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Ausstattung von Parkplätzen in Eitorf mit öffentlicher Ladeinfrastruktur Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.04.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eitorf |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragte am 30.04.2026 die Ausstattung von Parkplätzen mit öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Der Planungsausschuss beschloss daraufhin, einen Gestattungsvertrag mit der rhenag abzuschließen: Diese errichtet und betreibt eine DC-Schnellladestation am Bahnhofsvorplatz sowie acht Normalladestationen an gemeindlichen Stellplätzen. Die rhenag trägt alle Kosten für Errichtung, Betrieb und Netzanschluss; die Gemeinde stellt nur die Flächen zur Verfügung.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Eitorf
DER BÜRGERMEISTER
ANLAGE:
Interne Nummer: XVI/0231/V
Eitorf, den 31.08.2026
Federführender Bereich:II / 60.2 - Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Ansprechpartner/in: Röhnisch, Marius
V O R L A G E
- öffentlich -
Beratungsfolge:
Planungsausschuss 15.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Ausstattung von Parkplätzen in Eitorf mit öffentlicher Ladeinfrastruktur
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.04.2026
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beschließt:
1. Die Gemeinde Eitorf unterstützt den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft einen
Gestattungsvertrag über die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher
Ladeeinrichtungen auf gemeindlichen Grundstücken abzuschließen.
3. Der Gestattungsvertrag soll allen voran die Errichtung einer Schnellladeinfrastruktur im Bereich
des Bahnhofsvorplatzes sowie nachrangig weiterer Ladeeinrichtungen an acht geeigneten
gemeindlichen Stellplatzanlagen ermöglichen. Die konkreten Standorte und Flächen werden im
weiteren Verfahren nach gemeinsamer Prüfung, insbesondere der technischen
Voraussetzungen und der jeweiligen Netzanschlussmöglichkeiten, festgelegt.
4. Die Errichtung, Finanzierung, Unterhaltung und der Betrieb der Ladeeinrichtungen sowie die
Kosten des hierfür erforderlichen Netzanschlusses sollen durch die rhenag erfolgen. Der
Gemeinde entstehen insoweit grundsätzlich keine Investitions- oder laufenden Betriebskosten.
Sachverhalt:
Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung. Für die weitere Entwicklung der
Elektromobilität ist neben der Verfügbarkeit von privaten Ladeeinrichtungen insbesondere ein
bedarfsgerechtes öffentlich zugängliches Ladeangebot erforderlich.
Im Gemeindegebiet Eitorf besteht derzeit nur eine begrenzte Anzahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte.
Insbesondere fehlen bislang öffentlich zugängliche DC-Schnellladepunkte (DC = Gleichstrom). Nach der
von der rhenag vorgelegten Bestandsaufnahme deckt die derzeit vorhandene Ladeinfrastruktur den
bestehenden Bedarf nur eingeschränkt ab. Auch im weiteren Umfeld von Eitorf ist nach der vorgelegten
Darstellung nur eine geringe Dichte an öffentlicher Ladeinfrastruktur vorhanden.
Das von der Bundesregierung bereitgestellte Standorttool weist für Eitorf sowohl für das Jahr 2030 als
auch für das Jahr 2035 nur einen vergleichsweise geringen zusätzlichen Bedarf aus. Die rhenag schätzt
den zukünftigen Bedarf jedoch höher ein und empfiehlt deshalb einen gezielten Ausbau der öffentlichen
Ladeinfrastruktur.
Die rhenag hat der Gemeinde Eitorf ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Vorgesehen ist, dass die
Gemeinde geeignete Stellplätze auf gemeindlichen Grundstücken zur Verfügung stellt, während die
rhenag als Errichter, Investor und Betreiber der Ladeinfrastruktur auftritt. Die Refinanzierung soll über
die Einnahmen aus dem Verkauf von Ladestrom erfolgen.
Vorgesehene Ladeinfrastruktur
Als wesentlicher Bestandteil des Angebotes ist die Errichtung einer öffentlichen DC-Schnellladestation
im Bereich des Bahnhofsvorplatzes vorgesehen.
Hierfür soll eine Schnellladeeinrichtung mit einer maximalen Leistung von bis zu 400 kW errichtet
werden. Die Ladeleistung wird dynamisch auf zwei Ladepunkte verteilt. Ein typischer Ladevorgang wird
mit etwa 20 bis 40 Minuten angegeben. Für die Errichtung ist voraussichtlich eine neue Trafostation
sowie ein Mittelspannungsanschluss erforderlich. Die rhenag schätzt die hierfür erforderliche
Projektinvestition auf rund 300.000 bis 350.000 Euro.
Die konkrete Lage der Trafostation, der Ladeeinrichtungen und der hierfür erforderlichen Stellplätze ist
noch von der gewählten Variante für den Umbau des Bahnhofsvorplatzes abhängig. Dies wird auch in
der Präsentation der rhenag anhand verschiedener Planungsvarianten dargestellt. Durch die Errichtung
der Ladepunkte gehen einige Parkplätze verloren.
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist die Schnelladestation am ZOB für die Rhenag entscheidend.
An 8 weiteren Standorten sollen durch die Rhenag Normalladestationen errichtet werden:
- P+R „Sprung an die Sieg“
- Parkplatz Schwimmbad
- Parkplatz „Am Eichelkamp“
- Eipstraße
- Hochstraße
- Parkplatz Mosaikschule
- Parkplatz Sekundarschule
- Parkplatz unter der Hochstraße
Genauere Informationen gehen aus dem Vortrag hervor.
Finanzierung und Betrieb
Nach dem Angebot der rhenag übernimmt diese die Funktion des Errichters, Investors und Betreibers
der Ladeinfrastruktur. Damit trägt die rhenag die Kosten für die Errichtung, den Betrieb, die
Unterhaltung sowie den erforderlichen Netzanschluss. Die Gemeinde hat grundsätzlich keine
Investitions- oder laufenden Betriebskosten zu tragen.
Die Gemeinde stellt im Gegenzug die erforderlichen gemeindlichen Flächen bzw. Stellplätze für die
Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Die ordnungsgemäße Beschilderung der als Elektro-Ladeplätze
vorgesehenen Stellplätze erfolgt durch die Gemeinde; die Kosten für die Markierungsarbeiten
übernimmt nach dem Angebot die rhenag.
Gestattungsvertrag
Zur rechtlichen Absicherung der Errichtung und des Betriebes der Ladeeinrichtungen hat die rhenag
einen Entwurf eines Gestattungsvertrages vorgelegt (siehe Anhang). Der Vertrag sieht eine Laufzeit von
zehn Jahren vor und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens sechs Monate vor
Ablauf gekündigt wird.
Der Gestattungsvertrag regelt insbesondere die Nutzung der gemeindlichen Flächen, die Errichtung und
den Betrieb der Ladeeinrichtungen, die Kosten- und Verkehrssicherungspflichten, Haftungsfragen sowie
den Rückbau nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Ladeeinrichtungen verbleiben während der Vertragslaufzeit im Eigentum der rhenag. Nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die rhenag grundsätzlich verpflichtet, die Ladeeinrichtungen
auf eigene Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Oberfläche wiederherzustellen.
Die genaue Festlegung der Ladeeinrichtungen und der hierfür zur Verfügung gestellten Flächen soll über
die Anlagen zum Gestattungsvertrag erfolgen. Eine Erweiterung um weitere Ladeeinrichtungen ist nach
dem Vertragsentwurf im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Jegliche Umbaumaßnahmen der Ladeinfrastruktur, die ggfs. im Zusammenhang mit einer ZOB-
Neuplanung bevorstehen, werden durch die Rhenag durchgeführt. Die Gemeinde Eitorf übernimmt
auch in dem Fall keine Kosten. Eine entsprechende Klausel wird in den Gestattungsvertrag
aufgenommen, insbesondere § 2 Abs. 8 wird entsprechend angepasst. Die genaue Ausformulierung
erfolgt während der Vertragsverhandlungen in Anschluss an den Grundsatzbeschluss.
Weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung soll die Verwaltung die weiteren Abstimmungen mit der rhenag durchführen.
Hierzu gehört insbesondere die gemeinsame Standortbegehung, die Prüfung der jeweiligen
Netzanschlussmöglichkeiten sowie die Festlegung der konkreten Flächen und Ladeeinrichtungen.
Für die Umsetzung der von der rhenag vorgesehenen Maßnahmen im Jahr 2027 ist nach deren Angaben
ein Vertragsabschluss bis spätestens Anfang Oktober 2026 erforderlich. Nach Unterzeichnung des
Gestattungsvertrages wird für die Realisierung der Projekte – insbesondere abhängig vom
Netzanschlussverfahren – mit einem Zeitraum von etwa neun bis 15 Monaten gerechnet.
Auswirkung Klimaschutz:
Die Maßnahme hat einen positiven Einfluss auf den Klimaschutz.
Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur unterstützt den Umstieg auf elektrisch
betriebene Fahrzeuge und verbessert die Voraussetzungen für eine zunehmende Nutzung der
Elektromobilität im Gemeindegebiet.
Durch die Errichtung eines DC-Schnellladeangebotes am Bahnhof kann zudem ein Standort mit hoher
verkehrlicher Bedeutung für unterschiedliche Nutzergruppen erschlossen werden. Der Ausbau der AC-
Ladeinfrastruktur (AC = Wechselstrom) an weiteren öffentlichen Stellplatzanlagen ergänzt dieses
Angebot um Ladeangebote für Fahrzeuge mit längerer Standzeit.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion
Anlage 2: Entwurf Gestattungsvertrag
Text aus PDF extrahiert