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Rückkehr zu Tempo 50 auf der Vorster Straße / Tomper Straße im Mönchengladbach - Hardt

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeStadt Mönchengladbach
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Ratsfraktion beantragt, dass die Verwaltung die seit 2023 geltende 30-km/h-Begrenzung auf der Vorster Straße/Tomper Straße in Mönchengladbach-Hardt überprüft. Die Prüfung soll klären, auf welchen Abschnitten die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h wiederhergestellt werden kann, falls keine ausreichenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe für die Begrenzung bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen einzuleiten und die abschnittsbezogenen Ergebnisse den politischen Gremien vorzulegen.

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AfD Ratsfraktion Mönchengladbach Postfach 400344 Bezirksverwaltung Nord Mönchengladbach [email protected] Herr BBM Michael Hildemann 03.09.2026 Fraktionsantrag Rückkehr zu Tempo 50 auf der Vorster Straße / Tomper Straße in Mönchengladbach-Hardt Beratungsfolge: Bezirksvertretung Nord: 16.09.2026 Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Nord bittet die Verwaltung zu prüfen, auf welchen Ab- schnitten der Vorster Straße / Tomper Straße die bestehende streckenbezogene Ge- schwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h aufgehoben und die innerörtliche Regelge- schwindigkeit von 50 km/h wiederhergestellt werden kann. Ziel ist eine möglichst weitgehende Rückkehr zu Tempo 50, soweit dem keine hinreichenden tatsächli- chen und rechtlichen Gründe entgegenstehen. Im Rahmen der Prüfung ist zunächst festzustellen, wann und auf welcher Grund- lage die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung zuletzt verkehrsrechtlich über- prüft wurde. Bereits vorhandene aktuelle Prüfungsergebnisse sind hierbei einzube- ziehen. 1 Für die einzelnen Straßenabschnitte ist insbesondere zu bewerten, ob weiterhin konkrete Gründe vorliegen, die eine Abweichung von der gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich geltenden Höchstge- schwindigkeit von 50 km/h rechtfertigen. Soweit die Prüfung ergibt, dass auf einzelnen Straßenabschnitten keine hinreichen- den tatsächlichen und rechtlichen Gründe für die Beibehaltung der Geschwindig- keitsbegrenzung auf 30 km/h bestehen, wird die Verwaltung beauftragt, die erfor- derlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Regelge- schwindigkeit von 50 km/h auf diesen Abschnitten einzuleiten. Das Prüfergebnis ist den politischen Gremien mit einer abschnittsbezogenen fachli- chen Bewertung vorzulegen. Finanzwirksamkeit: Für die Prüfung sind zunächst vorhandene Erkenntnisse, Daten und bereits durch- geführte verkehrsrechtliche Bewertungen heranzuziehen. Soweit darüber hinaus eine ergänzende Prüfung erforderlich ist, entsteht entsprechender verwaltungsinter- ner Aufwand. Etwaige Kosten einer sich aus dem Prüfergebnis ergebenden Änderung der beste- henden Geschwindigkeitsregelung, insbesondere für die Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen und gegebenenfalls vorhandenen Markierungen, sind von der Verwaltung im Rahmen des Prüfergebnisses darzustellen. Begründung: Die Vorster Straße / Tomper Straße ist eine wichtige Verkehrsachse im Stadtteil Hardt. Auf weiten Teilen der Strecke gilt seit 2023 eine streckenbezogene Ge- schwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, die insbesondere mit Belangen des Lärm- schutzes begründet wurde. Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit inner- halb geschlossener Ortschaften grundsätzlich 50 km/h. Abweichende Geschwin- digkeitsbeschränkungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und erforderlich sein. Maßgeblich sind dabei die jeweils einschlägige Rechtsgrund- lage und die konkreten örtlichen Verhältnisse. 2 Es wird ausdrücklich nicht in Frage gestellt, dass Tempo 30 auf einzelnen Ab- schnitten aus Gründen des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit, zum Schutz be- sonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer oder aus anderen rechtlich tragfähi- gen Gründen weiterhin erforderlich sein kann. Eine Geschwindigkeitsbeschrän- kung sollte jedoch nicht weiter reichen, als dies aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse erforderlich ist. Deshalb soll die bestehende Regelung abschnittsbezogen überprüft werden. Bereits vorhandene aktuelle Prüfungsergebnisse sollen hierbei berücksichtigt werden. Dadurch werden unnötige Doppelprüfungen vermieden und zugleich wird nach- vollziehbar, auf welchen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung heute beruht. gez. gez. Sascha Karl Michael Holmes Fraktionsvorsitzender BV Nord verkehrspolitischer Sprecher AfD Ratsfraktion 3

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