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TOP 14 Einrichtung von Tempo 30 sowie eines Fußgängerüberwegs am Westfalenweg
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Wuppertal |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung die Querungssituation für Fußgänger am Westfalenweg umfassend neu überprüft. Die Überprüfung soll aktuellen Querungsbedarf, Zumutbarkeit bestehender Lichtsignalanlagen, aktuelle Geschwindigkeits- und Verkehrsdaten sowie die Möglichkeit eines Fußgängerüberwegs oder einer Querungshilfe untersuchen. Dabei sollen Fußwegebeziehungen und Alltagstauglichkeit gleichberechtigt neben Verkehrsfunktion berücksichtigt werden. Ein Beschluss ist dem Text nicht zu entnehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal
Es informiert Sie Sylvia Meyer
Anschrift Rathaus Barmen
42275 Wuppertal
Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr
Herrn Sedat Ugurman Telefon (0202) 0202 563-54 59
E-Mail [email protected]
Datum 09.09.2026
Antrag Drucks. Nr. VO/1108/26
öffentlich
Zur Sitzung am Gremium
15.09.2026 Ausschuss für Verkehr
TOP 14 Einrichtung von Tempo 30 sowie eines Fußgängerüberwegs am
Westfalenweg
Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrter Herr Ugurman,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt nimmt den o.g. Bericht zur
Kenntnis, hat aber weitergehende Anmerkungen und Fragen an die Verwaltung.
Deshalb bitten wir den Ausschuss folgendem Ergänzungsantrag zuzustimmen:
Der Ausschuss für Verkehr bittet die Verwaltung, die Querungssituation für Fußgänger:innen
am Westfalenweg im Bereich der im bisherigen Prüfauftrag bezeichneten Querungsstelle
erneut und umfassend zu überprüfen.
Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:
1. Tatsächlicher Querungsbedarf
Die Verwaltung wird gebeten, den tatsächlichen Fußgängerquerungsbedarf an der
betreffenden Stelle zu erfassen bzw. durch eine geeignete Verkehrserhebung zu
ermitteln.
2. Zumutbarkeit der vorhandenen Lichtsignalanlagen
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, inwieweit die etwa 120 m westlich bzw.
160 m östlich gelegenen Lichtsignalanlagen für Fußgänger tatsächlich eine
gleichwertige und zumutbare Querungsmöglichkeit darstellen. Dabei sollen
insbesondere die erforderlichen Umwege und die Wegebeziehungen der
Fußgänger:innen berücksichtigt werden.
3. Geschwindigkeit und Verkehrsstärke
Ergänzend sollen aktuelle Geschwindigkeitsdaten sowie aktuelle Verkehrszahlen für
den betreffenden Abschnitt zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung wird gebeten
darzustellen, ob sich seit der bisher herangezogenen Verkehrsuntersuchung aus
dem Jahr 2020 Veränderungen ergeben haben.
4. Prüfung eines Fußgängerüberwegs bzw. einer Querungshilfe
Auf Grundlage der aktuellen Daten soll erneut geprüft werden, ob an der
betreffenden Stelle ein Fußgängerüberweg (FGÜ), eine Querungshilfe oder eine
andere geeignete Maßnahme zur Verbesserung der der Sicherheit von
Fußgänger:innen und der Querbarkeit des Westfalenwegs möglich und sinnvoll ist.
5. Fußverkehr als eigenständiges Prüfkriterium
Bei der Bewertung sollen nicht ausschließlich die Unfallstatistik und die Funktion des
Westfalenwegs als Hauptverkehrsstraße berücksichtigt werden, sondern auch die
tatsächlichen Fußwegebeziehungen, der Querungsbedarf und die Alltagstauglichkeit
der vorhandenen Querungsmöglichkeiten.
Die Ergebnisse der Prüfung sollen auch der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg zur
Beratung vorgelegt werden.
Begründung
Der Westfalenweg besitzt als Hauptverkehrsstraße eine hohe verkehrliche Bedeutung und
wird nach Angaben der Verwaltung täglich von etwa 10.000 bis 15.000 Kraftfahrzeugen
genutzt. Gleichzeitig besteht ein Bedarf an sicheren und möglichst direkten
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger:innen.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Schmidt Rainer Widmann
Verkehrspolitischer Sprecher stellv. Ausschussmitglied
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