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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.09.2026 bzgl. der Beschlussvorlage 154/2026 – Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses zum Abschluss eines Pachtvertrages für den Schlosspark in der Kernstadt Lich vom 25. Juni 2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Lich
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die geplante Aufhebung des Pachtvertragsbeschlusses für den Schlosspark zurückzustellen. Stattdessen soll der Magistrat ein strukturiertes Vermittlungsverfahren mit dem Fürstlichen Haus durchführen, um Kommunikationsprobleme zu klären und tragfähige Zusammenarbeitsstrukturen zu entwickeln. Der Magistrat soll bis 30. November 2026 über Ergebnisse berichten, bevor die Stadtverordnetenversammlung erneut beschließt. Begründet wird dies mit der besonderen Bedeutung des Parks und der festgefahrenen Kommunikationssituation.

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Stadt Lich Vorlagenart Antrag Fraktion Drucksache: A-9/2026 Fachbereich/Ersteller: FD 1.1 Verwaltungsdienst Pappe, Patricia Aktenzeichen/Datum: 08.09.2026 Beratungsfolge: Termin TOP Stadtverordnetenversammlung 09.09.2026 Betreff Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.09.2026 bzgl. der Beschlussvorlage 154/2026 – Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses zum Abschluss eines Pachtvertrages für den Schlosspark in der Kernstadt Lich vom 25. Juni 2025 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Entscheidung über die Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 25. Juni 2025 zum Abschluss eines Pachtvertrages für den Schlosspark wird zunächst zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, vor einer erneuten Beschlussfassung einen weiteren, strukturell anders angelegten Versuch zu unternehmen, mit dem Fürstlichen Haus wieder in einen konstruktiven und verlässlichen Gesprächsprozess über die Zukunft des Schlossparks einzutreten. 3. Hierzu soll dem Fürstlichen Haus ein freiwilliger Vermittlungsprozess unter Einbeziehung einer unabhängigen und von beiden Seiten akzeptierten Person angeboten werden. Ziel dieses Vermittlungsprozesses soll es insbesondere sein, • die Ursachen der entstandenen Kommunikationsschwierigkeiten gemeinsam zu betrachten, • die Voraussetzungen für eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Fürstlichen Haus zu klären, • tragfähige Kommunikations- und Abstimmungsstrukturen für die zukünftige Unterhaltung und Entwicklung des Schlossparks zu vereinbaren und • auf dieser Grundlage abschließend zu prüfen, ob der bereits beschlossene Pachtvertrag abgeschlossen beziehungsweise in ein für beide Seite tragfähiges Nutzungsverhältnis überführt werden kann. 4. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung spätestens bis zum 30. November 2026 über das Ergebnis dieses Vermittlungsversuchs. Anschließend entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die Aufhebung des Beschlusses vom 25. Juni 2025. Seite - 1. - Begründung: Der Schlosspark besitzt für Lich eine besondere Bedeutung. Er ist nicht nur ein prägender Natur- und Erholungsraum inmitten der Kernstadt, sondern auch ein wichtiger Ort der Begegnung und ein wesentlicher Bestandteil des historischen Stadtbildes und der Identität unserer Stadt. Diese besondere Bedeutung wird auch in der vorliegenden Beschlussvorlage ausdrücklich hervorgehoben. Zugleich ist nachvollziehbar, dass die in den vergangenen Monaten entstandene Kommunikationssituation und das fehlende Vertrauen derzeit keine tragfähige Grundlage für eine langfristige vertragliche Zusammenarbeit darstellen. Die Vorlage dokumentiert, dass seitens der Stadt mehrfach versucht wurde, eine Rückmeldung und einen weiteren Austausch herbeizuführen, zuletzt auch durch eine direkte Kontaktaufnahme des Bürgermeisters mit Fürst Solms. Gerade weil die bisherige Kommunikation offensichtlich festgefahren ist, sollte vor der endgültigen Aufgabe des bereits weit fortgeschrittenen Vorhabens ein letzter, bewusst anders gestalteter Lösungsversuch unternommen werden. Eine unabhängige Vermittlung kann dabei einen Rahmen schaffen, in dem neben den Sachfragen insbesondere auch die entstandenen Kommunikations- und Vertrauensprobleme aufgegriffen und Möglichkeiten für einen Neuanfang ausgelotet werden können. Die Begleitung des Bürgermeisters durch mindestens ein weiteres Mitglied des Magistrats soll zudem dazu beitragen, unterschiedliche Sichtweisen in die Gespräche einzubringen, die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen und die Grundlage für eine belastbare Verständigung zu verbreitern. Auch die Beschlussvorlage selbst stellt fest, dass die Tür für zukünftige Gespräche nicht zugeschlagen sei und eine Wiederaufnahme des Gesprächsfadens wünschenswert wäre. Angesichts der langfristigen Bedeutung des Schlossparks für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lich halten wir es deshalb für angemessen, vor einer endgültigen Aufhebung des Beschlusses diese Möglichkeit auszuschöpfen. Wir bitten um ihre Zustimmung. Anlage(n): 1) Änderungsantrag Schlosspark B90/DIE GRÜNEN 08.09.2026 Sichtvermerke/Abzeichnungslauf: (Pappe) (Arnold) (Dr. Neubert) Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite - 2. -

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