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Antrag der UWG-Fraktion vom 29.07.2026 betr. Hitzeschutzkonzept für Bornheimer Schulen und Kindertageseinrichtungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die UWG-Fraktion beantragt am 29. Juli 2026 die Erstellung eines umfassenden Hitzeschutzkonzepts für städtische Schulen und Kindertageseinrichtungen, basierend auf Bestandsaufnahme, Priorisierung und kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen (passive und aktive Kühlung). Der Ausschuss für Schule und Sport beschloss, die Verwaltung mit der Prüfung der Konzepterstellung zu beauftragen, einschließlich Zeitplan und Maßnahmen organisatorischer sowie baulicher Art bis Q4 2026.
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Jugendhilfeausschuss 23.09.2026
Ausschuss für Schule und Sport 29.09.2026
öffentlich Vorlage Nr. 542/2026-12
Stand 30.07.2026
Betreff Antrag der UWG-Fraktion vom 29.07.2026 betr. Hitzeschutzkonzept für
Bornheimer Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beschlussentwurf Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Sport wie folgt zu
beschließen: siehe Beschlussvorlage Ausschuss für Schule und Sport.
Beschlussentwurf Ausschuss für Schule und Sport
Der Ausschuss für Schule und Sport beauftragt die Verwaltung, die Erstellung eines
umfangreichen Hitzeschutzkonzeptes für Schulen und Kitas zu prüfen. Dieses soll eine
Bestandsaufnahme, Priorisierungen, einen Zeitplan sowie Maßnahmen organisatorischer
und baulicher Art beinhalten.
Sachverhalt
Die UWG-Fraktion beantragt am 29. Juli. 2026 ein umfangreiches Hitzeschutzkonzept mit
einer Prioritätenliste für Bornheimer Schulen und Kindertageseinrichtungen in städtischer
Trägerschaft zu erarbeiten. Grundlage soll eine Bestandsaufnahme der Hitzebelastung mit
anschließender Priorisierung der besonders betroffenen Standorte sein. Das Konzept soll
kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen umfassen, wobei passive Maßnahmen wie
Verschattung, Sonnenschutz, Lüftung, Begrünung und bauliche Verbesserungen
auszuschöpfen sind; bei Bedarf ist auch eine energieeffiziente aktive Kühlung zu prüfen. Das
Konzept einschließlich Prioritätenliste, Zeitplan, Kosten und Fördermöglichkeiten soll den
zuständigen Ausschüssen spätestens im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden. An
besonders belasteten Standorten sollen erste Maßnahmen bereits vor der Hitzeperiode 2027
umgesetzt werden.
Die Verwaltung schließt sich der UWG-Fraktion an: Die zunehmende Häufigkeit und
Intensität von Hitzeperioden stellt Kitas und Schulen vor wachsende Herausforderungen. Für
die Einrichtungen ist der Hitzeschutz von besonderer Bedeutung, da aufgrund der langen
täglichen Betreuungszeiten eine verlässliche Betreuung auch während ausgeprägter
Hitzeperioden gewährleistet werden muss. Gleichzeitig werden insbesondere im U3-Bereich
besonders sensible und schutzbedürftige Kinder betreut. Dies gilt in besonderem Maße für
Schlaf-, Ruhe- und Rückzugssituationen. Daher hat die Verwaltung die Maßnahmen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und der fachlichen bzw. arbeitsschutzrechtlichen
Vorgaben kontinuierlich weiterentwickelt. Hitzeschutz ist unmittelbar eine Frage des
Gesundheits- und Kinderschutzes sowie der Sicherstellung einer verlässlichen Betreuung
und von Lernbedingungen.
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Entsprechend den bestehenden Empfehlungen und Vorgaben wurde in den vergangenen
Jahren bereits vieles umgesetzt. In den Einrichtungen werden, soweit es die räumlichen und
baulichen Gegebenheiten zulassen, unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen
umgesetzt: frühzeitiges intensives Lüften und anschließendes Schließen bzw. Verdunkeln
der Räume, konsequente Nutzung vorhandener Verschattungsmöglichkeiten, Anpassung
des Tagesablaufs und Verlagerung von Außenaktivitäten in die kühleren Morgenstunden,
Berücksichtigung des UV-Schutzes und der jeweiligen Wetterlage, ausreichende
Trinkangebote, leichte Mahlzeiten, angepasste Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten,
Sensibilisierung und Einbeziehung der Eltern, beispielsweise hinsichtlich geeigneter
Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutz, bereits erfolgte bzw. laufende bauliche
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft, beispielsweise Rollläden,
Jalousien und weitere Verschattungsmöglichkeiten.
Damit sind wesentliche organisatorische und passive Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt,
die im Antrag benannt werden. Darüber hinaus haben die Erfahrungen der vergangenen
Jahre allerdings gezeigt, dass diese Maßnahmen bei extremen Temperaturen an einzelnen
Standorten nicht mehr ausreichen. Hinzu kommt, dass bei hohen Außentemperaturen und
einem hohen UV-Index gerade während der Mittagsstunden auch der Außenbereich keine
geeignete dauerhafte Ausweichmöglichkeit darstellt. Gerade für U3-Kinder sowie für Schlaf-,
Ruhe- und Rückzugsbereiche müssen deshalb auch während extremer Hitze gesundheitlich
vertretbare Bedingungen gewährleistet werden können.
Es wurde daher kurzfristig reagiert und eine aktive Kühlung umgesetzt. Der akute Bedarf
wurde ermittelt und 20 mobile Klimageräte wurden gezielt in besonders belasteten bzw.
sensiblen Bereichen eingesetzt, und zwar in insgesamt 46 Gruppen in den städtischen
Einrichtungen, davon knapp die Hälfte in U3-Gruppen. Die mobilen Klimageräte stellen unter
den derzeitigen Rahmenbedingungen eine notwendige und wirksame Lösung dar. Dort, wo
Lüften, Verdunkelung und Verschattung an ihre Grenzen stoßen, ermöglichen sie eine
tatsächliche Reduzierung der Raumtemperatur.
Die Klimageräte stehen dabei nicht für sich allein, sondern sind Bestandteil eines
mehrstufigen Hitzeschutzes. Für die kommenden Haushaltsjahre sind weitere Bedarfe für
mobile Klimageräte berücksichtigt, um insbesondere an stark belasteten Standorten sowie in
sensiblen U3-, Schlaf-, Ruhe- und Rückzugsbereichen weiter bedarfsgerecht nachsteuern zu
können.
Zu den oben genannten organisatorischen Maßnahmen kommen die passive und bauliche
Verschattung, Begrünung und weitere Maßnahmen der Klimaanpassung hinzu. Diese
sichern langfristig eine Anpassung an die veränderten Klimabedingungen und die
Herausforderungen durch zunehmende Hitzeperioden. Sie sind bereits im
Klimaanpassungskonzept als Maßnahmen aufgeführt oder werden bei Sanierungsprojekten
oder Neubauten im Hochbau berücksichtigt. In diesem Jahr ist die Pflanzung von 30 neuen
Bäumen zur Verschattung in hitzebelasteten Bereichen von Kitas und Schulhöfen geplant.
Die Verwaltung begrüßt generell die Idee eines übergreifenden Hitzeschutzkonzepts, sieht
sich aber in der konkreten Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen bereits auf einem guten
Wege. Viele der Anforderungen sind Vorgaben, z.B. des Arbeitsschutzes oder Unfallkasse,
die ohnehin umgesetzt werden müssen. Daher gibt die Verwaltung zu bedenken, dass ein
solches übergeordnetes Hitzeschutzkonzept mit einem erheblichen verwaltungsinternen
Aufwand verbunden ist - nicht nur bei der Begleitung zur Erstellung des
Hitzeschutzkonzepts, sondern auch bei der Koordination. Dies betrifft insbesondere Amt 13
(Schulen, Kindergärten), aber auch andere Fachämter (Hochbau, Gebäudewirtschaft,
Außenanlagen). Zudem muss die Konzepterstellung (einschließlich Bestandsaufnahme,
Priorisierung und Umsetzungsfahrplan) beauftragt werden. Im nächsten Schritt muss dann
der Aufwand für die Umsetzung der entsprechenden Anpassungen in den Gebäuden oder
dem Außengelände ermittelt werden, d. h. es sind weitere umfangreichere
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Kostenschätzungen und Vorbereitungen notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: Mit dem Prüfauftrag geht die Ermittlung der internen
Personalressourcen sowie die Kosten für die Erstellung eines umfangreichen
Hitzeschutzkonzepts für Bornheimer Schulen und Kitas einher. Diese müssten bei einem
positiven Beschluss im Haushalt abgebildet werden.
Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3.
Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2.
2. Klima-Test
Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
positiv
negativ
→ weiter bei 3.
3. Begründung
-
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