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Antrag der CDU-Fraktion vom 26.08.2026 - Rückbau ehemalige Fahrradstraße Nachtigallenstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBergisch Gladbach
Datum2026-09-29 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion fordert den zügigen Rückbau der Fahrradstraße Nachtigallenstraße, da ein Landgerichtsbeschluss vom Mai 2026 dies vorsieht und bisher nicht umgesetzt wurde. Sie argumentiert mit zwei Unfällen und verwirrender Beschilderung und stellt Fragen zu Umsetzungsfristen und Haftung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung des Antrags und möchte zunächst eine verkehrliche Untersuchung durch ein Fachbüro abwarten, um eine fachlich fundierte Entscheidung treffen zu können.

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Absender CDU-Fraktion Drucksachen-Nr. 0549/2026 öffentlich Antrag der CDU-Fraktion zur Sitzung: Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen am 29.09.2026 Tagesordnungspunkt Antrag der CDU-Fraktion vom 26.08.2026 - Rückbau ehemalige Fahrradstraße Nachtigallenstraße Inhalt: Durch den Beschluss des Landgerichts Köln vom 05. Mai 2026 ist die Stadtverwaltung in der Pflicht, die eingerichtete Fahrradstraße „Hasenweg – Nachtigallenstraße – Parkstraße“ und die entsprechenden Verkehrszeichen zurückzubauen. Das ist bis heute (19. August 2026) nicht erfolgt. Bereits in den letzten Wochen vor den Sommerferien kam es zu zwei Unfällen an den Stellen, die vorher unauffällig waren. Die Unübersichtlichkeiten sorgt für alle Verkehrsteilnehmer – ob Pkw, Fahrrad oder Fußgänger – für diverse Gefahrenquellen, die zu Unfällen geführt haben und weiterführen können. Für alle Verkehrsteilnehmer ist der Schilderwald mit durchgestrichenen Elementen mehr als irritierend. Die beigefügten Bilder dokumentieren dies gut. Außerdem bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen bis zum 01. September 2026 zu schriftlich zu beantworten: • Bis wann plant die Verwaltung, den gerichtlich beschlossenen Rückbau umzusetzen? • Wer haftet für Unfälle, die durch die aktuelle Unübersichtlichkeit verursacht werden? • Welche Maßnahmen zur „Förderung der besseren Übersichtlichkeit vor Ort“ sind noch in Abstimmung? (Schreiben an die Anwohner vom 28. Juli 2026) • Inwieweit sind diese Maßnahmen juristisch angreifbar? • Ist die Politik und der entsprechende Ausschuss bei der Gestaltung dieser Maßnahmen involviert oder übernimmt die Verwaltung die Verantwortung und Haftung dafür vollumfänglich (Verfahrenskosten, Personenschäden)? Wir freuen uns, wenn wir gemeinsam mit Bürgern, Anwohnern, Politik und Verwaltung vernünftige und angemessene Lösungen für die Förderung des Radverkehrs entwickeln, die auch rechtssicher sind. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Markierungen und Beschilderung für die ehemalige Fahrradstraße zügig zurückzubauen und den Zustand vor der gescheiterten Umwidmung wiederherzustellen. Kurzzusammenfassung: Kurzbegründung: (…) Risikobewertung: (…) Auswirkungsübersicht Klimarelevanz: keine Klimarelevanz: positive Klimarelevanz: negative Klimarelevanz: X Weitere notwendige Erläuterungen: (…) Finanzielle Auswirkungen: keine Mehrerträge: Mehraufwendungen: Auswirkungen: X lfd. Jahr Folgejahre lfd. Jahr Folgejahre konsumtiv: investiv: planmäßig: außerplanmäßig: Weitere notwendige Erläuterungen: (…) Personelle Auswirkungen: keine Einsparungen: Einstellungen: Auswirkungen: planmäßig X außerplanmäßig: kurzfristig: mittelfristig: langfristig: Weitere notwendige Erläuterungen: (…) Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen und zunächst die Ergebnisse der bereits beauftragten verkehrlichen Untersuchung abzuwarten. Hierzu wurde ein unabhängiges Fachbüro mit der Erhebung und Auswertung der erforderlichen Verkehrsdaten beauftragt. Die Untersuchung soll insbesondere die Frage beantworten, ob der Straßenzug Hasenweg - Nachtigallenstraße - Parkstraße die fachlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße erfüllt. Ein sofortiger Rückbau der vorhandenen Markierungen und Beschilderungen würde zu vermeidbaren Kosten führen, sofern sich im Anschluss herausstellen sollte, dass eine erneute Ausweisung als Fahrradstraße fachlich empfohlen wird. Die im Antrag zusätzlich genannten Fragen werden nachstehend beantwortet: 1. Bis wann plant die Verwaltung, den gerichtlich beschlossenen Rückbau umzusetzen? Die Verwaltung hat zur Vorbereitung einer rechtssicheren und fachlich fundierten Entscheidung ein unabhängiges Fachbüro mit der Datenerhebung und Bewertung der örtlichen Verkehrssituation beauftragt. Derzeit entspricht die Verwaltung den Vorgaben aus dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts die Verkehrszeichen „zu entfernen bzw. unwirksam zu machen“. Über das weitere Vorgehen und einen gegebenenfalls erforderlichen Rückbau wird nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse entschieden. 2. Wer haftet für Unfälle, die durch die aktuelle Unübersichtlichkeit verursacht werden? Fragen der Haftung können nicht pauschal beantwortet werden. Die Haftung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und richtet sich nach den geltenden zivil- und öffentlich- rechtlichen Vorschriften. Eine generelle Haftungszusage oder Haftungszuordnung ist daher nicht möglich. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung zu beachten. 3. Welche Maßnahmen zur „Förderung der besseren Übersichtlichkeit vor Ort“ sind noch in Abstimmung? Diese Maßnahmen beziehen sich auf die Korrekte Umsetzung der Vorgaben aus dem Eilbeschluss. Konkret wurde noch einmal die ausreichende Kennzeichnung zur Unwirksamkeit der Verkehrszeichen verwaltungsseitig geprüft. Unabhängig davon war ohnehin vorgesehen, einzelne Bodenmarkierungen mit Bezug zur unwirksamen Vorrangregelung zeitnah zu entfernen anstatt durchgestrichen zu werden. 4. Inwieweit sind diese Maßnahmen juristisch angreifbar? Die Verwaltung wird alle Maßnahmen auf Grundlage der geltenden gesetzlichen und verkehrsrechtlichen Vorgaben treffen. Die Frage bezieht sich auf die Maßnahmen aus Punkt 3. Diese setzen lediglich den gerichtlichen Beschluss weiter um. Ein juristisches Vorgehen hiergegen erübrigt sich. 5. Ist die Politik bzw. der Ausschuss bei der Gestaltung dieser Maßnahmen involviert oder übernimmt die Verwaltung die Verantwortung und Haftung vollumfänglich? Bei den aktuellen Maßnahmen handelt es sich um die vollständige Entfernung der Bodenmarkierungen mit Bezug zur Vorfahrtsregelung, welche bisher ausgekreuzt wurden. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung des gerichtlichen Beschlusses, eine Beteiligung von Politik und Ausschuss erfolgt daher nicht. Im Zuge der Neubewertung durch ein externes Fachbüro auf Grundlage der erforderlichen Datengrundlagen können zukünftige Maßnahmen resultieren. Die Zuständigkeiten hierfür ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben sowie der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bergisch Gladbach. Die politischen Gremien werden im Rahmen ihrer Entscheidungs- und Beratungsbefugnisse beteiligt. Die operative Umsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen erfolgt durch die zuständige Verwaltung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften.

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