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Verbindliche Bauleitplanung Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 56/4 „Die Lachengärten 4. Änderung“ Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Ergänzungsantrag und verbindliche Vorgaben zur Drucksache DS-59/26-31 der SPD-Fraktion vom 09.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRüsselsheim am Main
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt zur Bebauungsplanänderung „Die Lachengärten 4. Änderung" verbindliche Vorgaben für den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor: Die etwa 100 Appartements sollen ausschließlich Studierenden mit Immatrikulationsnachweis zur Verfügung stehen. Der Magistrat soll mit dem Kreis Groß-Gerau verhandeln, um auf der Heisenberg-Schule ein Parkdeck zu errichten und so erforderliche Stellplätze zu schaffen. Für die Fällung von mindestens neun Bäumen ist ein ökologischer Ausgleich im Verhältnis 1:2 sicherzustellen.

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E I N G A N G 09.09.2026 Fachbereich Z entrales Gremienbüro Ergänzungsantrag der Fraktion SPD DS-59-2/26-31 Datum 09.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung 10.09.2026 beschließend Betreff: Verbindliche Bauleitplanung Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 56/4 „Die Lachengärten 4. Änderung“ Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Ergänzungsantrag und verbindliche Vorgaben zur Drucksache DS-59/26-31 der SPD- Fraktion vom 09.09.2026 Antragstext: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die mit dem Vorhabenträger bzw. Investor abzuschließenden städtebaulichen, grundstücksbezogenen und sonstigen für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Verträge sind so auszugestalten, dass folgende Punkte verbindlich berücksichtigt und abgesichert werden: 1.Sicherstellung der studentischen Nutzung:  im Vorhaben vorgesehenen rund 100 Appartements sind ausschließlich für Studierende vorzusehen. Die Vermietung kann an den Nachweis einer bestehenden Immatrikulation an einer Hochschule geknüpft werden. Eine entsprechende Regelung ist im städtebaulichen bzw. grundstücksbezogenen Vertrag verbindlich zu vereinbaren und dauerhaft abzusichern. 2.Schaffung von zusätzlichem Parkraum  Rahmen der Umsetzung des Vorhabens ist sicherzustellen, dass der erforderliche Parkraum erhalten bzw. angemessen ersetzt wird. Hierzu soll der Magistrat in Verhandlungen mit dem Kreis Groß-Gerau gehen, damit auf der Parkplatzfläche der Heisenberg-Schule ein Parkdeck errichtet wird, das zur Deckung des erforderlichen Stellplatzbedarfs beiträgt. 3.Ausgleich für die Fällung von Bäumen  die im Rahmen des Vorhabens erforderliche Fällung von mindestens neun Bäumen ist ein entsprechender ökologischer Ausgleich sicherzustellen. Dabei soll für die erforderlichen Ersatzpflanzungen ein Ausgleich im Verhältnis 1:2 zugrunde gelegt werden. Seite 1 von 2 Begründung: Die Schaffung von studentischem Wohnraum in Rüsselsheim ist grundsätzlich zu begrüßen. Als Hochschulstandort und junge Stadt sollte Rüsselsheim gute Rahmenbedingungen für Studierende und junge Erwachsene schaffen. Studentisches Wohnen kann dabei zur weiteren Stadtentwicklung beitragen, junge Menschen in die Stadt bringen und das städtische Leben beleben. Damit dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, muss jedoch sichergestellt werden, dass die Wohnungen Studierenden zur Verfügung stehen und für diese auch bezahlbar bleiben. Ebenso müssen die Auswirkungen des Vorhabens auf den Parkraum und den bestehenden Baumbestand angemessen berücksichtigt werden. Daher sollen die entsprechenden Bedingungen bereits im weiteren Planungs- und insbesondere im Vertragsverfahren verbindlich abgesichert werden. Lea Kotyga-Mirza Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion Seite 2 von 2

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