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TOP 14 Einrichtung von Tempo 30 sowie eines Fußgängerüberwegs am Westfalenweg

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeStadt Wuppertal
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung die Querungssituation für Fußgänger am Westfalenweg umfassend neu überprüft. Die Überprüfung soll aktuellen Querungsbedarf, Zumutbarkeit bestehender Lichtsignalanlagen, aktuelle Geschwindigkeits- und Verkehrsdaten sowie die Möglichkeit eines Fußgängerüberwegs oder einer Querungshilfe untersuchen. Dabei sollen Fußwegebeziehungen und Alltagstauglichkeit gleichberechtigt neben Verkehrsfunktion berücksichtigt werden. Ein Beschluss ist dem Text nicht zu entnehmen.

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Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal Es informiert Sie Sylvia Meyer Anschrift Rathaus Barmen 42275 Wuppertal Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr Herrn Sedat Ugurman Telefon (0202) 0202 563-54 59 E-Mail [email protected] Datum 09.09.2026 Antrag Drucks. Nr. VO/1108/26 öffentlich Zur Sitzung am Gremium 15.09.2026 Ausschuss für Verkehr TOP 14 Einrichtung von Tempo 30 sowie eines Fußgängerüberwegs am Westfalenweg Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrter Herr Ugurman, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt nimmt den o.g. Bericht zur Kenntnis, hat aber weitergehende Anmerkungen und Fragen an die Verwaltung. Deshalb bitten wir den Ausschuss folgendem Ergänzungsantrag zuzustimmen: Der Ausschuss für Verkehr bittet die Verwaltung, die Querungssituation für Fußgänger:innen am Westfalenweg im Bereich der im bisherigen Prüfauftrag bezeichneten Querungsstelle erneut und umfassend zu überprüfen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden: 1. Tatsächlicher Querungsbedarf Die Verwaltung wird gebeten, den tatsächlichen Fußgängerquerungsbedarf an der betreffenden Stelle zu erfassen bzw. durch eine geeignete Verkehrserhebung zu ermitteln. 2. Zumutbarkeit der vorhandenen Lichtsignalanlagen Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, inwieweit die etwa 120 m westlich bzw. 160 m östlich gelegenen Lichtsignalanlagen für Fußgänger tatsächlich eine gleichwertige und zumutbare Querungsmöglichkeit darstellen. Dabei sollen insbesondere die erforderlichen Umwege und die Wegebeziehungen der Fußgänger:innen berücksichtigt werden. 3. Geschwindigkeit und Verkehrsstärke Ergänzend sollen aktuelle Geschwindigkeitsdaten sowie aktuelle Verkehrszahlen für den betreffenden Abschnitt zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob sich seit der bisher herangezogenen Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2020 Veränderungen ergeben haben. 4. Prüfung eines Fußgängerüberwegs bzw. einer Querungshilfe Auf Grundlage der aktuellen Daten soll erneut geprüft werden, ob an der betreffenden Stelle ein Fußgängerüberweg (FGÜ), eine Querungshilfe oder eine andere geeignete Maßnahme zur Verbesserung der der Sicherheit von Fußgänger:innen und der Querbarkeit des Westfalenwegs möglich und sinnvoll ist. 5. Fußverkehr als eigenständiges Prüfkriterium Bei der Bewertung sollen nicht ausschließlich die Unfallstatistik und die Funktion des Westfalenwegs als Hauptverkehrsstraße berücksichtigt werden, sondern auch die tatsächlichen Fußwegebeziehungen, der Querungsbedarf und die Alltagstauglichkeit der vorhandenen Querungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse der Prüfung sollen auch der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg zur Beratung vorgelegt werden. Begründung Der Westfalenweg besitzt als Hauptverkehrsstraße eine hohe verkehrliche Bedeutung und wird nach Angaben der Verwaltung täglich von etwa 10.000 bis 15.000 Kraftfahrzeugen genutzt. Gleichzeitig besteht ein Bedarf an sicheren und möglichst direkten Querungsmöglichkeiten für Fußgänger:innen. Mit freundlichen Grüßen Timo Schmidt Rainer Widmann Verkehrspolitischer Sprecher stellv. Ausschussmitglied

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