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Überschreitung der Höchstgrenze der Liquiditätskredite von 190 Mio. € auf 230,06 Mio. € bis zum Ende des 1. Halbjahres 2027 Ergänzungsantrag zur DS 81/26-31 der Fraktionen CDU/FDP und SPD vom 09.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüsselsheim am Main |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen CDU/FDP und SPD beantragen eine Ergänzung zur Überschreitung der Liquiditätskreditgrenze von 190 auf 230,06 Mio. € bis Juni 2027. Der Antrag fordert den Magistrat auf, sich strikt an die vorläufige Haushaltführung zu halten, Stellenbesetzungen zu begrenzen, Ausgaben auf Notwendigkeit zu prüfen und Investitionen zu priorisieren. Zudem soll die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über Haushaltssicherungsmaßnahmen, Liquiditätslage, Investitionsauszahlungen und Personalentwicklung informiert werden.
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Dokument
Extrahierter Text
E I N G A N G
09.09.2026
Fachbereich Z entrales
Gremienbüro
Ergänzungsantrag
der CDU/FDP und SPD
DS-81-3/26-31
Datum 09.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung 10.09.2026 beschließend
Betreff:
Überschreitung der Höchstgrenze der Liquiditätskredite von 190 Mio. € auf
230,06 Mio. € bis zum Ende des 1. Halbjahres 2027
Ergänzungsantrag zur DS 81/26-31 der Fraktionen CDU/FDP und SPD vom 09.09.2026
Antragstext:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
1. Der Magistrat wird aufgefordert sich strikt an die vorläufige Haushaltführung (§99
HGO) zu halten. Dies gilt insbesondere für die Stellenbesetzung. Neue
Stellenbesetzungen oder Stellenwiederbesetzungen sind auf das zwingend
notwendige Maß zu beschränken und nur vorzunehmen, wenn die Aufgabenerfüllung
ansonsten nicht sichergestellt werden kann.
2. Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Ausgaben während der vorläufigen
Haushaltsführung konsequent auf ihre Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit zu
überprüfen. Ausgaben, die nicht zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher
Verpflichtungen erforderlich sind oder deren zeitliche Verschiebung ohne wesentliche
Nachteile möglich ist, sind zurückzustellen.
3. Der Magistrat wird aufgefordert, die für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen
Investitionen einer Priorisierung zu unterziehen. Investitionen sollen nach ihrer
gesetzlichen Notwendigkeit, ihrer Dringlichkeit, ihrer Folgewirkung für den städtischen
Haushalt und ihrer Finanzierbarkeit priorisiert werden. Nicht begonnene und zeitlich
verschiebbare Maßnahmen sollen grundsätzlich zurückgestellt werden, sofern
dadurch keine erheblichen finanziellen Nachteile oder rechtlichen Verpflichtungen
entstehen. Eine Übersicht hierzu ist dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung ab sofort wie folgt zu
informieren:
o den aktuellen Erreichungsgrad des Haushaltssicherungskonzeptes einschließlich
absehbarer Abweichungen, der bislang erzielten finanziellen Effekte sowie einer
Prognose für noch nicht umgesetzte Maßnahmen, aus der hervorgeht, wann mit
deren Umsetzung und der entsprechenden finanziellen Wirkung zu rechnen ist
o Zu jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird eine Liste der
durchgeführten Stellenbesetzungen vorgelegt. Die Übersicht soll die
Stellenbezeichnung und die EG- Zuordnung (ohne Stufe) sowie den Stellenumfang
ausweisen.
o mit einer monatlichen Übersicht zur Entwicklung der Liquiditätslage,
o durch zeitnahe Nachlieferung der noch offenen Finanzberichte für die Jahre 2024
und 2025,
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o mit einem Überblick über die geplanten Investitionsauszahlungen für das 2. Halbjahr
2026 und das 1. Halbjahr 2027,
o mit einer laufenden Unterrichtung über Personalstand, Gesamtergebnis- und
Gesamtfinanzrechnung, Kreditvolumina und ausgeschöpfte Kreditermächtigung –
in vergleichbarer Form und Regelmäßigkeit wie gegenüber der Aufsichtsbehörde.
o In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird ein Bericht
vorgelegt, aus dem hervorgeht, welche der in der DS 784/21-26 genannten
Maßnahmen, die laut Beantwortung als „organisatorische Maßnahmen, die in die
Organisationshoheit des Magistrats fallen“, eingestuft wurden, bereits umgesetzt
wurden und welche Effekte dadurch erzielt werden konnten.
Begründung:
erfolgt mündlich
Markus-Johannes Jagla Lea Kotyga-Mirza
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
CDU/FDP-Fraktion SPD-Fraktion
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