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Pädagogische Qualität und verlässliche Unterstützung in den städtischen Kindertagesstätten sichern

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Baunatal
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Stadt Baunatal für ihre 16 Kindertagesstätten dauerhaft eine vollzeitige, eigenständige pädagogische Leitungs- und Steuerungsfunktion schafft. Diese soll einrichtungsübergreifend Qualitätsstandards entwickeln, Kita-Leitungen fachlich begleiten und Krisen koordinieren – mit echten Entscheidungskompetenzen, nicht nur beratend. Der Antrag geht zur Beratung an den Sozialausschuss (15.09.2026) und die Stadtverordnetenversammlung (28.09.2026); ein Beschluss liegt noch nicht vor.

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STADT BAUNATAL Antrag PB 1007 Städtische Gremien / Wahlen SPD-Fraktion Datum Vorlagen-/Antrag-Nr. 08.09.2026 31-2026 Beratungsfolge Termin Zustimmung Unterschrift Bürgermeister / Erster Stadtrat Sozialausschuss 15.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 28.09.2026 Betreff: Pädagogische Qualität und verlässliche Unterstützung in den städtischen Kindertagesstätten sichern Sachdarstellung: Die städtischen Kindertageseinrichtungen in Baunatal betreuen über 2.000 Kinder und sind ein zentraler Bestandteil der kommunalen Bildungsinfrastruktur sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit 16 Einrichtungen trägt die Stadt als kommunaler Träger eine besondere Verantwortung dafür, dass pädagogische Qualität, Kinderschutz und verlässliche Unterstützungsstrukturen einrichtungsübergreifend gewährleistet werden. Die Anforderungen an die Arbeit in Kindertageseinrichtungen haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Neben der pädagogischen Qualitätsentwicklung und der Weiterentwicklung von Konzepten gehören hierzu insbesondere anspruchsvollere Anforderungen im Kinderschutz, die Integration und Inklusion von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, die Begleitung komplexer Eltern- und Konfliktsituationen sowie die Unterstützung von Leitungskräften und Teams. Gerade bei einem Träger mit 16 dezentralen Einrichtungen bedarf es deshalb einer eigenständigen pädagogischen Leitungs- und Steuerungsfunktion, die diese Anforderungen einrichtungsübergreifend bündelt, gemeinsame Standards entwickelt und sichert sowie den Kita- Leitungen als fachlich qualifizierte und verlässlich erreichbare Anlaufstelle zur Verfügung steht. Eine solche Funktion dient dabei nicht nur der laufenden Qualitätsentwicklung, sondern auch dem Krisenmanagement und der Krisenprävention. Konflikte, Beschwerden, Kinderschutzfragen oder schwierige personelle und pädagogische Situationen können erheblichen zusätzlichen Aufwand erzeugen und einzelne Einrichtungen schnell überfordern. Eine frühzeitig eingebundene, fachlich qualifizierte Leitungsfunktion kann dazu beitragen, Problemlagen rechtzeitig zu erkennen, einheitlich zu bewerten und Lösungen zu koordinieren, bevor sich Situationen weiter zuspitzen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Unterscheidung zwischen einer rein beratenden Funktion und einer tatsächlichen pädagogischen Leitungs- und Steuerungsverantwortung. Fachberatung ist ein wichtiger Bestandteil professioneller Trägerstrukturen. Sie ersetzt jedoch dort keine Leitungsfunktion, wo verbindliche Standards gewährleistet, fachliche Entscheidungen koordiniert, Konflikt- und Krisensituationen gesteuert und Verantwortung gegenüber den Einrichtungen übernommen werden müssen. Entscheidend ist deshalb nicht die Bezeichnung einer Stelle, sondern ihr tatsächliches Aufgabenprofil, ihr zeitlicher Umfang und die ihr übertragenen Kompetenzen. Auch aus wirtschaftlicher Sicht greift eine isolierte Betrachtung möglicher Personalkosteneinsparungen zu kurz. Einer möglichen Reduzierung unmittelbarer Personalkosten VorlagenNr 31-2026 Seite - 2 - stehen Risiken zusätzlicher Aufwendungen gegenüber, wenn fachliche Steuerungsaufgaben auf andere Führungskräfte verlagert, externe Beratung erforderlich oder Konflikte erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet werden. Eine wirtschaftliche Organisationsentscheidung muss deshalb neben den unmittelbaren Personalkosten auch die Qualität der Leistungserbringung, die Belastung vorhandener Führungskräfte und mögliche Folgekosten berücksichtigen. Die Funktion der Fachbereichsleitung bleibt hiervon unberührt. Diese trägt eine umfassende Verantwortung für die administrativen, personellen, finanziellen und strategischen Aufgaben des gesamten Fachbereichs. Gerade deshalb ist es sachgerecht, die kontinuierliche fachlich- pädagogische Begleitung und Steuerung der 16 Kindertageseinrichtungen nicht lediglich als zusätzliche Teilaufgabe einer ohnehin breit angelegten Fachbereichsleitung zu verstehen. Der Antrag greift ausdrücklich nicht in die konkrete Geschäftsverteilung oder die innerorganisatorischen Leitungsbefugnisse des Bürgermeisters ein. Er bestimmt weder die konkrete Zuordnung einzelner Verwaltungsgeschäfte noch die Aufbauorganisation des Fachbereichs. Vielmehr formuliert die Stadtverordnetenversammlung eine inhaltliche Anforderung an die Qualität der kommunalen Leistungserbringung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Nach der Hessischen Gemeindeordnung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Angelegenheiten der Gemeinde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten, während die konkrete Organisation und Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung den hierfür zuständigen Organen obliegt. Der Antrag legt daher fest, welche pädagogischen Funktionen und Qualitätsstandards die Stadt als Trägerin gewährleisten soll, nicht jedoch, wie diese im Einzelnen verwaltungsintern zu organisieren sind. Aus diesem Grund kommt es auch bei bereits eingeleiteten organisatorischen oder personellen Maßnahmen darauf an, ob die mit diesem Antrag formulierten Anforderungen tatsächlich erfüllt werden. Eine Stellenbesetzung allein kann den erforderlichen Qualitätsstandard nur dann gewährleisten, wenn Aufgabenprofil, Stellenumfang sowie fachliche Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen den beschriebenen Anforderungen entsprechen. Auch der Blick auf andere Kommunen zeigt, dass eigenständige pädagogische Fachstrukturen keineswegs nur bei besonders großen Trägern vorgehalten werden. Städte wie Friedrichsdorf mit rund 26.000 Einwohnern und zehn städtischen Kindertagesstätten oder Langenselbold mit rund 14.500 Einwohnern und fünf städtischen Einrichtungen verfügen über eigene pädagogische Fachstrukturen zur Qualitätssicherung und Unterstützung der Einrichtungen. Die Sicherstellung einer leistungsfähigen pädagogischen Leitungs- und Steuerungsfunktion ist daher für Baunatal kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand ohne unmittelbaren Nutzen, sondern ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der städtischen Kindertageseinrichtungen, zur Unterstützung der Beschäftigten und zur Verlässlichkeit gegenüber Kindern und Eltern. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die 16 städtischen Kindertagesstätten dauerhaft eine eigenständige, vollzeitige pädagogische Leitungs- und Steuerungsfunktion sicherzustellen. Diese Funktion muss insbesondere • die einrichtungsübergreifende pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, • die verbindliche Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer pädagogischer Standards, • die kontinuierliche fachliche Begleitung der Kita-Leitungen und Teams sowie • die fachliche Koordination und Unterstützung in Konflikt-, Beschwerde- und Krisensituationen VorlagenNr 31-2026 Seite - 3 - gewährleisten und hierfür mit angemessenen fachlichen Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestattet sein. Eine ausschließlich beratende Funktion ohne entsprechende fachliche Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen erfüllt diese Anforderungen nicht. Soweit bereits eingeleitete organisatorische oder personelle Maßnahmen diese Anforderungen nicht vollständig erfüllen, sind sie entsprechend anzupassen. Die konkrete verwaltungsorganisatorische Umsetzung bleibt den nach der Hessischen Gemeindeordnung zuständigen Organen vorbehalten. Bis zur Neubesetzung ist durch geeignete Übergangsmaßnahmen sicherzustellen, dass die pädagogische Fachberatung, die Qualitätsentwicklung sowie die Beratung und Unterstützung der Kita-Leitungsteams kontinuierlich gewährleistet sind. Der Magistrat wird gebeten, die Stadtverordnetenversammlung über die wesentlichen Inhalte des Anforderungsprofils und die weitere organisatorische Ausgestaltung des Funktionsbereichs zu informieren. Strube

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