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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.09.2026 bzgl. der Beschlussvorlage 154/2026 – Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses zum Abschluss eines Pachtvertrages für den Schlosspark in der Kernstadt Lich vom 25. Juni 2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Lich |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die geplante Aufhebung des Pachtvertragsbeschlusses für den Schlosspark zurückzustellen. Stattdessen soll der Magistrat ein strukturiertes Vermittlungsverfahren mit dem Fürstlichen Haus durchführen, um Kommunikationsprobleme zu klären und tragfähige Zusammenarbeitsstrukturen zu entwickeln. Der Magistrat soll bis 30. November 2026 über Ergebnisse berichten, bevor die Stadtverordnetenversammlung erneut beschließt. Begründet wird dies mit der besonderen Bedeutung des Parks und der festgefahrenen Kommunikationssituation.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Lich
Vorlagenart Antrag Fraktion Drucksache: A-9/2026
Fachbereich/Ersteller: FD 1.1 Verwaltungsdienst Pappe, Patricia
Aktenzeichen/Datum: 08.09.2026
Beratungsfolge: Termin TOP
Stadtverordnetenversammlung 09.09.2026
Betreff
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.09.2026 bzgl. der
Beschlussvorlage 154/2026 – Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses zum
Abschluss eines Pachtvertrages für den Schlosspark in der Kernstadt Lich vom 25. Juni
2025
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Entscheidung über die Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 25. Juni 2025
zum Abschluss eines Pachtvertrages für den Schlosspark wird zunächst zurückgestellt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, vor einer erneuten Beschlussfassung einen weiteren,
strukturell anders angelegten Versuch zu unternehmen, mit dem Fürstlichen Haus wieder in
einen konstruktiven und verlässlichen Gesprächsprozess über die Zukunft des Schlossparks
einzutreten.
3. Hierzu soll dem Fürstlichen Haus ein freiwilliger Vermittlungsprozess unter Einbeziehung
einer unabhängigen und von beiden Seiten akzeptierten Person angeboten werden.
Ziel dieses Vermittlungsprozesses soll es insbesondere sein,
• die Ursachen der entstandenen Kommunikationsschwierigkeiten gemeinsam zu
betrachten,
• die Voraussetzungen für eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem
Fürstlichen Haus zu klären,
• tragfähige Kommunikations- und Abstimmungsstrukturen für die zukünftige Unterhaltung
und Entwicklung des Schlossparks zu vereinbaren und
• auf dieser Grundlage abschließend zu prüfen, ob der bereits beschlossene Pachtvertrag
abgeschlossen beziehungsweise in ein für beide Seite tragfähiges Nutzungsverhältnis
überführt werden kann.
4. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung spätestens bis zum 30. November
2026 über das Ergebnis dieses Vermittlungsversuchs. Anschließend entscheidet die
Stadtverordnetenversammlung erneut über die Aufhebung des Beschlusses vom 25. Juni
2025.
Seite - 1. -
Begründung:
Der Schlosspark besitzt für Lich eine besondere Bedeutung. Er ist nicht nur ein prägender
Natur- und Erholungsraum inmitten der Kernstadt, sondern auch ein wichtiger Ort der
Begegnung und ein wesentlicher Bestandteil des historischen Stadtbildes und der Identität
unserer Stadt. Diese besondere Bedeutung wird auch in der vorliegenden Beschlussvorlage
ausdrücklich hervorgehoben.
Zugleich ist nachvollziehbar, dass die in den vergangenen Monaten entstandene
Kommunikationssituation und das fehlende Vertrauen derzeit keine tragfähige Grundlage für
eine langfristige vertragliche Zusammenarbeit darstellen. Die Vorlage dokumentiert, dass
seitens der Stadt mehrfach versucht wurde, eine Rückmeldung und einen weiteren Austausch
herbeizuführen, zuletzt auch durch eine direkte Kontaktaufnahme des Bürgermeisters mit Fürst
Solms.
Gerade weil die bisherige Kommunikation offensichtlich festgefahren ist, sollte vor der
endgültigen Aufgabe des bereits weit fortgeschrittenen Vorhabens ein letzter, bewusst anders
gestalteter Lösungsversuch unternommen werden. Eine unabhängige Vermittlung kann dabei
einen Rahmen schaffen, in dem neben den Sachfragen insbesondere auch die entstandenen
Kommunikations- und Vertrauensprobleme aufgegriffen und Möglichkeiten für einen Neuanfang
ausgelotet werden können.
Die Begleitung des Bürgermeisters durch mindestens ein weiteres Mitglied des Magistrats soll
zudem dazu beitragen, unterschiedliche Sichtweisen in die Gespräche einzubringen, die
Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen und die Grundlage für eine belastbare
Verständigung zu verbreitern.
Auch die Beschlussvorlage selbst stellt fest, dass die Tür für zukünftige Gespräche nicht
zugeschlagen sei und eine Wiederaufnahme des Gesprächsfadens wünschenswert wäre.
Angesichts der langfristigen Bedeutung des Schlossparks für die Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Lich halten wir es deshalb für angemessen, vor einer endgültigen Aufhebung des
Beschlusses diese Möglichkeit auszuschöpfen.
Wir bitten um ihre Zustimmung.
Anlage(n):
1) Änderungsantrag Schlosspark B90/DIE GRÜNEN 08.09.2026
Sichtvermerke/Abzeichnungslauf:
(Pappe) (Arnold) (Dr. Neubert)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister
Seite - 2. -
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