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Pädagogische Qualität und verlässliche Unterstützung in den städtischen Kindertagesstätten sichern
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Baunatal |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Stadt Baunatal für ihre 16 Kindertagesstätten dauerhaft eine vollzeitige, eigenständige pädagogische Leitungs- und Steuerungsfunktion schafft. Diese soll einrichtungsübergreifend Qualitätsstandards entwickeln, Kita-Leitungen fachlich begleiten und Krisen koordinieren – mit echten Entscheidungskompetenzen, nicht nur beratend. Der Antrag geht zur Beratung an den Sozialausschuss (15.09.2026) und die Stadtverordnetenversammlung (28.09.2026); ein Beschluss liegt noch nicht vor.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT BAUNATAL Antrag
PB 1007 Städtische Gremien / Wahlen
SPD-Fraktion
Datum Vorlagen-/Antrag-Nr.
08.09.2026 31-2026
Beratungsfolge Termin Zustimmung Unterschrift Bürgermeister / Erster Stadtrat
Sozialausschuss 15.09.2026
Stadtverordnetenversammlung 28.09.2026
Betreff:
Pädagogische Qualität und verlässliche Unterstützung in den städtischen Kindertagesstätten
sichern
Sachdarstellung:
Die städtischen Kindertageseinrichtungen in Baunatal betreuen über 2.000 Kinder und sind ein
zentraler Bestandteil der kommunalen Bildungsinfrastruktur sowie der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Mit 16 Einrichtungen trägt die Stadt als kommunaler Träger eine besondere
Verantwortung dafür, dass pädagogische Qualität, Kinderschutz und verlässliche
Unterstützungsstrukturen einrichtungsübergreifend gewährleistet werden.
Die Anforderungen an die Arbeit in Kindertageseinrichtungen haben in den vergangenen Jahren
deutlich zugenommen. Neben der pädagogischen Qualitätsentwicklung und der Weiterentwicklung
von Konzepten gehören hierzu insbesondere anspruchsvollere Anforderungen im Kinderschutz,
die Integration und Inklusion von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, die Begleitung
komplexer Eltern- und Konfliktsituationen sowie die Unterstützung von Leitungskräften und Teams.
Gerade bei einem Träger mit 16 dezentralen Einrichtungen bedarf es deshalb einer
eigenständigen pädagogischen Leitungs- und Steuerungsfunktion, die diese Anforderungen
einrichtungsübergreifend bündelt, gemeinsame Standards entwickelt und sichert sowie den Kita-
Leitungen als fachlich qualifizierte und verlässlich erreichbare Anlaufstelle zur Verfügung steht.
Eine solche Funktion dient dabei nicht nur der laufenden Qualitätsentwicklung, sondern auch dem
Krisenmanagement und der Krisenprävention. Konflikte, Beschwerden, Kinderschutzfragen oder
schwierige personelle und pädagogische Situationen können erheblichen zusätzlichen Aufwand
erzeugen und einzelne Einrichtungen schnell überfordern. Eine frühzeitig eingebundene, fachlich
qualifizierte Leitungsfunktion kann dazu beitragen, Problemlagen rechtzeitig zu erkennen,
einheitlich zu bewerten und Lösungen zu koordinieren, bevor sich Situationen weiter zuspitzen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Unterscheidung zwischen einer rein beratenden Funktion
und einer tatsächlichen pädagogischen Leitungs- und Steuerungsverantwortung. Fachberatung ist
ein wichtiger Bestandteil professioneller Trägerstrukturen. Sie ersetzt jedoch dort keine
Leitungsfunktion, wo verbindliche Standards gewährleistet, fachliche Entscheidungen koordiniert,
Konflikt- und Krisensituationen gesteuert und Verantwortung gegenüber den Einrichtungen
übernommen werden müssen. Entscheidend ist deshalb nicht die Bezeichnung einer Stelle,
sondern ihr tatsächliches Aufgabenprofil, ihr zeitlicher Umfang und die ihr übertragenen
Kompetenzen.
Auch aus wirtschaftlicher Sicht greift eine isolierte Betrachtung möglicher
Personalkosteneinsparungen zu kurz. Einer möglichen Reduzierung unmittelbarer Personalkosten
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stehen Risiken zusätzlicher Aufwendungen gegenüber, wenn fachliche Steuerungsaufgaben auf
andere Führungskräfte verlagert, externe Beratung erforderlich oder Konflikte erst zu einem
späteren Zeitpunkt bearbeitet werden. Eine wirtschaftliche Organisationsentscheidung muss
deshalb neben den unmittelbaren Personalkosten auch die Qualität der Leistungserbringung, die
Belastung vorhandener Führungskräfte und mögliche Folgekosten berücksichtigen.
Die Funktion der Fachbereichsleitung bleibt hiervon unberührt. Diese trägt eine umfassende
Verantwortung für die administrativen, personellen, finanziellen und strategischen Aufgaben des
gesamten Fachbereichs. Gerade deshalb ist es sachgerecht, die kontinuierliche fachlich-
pädagogische Begleitung und Steuerung der 16 Kindertageseinrichtungen nicht lediglich als
zusätzliche Teilaufgabe einer ohnehin breit angelegten Fachbereichsleitung zu verstehen.
Der Antrag greift ausdrücklich nicht in die konkrete Geschäftsverteilung oder die
innerorganisatorischen Leitungsbefugnisse des Bürgermeisters ein. Er bestimmt weder die
konkrete Zuordnung einzelner Verwaltungsgeschäfte noch die Aufbauorganisation des
Fachbereichs. Vielmehr formuliert die Stadtverordnetenversammlung eine inhaltliche Anforderung
an die Qualität der kommunalen Leistungserbringung im Bereich der Kindertagesbetreuung.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die
Angelegenheiten der Gemeinde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten, während die
konkrete Organisation und Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung den hierfür zuständigen
Organen obliegt. Der Antrag legt daher fest, welche pädagogischen Funktionen und
Qualitätsstandards die Stadt als Trägerin gewährleisten soll, nicht jedoch, wie diese im Einzelnen
verwaltungsintern zu organisieren sind.
Aus diesem Grund kommt es auch bei bereits eingeleiteten organisatorischen oder personellen
Maßnahmen darauf an, ob die mit diesem Antrag formulierten Anforderungen tatsächlich erfüllt
werden. Eine Stellenbesetzung allein kann den erforderlichen Qualitätsstandard nur dann
gewährleisten, wenn Aufgabenprofil, Stellenumfang sowie fachliche Steuerungs- und
Entscheidungskompetenzen den beschriebenen Anforderungen entsprechen.
Auch der Blick auf andere Kommunen zeigt, dass eigenständige pädagogische Fachstrukturen
keineswegs nur bei besonders großen Trägern vorgehalten werden. Städte wie Friedrichsdorf mit
rund 26.000 Einwohnern und zehn städtischen Kindertagesstätten oder Langenselbold mit rund
14.500 Einwohnern und fünf städtischen Einrichtungen verfügen über eigene pädagogische
Fachstrukturen zur Qualitätssicherung und Unterstützung der Einrichtungen.
Die Sicherstellung einer leistungsfähigen pädagogischen Leitungs- und Steuerungsfunktion ist
daher für Baunatal kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand ohne unmittelbaren Nutzen, sondern ein
wesentlicher Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der städtischen
Kindertageseinrichtungen, zur Unterstützung der Beschäftigten und zur Verlässlichkeit gegenüber
Kindern und Eltern.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, für die 16 städtischen Kindertagesstätten dauerhaft eine
eigenständige, vollzeitige pädagogische Leitungs- und Steuerungsfunktion sicherzustellen.
Diese Funktion muss insbesondere
• die einrichtungsübergreifende pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung,
• die verbindliche Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer pädagogischer Standards,
• die kontinuierliche fachliche Begleitung der Kita-Leitungen und Teams sowie
• die fachliche Koordination und Unterstützung in Konflikt-, Beschwerde- und
Krisensituationen
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gewährleisten und hierfür mit angemessenen fachlichen Steuerungs- und
Entscheidungskompetenzen ausgestattet sein.
Eine ausschließlich beratende Funktion ohne entsprechende fachliche Steuerungs- und
Entscheidungskompetenzen erfüllt diese Anforderungen nicht.
Soweit bereits eingeleitete organisatorische oder personelle Maßnahmen diese Anforderungen
nicht vollständig erfüllen, sind sie entsprechend anzupassen. Die konkrete
verwaltungsorganisatorische Umsetzung bleibt den nach der Hessischen Gemeindeordnung
zuständigen Organen vorbehalten.
Bis zur Neubesetzung ist durch geeignete Übergangsmaßnahmen sicherzustellen, dass die
pädagogische Fachberatung, die Qualitätsentwicklung sowie die Beratung und Unterstützung der
Kita-Leitungsteams kontinuierlich gewährleistet sind.
Der Magistrat wird gebeten, die Stadtverordnetenversammlung über die wesentlichen Inhalte des
Anforderungsprofils und die weitere organisatorische Ausgestaltung des Funktionsbereichs zu
informieren.
Strube
Text aus PDF extrahiert