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Antrag der Fraktion Die Linke; hier: Verbindliche Supervision und Führungskräftecoaching bei der Feuerwehr Duisburg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDuisburg
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragt, bei der Feuerwehr Duisburg verbindliche externe Supervision und Führungskräftecoaching einzuführen. Alle Führungskräfte sollen mindestens jährlich an Supervisions- oder Coachingmaßnahmen teilnehmen, neu ernannte Führungskräfte innerhalb von sechs Monaten verpflichtendes Coaching erhalten. Die Verwaltung soll innerhalb von sechs Monaten ein Umsetzungskonzept mit Qualitätsstandards, Datenschutz und Finanzierung vorlegen. Der Ausschuss für Personal und Verwaltung entscheidet am 17.09.2026.

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Der Oberbürgermeister Drucksache-Nr. IV/11-41 Hebel, 982962 26-1008 Datum 20.07.2026 Antrag der Fraktion Die Linke öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Ausschuss für Personal und 17.09.2026 Entscheidung Verwaltung Betreff Verbindliche Supervision und Führungskräftecoaching bei der Feuerwehr Duisburg Inhalt Die Verwaltung wird beauftragt, 1. für alle Führungskräfte der Feuerwehr Duisburg ein verbindliches Angebot regelmäßiger externer Supervision einzuführen, 2. die Teilnahme an mindestens einer Supervisions- oder Coachingmaßnahme pro Kalenderjahr für alle Führungskräfte verbindlich festzulegen, 3. für neu ernannte Führungskräfte ein verpflichtendes Führungskräftecoaching innerhalb der ersten sechs Monate nach Übernahme der Führungsfunktion einzuführen, 4. dem Ausschuss für Personal und Verwaltung innerhalb von sechs Monaten ein Konzept zur Umsetzung einschließlich Qualitätsstandards, Datenschutz, Evaluation und Finanzierung vorzulegen. Begründung Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden. Gerade in Organisationen mit hohen psychischen und physischen Belastungen wie der Feuerwehr sind professionelle Reflexions- und Unterstützungsangebote ein wichtiger Bestandteil moderner Personalentwicklung. Die Verwaltung hat in der Beantwortung der Ausschussanfragen (Niederschrift der Sitzung am 23. April 2026) darauf verwiesen, dass bestehende psychosoziale Unterstützungsangebote sowie externe Angebote bedarfsgerecht genutzt werden können. Ein verbindliches, regelmäßiges Supervisions- oder Coachingangebot speziell für Führungskräfte besteht bislang jedoch nicht. Regelmäßige externe Supervision unterstützt Führungskräfte dabei, das eigene Führungsverhalten zu reflektieren, Konflikte in der Belegschaft frühzeitig zu erkennen, Seite 2 Drucksache-Nr. 26-1008 Datum 20.07.2026 eigene Belastungen zu verarbeiten und eine wertschätzende Führungskultur weiterzuentwickeln. Sie dient damit nicht der Kontrolle einzelner Personen, sondern der Qualitätssicherung von Führung sowie dem Schutz der Beschäftigten und der Führungskräfte selbst. Vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Herausforderungen im Bereich der Führungskultur erscheint es angezeigt, verbindliche Standards für die kontinuierliche Führungskräfteentwicklung einzuführen.

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