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Verbindliche Bauleitplanung Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 56/4 „Die Lachengärten 4. Änderung“ Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Ergänzungsantrag und verbindliche Vorgaben zur Drucksache DS-59/26-31 der SPD-Fraktion vom 09.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüsselsheim am Main |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt zur Bebauungsplanänderung „Die Lachengärten 4. Änderung" verbindliche Vorgaben für den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor: Die etwa 100 Appartements sollen ausschließlich Studierenden mit Immatrikulationsnachweis zur Verfügung stehen. Der Magistrat soll mit dem Kreis Groß-Gerau verhandeln, um auf der Heisenberg-Schule ein Parkdeck zu errichten und so erforderliche Stellplätze zu schaffen. Für die Fällung von mindestens neun Bäumen ist ein ökologischer Ausgleich im Verhältnis 1:2 sicherzustellen.
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Dokument
Extrahierter Text
E I N G A N G
09.09.2026
Fachbereich Z entrales
Gremienbüro
Ergänzungsantrag
der Fraktion SPD
DS-59-2/26-31
Datum 09.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung 10.09.2026 beschließend
Betreff:
Verbindliche Bauleitplanung
Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 56/4 „Die Lachengärten 4. Änderung“
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Ergänzungsantrag und verbindliche Vorgaben zur Drucksache DS-59/26-31 der SPD-
Fraktion vom 09.09.2026
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die mit dem Vorhabenträger bzw. Investor abzuschließenden städtebaulichen,
grundstücksbezogenen und sonstigen für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen
Verträge sind so auszugestalten, dass folgende Punkte verbindlich berücksichtigt und
abgesichert werden:
1.Sicherstellung der studentischen Nutzung:
im Vorhaben vorgesehenen rund 100 Appartements sind ausschließlich für
Studierende vorzusehen.
Die Vermietung kann an den Nachweis einer bestehenden Immatrikulation an einer
Hochschule geknüpft werden. Eine entsprechende Regelung ist im städtebaulichen bzw.
grundstücksbezogenen Vertrag verbindlich zu vereinbaren und dauerhaft abzusichern.
2.Schaffung von zusätzlichem Parkraum
Rahmen der Umsetzung des Vorhabens ist sicherzustellen, dass der erforderliche
Parkraum erhalten bzw. angemessen ersetzt wird.
Hierzu soll der Magistrat in Verhandlungen mit dem Kreis Groß-Gerau gehen, damit auf der
Parkplatzfläche der Heisenberg-Schule ein Parkdeck errichtet wird, das zur Deckung des
erforderlichen Stellplatzbedarfs beiträgt.
3.Ausgleich für die Fällung von Bäumen
die im Rahmen des Vorhabens erforderliche Fällung von mindestens neun Bäumen ist
ein entsprechender ökologischer Ausgleich sicherzustellen.
Dabei soll für die erforderlichen Ersatzpflanzungen ein Ausgleich im Verhältnis 1:2 zugrunde
gelegt werden.
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Begründung:
Die Schaffung von studentischem Wohnraum in Rüsselsheim ist grundsätzlich zu begrüßen.
Als Hochschulstandort und junge Stadt sollte Rüsselsheim gute Rahmenbedingungen für
Studierende und junge Erwachsene schaffen. Studentisches Wohnen kann dabei zur
weiteren Stadtentwicklung beitragen, junge Menschen in die Stadt bringen und das städtische
Leben beleben.
Damit dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, muss jedoch sichergestellt werden, dass die
Wohnungen Studierenden zur Verfügung stehen und für diese auch bezahlbar bleiben.
Ebenso müssen die Auswirkungen des Vorhabens auf den Parkraum und den bestehenden
Baumbestand angemessen berücksichtigt werden.
Daher sollen die entsprechenden Bedingungen bereits im weiteren Planungs- und
insbesondere im Vertragsverfahren verbindlich abgesichert werden.
Lea Kotyga-Mirza
Fraktionsvorsitzende
SPD-Fraktion
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