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Bericht über offene Anträge und Anfragen der Fraktionen sowie über offene Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBeckum
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte am 27.11.2025 die Prüfung der Nutzung von Abwasserwärme im Stadtgebiet Beckum. Die Prüfung soll im Rahmen der Konzepterstellung zur kommunalen Wärmeplanung erfolgen. Ein Ergebnisbericht ist für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Klimaschutz, Energie und Vergaben nimmt den Bericht am 16.09.2026 zur Kenntnis.

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STADT BECKUM Berichtsvorlage 2026/0280 DER BÜRGERMEISTER öffentlich Bericht über offene Anträge und Anfragen der Fraktionen sowie über offene Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Federführung: Fachbereich Stadtentwicklung Beteiligungen: Auskunft erteilt: Herr Denkert | 02521 29-6000 | [email protected] Beratungsfolge: Ausschuss für Bauen, Umwelt, Klimaschutz, Energie und Vergaben 16.09.2026 Kenntnisnahme Erläuterungen: Der Rat der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung vom 21.12.2021 die Verwaltung beauftragt, quartalsweise im jeweils zuständigen Gremium über die Sachstände der noch offenen An- träge und Anfragen der Fraktionen sowie der noch offenen Anregungen und Beschwer- den gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu be- richten. Tagt ein Gremium nicht quartalsweise, erfolgt die Berichterstattung in der nächs- ten Sitzung. Auf die Vorlage 2021/0418 und die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt Beckum vom 21.12.2021 wird verwiesen. Folgende Anträge und Anfragen der Fraktionen, die in Zuständigkeit des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Klimaschutz, Energie und Vergaben fallen, liegen aktuell vor: • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2025 hinsichtlich der Prü- fung der Nutzung von Abwasserwärme im Stadtgebiet Beckum (siehe Anlage 1 zur Vorlage) Die Prüfung wird im Rahmen der Konzepterstellung zur kommunalen Wärmepla- nung erfolgen und soll im 3. Quartal 2026 als Ergebnisbericht vorliegen. Anregungen/Beschwerden nach § 24 GO NRW, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Klimaschutz, Energie und Vergaben fallen, liegen aktuell nicht vor. Anlage(n): Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2025

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