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Verkehrssituation in Geyen; Antrag der Fraktion BVP

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-09-23 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion BVP beantragt, die Verkehrssituation in Geyen nach Abschluss der Baumaßnahme „Kölner Tor" zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Verkehrssicherheit und Hauptverkehrsrouten. Der Antrag sieht zudem eine Ortsbegehung mit Fachbereichen und Bürgern vor. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit der Prüfung, die diese nach Ende der Umleitungsverkehre durchführen soll, um repräsentative Verhältnisse zu bewerten.

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Vorlage Nr.: 340/2026 Aktenzeichen: IV/66-660- Geyen Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 23.09.2026 Betreff Verkehrssituation in Geyen; Antrag der Fraktion BVP V eranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion Bürgerverein Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: € (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 340/2026 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Verkehrssituation in Geyen nach Ende der Einrich- tung einer Umleitung während der Baumaßnahme „Kölner Tor“ insbesondere mit Blick auf die Hauptverkehrsrouten zu prüfen. Erläuterungen Gemäß vorliegendem Fraktionsantrag (Anlage 1) des BVP soll – so wörtlich – die aktuelle Verkehrs- und Verkehrssicher- heitssituation in Geyen bewertet und ergänzend eine Ortsbegehung mit den zuständigen Fachbereichen sowie interes- sierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden. Aus Sicht der Verwaltung ergibt eine umfassende Bewertung erst dann Sinn, wenn die derzeitigen Umleitungsverkehre durch die Baustelle „Kreisverkehr Kölner Tor“ in Pulheim wieder wegfallen, um ein repräsentatives Verkehrsgeschehen der Prüfung zugrunde legen zu können. Eine Neubetrachtung beschränkt sich dabei auf die klassifizierten Straßen, also auf die Manstedtener Straße, Frechener Straße, Von-Frentz-Straße und einen Teil der Sintherner Straße, die Bestandteil des überörtlichen Streckennetzes sind. Auch wenn im vorliegenden Antrag Bezug auf den generellen Beschluss des TVA genommen wird, die innerörtlichen Kreis- und Landstraßen auf die Möglichkeit auf Anordnung von streckenweisen Tempo 30 zu prüfen, so kann aus fachli- cher Sicht keine generelle Priorisierung des Stadtteils Geyen gesehen werden. Hierfür liegen keine objektiven Kriterien vor. Unabhängig einer politischen Beauftragung prüft die Verwaltung ohnehin, ob und wo in Anbetracht der aktuellen straßen- verkehrsrechtlichen Maßgaben verkehrliche Maßnahmen wie Querungshilfen, streckenweisen Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen etc. in Erwägung gezogen werden. Eine gesonderte Beauftragung von Ortsbegehungen mit zuständigen Fachbereichen und besondere Berücksichtigung von verkehrssicherheitsrelevanten Aspekten ist obsolet. Der rechtlich vorgeschriebene Abstimmungsprozess mit den ver- kehrslenkenden Behörden beinhaltet grundsätzlich die Durchführung von behördeninternen Terminen vor Ort. Hingegen sieht der Verfahrensweg an dortiger Stelle keine Bürgerbeteiligung vor. Allerdings steht es jeder und jedem frei, Hinweise und Anregungen an die Verwaltung heranzutragen, die geprüft werden und bei der Entscheidungsschritten Berücksichti- gung finden können. Erforderlichenfalls kann bei umfangreichen Maßnahmen eine Bürgerinformationsveranstaltung in Betracht kommen. Verkehrsmessungen werden im Prüfungsverfahren sowieso durchgeführt. Auch die Verkehrssicherheit als solches muss nicht explizit beauftragt werden, da dies ohnehin die oberste Zielsetzung von Maßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung darstellt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Rhein-Erft-Kreis als hauptsächlich zuständiger Straßenbau- lastträger ohnehin seit geraumer Zeit federführend an einer Überarbeitung der Ortsdurchfahrt arbeitet. In der Zwischenzeit zu Tage tretende konkrete Mängel im Verkehrsraum bzw. von Verkehrsregeln, die von Rechts wegen – zum Beispiel auf Grund des Eintritts einer qualifizierten Gefahrenlage – entstehen, werden unabhängig davon ohnehin eigeninitiativ durch die Verwaltung angegangen.

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