft einen Gestattungsvertrag über die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeeinrichtungen auf gemeindlichen Grundstücken abzuschließen. 3. Der Gestattungsvertrag soll allen voran die Errichtung einer Schnellladeinfrastruktur im Bereich des Bahnhofsvorplatzes sowie nachrangig weiterer Ladeeinrichtungen an acht geeigneten gemeindlichen Stellplatzanlagen ermöglichen. Die konkreten Standorte und Flächen werden im weiteren Verfahren nach gemeinsamer Prüfung, insbesondere der technischen Voraussetzungen und der jeweiligen Netzanschlussmöglichkeiten, festgelegt. 4. Die Errichtung, Finanzierung, Unterhaltung und der Betrieb der Ladeeinrichtungen sowie die Kosten des hierfür erforderlichen Netzanschlusses sollen durch die rhenag erfolgen. Der Gemeinde entstehen insoweit grundsätzlich keine Investitions- oder laufenden Betriebskosten. Sachverhalt: Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung. Für die weitere Entwicklung der Elektromobilität ist neben der Verfügbarkeit von privaten Ladeeinrichtungen insbesondere ein bedarfsgerechtes öffentlich zugängliches Ladeangebot erforderlich. Im Gemeindegebiet Eitorf besteht derzeit nur eine begrenzte Anzahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Insbesondere fehlen bislang öffentlich zugängliche DC-Schnellladepunkte (DC = Gleichstrom). Nach der von der rhenag vorgelegten Bestandsaufnahme deckt die derzeit vorhandene Ladeinfrastruktur den bestehenden Bedarf nur eingeschränkt ab. Auch im weiteren Umfeld von Eitorf ist nach der vorgelegten Darstellung nur eine geringe Dichte an öffentlicher Ladeinfrastruktur vorhanden. Das von der Bundesregierung bereitgestellte Standorttool weist für Eitorf sowohl für das Jahr 2030 als auch für das Jahr 2035 nur einen vergleichsweise geringen zusätzlichen Bedarf aus. Die rhenag schätzt den zukünftigen Bedarf jedoch höher ein und empfiehlt deshalb einen gezielten Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Die rhenag hat der Gemeinde Eitorf ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Vorgesehen ist, dass die Gemeinde geeignete Stellplätze auf gemeindlichen Grundstücken zur Verfügung stellt, während die rhenag als Errichter, Investor und Betreiber der Ladeinfrastruktur auftritt. Die Refinanzierung soll über die Einnahmen aus dem Verkauf von Ladestrom erfolgen. Vorgesehene Ladeinfrastruktur Als wesentlicher Bestandteil des Angebotes ist die Errichtung einer öffentlichen DC-Schnellladestation im Bereich des Bahnhofsvorplatzes vorgesehen. Hierfür soll eine Schnellladeeinrichtung mit einer maximalen Leistung von bis zu 400 kW errichtet werden. Die Ladeleistung wird dynamisch auf zwei Ladepunkte verteilt. Ein typischer Ladevorgang wird mit etwa 20 bis 40 Minuten angegeben. Für die Errichtung ist voraussichtlich eine neue Trafostation sowie ein Mittelspannungsanschluss erforderlich. Die rhenag schätzt die hierfür erforderliche Projektinvestition auf rund 300.000 bis 350.000 Euro. Die konkrete Lage der Trafostation, der Ladeeinrichtungen und der hierfür erforderlichen Stellplätze ist noch von der gewählten Variante für den Umbau des Bahnhofsvorplatzes abhängig. Dies wird auch in der Präsentation der rhenag anhand verschiedener Planungsvarianten dargestellt. Durch die Errichtung der Ladepunkte gehen einige Parkplätze verloren. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist die Schnelladestation am ZOB für die Rhenag entscheidend. An 8 weiteren Standorten sollen durch die Rhenag Normalladestationen errichtet werden: - P+R „Sprung an die Sieg“ - Parkplatz Schwimmbad - Parkplatz „Am Eichelkamp“ - Eipstraße - Hochstraße - Parkplatz Mosaikschule - Parkplatz Sekundarschule - Parkplatz unter der Hochstraße Genauere Informationen gehen aus dem Vortrag hervor. Finanzierung und Betrieb Nach dem Angebot der rhenag übernimmt diese die Funktion des Errichters, Investors und Betreibers der Ladeinfrastruktur. Damit trägt die rhenag die Kosten für die Errichtung, den Betrieb, die Unterhaltung sowie den erforderlichen Netzanschluss. Die Gemeinde hat grundsätzlich keine Investitions- oder laufenden Betriebskosten zu tragen. Die Gemeinde stellt im Gegenzug die erforderlichen gemeindlichen Flächen bzw. Stellplätze für die Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Die ordnungsgemäße Beschilderung der als Elektro-Ladeplätze vorgesehenen Stellplätze erfolgt durch die Gemeinde; die Kosten für die Markierungsarbeiten übernimmt nach dem Angebot die rhenag. Gestattungsvertrag Zur rechtlichen Absicherung der Errichtung und des Betriebes der Ladeeinrichtungen hat die rhenag einen Entwurf eines Gestattungsvertrages vorgelegt (siehe Anhang). Der Vertrag sieht eine Laufzeit von zehn Jahren vor und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Gestattungsvertrag regelt insbesondere die Nutzung der gemeindlichen Flächen, die Errichtung und den Betrieb der Ladeeinrichtungen, die Kosten- und Verkehrssicherungspflichten, Haftungsfragen sowie den Rückbau nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Ladeeinrichtungen verbleiben während der Vertragslaufzeit im Eigentum der rhenag. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die rhenag grundsätzlich verpflichtet, die Ladeeinrichtungen auf eigene Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Oberfläche wiederherzustellen. Die genaue Festlegung der Ladeeinrichtungen und der hierfür zur Verfügung gestellten Flächen soll über die Anlagen zum Gestattungsvertrag erfolgen. Eine Erweiterung um weitere Ladeeinrichtungen ist nach dem Vertragsentwurf im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Jegliche Umbaumaßnahmen der Ladeinfrastruktur, die ggfs. im Zusammenhang mit einer ZOB- Neuplanung bevorstehen, werden durch die Rhenag durchgeführt. Die Gemeinde Eitorf übernimmt auch in dem Fall keine Kosten. Eine entsprechende Klausel wird in den Gestattungsvertrag aufgenommen, insbesondere § 2 Abs. 8 wird entsprechend angepasst. Die genaue Ausformulierung erfolgt während der Vertragsverhandlungen in Anschluss an den Grundsatzbeschluss. Weiteres Vorgehen Nach der Beschlussfassung soll die Verwaltung die weiteren Abstimmungen mit der rhenag durchführen. Hierzu gehört insbesondere die gemeinsame Standortbegehung, die Prüfung der jeweiligen Netzanschlussmöglichkeiten sowie die Festlegung der konkreten Flächen und Ladeeinrichtungen. Für die Umsetzung der von der rhenag vorgesehenen Maßnahmen im Jahr 2027 ist nach deren Angaben ein Vertragsabschluss bis spätestens Anfang Oktober 2026 erforderlich. Nach Unterzeichnung des Gestattungsvertrages wird für die Realisierung der Projekte – insbesondere abhängig vom Netzanschlussverfahren – mit einem Zeitraum von etwa neun bis 15 Monaten gerechnet. Auswirkung Klimaschutz: Die Maßnahme hat einen positiven Einfluss auf den Klimaschutz. Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur unterstützt den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge und verbessert die Voraussetzungen für eine zunehmende Nutzung der Elektromobilität im Gemeindegebiet. Durch die Errichtung eines DC-Schnellladeangebotes am Bahnhof kann zudem ein Standort mit hoher verkehrlicher Bedeutung für unterschiedliche Nutzergruppen erschlossen werden. Der Ausbau der AC- Ladeinfrastruktur (AC = Wechselstrom) an weiteren öffentlichen Stellplatzanlagen ergänzt dieses Angebot um Ladeangebote für Fahrzeuge mit längerer Standzeit. Anlagen: Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion Anlage 2: Entwurf Gestattungsvertrag

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