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Antrag der SPD Fraktion vom 12.05.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Billerbeck |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragte am 12.05.2026 die Anschaffung zweier mobiler Rampen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in städtischen Gebäuden, die für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden. Die Verwaltung äußert in ihrer Stellungnahme erhebliche Bedenken: Mobile Rampen eignen sich nur für maximal zwei bis drei Stufen, erfordern große Längen bei sicherer Nutzung und könnten im öffentlichen Raum zu Gefahrenstellen führen. Zudem seien sie nicht für alle Rollstuhltypen geeignet und die Abholung vom Bauhof organisatorisch problematisch. Ein Beschluss ist in der Vorlage nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Billerbeck Billerbeck, 4. September 2026
Sitzungsvorlage
für den Ausschuss für Generationen und Kultur
Datum: 15.09.2026
TOP: 2 öffentlich
Betr.: Antrag der SPD Fraktion vom 12.05.2026
hier: Anschaffung zweier mobiler Rampen
Bezug: Sitzung des Rates vom 07.07.2026 TOP 13 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
ohne
Sachverhalt:
Der Antrag wurde vom Rat zur Beratung in den Ausschuss für Generationen und
Kultur verwiesen.
Als Information baurechtlicher Art soll an dieser Stelle nur ausgeführt werden, dass
die im Antrag beschriebene Problematik der fehlenden barrierefreien Erreichbarkeit
einiger Räume, die auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden, Altbauten
betrifft. Bei Neubaumaßnahmen öffentlich zugänglicher Gebäude ist ein barrierefreier
Zugang herzustellen. Nach Kenntnisstand der Verwaltung sind Festzelte ebenfalls
barrierefrei zu erreichen.
Zur Organisation sei ausgeführt, dass der Bauhof nicht immer besetzt ist. Jemand
der die Rampen abholen möchte, müsste zeitlich flexibel sein und über ein
geeignetes Transportmittel verfügen. Eine Abholung außerhalb der Dienstzeiten oder
ein Bringdienst wäre nicht möglich.
Zu Bedenken bei der Nutzung von mobilen Rampen ist, dass diese im öffentlichen
Raum auch zu Gefahrenstellen führen können. Wenn z.B. die Rampe quer über
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einem Fußweg liegt oder durch die Rampe die Treppe nur eingeschränkt nutzbar ist.
Die Stadt könnte hier keine Haftung für das Handeln Privater übernehmen.
Die im Handel erwerbbaren Rampen sind für maximal zwei bis drei Stufen geeignet.
Dies jedoch auch nur mit einer kräftigen Hilfsperson. Die maximal zulässige Steigung
von 6 % bei sicherer eigenständiger Nutzung führt zu sehr großen Rampenlängen.
Diese wären zu lang für einen Transport. Zur Überbrückung einer Stufe von 16 cm
Höhe wäre z.B. eine Rampe von 2,67 m Länge erforderlich. Weiter Infos können hier
eingesehen werden:
https://nullbarriere.de/rampen-steigung.htm
Transportable Rampen sind auch nur für einige Rollstuhltypen geeignet.
Für eine bessere Vorstellung für transportable Rampen sei hier beispielhaft auf diese
Seite verwiesen:
https://barrierefrei.de/rollstuhlrampen/mobile-flaechenrampen/
Sinnvoller wäre sicherlich individuelle Lösungen für die einzelnen Immobilien zu
finden. Hintergrund des Antrages ist aber natürlich, dass offensichtlich diesbezüglich
keine Bereitschaft der Eigentümer besteht. Im Rahmen des Straßenausbaus in der
Innenstadt war damals allen betroffenen Immobilieneigentümern angeboten worden
gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Da dazu aber auch immer bauliche
Änderungen im Gebäude erforderlich waren, sind nur selten Lösungen zustande
gekommen.
i.A.
Michaela Besecke Marco Lennertz
Fachbereichsleiterin Bürgermeister
Anlagen:
Antrag der SPD Fraktion vom 12.05.2026
Text aus PDF extrahiert