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Prüfantrag der AfD-Fraktion; hier: Erweiterte Transparenz bei externen Beratungs- und Dienstleistungsverträgen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDuisburg
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung prüft, wie halbjährliche Übersichten über externe Beratungs- und Dienstleistungsverträge (ab 25.000 Euro) dem Ausschuss für Personal und Verwaltung vorgelegt werden können. Die Übersichten sollen Auftragnehmer, Vertragsgegenstand, Laufzeit, Auftragswert und Vergabeart enthalten sowie Vertragsverlängerungen und Erweiterungen kennzeichnen. Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung mit dieser Prüfung zu beauftragen und das Ergebnis vorzulegen.

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Dokument

Extrahierter Text

Der Oberbürgermeister Drucksache-Nr. IV/11-41 Hebel, 982962 26-1278 Datum 09.09.2026 Prüfantrag der AfD-Fraktion öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Ausschuss für Personal und Verwaltung 17.09.2026 Entscheidung Betreff Erweiterte Transparenz bei externen Beratungs- und Dienstleistungsverträgen Inhalt Der Ausschuss für Personal und Verwaltung beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form dem Ausschuss für Personal und Verwaltung halbjährlich eine Übersicht über die laufenden sowie im jeweiligen Berichtszeitraum neu abgeschlossenen externen Beratungs- und Dienstleistungsverträge im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Personal und Verwaltung ab einem Auftragswert von 25.000 Euro vorgelegt werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Übersicht Angaben zu Auftragnehmer, Vertragsgegenstand, zuständigem Fachbereich, Vertragslaufzeit, Auftragswert bzw. voraussichtlichen Gesamtkosten und Vergabeart enthalten kann. Verlängerungen sowie wesentliche Erweiterungen bestehender Verträge sollen dabei ebenfalls berücksichtigt und kenntlich gemacht werden. Soweit entsprechende Informationen bereits im Rahmen von Vergabe-, Haushalts- oder sonstigen Berichtspflichten erhoben werden, soll auf diese zurückgegriffen werden, um zusätzliche Verwaltungsaufwände und Doppelstrukturen zu vermeiden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Personal und Verwaltung vorzulegen. Begründung Externe Beratungs- und Dienstleistungen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und zugleich Einfluss auf Verwaltungsprozesse und organisatorische Entscheidungen nehmen. Eine regelmäßige und übersichtliche Darstellung kann dazu beitragen, Umfang, Entwicklung und Wirtschaftlichkeit externer Leistungen politisch besser nachvollziehen zu können. Auch die aktuellen Ergebnisprognosen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ausschusses zeigen, dass externe Dienstleistungen eine Rolle spielen, ohne dass aus den jeweiligen Vorlagen immer Auftragnehmer, Vertragslaufzeiten oder Gesamtvolumina hervorgehen. So werden beispielsweise im Zusammenhang mit der elektronischen Personalakte Aufwendungen eines Dienstleisters genannt, ohne dass nähere Angaben zum zugrunde liegenden Vertrag Bestandteil der Ergebnisprognose sind. Seite 2 Drucksache-Nr. 26-1278 Datum 09.09.2026 Ziel des Prüfauftrags ist es daher festzustellen, wie eine transparente und zugleich mit vertretbarem Verwaltungsaufwand umsetzbare Berichterstattung über entsprechende externe Leistungen ausgestaltet werden kann. Eine solche Übersicht könnte dem Ausschuss eine bessere Grundlage bieten, um die Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit und Dauer externer Leistungen zu bewerten und zu erkennen, in welchen Bereichen externe Leistungen dauerhaft in Anspruch genommen werden oder vorhandene interne Fachkompetenzen stärker genutzt werden könnten.

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