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Entfernung der Felsbrocken und Einrichtung ersatzweise eines Parkverbots am Containerstandort Wittichstraße (Antrag AfD-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDortmund
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt, Felsbrocken vor Wertstoffcontainern an der Wittichstraße zu entfernen und stattdessen ein Parkverbot einzurichten. Begründet wird dies damit, dass die Brocken die Nutzung der Container unmöglich machen und zu verkehrswidrigem Parken auf der Fahrbahn oder privaten Flächen führen. Durch die Maßnahmen soll eine ordnungsgemäße und verkehrssichere Nutzung ermöglicht und die Verkehrssituation verbessert werden. Ein Beschluss der Bezirksvertretung Eving ist für den 16.09.2026 vorgesehen.

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02747-26 27.07.2026 Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV. Gremium Termin Zuständigkeit Status Bezirksvertretung Eving 16.09.2026 Beschluss öffentlich Tagesordnungspunkt. Entfernung der Felsbrocken und Einrichtung ersatzweise eines Parkverbots am Containerstandort Wittichstraße (Antrag AfD-Fraktion) Der Bezirksvertretung Eving liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vor: Die Bezirksvertretung Eving möge beschließen: 1. die vor den Wertstoffcontainern in der Wittichstraße platzierten Felsbrocken zu entfernen, 2. auf dem ausreichend breiten Seitenstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Parkverbot beziehungsweise eingeschränktes Halteverbot einzurichten, 3. die Verkehrsführung und Kennzeichnung so anzupassen, dass eine ordnungsgemäße und verkehrssichere Nutzung der Container möglich wird, 4. die Auswirkungen der Maßnahme auf die Verkehrssituation vor Ort zu prüfen und der Bezirksvertretung bei Bedarf Bericht zu erstatten. Begründung: Der Containerstandort an der Wittichstraße kann in der Praxis derzeit nicht ordnungsgemäß genutzt werden. Die vorhandenen Stellflächen in unmittelbarer Nähe der Container sind regelmäßig durch Fahrzeuge der Anwohner belegt. Nutzer der Wertstoffcontainer sehen sich deshalb gezwungen, ihre Fahrzeuge verkehrsbehindernd unmittelbar auf der Fahrbahn oder widerrechtlich auf privaten Stellplätzen abzustellen, um Glas, Papier oder sonstige Wertstoffe zu entsorgen. Zusätzlich wurden vor den Containern Felsbrocken auf dem ausreichend breiten Streifen zwischen Fahrbahn und Gehweg platziert. Dadurch wird ein kurzfristiges Halten oder Parken zum Be- und Entladen unmöglich gemacht. Die Felsbrocken führen darüber hinaus zu einer zusätzlichen Gefährdung des Verkehrsraums, da Fahrzeuge beim Anfahren oder Ausweichen unnötig behindert werden und unübersichtliche Situationen entstehen. 02747-26 Seite 2 Die derzeitige Situation führt regelmäßig zu:  verkehrsbehindernd haltenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn,  unerlaubtem Ausweichen auf private Stellplätze,  Gefährdungen und Behinderungen des fließenden Verkehrs,  einer praktisch eingeschränkten Nutzbarkeit des Containerstandortes. Durch die Entfernung der Felsbrocken sowie die Einrichtung eines geeigneten Parkverbots beziehungsweise eingeschränkten Halteverbots an deren Stelle kann eine geordnete und rechtssichere Nutzung des Containerstandortes ermöglicht werden. Die vorgeschlagene Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der ordnungsgemäßen Nutzung der öffentlichen Entsorgungsinfrastruktur.

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