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Verbindlicher Ausgleich bei Baumfällungen und Wegfall von Begrünung Antrag zur sofortigen Beschlussfassung der Fraktion SPD vom 09.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRüsselsheim am Main
Datum2026-11-05 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, dass bei Bauvorhaben in Rüsselsheim am Main künftig Baumfällungen und Grünflächenverluste im Verhältnis 1:2 (statt bisher 1:1) ausgeglichen werden müssen. Ersatzpflanzungen sollen räumlich nah am Bauvorhaben erfolgen. Der Magistrat soll diese Regelung in zukünftigen Planungs- und Vertragsverfahren umsetzen. Begründet wird dies mit dem wichtigen Beitrag von Bäumen und Grünflächen für Stadtklima, Biodiversität und Aufenthaltsqualität. Die Stadtverordnetenversammlung berät den Antrag am 05.11.2026.

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E I N G A N G 09.09.2026 Fachbereich Z entrales Gremienbüro Antrag zur sofortigen Beschlussfassung der Fraktion SPD AT-16/26-31 Datum 09.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend Betreff: Verbindlicher Ausgleich bei Baumfällungen und Wegfall von Begrünung Antrag zur sofortigen Beschlussfassung der Fraktion SPD vom 09.09.2026 Antragstext: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: • Bei allen zukünftigen Bauvorhaben im Stadtgebiet Rüsselsheim am Main, bei denen die Fällung von Bäumen und Wegfall von Grünflächen erforderlich wird, ist grundsätzlich ein Ausgleich im Verhältnis 1:2 vorzusehen. • Die Ersatzpflanzungen sollen möglichst im räumlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Bauvorhaben erfolgen. • Der Magistrat wird beauftragt, diese Regelung bei zukünftigen Bauvorhaben und den dazugehörigen Planungs- und Vertragsverfahren entsprechend zu berücksichtigen und umzusetzen. Begründung: Bäume und Grünflächen leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Biodiversität und zur Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet. Gleichzeitig kommt es im Rahmen von Bauvorhaben immer wieder zu Eingriffen in den bestehenden Bestand. Bisher ist das Verhältnis 1:1 bei der Ersatzpflanzung vorzunehmen. Um den Verlust von Bäumen und Grünflächen angemessen auszugleichen und den Baumbestand langfristig zu sichern, soll bei zukünftigen Bauvorhaben grundsätzlich ein Ausgleich im Verhältnis 1:2 vorgesehen werden. Damit wird eine einheitliche und verlässliche Grundlage für den Umgang mit notwendigen Baumfällungen und wegfallenden Grünflächen bei zukünftigen Bauvorhaben geschaffen. Lea Kotyga-Mirza Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion Seite 1 von 1

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