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Antrag Fraktion Die Grünen - Sichere Radverkehrsführung an den innerstädtischen Hauptstraßen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-10-12 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Grünen beantragt, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit zuständigen Straßenbaulastträgern sichere Radverkehrsführungen an sechs innerstädtischen Hauptstraßen (Borghorster Straße, Neuenkirchener Straße, Nordwalder Straße, Grevener Damm, Amtmann-Schipper-Straße, Silberweg) herstellt, um das Radroutennetz auszubauen. Grund ist, dass die aktuelle Radverkehrsführung oft nicht den Empfehlungen entspricht. Die meisten Straßen liegen in Baulast von Land, Bund oder Kreis, nicht der Stadt. Der Rat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Baulastträgern im Gespräch zu bleiben, um perspektivisch sichere Radverkehrsführung zu erreichen.

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Extrahierter Text

STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FBIII / FD 66 Straßen und Entsorgung öffentlich Drucksache 208/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Infrastruktur 17.09.2026 Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus- 05.10.2026 schuss Rat 12.10.2026 Antrag Fraktion Die Grünen - Sichere Radverkehrsführung an den innerstädtischen Hauptstraßen Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauf- tragt, mit den zuständigen Straßenbaulastträgern zu den betroffenen Straßen im Gespräch zu bleiben, um dort perspektivisch eine sichere Radverkehrsführung zu erreichen. Ziele: Förderung einer sicheren Radverkehrsführung an den innerstädtischen Hauptstraßen Ems- dettens im Einklang mit dem Integrierten Mobilitätskonzept (Drucksache 283/2022, Maß- nahme 4.1 „Ausbau und Umsetzung des Radroutennetzes“). Kurzbegründung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, dass die Stadtverwaltung in Zusammena- rbeit mit den zuständigen Straßenbaulastträgern sichere Radverkehrsführungen an den Hauptstraßen Borghorster Straße, Neuenkirchener Straße, Nordwalder Straße, Grevener Damm, Amtmann-Schipper-Straße und Silberweg herstellt (Anlage 1). Die genannten Stra- ßen liegen überwiegend in der Baulast des Landes oder des Bundes. Die Stadt Emsdetten ist dort nicht für Fahrbahn und Radweg zuständig, sondern lediglich für die Gehwege sowie im Bereich des ruhenden Verkehrs für die Parkplatzflächen. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X Fördermaßnahme: Ja Nein X Gesamtkosten der Maßnahme: € Finanzierung Maßnahmenbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge): € Städt. Eigenanteil: € Klimaverträglichkeit: Eine sichere und attraktive Radverkehrsführung an den Hauptstraßen unterstützt die Verla- gerung von Wegen vom motorisierten Individualverkehr auf den Radverkehr und wirkt sich damit positiv auf die Klimaschutzziele der Stadt Emsdetten aus. Sachdarstellung: Ausgangssituation Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, die Stadtverwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Straßenbaulastträgern eine sichere Radverkehrsfüh- rung an den innerstädtischen Hauptstraßen Borghorster Straße, Neuenkirchener Straße, Nordwalder Straße, Grevener Damm, Amtmann-Schipper-Straße und Silberweg zu erreichen (Anlage 1). Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die Radverkehrsführung an diesen Straßen den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) vielfach nicht entspreche. Der Antrag nimmt Bezug auf das im Integrierten Mobilitätskonzept der Stadt Emsdetten (Druck- sache 283/2022) unter Ziffer 4.1 verankerte Ziel des Ausbaus und der Umsetzung des Rad- routennetzes. Zuständigkeiten Für die im Antrag genannten Straßen bestehen unterschiedliche Baulastträgerschaften. Die Borghorster Straße als L590, die Neuenkirchener Straße als L583 und die Nordwalder Straße als L592 sind Landesstraßen in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen, vertre- ten durch den Landesbetrieb Straßen.NRW. Der Grevener Damm ist als B481 eine Bundes- straße, deren Straßenbaulast im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung ebenfalls durch Straßen.NRW wahrgenommen wird. Der Silberweg ist als K53 eine Kreisstraße in der Bau- last des Kreises Steinfurt. Die Amtmann-Schipper-Straße ist eine städtische Straße in der Baulast der Stadt Emsdetten. An den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ist die Stadt Emsdetten nicht für Fahrbahn und Radweg zuständig, sondern lediglich für die Gehwege sowie im Bereich des ruhenden Ver- kehres für die Parkplatzflächen. Maßnahmen zur Radverkehrsführung an diesen Straßen lie- gen in der Planungs- und Umsetzungshoheit des jeweiligen Baulastträgers. Sachstand der einzelnen Straßen Borghorster Straße (L590): Die Borghorster Straße verfügt im Bereich zwischen der Taubenstraße/Silberweg und der Voßstraße/Antmann-Schipper-Straße über einen Mehrzweckstreifen (ca. 1,75m), aber über keine eigene Radverkehrsanlage. Der Mehrzweckstreifen, der auch durch Radfahrende ge- nutzt wird, ist durch den vorhandenen Parkdruck nicht uneingeschränkt und sicher durch für den Radverkehr nutzbar. Zudem ist der vorhandene Gehweg für den Radverkehr freigege- ben. Ab der Kreuzung Borghorster Straße, Voßstraße und Amtmann-Schipper-Straße Richtung Innenstadt liegt zusätzlich ein Radweg ohne Benutzungspflicht vor. Vom 02.07.2026 bis zum 04.09.2026 wurde für den Abschnitt zwischen der Kreuzung Borg- horster Straße/ Voßstraße/ Amtmann-Schipper-Straße und der Weststraße eine Umfrage zum Sicherheitsempfinden und möglichen Handlungsbedarf durchgeführt. Die Ergebnisse werden nach Vorstellung in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 22.09.2026 für eine Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen für die Sitzungsfolge im November aufbereitet. Außerorts: Straßen.NRW plant die Umgestaltung der Landesstraße 590 in Kombination mit dem Umbau der Landesstraße 559. Der Abschnitt zwischen dem Ende der Ortsdurchfahrt Borghorst und der Kreuzung der Landesstraße 590 mit der Landesstraße 559 soll voraussichtlich bereits im kommenden Jahr umgestaltet werden. Die Weiterführung auf Emsdettener Gebiet bis zum Kreisverkehr Borghorster Straße, Spatzenweg und Erzweg ist als zweiter Planungsschritt vorgesehen. In diesem Abschnitt soll zwischen dem Kreisverkehr am Spatzenweg und Os- tendorf ein einseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg errichtet werden. Die Umgestaltung Beschlussvorlage 208/2026 Seite 2 von 5 soll auf den vorhandenen Flächen erfolgen, sodass kein zusätzlicher Grunderwerb erforder- lich ist. Nach Mitteilung von Straßen.NRW soll der Umbau der Landesstraße 590 im Bereich Emsdetten nach derzeitigem Planungsstand mittelfristig zu erwarten sein. Neuenkirchener Straße (L583): Die Neuenkirchener Straße verfügt ebenfalls über einen Mehrzweckstreifen und keine ei- gene Radverkehrsanlage, eine Radwegebenutzungspflicht besteht daher nicht. Auch hier ist durch den vorhandenen Parkdruck der Mehrzweckstreifen für den Radverkehr nur einge- schränkt sicher nutzbar. Grundsätzlich ist die Breite des Mehrzweckstreifens auf dieser Straße großzügiger, allerdings sieht Straßen.NRW hier derzeit keinen Sanierungs- bzw. Op- timierungsbedarf. Außerorts: Straßen.NRW beabsichtigt, im Abschnitt zwischen St. Arnold und dem ehemaligen Max-Cle- mens-Kanal den Straßenquerschnitt zugunsten einer eigenständigen Radverkehrsanlage umzugestalten. Hierfür wird kein Grunderwerb benötigt. Zwischen dem Abzweig des Max-Clemens-Kanals und Emsdetten bestehen nach derzeiti- gem Stand keine kurzfristigen Ausbaupläne, da es für die Einrichtung einer eigenständigen Radverkehrsanlage grunderwerbliche Herausforderungen innerhalb eines Naturschutzgebie- tes gibt. In Richtung Emsdetten können ab dem Max-Clemens-Kanal die vorhandenen Wirt- schaftswege vom Radverkehr genutzt werden. Nordwalder Straße (L592): Auf der Nordwalder Straße besteht heute abschnittsweise ein getrennter Geh- und Radweg, abschnittsweise ein schmaler gemeinsamer Geh- und Radweg. Eine Radwegebenutzungs- pflicht besteht nicht. Der Sachstand zur weiteren Planung hat sich gegenüber der Rückmel- dung von Straßen.NRW aus dem Jahr 2023 nicht verändert (vgl. Beschlussvorlage 94/2023). Außerorts: Die Planung eines einseitigen Geh- und Radwegs zwischen der Gaststätte Lintels Kotten und dem Ortseingang Emsdetten wird fortgeführt. Der hierfür erforderliche Grunderwerb be- findet sich in Bearbeitung. Einen Realisierungszeitraum kann Straßen.NRW aufgrund der Abhängigkeit vom Regionalrat derzeit noch nicht benennen. Grevener Damm (B481): Auf dem Grevener Damm besteht ein getrennter Geh- und Radweg mit Radwegebenut- zungspflicht. Im Abschnitt zwischen dem Salvus-Kreisel und der Fußgängersignalanlage Hansestraße soll dieser saniert werden. Die Maßnahme ist mittelfristig eingeplant. Die Sa- nierung der Anlage wird in Zusammenarbeit mit Straßen.NRW ausgeführt. Für den Abschnitt Hansestraße bis Sinninger Straße ist eine erstmalige Herstellung eines Geh- und Radweges notwendig. In diesem Abschnitt sind keine Fußverkehrs- oder Radver- kehrsanlagen vorhanden, sondern ein Mehrzweckstreifen. In dieser Sache sind grundsätzli- che Übereinkünfte zur Bauweise mit hochbordgeführten Radwegen getroffen worden. Aufgrund der anstehenden Umsetzung der EFRE-Maßnahmen steht für diesen Abschnitt ein genauer Ausführungszeitraum derzeit noch nicht fest. Eine Umsetzung ist erst mittelfristig zu erwarten. Amtmann-Schipper-Straße: Auf der Amtmann-Schipper-Straße besteht ein getrennter Geh- und Radweg. Eine Radwege- benutzungspflicht besteht aufgrund der zu geringen Breite der vorhandenen Wege jedoch nicht. Größere Konflikte mit dem Radverkehr entlang der Strecke sind nicht bekannt. Die Knotenpunkte (Maitzen, Kreisverkehr Rheiner Straße) sind im Zuge des integrierten Knoten- punktkonzeptes betrachtet worden und werden in die zukünftige Arbeitsplanung integriert. Beschlussvorlage 208/2026 Seite 3 von 5 Silberweg (K53): Auf dem Silberweg ist im Bestand ein Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Im an- grenzenden westlichen Bereich entsteht im Zuge der Stadterweiterung West ein neues Plan- gebiet. Im Zuge des Ausbaus der Straßen und Wege innerhalb des Plangebietes erfolgt ebenfalls eine grundlegende Erneuerung der Querschnittsaufteilung des Silberweges. Beidseitig wer- den begleitende Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,0 m angelegt. Es entstehen zusätzli- che Querungsmöglichkeiten in Form eines Fußgängerüberweges und einer Querungshilfe. Die mittelfristig in Abhängigkeit des entstehenden Baugebietes umzusetzenden Maßnahmen bedeuten eine wesentliche Verbesserung der Gesamtsituation. Weitergehende Maßnahmen sind hier nicht beabsichtigt. Weiteres Vorgehen Die Stadt Emsdetten steht mit Straßen.NRW und dem Kreis Steinfurt fortlaufend im fachli- chen Austausch zu den Radverkehrsmaßnahmen an den genannten Straßen. Das regelmä- ßige Austauschformat ist ein sogenanntes „städtebauliche Gespräch“, welches alle ein bis zwei Jahre stattfindet. Unabhängig davon erfolgt zusätzlich ein projekt- und anlassbezogener Austausch. Straßen.NRW begleitet Maßnahmen, die über die reine Instandsetzung hinausgehen, regel- mäßig nur beratend und zahlt Verwaltungskostenpauschalen und den Ausgleich der Baukos- ten für den Bau durch die Kommunen. Zwar verfügt Straßen.NRW über finanzielle Mittel zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen, jedoch nicht über ausreichende personelle Res- sourcen für deren Begleitung. Maßnahmen in Kooperation mit Straßen.NRW werden in den Ortsdurchfahrten daher regelmäßig durch die beteiligte Gemeinde abgewickelt und erfordern einen vergleichbaren Aufwand, wie ihn auch Eigenmaßnahmen der Stadt erzeugen. Die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel war in den letzten Jahren stark schwankend. Dem- entsprechend ist die Umsetzung von Maßnahmen davon abhängig. Aufgrund der weitgehenden Verantwortung der Stadtverwaltung in der Umsetzung der Maß- nahmen: • Koordinierung liegenschaftlicher Erfordernisse und Vertragsverhandlungen, • Ausschreibung und Vergabe der Honorarleistungen, • Begleitung der Planungsleitungen, Ausschreibung und Umsetzung der Bauleistun- gen, • Bürgerbeteiligungsverfahren, • Finanzielle Abwicklung, kann ein Einstieg in die Planung und Umsetzung erst mit verlässlicher Perspektive nach Aus- führung der EFRE-Maßnahmen erfolgen. Die sonstigen Maßnahmen, wie zum Beispiel Neu- erschließungen, Brücken- und Straßensanierungen, müssen in den gleichen Zeiträumen ebenfalls verträglich abgewickelt werden und lassen eine weitere Berücksichtigung zusätzli- cher Maßnahmen in der Arbeitsplanung erst ab 2029 zu. Mittelfristig werden Umsetzungspa- kete mit möglichen Bausteinen der Politik zur Abstimmung und Diskussion vorgelegt werden können. Aufgrund der derzeit als befriedigend bewerteten Straßenzustände der Landesstraßen inner- halb der Ortsdurchfahrten sind seitens Straßen.NRW jedoch kurzfristig keine Maßnahmen vorgesehen. Eine Ausnahme davon bildet der Bereich der Borghorster Straße zwischen der Taubenstraße und dem Spatzenweg, welche in den kommenden Jahren saniert werden soll. Im Zuge der laufenden Kommunikation wird die Verwaltung weiterhin in dem Austausch mit Straßen.NRW und dem Kreis Steinfurt gehen und, wenn es möglich ist, Optimierungen her- beiführen. Beschlussvorlage 208/2026 Seite 4 von 5 Verfasser/in Mitzeichnung BM 661 66 III Theresa Hagemeier Fraktion DIE GRÜNEN - Sichere_Radverkehrsführung_an_Hauptstraßen zum News-/ Down- loadeintrag: Fraktion DIE GRÜNEN Beschlussvorlage 208/2026 Seite 5 von 5

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