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Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD "Verkehrsberuhigung am Feldweg priorisieren"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Coesfeld |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und SPD beantragen die Priorisierung einer Verkehrsberuhigung am Feldweg durch Sinuswellen bis 31.12.2026, andernfalls sollte der Poller entfernt werden. Die Verwaltung schlägt alternativ Plateauaufpflasterungen vor, da diese bessere Verkehrsbremswirkung (25 km/h statt 30-35 km/h) bei deutlich niedrigeren Kosten (34.000 € statt 116.000 €) erzielen und für Radfahrer weniger hinderlich sind. Eine Beschlussfassung ist für 01.10.2026 geplant.
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Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche
Beschlussvorlage
287/2026
Die Bürgermeisterin Dezernat II, gez. P. Hänsel
Federführung: Datum:
60-Stadtplanung, GIS, Bauordnung 07.09.2026
Produkt:
30.04 Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
30.11 Straßenverkehrliche Maßnahmen
60.03 Verkehrsplanung
70.01 Verkehrsanlagen
Beratungsfolge: Sitzungsdatum:
Ausschuss für Planen und Bauen 17.09.2026 Vorberatung
Rat der Stadt Coesfeld 01.10.2026 Entscheidung
Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD "Verkehrsberuhigung am Feldweg
priorisieren"
Beschlussvorschlag (Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD):
Der Rat der Stadt Coesfeld beschließt die Verkehrsberuhigung am Feldweg durch eine
Sinuswelle zu priorisieren. Sofern eine Umsetzung bis zum 31.12.2026 nicht erfolgt ist, ist der
Poller unverzüglich zu entfernen.
Beschlussvorschlag (Alternative der Verwaltung):
Der Rat der Stadt Coesfeld beschließt, die Verkehrsberuhigung am Feldweg durch
Plateauaufpflasterungen entsprechend der als Anlage beigefügten Planung im laufenden Jahr
umzusetzen, weil dadurch die gewünschten Effekte und Ziele besser erreicht werden, und
anschließend den Poller zu entfernen.
Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Coesfeld vorgelegt und ist als Anlage beigefügt. Er wird
wie folgt begründet:
„Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung vom 07.05.2026 beschlossen den Poller
zu entfernen und durch eine Sinuswelle zu ersetzen. Bis zur Umsetzung soll der Poller
laut Beschluss bestehen bleiben.
Da derzeit keine Bewegung seitens der Stadt zu erkennen ist, wird hiermit eine
Konkretisierung zur Umsetzung beantragt.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag gründet auf einer falschen Wiedergabe des Ratsbeschlusses. In seiner Sitzung am
07.05.2026 fasste der Rat die folgenden Beschlüsse:
„Beschlussvorschlag a):
1/5
Der Ratsbeschluss vom 10.04.2025 zu Vorlage 051/2025, TOP 8 der öffentlichen Sitzung,
wird aufgehoben
Beschlussvorschlag b):
Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau von Sinuswellen zu prüfen. Der Poller
verbleibt bis zur Umsetzung der verkehrlichen Maßnahme an der jetzigen Stelle.“
Der Beschlussvorschlag
„Die versuchsweise Einrichtung einer Durchfahrtsbeschränkung für den mehrspurigen
Kfz-Verkehr auf dem Feldweg war erfolgreich und verbleibt daher dauerhaft. Der rotweiße
Poller und die übrige Verkehrseinrichtung, die den Durchgangsverkehr aktuell
unterbinden, verbleiben bis auf weiteres an der jetzigen Stelle.“
wurde in der Sitzung abgelehnt.
Zu keiner Zeit wurde also beschlossen den Poller zu entfernen und durch eine Sinuswelle zu
ersetzen. Vielmehr erging zunächst ein Auftrag an die Verwaltung, den Einbau von Sinuswellen
zu prüfen. Eine kurzfristige Prüfung zwischen der Ratssitzung am 07.05.2026 und Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 02.07.2026 (mit Versand der Unterlagen am 23.06.2026)
außerhalb der vom Ausschuss beschlossenen Prioritätenliste war aufgrund fehlender
Personalkapazitäten und der Vielzahl an zu bearbeitenden Projekten nicht möglich.
Ergebnisse der Prüfung - Einsatzgrenzen
Sinuswellen werden – vor allem – in den Niederlanden zur Geschwindigkeitsreduktion in Tempo
30-Zonen und insbesondere in Fahrradstraßen eingesetzt. Hierzu ein Zitat von der Internetseite
https://move-forward.eu/2023/08/09/niederlande-sinuswellen-auf-fahrradstrassen-und-
radwegen/
„Bei der Planung und Umsetzung von Fahrradstraßen, die für den Kfz-Verkehr
freigegeben sind, geht es immer wieder um die Thematik der Verkehrsberuhigung. Dabei
liegt die folgende Problematik vor: Die Fahrgeschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt, so
wie auch in Tempo 30-Zonen. Dort wird der Verkehr aber durch regelmäßige rechts-vor-
links Kreuzungen, versetzte Parkstände, Aufpflasterungen oder Verschwenkungen der
Fahrbahn beruhigt – die klassische Werkzeugkiste von Verkehrsplaner:innen kann zum
Einsatz kommen.
In Fahrradstraßen soll der Radverkehr jedoch zügig und komfortabel fahren können, ohne
an jeder Kreuzung auf rechts-vor-links achten zu müssen. Das Abbremsen bedeutet für
Radfahrende auch immer das darauffolgende Überwinden des Anfahrwiderstands. Auch
Kfz-Parken soll in Fahrradstraßen so gestaltet werden, dass es den Radverkehr nicht stört
oder gefährdet. Außerdem ist die Fahrbahn so breit, dass Radfahrende bequem
nebeneinander fahren können. Alles Aspekte, die auch den Kfz-Verkehr wiederum
beschleunigen.
Das alles führt dazu, dass der Kfz-Verkehr die Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h
regelmäßig überschreitet. Um dies zu verhindern, können Sinuswellen in die Fahrbahn
eingebaut werden. Dies ist vor allem in den Niederlanden weit verbreitet.
Im Vergleich zu anderen Aufpflasterungen oder Rampensteinen, die in Tempo 30-Zonen
verbaut werden, sind Sinuswellen sehr viel mehr in die Länge gezogen. Die zwei Wellen
haben dabei eine flache sinusförmige Form und meist eine Länge von ca. 5 – 10 m. Die
Wellenlänge ist dabei genau so lang, dass ein Überfahren mit Fahrzeugen, die langsamer
als 30 km/h sind (also die meisten Radfahrenden) sehr geschmeidig funktioniert (und auch
ein bisschen Spaß macht) und kein Fahrkomfort eingebüßt wird. Radfahrende müssen
also nicht abbremsen, um unangenehme Stöße zu verhindern. Für Kfz-Verkehr, welcher
mit Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h unterwegs ist, ist die Überfahrt der
Sinuswellen unkomfortabel. Das Fahrzeug weist dann ein unangenehmes
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Schwingungsverhalten auf. Das Resultat: der Kfz-Verkehr wird zu einer angepassten
Geschwindigkeitsreduzierung gezwungen. [1]
Die Sinuswellen sind so interessant, weil sie es ermöglichen, den langsamen Verkehr nicht
zu behindern, aber den zu schnellen Verkehr ausreichend abzubremsen. Sie können von
Räum- und Winterdiensten befahren werden und stellen vergleichsweise geringe
Barrieren oder Unfallrisiken für den Radverkehr dar.
In Deutschland sind uns Sinuswellen bisher leider noch nicht aufgefallen – Kommunen
kennen dieses Element der Verkehrsberuhigung oft noch nicht. Es hat aber mittlerweile
Eingang in z.B. den Leitfaden für Radschnellverbindungen in NRW gefunden und ist auch
im Leitfaden für Fahrradstraßen dargestellt. Die beiden Publikationen sind hier zu finden:
• Radschnellverbindungen in NRW – Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb,
• Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis.“
Ergänzend ein Auszug aus der Publikation „Radschnellverbindungen in NRW – Leitfaden für
Planung, Bau und Betrieb“:
„3.3.5.1.1 Punktuelle Maßnahmen auf der Radschnellverbindung
Eine Möglichkeit zur Vermeidung von unerwünschtem Durchgangsverkehr ist der Einbau
von geschwindigkeitsdämpfenden Sinuswellen in die Fahrbahn. Diese Lösung wird gerne
in den Niederlanden eingesetzt. Die wellenförmige Gradiente soll den Kfz-Verkehr durch
unangenehmes Schwingungsverhalten des Fahrzeugs beim Durchfahren zu langsamer
Fahrweise zwingen und letztlich dazu bewegen, eine Alternativroute zu wählen.
Der Einbau einer Sinuswelle ist immer eine Einzelfallentscheidung. Bei der Planung und
Umsetzung sind die Folgen in der Höhenentwicklung benachbarter Nebenanlagen und
Lösungen für die Entwässerung der Fahrbahn zu berücksichtigen.“
Damit sind die wesentlichen Aspekte angesprochen:
• Mit Sinuswellen kann die Einhaltung eines Geschwindigkeitsniveaus von 30 km/h
sichergestellt werden. Dies ist für Fahrradstraßen genau das richtige Niveau, für einen
verkehrsberuhigten Bereich wie dem Feldweg reicht dies bei Weitem nicht aus. Hier gilt die
Schrittgeschwindigkeit als das Maß der Dinge.
• Bei der Planung und Umsetzung sind die Folgen in der Höhenentwicklung benachbarter
Nebenanlagen zu berücksichtigen. Im Feldweg grenzt die Fahrbahn direkt an die privaten
Grundstücke. Sinuswellen im Bereich der privaten Grundstückszufahrten und -zugänge sind
daher ausgeschlossen, da Stolperfallen zwischen Fahrbahn und Grundstück entstehen
würden.
• Bei der Planung und Umsetzung sind Lösungen für die Entwässerung der Fahrbahn zu
berücksichtigen. Durch jede Sinuswelle entstehen mindestens zwei Tiefpunkte. Die
Entwässerung muss daher durch 2 zusätzliche Straßenabläufe oder durch eine gesonderte
Rinnenführung sichergestellt werden. Das hat einen hohen baulichen Aufwand zur Folge.
Dieser wird zusätzlich dadurch gesteigert, dass Sinuswellen aufgrund der geänderten
Höhensituation nur durch einen Vollausbau zu realisieren sind.
Mögliche Standorte im Feldweg für Sinuswellen hat die Verwaltung geprüft und in einem Lageplan
dargestellt. Dieser ist als Anlage 2 beigefügt. Demnach können im Feldweg drei Sinuswellen
realisiert werden. Anhand des Bildes 94 der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06
lässt sich ermitteln, dass damit ein Geschwindigkeitsniveau von ca. 30 km/h sichergestellt werden
kann. Wird auf die mittlere Sinuswelle verzichtet, steigt das Geschwindigkeitsniveau bereits auf
ca. 35 km/. Die Kosten für den Einbau von drei Sinuswellen schätzt die Verwaltung auf 116.000
€.
Mit der Vorlage 51/2025 „Antrag der CDU-Fraktion "Sperrung des Feldweges"“ hat die Verwaltung
einen Lageplan mit Plateauaufpflasterung vorgelegt, wie sie in der Vergangenheit z.B. im
verkehrsberuhigten Bereich in der Straße Am Ächterott eingesetzt wurden. Der Plan ist erneut als
Anlage 3 beigefügt. Mit den vier dargestellten Plateuaufpflasterungen wird ein
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Geschwindigkeitsniveau von 25 km/h erreicht. Wird auf eine der mittleren Aufpflasterungen
verzichtet, steigt das Geschwindigkeitsniveau bereits auf ca. 30 km/. Bauartbedingt wird hier nicht
in die Entwässerung der Straße eingegriffen. Radfahrer können seitlich an den Aufpflasterungen
vorbeifahren. Die Kosten für den Einbau von vier Plateauaufpflasterungen schätzt die Verwaltung
auf insgesamt 34.000 €.
Fazit
Alle drei beteiligten Fachbereiche 30, 60 und 70 sind sich einig, dass die Herausnahme des
Feldweges in seiner Funktion als „Sammelstraße“ aus dem Verkehrsnetz unter
verkehrsplanerischen und straßenverkehrsrechtlichen Aspekten die einzig richtige Lösung
darstellt. Hierzu bleibt die Abbindung der Straße erforderlich.
Im Vergleich zwischen Sinuswellen und Plateauaufpflasterungen weisen die Zweitgenannten
deutliche Vorteile auf.
Sinuswellen Plateauaufpflasterungen
Geschwindigkeitsniveau von ca. 30-35 km/h Geschwindigkeitsniveau von ca. 25-30 km/h
Baukosten von ca. 116.000 € Baukosten von ca. 34.000 €
Allerdings muss auch hier ganz klar gesagt werden, dass beide Elemente nicht in der Lage sind,
das für einen verkehrsberuhigten Bereich geforderte Geschwindigkeitsniveau sicherzustellen.
Klimarelevanz:
Auch die Stadt Coesfeld hat die Verantwortung, die Potenziale für das Klimaneutralitätsziel 2045
für Deutschland auszuschöpfen. Der Klimacheck prüft, ob die in der Politik behandelten Themen
und Entscheidungen klimarelevant sind und wie sie qualitativ einzuordnen sind. Ziele hierbei sind
• die Sensibilisierung für Klimaschutz und die Prüfung von Alternativen innerhalb der
Verwaltung,
• Transparenz über Auswirkungen verschiedener Vorhaben sowie
• die Entscheidungshilfe für die Abwägung in politischen Gremien.
Nicht immer ist die klimafreundlichste Variante umsetzbar, die Abwägung geschieht letztendlich
immer unter Berücksichtigung aller Faktoren.
Keine Angabe
x Negativ Positiv Keine
möglich
1. Immer auszufüllen: Erläuterung Klimaauswirkungen: Was sind die Auswirkungen des
Beschlusses/des berichteten Sachverhalts auf das Klima, warum gibt es keine oder
warum ist keine Angabe möglich?
Durch den Bau von Sinuswellen oder Aufpflasterungen entstehen CO -Emissionen.
2
2. Bei negativen Auswirkungen auszufüllen: Welche weiteren Potenziale gibt es zur
Verminderung von negativen Klimawirkungen und zur Stärkung der Klimaanpassung, die
im vorliegenden Beschluss/Bericht noch nicht berücksichtigt wurden? Warum wurde sich
gegen Optimierungsoptionen entschieden, wenn diese im Planungsprozess bereits
betrachtet wurden?
4/5
Die Beibehaltung der heutigen Sperrung erzielt unter verkehrsplanerischen und
straßenverkehrsrechtlichen Aspekten positivere Effekte und spart die durch die
Baumaßnahmen verursachten CO -Emissionen ein.
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Anlagen:
01 Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 26.08.2026
02 Lageplan „Sinuswellen“
03 Lageplan „Plateauaufpflasterungen“
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