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Prüfantrag der AfD-Fraktion; hier: Erweiterte Transparenz bei externen Beratungs- und Dienstleistungsverträgen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Duisburg |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung prüft, wie halbjährliche Übersichten über externe Beratungs- und Dienstleistungsverträge (ab 25.000 Euro) dem Ausschuss für Personal und Verwaltung vorgelegt werden können. Die Übersichten sollen Auftragnehmer, Vertragsgegenstand, Laufzeit, Auftragswert und Vergabeart enthalten sowie Vertragsverlängerungen und Erweiterungen kennzeichnen. Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung mit dieser Prüfung zu beauftragen und das Ergebnis vorzulegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Oberbürgermeister
Drucksache-Nr.
IV/11-41 Hebel, 982962 26-1278
Datum
09.09.2026
Prüfantrag der AfD-Fraktion
öffentlich
Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung
Ausschuss für Personal und Verwaltung 17.09.2026 Entscheidung
Betreff
Erweiterte Transparenz bei externen Beratungs- und Dienstleistungsverträgen
Inhalt
Der Ausschuss für Personal und Verwaltung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form dem Ausschuss für Personal und
Verwaltung halbjährlich eine Übersicht über die laufenden sowie im jeweiligen
Berichtszeitraum neu abgeschlossenen externen Beratungs- und Dienstleistungsverträge im
Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Personal und Verwaltung ab einem Auftragswert
von 25.000 Euro vorgelegt werden kann.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Übersicht Angaben zu Auftragnehmer,
Vertragsgegenstand, zuständigem Fachbereich, Vertragslaufzeit, Auftragswert bzw.
voraussichtlichen Gesamtkosten und Vergabeart enthalten kann.
Verlängerungen sowie wesentliche Erweiterungen bestehender Verträge sollen dabei
ebenfalls berücksichtigt und kenntlich gemacht werden.
Soweit entsprechende Informationen bereits im Rahmen von Vergabe-, Haushalts- oder
sonstigen Berichtspflichten erhoben werden, soll auf diese zurückgegriffen werden, um
zusätzliche Verwaltungsaufwände und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Personal und Verwaltung vorzulegen.
Begründung
Externe Beratungs- und Dienstleistungen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben
und zugleich Einfluss auf Verwaltungsprozesse und organisatorische Entscheidungen
nehmen. Eine regelmäßige und übersichtliche Darstellung kann dazu beitragen, Umfang,
Entwicklung und Wirtschaftlichkeit externer Leistungen politisch besser nachvollziehen zu
können.
Auch die aktuellen Ergebnisprognosen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
zeigen, dass externe Dienstleistungen eine Rolle spielen, ohne dass aus den jeweiligen
Vorlagen immer Auftragnehmer, Vertragslaufzeiten oder Gesamtvolumina hervorgehen. So
werden beispielsweise im Zusammenhang mit der elektronischen Personalakte
Aufwendungen eines Dienstleisters genannt, ohne dass nähere Angaben zum zugrunde
liegenden Vertrag Bestandteil der Ergebnisprognose sind.
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Drucksache-Nr.
26-1278
Datum
09.09.2026
Ziel des Prüfauftrags ist es daher festzustellen, wie eine transparente und zugleich mit
vertretbarem Verwaltungsaufwand umsetzbare Berichterstattung über entsprechende
externe Leistungen ausgestaltet werden kann.
Eine solche Übersicht könnte dem Ausschuss eine bessere Grundlage bieten, um die
Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit und Dauer externer Leistungen zu bewerten und zu
erkennen, in welchen Bereichen externe Leistungen dauerhaft in Anspruch genommen
werden oder vorhandene interne Fachkompetenzen stärker genutzt werden könnten.
Text aus PDF extrahiert