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Verbindlicher Ausgleich bei Baumfällungen und Wegfall von Begrünung Antrag zur sofortigen Beschlussfassung der Fraktion SPD vom 09.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüsselsheim am Main |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, dass bei Bauvorhaben in Rüsselsheim am Main künftig Baumfällungen und Grünflächenverluste im Verhältnis 1:2 (statt bisher 1:1) ausgeglichen werden müssen. Ersatzpflanzungen sollen räumlich nah am Bauvorhaben erfolgen. Der Magistrat soll diese Regelung in zukünftigen Planungs- und Vertragsverfahren umsetzen. Begründet wird dies mit dem wichtigen Beitrag von Bäumen und Grünflächen für Stadtklima, Biodiversität und Aufenthaltsqualität. Die Stadtverordnetenversammlung berät den Antrag am 05.11.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
E I N G A N G
09.09.2026
Fachbereich Z entrales
Gremienbüro
Antrag zur sofortigen
Beschlussfassung
der Fraktion SPD
AT-16/26-31
Datum 09.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend
Betreff:
Verbindlicher Ausgleich bei Baumfällungen und Wegfall von Begrünung
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung der Fraktion SPD vom 09.09.2026
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
• Bei allen zukünftigen Bauvorhaben im Stadtgebiet Rüsselsheim am Main, bei denen die
Fällung von Bäumen und Wegfall von Grünflächen erforderlich wird, ist grundsätzlich ein
Ausgleich im Verhältnis 1:2 vorzusehen.
• Die Ersatzpflanzungen sollen möglichst im räumlichen Zusammenhang mit dem
jeweiligen Bauvorhaben erfolgen.
• Der Magistrat wird beauftragt, diese Regelung bei zukünftigen Bauvorhaben und den
dazugehörigen Planungs- und Vertragsverfahren entsprechend zu berücksichtigen und
umzusetzen.
Begründung:
Bäume und Grünflächen leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Biodiversität und
zur Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet. Gleichzeitig kommt es im Rahmen von Bauvorhaben
immer wieder zu Eingriffen in den bestehenden Bestand. Bisher ist das Verhältnis 1:1 bei der
Ersatzpflanzung vorzunehmen. Um den Verlust von Bäumen und Grünflächen angemessen
auszugleichen und den Baumbestand langfristig zu sichern, soll bei zukünftigen Bauvorhaben
grundsätzlich ein Ausgleich im Verhältnis 1:2 vorgesehen werden.
Damit wird eine einheitliche und verlässliche Grundlage für den Umgang mit notwendigen
Baumfällungen und wegfallenden Grünflächen bei zukünftigen Bauvorhaben geschaffen.
Lea Kotyga-Mirza
Fraktionsvorsitzende
SPD-Fraktion
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