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Antrag der Fraktion Die Linke, hier: Sichere öffentliche Räume für alle – Umgang mit sexualisierter Belästigung (Catcalling) in Duisburg
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Duisburg |
| Datum | 2026-09-18 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke beantragt, sexualisierte Belästigung (Catcalling) in die Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung aufzunehmen, um öffentliche Räume sicherer zu gestalten. Der Antrag fordert zudem Fortbildungen für das Ordnungsamt, niedrigschwellige Meldemöglichkeiten und ein Prüfen von Regelungsvorschlägen. Auf Landes- und Bundesebene soll die Einführung eines eigenständigen Tatbestandes für sexualisierte Belästigung im Ordnungswidrigkeitenrecht geprüft werden. Der Gleichstellungsausschuss entschied am 22.06.2026 über den Antrag.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Oberbürgermeister
Drucksache-Nr.
OB-4 Brigui 8421 26-0884
Datum
11.06.2026
Antrag
öffentlich
Erweiterter Gremienweg!
Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung
Gleichstellungsausschuss 22.06.2026 Entscheidung
Ausschuss für Personal und 17.09.2026 Vorberatung
Verwaltung
Ausschuss für Ordnungs- 18.09.2026 Vorberatung
und Bürgerangelegenheiten
Gleichstellungsausschuss 09.11.2026 Vorberatung
Betreff
Antrag der Fraktion Die Linke, hier: Sichere öffentliche Räume für alle – Umgang mit
sexualisierter Belästigung (Catcalling) in Duisburg
Inhalt
Der Gleichstellungsausschuss möge beschließen:
1. Sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum, sogenanntes Catcalling, verstanden als
verbale oder nonverbale sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder
Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum wird ausdrücklich als
unerwünschtes Verhalten in die Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung nach §27
des Ordnungsbehördengesetzes NRW aufgenommen.
2. Ein konkreter Regelungsvorschlag zur Ergänzung der Duisburger Sicherheits- und
Ordnungsverordnung erarbeitet und dem Rat der Stadt Duisburg zur Beschlussfassung
vorgelegt.
3. Es wird geprüft, in welcher Form für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein
Fortbildungsprogramm zum Umgang mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum
(Catcalling) etabliert und verpflichtend umgesetzt werden kann. Das Programm ist langfristig
im Fortbildungskatalog der Stadt Duisburg zu verankern und unter Einbeziehung externer
fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention
geschlechtsspezifischer Gewalt durchzuführen.
4. Es wird geprüft, inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt Duisburg,
insbesondere Hinweisgeber- oder Beschwerdesysteme, um eine niedrigschwellige und auf
Wunsch anonyme Meldemöglichkeit für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum
ergänzt werden können oder ob hierfür ein entsprechendes Meldetool einzurichten ist.
5. Die im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse werden auf
Landes- und Bundesebene eingebracht und über geeignete Gremien, insbesondere
kommunale Spitzenverbände, sowie durch Ansprache der zuständigen Landes- und
Bundesministerien, die Einführung eines eigenständigen Tatbestandes zur sexualisierten
Belästigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen,
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Drucksache-Nr.
26-0884
Datum
11.06.2026
zu prüfen.
Begründung
Sexualisierte Gewalt und Belästigung sind nach wie höchst präsent im gesellschaftlichen
miteinander. Der öffentliche Raum wird dadurch für weiblich gelesene und weitere
marginalisierte Personengruppen zu einem Gefahrenraum. Sexualisierte Gewalt und
Belästigung beeinträchtigen damit das Sicherheitsgefühl, die Bewegungsfreiheit und
gleichberechtigte Teilhabe, insbesondere von o.g. Gruppen.
Erhebungen der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) zeigen hohe Betroffenheit von
Frauen durch sexuelle Belästigung in ganz Europa. Erfasst wurden dabei insbesondere
verbale und nonverbale Formen wie sexuell anzügliche Kommentare oder aufdringliche
Bemerkungen; zugleich kann von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen werden. Auch
deutsche Studien belegen eine hohe Verbreitung entsprechender Erfahrung im Alltag und
zeigen, dass viele Betroffene ihr Verhalten aus Unsicherheitsgefühlen anpassen.
Bezüglich dieses Themenkomplexes bestehen in der deutschen Rechtsprechung nach wie
vor strukturelle und rechtliche Gesetzeslücken.
Der Schutz vor sexueller Belästigung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) erfasst im Wesentlichen das Arbeitsleben, währen für den öffentlichen Raum bislang
keine vergleichbaren niedrigschwelligen ordnungsrechtlichen Regelungen bestehen.
Nach Einschätzungen der Antidiskriminierungsstelle nimmt Deutschland damit im
europäischen Vergleich eine Sonderrolle ein. Städte und damit besonders deren
Bürgerinnen sind damit unmittelbar mit den Auswirkungen konfrontiert und verfügen bislang
nur über begrenzte Instrumente, auf alltägliche, aber belastende Verhaltensweisen wie
Catcalling angemessen zu reagieren. Es ist Aufgabe der Stadt Duisburg die sichere Nutzung
öffentlicher Räume für alle Menschen zu gewährleisten.
Des Weiteren hat der Ausschuss für Gleichstellung mit dem Antrag DS-Nr.:25-0614
beschlossen, dass die Stadt Duisburg sich bemüht, Mitglied des bundesweiten Bündnisses
„Gemeinsam gegen Sexismus“ zu werden. Mit diesem Beitritt verpflichtet sich die Stadt
Duisburg, strukturelle Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Sexismus zu
stärken und bestehende Schutzlücken sichtbar zu machen und soweit möglich zu schließen.
Der vorliegende Antrag konkretisiert diese Selbstverpflichtung für den öffentlichen Raum und
setzt sie auf kommunaler Ebene um.
Die Aufnahme sexualisierter Belästigung in die Duisburger Sicherheits- und
Ordnungsverordnung schafft klare Handlungsmaßstäbe, stärkt den präventiven Ansatz und
ermöglicht ein verhältnismäßiges ordnungsrechtliches Vorgehen. Zugleich können die in
Duisburg gewonnenen Erfahrungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Landes- und
Bundesrechts leisten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verankerung
entsprechender Tatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in vergleichbaren
landesrechtlichen Regelungen.
Ziel des Antrags ist es, die sichere und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raums in
Duisburg zu stärken und zugleich einen evidenzbasierten Impuls für eine weitergehende
rechtliche Klärung auf Landes- und Bundesebene zu setzen.
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Drucksache-Nr.
26-0884
Datum
11.06.2026
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Drucksache-Nr.
26-0884
Datum
11.06.2026
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