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Überschreitung der Höchstgrenze der Liquiditätskredite von 190 Mio. € auf 230,06 Mio. € bis zum Ende des 1. Halbjahres 2027 Ergänzungsantrag zur DS 81/26-31 der Fraktionen CDU/FDP und SPD vom 09.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRüsselsheim am Main
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen CDU/FDP und SPD beantragen eine Ergänzung zur Überschreitung der Liquiditätskreditgrenze von 190 auf 230,06 Mio. € bis Juni 2027. Der Antrag fordert den Magistrat auf, sich strikt an die vorläufige Haushaltführung zu halten, Stellenbesetzungen zu begrenzen, Ausgaben auf Notwendigkeit zu prüfen und Investitionen zu priorisieren. Zudem soll die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über Haushaltssicherungsmaßnahmen, Liquiditätslage, Investitionsauszahlungen und Personalentwicklung informiert werden.

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E I N G A N G 09.09.2026 Fachbereich Z entrales Gremienbüro Ergänzungsantrag der CDU/FDP und SPD DS-81-3/26-31 Datum 09.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung 10.09.2026 beschließend Betreff: Überschreitung der Höchstgrenze der Liquiditätskredite von 190 Mio. € auf 230,06 Mio. € bis zum Ende des 1. Halbjahres 2027 Ergänzungsantrag zur DS 81/26-31 der Fraktionen CDU/FDP und SPD vom 09.09.2026 Antragstext: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 1. Der Magistrat wird aufgefordert sich strikt an die vorläufige Haushaltführung (§99 HGO) zu halten. Dies gilt insbesondere für die Stellenbesetzung. Neue Stellenbesetzungen oder Stellenwiederbesetzungen sind auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken und nur vorzunehmen, wenn die Aufgabenerfüllung ansonsten nicht sichergestellt werden kann. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Ausgaben während der vorläufigen Haushaltsführung konsequent auf ihre Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit zu überprüfen. Ausgaben, die nicht zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich sind oder deren zeitliche Verschiebung ohne wesentliche Nachteile möglich ist, sind zurückzustellen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Investitionen einer Priorisierung zu unterziehen. Investitionen sollen nach ihrer gesetzlichen Notwendigkeit, ihrer Dringlichkeit, ihrer Folgewirkung für den städtischen Haushalt und ihrer Finanzierbarkeit priorisiert werden. Nicht begonnene und zeitlich verschiebbare Maßnahmen sollen grundsätzlich zurückgestellt werden, sofern dadurch keine erheblichen finanziellen Nachteile oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen. Eine Übersicht hierzu ist dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung ab sofort wie folgt zu informieren: o den aktuellen Erreichungsgrad des Haushaltssicherungskonzeptes einschließlich absehbarer Abweichungen, der bislang erzielten finanziellen Effekte sowie einer Prognose für noch nicht umgesetzte Maßnahmen, aus der hervorgeht, wann mit deren Umsetzung und der entsprechenden finanziellen Wirkung zu rechnen ist o Zu jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird eine Liste der durchgeführten Stellenbesetzungen vorgelegt. Die Übersicht soll die Stellenbezeichnung und die EG- Zuordnung (ohne Stufe) sowie den Stellenumfang ausweisen. o mit einer monatlichen Übersicht zur Entwicklung der Liquiditätslage, o durch zeitnahe Nachlieferung der noch offenen Finanzberichte für die Jahre 2024 und 2025, Seite 1 von 2 o mit einem Überblick über die geplanten Investitionsauszahlungen für das 2. Halbjahr 2026 und das 1. Halbjahr 2027, o mit einer laufenden Unterrichtung über Personalstand, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung, Kreditvolumina und ausgeschöpfte Kreditermächtigung – in vergleichbarer Form und Regelmäßigkeit wie gegenüber der Aufsichtsbehörde. o In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird ein Bericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, welche der in der DS 784/21-26 genannten Maßnahmen, die laut Beantwortung als „organisatorische Maßnahmen, die in die Organisationshoheit des Magistrats fallen“, eingestuft wurden, bereits umgesetzt wurden und welche Effekte dadurch erzielt werden konnten. Begründung: erfolgt mündlich Markus-Johannes Jagla Lea Kotyga-Mirza Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende CDU/FDP-Fraktion SPD-Fraktion Seite 2 von 2

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